Wir als Kammern versuchen ich habe es in unserer Stellungnahme auch dargestellt vielfach tätig zu werden

Ausbildung der Mediziner die Thematik der diskriminierungsfreien medizinischen Versorgung hineingehört. Denn es ist nicht jedem gegeben, mit Menschen mit Behinderung umzugehen. Ich denke, Ärzte müssen dies genauso lernen wie jeder andere auch. Deswegen kommt von unserer Seite der Appell, dieses Thema schon in der Ausbildung zu behandeln.

Wir als Kammern versuchen ­ ich habe es in unserer Stellungnahme auch dargestellt ­, vielfach tätig zu werden. Wir haben allerdings nur die Möglichkeit, dazu beizutragen, dass sich ein Netzwerk entwickelt, an dem alle partizipieren und von dem alle profitieren können: einerseits die Ärzte, die bei uns anfragen, und andererseits die Patienten, die nachfragen. Wir haben eine Telefonhotline und eine Internetplattform. Wir versuchen, mit den Selbsthilfegruppen zu kooperieren. Wenn Selbsthilfegruppen bei uns anfragen, versuchen wir, Ärzte zu vermitteln, sodass es ineinander greift.

Aber damit sind die Ärztekammern als Körperschaften im Grunde genommen am Ende ihrer Möglichkeiten angelangt. Ich denke, wenn die Bundesärztekammer die Erprobung dieser Curricula abgeschlossen hat und diese Fortbildungsmodule stehen, dann werden die beiden Kammern hier in Nordrhein-Westfalen die Ersten sein, die sie einführen.

(Die folgenden Ausführungen von Hermann Riekötter werden von dem Gebärdensprachdolmetscher David Niemann gesprochen.) Hermann Riekötter (Landesverband der Gehörlosen NRW): Sehr geehrter Herr Garbrecht! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nun gerne in meiner Eigenschaft als Gehörloser hier referieren. Ich weiß, dass uns ein Limit von fünf Minuten gesetzt ist. Ich möchte mich schon vorab dafür entschuldigen, dass ich dieses aufgrund der Zweisprachigkeit sicherlich sprengen werde.

Ich möchte heute nicht nur über das Gehörlosengeld, sondern auch über das Blindengeld referieren. Es ist so, dass das Gehörlosengeld 1998 eingeführt worden ist.

Wir bekommen monatlich 77 für unsere Mehraufwendungen. Das ist bis dato konstant geblieben. Das Blindengeld dagegen wird dynamisch angepasst; das ist insoweit auch in Ordnung. Nur: Da auch unsere Mehrkosten gestiegen sind, reichen diese 77 Gehörlosengeld nicht mehr aus. Daher fordere ich ein, dass das Gehörlosengeld ebenso wie das Blindengeld angepasst wird.

Darüber hinaus besteht mit der Altersgrenze von 18 Jahren eine Einschränkung.

Auch diese würde ich gerne aufgehoben wissen, da der Verlust dieser Sinneswahrnehmung, also das Ertauben, auch bei Menschen vorkommt, die 18 Jahre oder älter sind. Die Menschen, die erst später ertauben, haben genau die gleichen psychischen und emotionalen Probleme wie die Menschen, die bereits seit ihrer Geburt taub sind.

Auch Menschen, die mit 18 Jahren ertauben, benötigen Gebärdensprachdolmetscher und brauchen das Merkzeichen GL, das sie aber, wenn sie erst mit 18 Jahren oder später ertauben, nicht bekommen. Sie erhalten dieses Merkzeichen einfach nicht, und das ist meiner Ansicht nach nicht in Ordnung. Jetzt möchte ich Bezug auf das Schreiben von Sozialminister Laumann nehmen, der sagte, dass ein Gebärdensprachdolmetscher durchschnittlich 50 pro Stunde kostet.

Das ist nicht so. Sie kosten mindestens 55 pro Stunde. Wenn Sie einen Gebärdensprachdolmetscher für einen Elternabend engagieren, dann macht dies sicherlich 197 aus. Schließlich besteht eine Klasse aus 20 bis 25 Schülern, und bei einem Elternabend sind oftmals viele Eltern anwesend, die auch viele Fragen stellen, sodass es sicherlich nicht mit einer Stunde getan ist, sondern Kosten für zwei oder sogar drei Stunden anfallen. Darüber hinaus müssen auch die Fahrtkosten des Dolmetschers bezahlt werden. Wenn der Elternabend zwei bis drei Stunden dauert, dann kommen Sie mit 55 einfach nicht aus. Wir liegen dann bei 197 bis 250. Sie müssen auch bedenken, dass es zwei Mal im Jahr zu diesen Kosten kommt, da die Elternabende halbjährlich stattfinden. Somit wäre das Gehörlosengeld für fünf Monate komplett aufgebraucht. Da kann man froh sein, wenn man nur ein Kind hat. Ich habe aber drei Kinder.

Des Weiteren ist das Problem auch darin begründet, dass viele Städte die Dolmetscherkosten nicht übernehmen. Es ist so, dass die Sachbearbeiter sehr willkürlich entscheiden. Mal übernehmen sie die Kosten, mal übernehmen sie die Kosten nicht.

Es besteht also keine Regelung, ob die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher bei Elternabenden übernommen werden oder nicht. Das ist leider nirgendwo gesetzlich geregelt, sondern liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Daher bin ich der Ansicht, dass es hier einer Veränderung bedarf; denn das Gleichbehandlungsgesetz wird nicht eingehalten.

Darüber hinaus möchte ich noch etwas zu den Taubblinden und den sagen, die einen wesentlich höheren Mehraufwand haben, sodass das Blindengeld und das Gehörlosengeld für diese beiden Personengruppen nicht ausreicht. Taubblinde Menschen brauchen Taubblinden-Assistenten, die sie aber leider selbst finanzieren müssen. Diese Taubblinden-Assistenten holen die Taubblinden beispielsweise zu Hause ab, bringen sie zu einem gewissen Ort, zu ihrem Wirkungsbereich. Das ist zum Beispiel ein Gang zur Behörde oder ein Arztbesuch. Dann muss der Taubblinde wieder nach Hause gebracht werden. Das alles dauert ca. drei, vier oder fünf Stunden. Und all das müssen die Taubblinden aus eigener Tasche bezahlen. Sie haben kein Anrecht auf einen Taubblinden-Assistenten. Das gilt für taubblinde Menschen und für Usher-Betroffene.

Es lässt sich zusammenfassen, dass das Blindengeld und das Gehörlosengeld nicht ausreichen. Daher bin ich für die Einführung eines neuen Merkzeichens, und zwar TBL, damit ganz klar ist, dass es sich nicht nur um einen Gehörlosen oder um einen Blinden handelt, sondern um einen Taubblinden. Somit hätte man eine Grundlage, gesetzlich etwas ändern zu können, und der Taubblinde hätte das Recht, einen Taubblinden-Assistenten zu bestellen. Bis dato ist das leider noch nicht der Fall, bis dato ist das TBL-Merkzeichen auch noch nicht eingeführt worden.

Es ist für uns Gehörlose oder Taubblinde oftmals sehr mühselig, immer wieder zu argumentieren, wofür wir Leistungen im Einzelnen benötigen. Es ist so, dass die Bearbeiter in den Kommunen, in den Ämtern oftmals überhaupt keine Ahnung davon haben und wir als Betroffene die Leute oft aufklären müssen. Insbesondere dann, wenn es um Versorgungsämter oder dergleichen geht, ist das sehr mühselig. Wir müssen ärztliche Atteste einreichen, und selbst dann wird die Leistungsgewährung oftmals nicht genehmigt.

(Die folgenden Ausführungen von Martin Woltemate werden von der Gebärdensprachdolmetscherin Karoline Janouch gesprochen.) Martin Woltemate (Landesverband der Gehörlosen NRW): Herr Vorsitzender!

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich für die Einladung bedanken und auch dafür, dass ich hier sprechen darf. Ich bin gehörlos und 1. Vorsitzender der der Gehörlosen NRW. Ich möchte zwei verschiedene Punkte ansprechen.

Zum einen möchte ich über das Gehörlosengeld und zum anderen über die berufliche Weiterbildung referieren.

In Nordrhein-Westfalen ist es so: Wenn gehörlose Menschen studieren möchten, dann treffen sie auf sehr viele Barrieren. Ich bin selbst betroffen. Ich habe eine Ausbildung gemacht. Als ich diese Ausbildung abgeschlossen hatte, hatte ich mir überlegt, dass ich anschließend gerne studieren möchte. Ich habe dann beim Kostenträger einen Antrag gestellt, um die Dolmetscherkosten erstattet zu bekommen. Der Kostenträger hat abgelehnt. Er sagte: Sie haben schon eine Berufsausbildung. Sie haben diese Berufsausbildung abgeschlossen. Ihr beruflicher Werdegang ist fertig.

Sie können in dem Beruf arbeiten. Wir bezahlen kein Aufbaustudium. ­ Das war mein Problem. Das war die Barriere, auf die ich getroffen bin.

Der Unterschied ist folgender: Wenn man als Gehörloser Abitur macht und anschließend studiert, dann bekommt man den Dolmetscher bezahlt. Wenn man aber zwischendurch eine Ausbildung macht, dann werden die Dolmetscher im Aufbaustudium nicht bezahlt. Meiner Meinung nach passt das nicht zu der UN-Konvention. Denn auch Weiterbildung, Aufbaustudium oder Qualifikationen, die man zusätzlich erwirbt, sollten unterstützt werden.

Ich komme auf das Gehörlosengeld zurück. Herr Riekötter sagte schon, dass es nicht ausreichend ist. Es sind monatlich 77, und davon kann ich einen Dolmetscher nur eine Stunde im Monat für mein Studium bezahlen. Das ist natürlich bei Weitem nicht genug. Die Dolmetscherkosten liegen bei 55 pro Stunde. Dazu kommen noch die Fahrtkosten, und auch die Fahrtzeit, welche pro Stunde 45 kostet, wird bezahlt.

Dann ist das Gehörlosengeld sehr schnell aufgebraucht. Für das Studium brauche ich aber 30 Stunden Dolmetscherleistung. Das klappt mit dem Gehörlosengeld nicht.

Ein gehörloser Bekannter von mir hat bis zum sechsten Semester keinen Dolmetscher bekommen. Er musste sechs Semester lang ohne Dolmetscher studieren. Er hat sehr viel verpasst. Er konnte Prüfungen nicht absolvieren. Er hat Teilnahmebescheinigungen nicht bekommen. Er hat jetzt gegen den Kostenträger LVR geklagt.

Ein anderer gehörloser Bekannter von mir aus Köln studiert an derselben Hochschule wie ich. Auch bei ihm hat der Kostenträger die Übernahme der Kosten für einen Dolmetscher aus dem gleichen Grund abgelehnt.