Die Änderungsvorschläge gehen in die richtige Richtung

Landtag Nordrhein-Westfalen Ausschussprotokoll 14/155

9. Sitzung (öffentlich) St-rt

cher denn je. Jeder Schritt bei Reformen, der in diese Richtung geht, wird vom BDK unterstützt.

Die Änderungsvorschläge gehen in die richtige Richtung. Bedauerlich ist nur, dass es punktuelle Maßnahmen sind, die kein Konzept erkennen lassen. Wenn ein Änderungsbedarf in Mülheim und Leverkusen gesehen wird, warum nicht auch in Hamm, Hagen, Oberhausen und Krefeld als Präsidien, warum nicht bei den Landräten von Olpe, Höxter, Euskirchen und Coesfeld? Das sind vergleichbar große Behörden.

Sollen künftig tatsächlich beim Ausscheiden eines Behördenleiters Organisationsänderungen erfolgen? Was passiert am Monatsende in Düsseldorf? Was passiert im Mai, wenn der Landrat in Warendorf seine Funktion verlässt? Wann wird das voreilige und aus Sicht des BDK falsche politische Versprechen aufgegeben, welches den Erhalt der Landratskreispolizeibehörden verspricht? Wann wird ein nachvollziehbares Organisationskonzept vorgelegt?

Die Auflösung der beiden kleinsten Polizeipräsidien ist folgerichtig, weil sie viel weniger Einwohner betreuen als viele Polizeiinspektionen. Bei Mülheim ist die Zuordnung zum PP Essen nachvollziehbar. Beim PP Leverkusen wäre jede Zusammenlegung mit anderen Polizeibehörden, insbesondere mit benachbarten Landratsbehörden, die bessere Lösung. Sollte es zu der vorgeschlagenen Lösung mit Leverkusen kommen, werden die Bedenken des BDK fortwähren. Wir werden nur in der Übergangszeit eine solche Lösung tolerieren.

Beide Behörden, Mülheim und Leverkusen, haben innere Reformen hinter sich. Sie haben die operativen Dienststellen bereits gestärkt. Die Arbeitsergebnisse in diesen beiden Behörden sind besser als in den aufnehmenden PP. Der Nutzen darf bei der Eingliederung nicht verloren gehen. Es müssen Lösungen gefunden werden, die die Identifikation der Mitarbeiter mit ihren Städten weiterhin bestehen lassen. Die Aufteilung der Autobahnpolizei auf nur fünf Hauptstellenbehörden nach § 4 verhindert eine Aufsplitterung und gewährleistet den Fortbestand spezialisierter Dienststellen, wo sie erforderlich sind. Die Eingliederung der Wasserschutzpolizei in nur ein Polizeipräsidium ist wegen der Größe und des Fortbestands der Spezialisierung sachgerecht. Der Standort ist historisch gewachsen und mit Mülheim und dem größten Binnenhafen aus unserer Sicht auch sachgerecht.

Die aufnehmenden Behörden brauchen allerdings bei allen geplanten Maßnahmen Planungsfreiheit für die Integration. Alle politischen Vorgaben, insbesondere Bestandsgarantien als Direktion, Inspektion oder Unterabteilung, können alle Einsparbemühungen konterkarieren. Auch Bestandsgarantien für Wachen und Kommissariate sind schädlich.

Es muss für die aufnehmenden Polizeipräsidien eine Planungshoheit bestehen.

Bei der Herauslösung der Autobahnpolizei muss verhindert werden, dass es Personalund Sachmittelverschiebungen zu den Bezirksregierungen gibt. Leitstellenaufgaben dürfen wegen des hohen Personal- und Sachmittelaufwands nur an einer Stelle in einer Organisation wahrgenommen werden. Dementsprechend müssen die Umgliederungsmaßnahmen peinlich genau überwacht werden. Danke schön.

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Vorsitzender Winfried Schittges: Herr Träger, ich danke Ihnen herzlich. ­ Ich darf nun Herrn Karl-Heinz Riedel, Polizeidirektor a. D. aus Krefeld, um sein Wort bitten. Krefelder sind fast überall gern gesehen. Ich begrüße Sie, Herr Riedel. Sie haben das Wort.

Karl-Heinz Riedel (Polizeidirektor a. D., Krefeld): Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Verehrte Anwesende! Als langjähriger Dezernent 26.6 und Leiter der Autobahnpolizei Düsseldorf möchte ich mich eigentlich ausschließlich auf die Fragestellungen und auf die Probleme der Autobahnpolizei beziehen, weswegen es auch etwas spezieller wird. Dafür haben Sie sicher Verständnis.

Die derzeitige Anbindung der Autobahnpolizei an die Bezirksregierungen ist meines Erachtens nicht optimal. Sie hat sehr viele Schwachpunkte, Probleme und Schwierigkeiten. Man müsste eigentlich meinen, die Autobahnpolizei ist überall gleich. Sie hat überall eine grüne Uniform und eine Pistole. Sie ist aber beileibe nicht gleich aufgestellt, nicht gleich organisiert, nicht gleich ausgerichtet und nicht gleich ausgestattet. Es gibt sehr viele Unterschiede. Das fängt bei dem uneinheitlichen Personalbestand an. Die Autobahnpolizei hat keine BKV, das heißt keine belastungsbezogene Kräfteverteilung.

Es liegt im Grunde genommen im Gusto der Bezirksregierungen, wie stark die Autobahnpolizei ist. Das betrifft auch die Stärke von Einsatztrupps für die Kriminalitätsbekämpfung und die Verkehrsdienste. Das ist im Lande alles uneinheitlich.

Die Zuständigkeitsbereiche der Autobahnpolizei sind unterschiedlich groß. Sie sind an den Bezirksgrenzen ausgerichtet statt an dem Standort von Dienststellen oder Wachen.

Es gibt völlig unterschiedliche Organisationsvorgaben hinsichtlich der Unterstellung unter die Dezernate 25 und 26. In Köln beispielsweise werden alle Wachen geschlossen.

Im Bezirk Düsseldorf und sonst im Land werden sie noch weiter aufrechterhalten. Dabei spricht man von Bürgernähe.

Landesweit unterschiedliche Organisationen - auch der Führungsgremien - sind insbesondere im Bereich Technik zu verzeichnen. Daraus resultieren bei der Autobahnpolizei bei den fünf Bezirksregierungen völlig unterschiedliche Ausstattungen, völlig unterschiedliche Fahrzeugparks, unterschiedliche Sonderfahrzeuge, unterschiedliches Verkehrsgerät, unterschiedliche Ausstattung mit Computern und Warnmitteln. Die Schwerpunktbildung und Zielsetzung der einzelnen Autobahnpolizeien sind völlig unterschiedlich. Die einen beziehen sich auf Unfallmanagement, die anderen auf Störfallmanagement, andere machen eine Stauabsicherung, andere machen nur Schwerlastkontrollen.

Welche machen Gefahrgutüberwachung und andere beziehen sich nur auf den Umweltschutz.

Ich stelle fest: Es gibt fehlende Standards in vielen Bereichen. - Das setzt sich in der Aus- und Fortbildung, in der Verkehrssicherheitsberatung, im Internetauftritt, in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und in vielem mehr fort.

Die Lösung dieser Probleme, die ich Ihnen jetzt geschildert habe, ist meines Erachtens ganz einfach. Aus fünf Autobahnpolizeidienststellen bei fünf Bezirksregierungen mach eins. Aus fünf mach eins: Bündelung der fünf Autobahnteildienststellen zu einer eigenständigen Autobahnpolizei als Autobahnpolizeiamt oder Direktion oder wie auch immer. - Sie muss aber eine landesweite Zuständigkeit haben und es muss unter Fortbestand der gegenwärtigen Strukturen erfolgen.

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Möglicherweise bietet sich die Bildung von drei Autobahnabschnitten ­ Rhein, Ruhr und Westfalen ­ oder zwei Autobahnabschnitten in den alten Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen an. Sichergestellt werden sollten aber Bestand und Fortentwicklung des autobahnspezifischen Fachwissens, das heißt das, was Autobahnpolizei heute leisten kann, weiter zu fördern und es nicht zu dieser Vermischung kommen zu lassen, die schon angesprochen worden ist, wenn die Autobahnpolizei zu fünf Kreispolizeibehörden kommt. Ich danke Ihnen.

Vorsitzender Winfried Schittges: Herr Riedel, herzlichen Dank. ­ Ich darf nun den Vorsitzenden des Polizeibeirates der Wasserschutzpolizei NRW, Herrn Georg Hötte, um sein Wort bitten. Bitte schön, Herr Hötte.

Georg Hötte (Vorsitzender des Polizeibeirates der Wasserschutzpolizei NRW, Duisburg): Danke sehr, Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine verehrten Anwesenden! Es ist sicher nicht ganz alltäglich, dass in einer auf den ersten Blick polizeiinternen Angelegenheit jemand als Experte zu Wort kommt, der kein Kenner der Polizeiinterna und der Verwaltungsstrukturen ist. Umso mehr freue ich mich, dass ich als Vorsitzender des Beirats der Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen über mein Ihnen bekanntes Statement hinaus noch Gelegenheit habe, Ihnen aus der Sicht der von der beabsichtigten Veränderung bei der WSP direkt betroffenen Bevölkerung, nämlich der Binnenschifffahrt, die Sorgen nahe zu bringen, die uns bei dem Gedanken beschleichen, dass unser blauer Partner auf den Wasserstraßen demnächst unter die Fittiche der Grünen kommt.

(Monika Düker [Grüne]: Keine Missverständnisse aufkommen lassen!)

­ Ich spreche von der grünen Polizei. Es sollte kein Missverständnis aufkommen, aber wir sprechen von der blauen und der grünen Polizei. Ich bitte, mir das nachzusehen.

Wir bedauern außerordentlich, dass das wichtigste deutsche Binnenschifffahrtsland Nordrhein-Westfalen gerade bei der Wasserschutzpolizei den Hebel für einen Einstieg in die aus vielerlei Gründen vielleicht notwendige Reform der Polizeiorganisationsstruktur anzusetzen sucht, und dies auch noch in einer nach unserer Auffassung nicht sachgerechten Weise.

Die Wasserschutzpolizei ist eine hochspezialisierte Polizeieinheit mit einer Aufgabenstellung, die kaum mit der der grünen Landpolizei vergleichbar ist. Sie arbeitet schon heute ausgesprochen effizient und hat trotz der großen Fläche, die zu ihrem Zuständigkeitsgebiet gehört, eine Nähe zu der von ihr betreuten Klientel, um die sie von mancher Landpolizei sicherlich beneidet wird.

Das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, die Polizei in Nordrhein-Westfalen hocheffizient und bürgernah arbeiten zu lassen, ist bei der WSP Nordrhein-Westfalen seit langem realisiert. Ebenso wie in Schleswig-Holstein gibt es nur sehr geringe Schnittmengen in der Aufgabenwahrnehmung zwischen blauer und grüner Polizei. Insoweit kann ich mich der Darstellung von Herrn Lüdders in seiner schriftlichen Stellungnahme nur anschließen. Also ist es nur folgerichtig, zur Bewältigung dieser Aufgabe eine eigenständige Polizei zu haben.