Effektivierung der Börsenaufsicht und Konzentration der Strafverfolgung bei Verstößen gegen das Börsenhandelsrecht

Die Landesregierung wird ersucht, im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr über folgenden Gegenstand zu berichten:

I. Rechtlicher Status und Ausstattung der Börsenaufsicht

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden von Dienststellen des Landes Hessen börsenaufsichtliche Aufgaben wahrgenommen?

2. Welche börsenaufsichtlichen Aufgaben werden an welchen Standorten wahrgenommen?

3. Wie viele Stellen stehen für die Börsenaufsicht im Land Hessen zur Verfügung?

4. Wie viele Bedienstete des Landes Hessen sind derzeit mit der Börsenaufsicht beauftragt (aufgeschlüsselt nach Standorten, Vergütungs-/Besoldungsgruppen und eventuell Stellenanteilen)?

5. Hält die Landesregierung diese Personalausstattung für ausreichend?

6. Wie viele Geschäftsvorfälle in den zu überwachenden Bereichen hat es jeweils in den Jahren 1996 bis 2000 gegeben?

7. Wie viele Geschäftsvorfälle sind dies je verantwortlichem Aufsichtsbediensteten pro Jahr?

8. Ist der Landesregierung bekannt, wie hoch der volkswirtschaftliche Schaden durch bekannt gewordene Verstöße gegen die Börsenhandelsregeln pro Jahr in Hessen und der Bundesrepublik ist?

9. Kann die Landesregierung abschätzen, wie hoch die Dunkelziffer nicht bekannt gewordener Verstöße mit welchem Schaden jährlich in Hessen und der Bundesrepublik ist?

II. Ergebnisse börsenaufsichtlicher Tätigkeit

10. In wie vielen Fällen hat es jeweils in den Jahren 1996 bis 2000 Überprüfungen wegen des Verdachts illegaler Handlungen im Börsenverkehr gegeben?

11. Wie lassen sich diese Verdachtsfälle klassifizieren und wie viele Fälle gab es in den so abgegrenzten Klassen in den Jahren 1996 bis 2000?

12. Wie viele dieser Fälle sind aufgrund ausreichender Verdachtsmomente an die Staatsanwaltschaften abgegeben worden?

13. An welche Staatsanwaltschaften sind Verdachtsfälle abgegeben worden (aufgeschlüsselt nach dem Klassifizierungsschema)?

14. Wie viele Verfahren sind von den Staatsanwaltschaften, an die abgegeben wurde, an andere Staatsanwaltschaften mit welchen Begründungen weitergeleitet worden?

15. Wie viele Ermittlungsverfahren sind aufgrund dieser Hinweise von hessischen und außerhessischen Staatsanwaltschaften eröffnet worden (aufgeschlüsselt nach dem Klassifizierungsschema)?

16. In wie vielen Fällen ist es zu einer Anklageerhebung wegen Verstößen gegen die Börsenverkehrsregeln gekommen (aufgeschlüsselt nach Staatsanwaltschaften und dem Klassifizierungsschema)?

17. Mit welchen Ergebnissen sind die eingeleiteten Verfahren abgeschlossen worden?

III. Zusammenarbeit Börsenaufsicht und Staatsanwaltschaften

18. Wie viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bearbeiten in Hessen Verstöße gegen die Börsenhandelsregeln (eventuell mit Stellenanteilen)?

19. Hält die Landesregierung diese Personalausstattung für ausreichend?

20. In welcher Weise arbeiten die Börsenaufsicht und die Staatsanwaltschaften in Hessen bei der Verfolgung von Verstößen gegen die Börsenhandelsregeln zusammen?

21. Wie beurteilt die Landesregierung die Effektivität dieser Zusammenarbeit?

22. Wie erfolgt die Zusammenarbeit der Börsenaufsicht mit Staatsanwaltschaften außerhalb Hessens?

23. Wie beurteilt die Landesregierung die Effektivität dieser Zusammenarbeit?

24. Wie bewertet die Landesregierung Medienberichte, nach denen das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel nach Möglichkeit keine Anzeigen mehr bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstatte, weil die dortige Staatsanwaltschaft nicht mit der nötigen Energie gegen Handelsverstöße ermittle und Fälle oft an andere Staatsanwaltschaften abzugeben versuche?

25. Sieht die Landesregierung eine Konzentration der staatsanwaltschaftlichen Kompetenzen in Form einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft "Börsenhandel" beim LG Frankfurt aufgrund der speziellen und komplizierten Materie bei der Verfolgung von Verstößen gegen die Börsenhandelsregeln als sinnvoll an?

26. In welchem Umfang müssten einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zusätzliche Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden, um eine erfolgreiche Arbeit zu ermöglichen?

27. Hat die Landesregierung in der Vergangenheit über die jüngste Rundverfügung des Hessischen Generalstaatsanwalts zur Abgabe von Börsenverfahren an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt hinaus Schritte zur Konzentration von Strafverfolgungszuständigkeiten bei Verstößen gegen die Börsenhandelsregeln eingeleitet?

28. Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Aktivitäten bisher gehabt?

29. Sollte nach Ansicht der Landesregierung eine mögliche Schwerpunktstaatsanwaltschaft über die Grenzen Hessens hinaus wegen der nationalen Bedeutung Frankfurts als Börsenstandort bundesweite Zuständigkeiten erhalten?

30. Hat die Landesregierung bereits mit Regierungen anderer Bundesländer Kontakte zur Schaffung einer solchen bundesweiten Ermittlungszuständigkeit gehabt und gibt es gegebenenfalls bereits Ergebnisse solcher Kontakte?