Umweltschutz

Michael von der Mühlen (Städtetag, Städte- und Gemeindebund NRW): Das Thema LEPro/LEP wird nur in § 16a angesprochen. Das ist der einzige Paragraf, der ein Indiz dafür geben könnte, dass solch eine Zusammenführung vorgesehen ist. Allerdings ist aus § 16a selbst nicht erkennbar, welche konkreten Vorhaben die Landesregierung in diesem Zusammenhang hat. Deshalb ist die Stellungnahme, die wir dazu abgegeben haben, sehr kurz. Sie heißt: Neben dem Organisationsgesetz und dem Verfahrensgesetz, welches das Landesplanungsgesetz nun ist, sollte es auch einen Raumordnungsplan geben. Das wäre dann der Landesentwicklungsplan, der die Ziele der Raumordnung schlüssig formuliert. Sicherlich gehört dazu dann beides: auf der einen Seite grafische, zeichnerische und räumlich verortbare Ziele, auf der anderen Seite auch textliche Ziele, die programmatischen Charakter haben ­ wie vieles von dem, was heute im LEPro steht ­, es aber nicht an Eindeutigkeit mangeln lassen. Wir glauben nicht, dass das im Rahmen des Landesplanungsgesetzes geregelt werden kann, sondern es sollte zu einer qualifizierten Zusammenführung eines Raumordnungsplans mit dem Landesentwicklungsprogramm kommen.

(Oliver Wittke [CDU]: Die kommunale Beteiligung schenken wir uns?

­ Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Das war die Entlastungsfrage, die er gestellt hat!)

­ Ich gehe fest davon aus, dass eine kommunale Beteiligung, wenn es um die Ziele der Raumordnung und Landesplanung in Nordrhein-Westfalen geht, selbstverständlich erfolgt.

Waldemar Bahr (DGB Bezirk NRW): Ich muss mich entschuldigen, mit dem Thema Zusammenlegung von Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan habe ich mich nicht so intensiv beschäftigt. Ich sehe zumindest keine gravierenden Probleme darin.

Dirk Jansen (BUND): Wir haben schon bei der letzten Anhörung im Wirtschaftsausschuss, als es um die Streichung des § 26 LEPro ging, ausdrücklich die Abschaffung des Dualismus von LEPro und LEP begrüßt. Das war immer schon eine alte Forderung von uns. Ich kann mich daran entsinnen, dass auch Rot-Grün schon daran gescheitert ist, das umzusetzen. So, wie es allerdings jetzt praktiziert wird, ... (Reiner Priggen [GRÜNE]: Jetzt wird es aber fies! ­ Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Jetzt kommt aber der entscheidende Teil: wie es jetzt gemacht wird!)

­ Das ist historisch belegbar. ­..., in der überstürzten Fassung, ist es aus Sicht der Ökologie, des Umweltschutzes in keiner Weise zielführend. Einen kleinen Vorgeschmack können wir schon durch die bekannt gewordenen Entwürfe zur vorgezogenen Änderung des Energieteils des LEP erleben. Dort wird eindeutig in Umweltschutzstandards in Bezug auf die Energieversorgung eingegriffen. Wenn darin zum Beispiel steht, dass erneuerbare Energien nur noch im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren vorangetrieben werden sollen, dann ist das aus meiner Sicht ein ganz klarer Rückfall gegenüber dem Status quo. Insofern befürchten wir, dass bei der Zusammenlegung von LEPro und LEP auf breiter Front weitere Umweltstandards zu8 rückgefahren werden, um damit Großvorhaben leichter genehmigungsfähig zu machen. Ob das letztendlich zur Transparenz, zur Akzeptanz und zur Genehmigungssicherheit solcher Vorhaben beiträgt, mag dahingestellt bleiben. Ich glaube nicht, dass das ein positiver Beitrag dazu ist.

Josef Tumbrinck (NABU): Herr Priggen hat ja danach gefragt, ob wir das befürchten. Die Antwort ist einfach: Das hängt davon ab, was die nächste Regierung daraus macht. Wir erkennen ­ Herr Jansen hat es gesagt ­ eine klare Senkung der Standards, erwarten aber, dass eine Regierung nicht die Standards senkt. Ein paar Dinge haben wir in unserer Stellungnahme angesprochen. Der Schwur kommt noch auf uns zu. Daher die einfache Antwort: Es hängt von der nächsten Regierung ab.

Prof. Dr. Gerd Bollermann (SPD): Ich habe noch eine Frage hinsichtlich der beiden Bundesländer, in denen es die Doppelregelung noch gibt. Wie sind denn die Erfahrungen in dem anderen Bundesland?

Dr. Susan Grotefels (Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster): Nur noch zwei Bundesländer haben diese Zweiteilung. Auch dort wird man sicherlich zu einer Aufhebung kommen müssen. Es gibt eine eindeutige Regelung im Raumordnungsgesetz, die vorsieht, dass nur noch ein landesweiter Raumordnungsplan zu existieren hat. Sonst würde man vom Raumordnungsgesetz abweichen. Dafür benötigte man eine explizite Abweichungsregelung im Landesplanungsgesetz.

Wenn ich an die Änderung des LEPro denke, die erst im Dezember beschlossen worden ist, dann ist in dem Gesetzentwurf, den Sie alle beschlossen haben, eindeutig vorgesehen, noch einmal explizit formuliert, dass LEPro und LEP zusammengeführt werden sollen. Ich sehe immer noch die Absicht, und es ist auch die einzige Möglichkeit. Auf die Dauer sind zwei gesonderte Planwerke so nicht zu erhalten. Sie haben von einem Gesetzeswerk gesprochen. Der LEP würde dann als Rechtsverordnung verabschiedet werden. Das wäre ein wesentlicher Unterschied. Ich darf daran erinnern, dass der zukünftige LEP dadurch, dass wir die Plan-UP eingeführt haben, durch ein umfassendes Beteiligungsverfahren gehen muss. Das heißt, der LEP müsste eine umfassende Trägerbeteiligung, eine Beteiligung der Kommunen und auch der Öffentlichkeit erfahren.

Prof. Dr. Gerd Bollermann (SPD): Ich möchte noch die Frage der notwendigen Standards anschließen. Welche weiteren Standards halten Sie für unabdingbar, wenn man LEPro und LEP zusammenführt?

Dr. Susan Grotefels (Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster): Es würde dann nur noch der LEP übrig bleiben. Ich habe die Landesregierung bisher so verstanden, dass ­ natürlich modernisiert ­ Grundsätze des LEPro in einem LEP aufgenommen würden, der ganz umfassend neu gestaltet würde. Dieses Verfahren, das der LEP durchlaufen müsste, ist schon weitgehend im Landespla8 nungsgesetzentwurf geregelt, der das Verfahren im Einzelnen vorsieht und dort das Raumordnungsgesetz ergänzt.

Vorsitzender Franz-Josef Knieps: Schönen Dank. ­ Gibt es weitere Fragen zu Block II? ­ Das ist nicht der Fall.

Dann komme ich jetzt zu Block III, Abstimmung zwischen Regionalräten/RVR und Bezirksregierungen sowie Besonderheiten RVR. ­ Herr Wittke.

Oliver Wittke (CDU): In § 19 neu, ehemals § 20, des Landesplanungsgesetzes ist vorgesehen, die Erörterung nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen. Das wird kritisiert, unter anderem vom Arbeitskreis Steine und Erden Nordrhein-Westfalen. Meine Frage nur an diejenigen, die eine andere Auffassung haben: Soll es bei der Regelung bleiben, die hier vorgeschlagen wird, nämlich dass die Erörterung der Ausnahmefall ist? Dem wird widersprochen. Der Regelfall, wird in der Stellungnahme von Steine und Erden angeregt, sollte der umgekehrte Fall sein. Hier interessieren mich die Gründe, warum Sie für eine andere Regelung sind. Mir leuchtet die Regelung, die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgeschlagen wird, auch nicht ganz ein.

Reiner Priggen (GRÜNE): Meine Frage richtet sich an Herrn Bahr, Herrn Klink, Frau Dr. Grotefels und Frau Dr. Garrelmann bzw. Herrn von der Mühlen. Es geht um den RVR. Ist es nicht sinnvoll, das Stimmenverhältnis von gewähltem Vertreter/gewählter Vertreterin zu Einwohner/Einwohnerin in den Regionalräten und im RVR einander anzupassen?

Vorsitzender Franz-Josef Knieps: Gibt es weitere Fragen zu Block III? ­ Das ist nicht der Fall. Dann schlage ich vor, dass sich diejenigen auf die Frage von Herrn Wittke, die offen gestellt worden ist, melden, die anderer Meinung sind. ­ Das sind nicht so viele.

Dann kommen wir zu der Frage von Herrn Priggen. ­ Herr Bahr.

Waldemar Bahr (DGB Bezirk NRW): Dazu kann ich keine Ausführungen machen; es tut mir leid.

Heinz-Dieter Klink (RVR): Eine simple Anpassung scheint mir an der Stelle nicht möglich zu sein, weil die Verbandsversammlung des Regionalverbandes eine Doppelfunktion hat. Sie ist Ruhrparlament und auch kommunales Parlament. Damit hat sie eine andere Aufgabenstruktur. Daraus wiederum ergibt sich das Zahlenverhältnis, die Repräsentanz der Städte im Ruhrgebiet. Wir sind inzwischen schon bei Zahlen, dass zum Beispiel eine Stadt wie Bottrop nur noch einen Repräsentanten im RVR hat, dort aber vertreten sein soll und muss. Wenn man die Zahlen noch weiter verändern würde, wäre das kommunale Parlament an der Stelle nicht mehr gegeben.

Deshalb muss man hier leider mit anderen Zahlen arbeiten. ­ Erstens.