Fortbildung

Landtag Nordrhein-Westfalen Ausschussprotokoll 14/155

9. Sitzung (öffentlich) St-rt ist, werden wir tatsächlich etwa 350 Polizeibeamte mehr bei der Kriminalpolizei und bei der Schutzpolizei im Ermittlungsdienst haben.

Insofern sehe ich eine Parallele zu dem Vorhaben in NRW, wo man Gleiches bezüglich der Reduzierung der Anzahl der Polizeibehörden vorhat. Die Frage, ob man etwas zusammen macht oder ob man es in einzelnen Schritten macht, war nicht Gegenstand des Fragenkataloges. Als Außenstehender möchte ich dazu auch nichts sagen.

Gestatten Sie mir noch zwei Anmerkungen zur Autobahnpolizei. Den gleichen Weg haben wir in Schleswig-Holstein auch beschritten. Wir haben die Verkehrspolizeidirektion aufgelöst und haben die Autobahnpolizeireviere den Flächendirektionen zugeschlagen, ohne damit die Spezialisierung abzuschaffen. Im Gegenteil. Wir versuchen, durch eine Abarbeitung einer gesamtpolizeilichen Lage die Schnittstellen einer hochspezialisierten Autobahnpolizei zu den normalen schutzpolizeilichen und kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu minimieren. Wir sagen, Autobahnen sind Teil des gemeinsamen kriminalgeografischen Raumes.

Nach der kurzen Zeit von etwa sechs Monaten haben wir schon durchaus positive Effekte zu verzeichnen. Es sind höhere Fallzahlen, ohne dass de facto bei der Autobahnpolizei mehr Polizei eingesetzt worden ist. Die Motivation der Mitarbeiter bestätigt das nach Auskunft der Besatzungen der Autobahnpolizeistreifenwagen.

Herr Hötte, ein Wort zur Wasserschutzpolizei. Sie haben mich zitiert. Die Wasserschutzpolizei in Schleswig-Holstein hat zwei Küsten zu betreuen. Es ist ein ganz wesentliches Standbein, eine ganz wichtige Aufgabe der schleswig-holsteinischen Wasserschutzpolizei. Die Eigenständigkeit ist geblieben.

Man hat hier vor, das Polizeipräsidium der Wasserschutzpolizei Duisburg aufzulösen und sie einem Polizeipräsidium zuzuschlagen. Wir haben etwas Ähnliches gemacht.

Nur die Bezeichnungen sind anders. Bei uns heißt es Landespolizeiamt. Dort ist eine Abteilung Wasserschutzpolizei angedockt, in dem es Spezialistentum gibt. Mit der Auflösung des Präsidiums für die Wasserschutzpolizei hat man Synergieeffekte im personellen Bereich bei den nicht vor Ort arbeitenden Besatzungen festgestellt. Die Wasserschutzpolizei in Form der Reviere, die landesweite Zuständigkeiten haben, ist nach wie vor gegeben. Ähnlich wie bei der Autobahnpolizei soll das wegen der Besonderheit auch in Zukunft so bleiben. Danke schön.

Vorsitzender Winfried Schittges: Herzlichen Dank, Herr Lüdders. ­ Ich darf nun Herrn Jürgen Jakobs vom Innenministerium aus Brandenburg das Wort erteilen. Er ist Inspekteur der Polizei. Herr Jakobs, ich darf Sie um Ihr Wort bitten.

Jürgen Jakobs (Inspekteur der Polizei im Ministerium des Innern Brandenburg, Potsdam): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Landtagsabgeordneten! Erlauben Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Aufgrund der Größe und Komplexität einer Organisation wie der nordrhein-westfälischen Polizei entzieht sich nach meiner Auffassung die vorgesehene Organisationsentwicklung einer direkten Bewertung durch mich als Vertreter aus Brandenburg.

9. Sitzung (öffentlich) St-rt

Die Polizei des Landes Brandenburg hat jedoch im Bereich der Autobahnpolizei und der Wasserschutzpolizei eine ähnliche Entwicklung im Rahmen einer Reform genommen, die nach Feststellung der im Jahr 2004 mit Unterstützung von Herrn Dugas durchgeführten umfassenden Evaluierung der Reform auch in diesem Bereich erfolgreich war.

Daher möchte ich mich in meinen Ausführungen auf die hierbei gemachten Erfahrungen beschränken. Der Reformbericht mit detaillierten Ausführungen liegt Ihnen vor.

Im Rahmen der Reform der Polizei des Landes Brandenburg im Juli 2002 erfolgte eine Reduzierung der Polizeipräsidien von sechs auf zwei sowie der Schutzbereiche von 21 auf 15. Dies ging mit mehr Kompetenz und Verantwortung einher.

Die Wasserschutzpolizei des Landes Brandenburg war vor der Polizeireform dem ebenfalls aufgelösten Präsidium Wasserschutzpolizei zugeordnet. Mit der Umsetzung der Polizeireform wurde diese verrichtungsorientierte Zentralisierung aufgehoben, wobei die Spezialisierung der Wasserschutzpolizei beibehalten wurde. Dabei entstanden Synergieeffekte im Bereich des Personals. 31 Stabsstellen konnten dem Wach- und Wechseldienst zugeführt werden. So wurden insgesamt neun Wasserschutzpolizeiwachen mit 14 Außenstellen landesweit dezentral an acht Schutzbereiche angegliedert. Hierdurch wurde ein hohes Maß an Flexibilität beim Einsatz der Bediensteten der Wasserschutzpolizei erreicht. So werden diese zu einsatzarmen Zeiten ­ auch jahreszeitlich bedingt, beispielsweise im Winter ­ zu schwerpunktorientierten Einsätzen, insbesondere bei der Verkehrsunfallbekämpfung, landseitig eingesetzt. Auch damit vermeiden wir additives Ressourcenmanagement.

Die Aufgabenwahrnehmung auf den Bundesautobahnen erfolgte dagegen vor der Polizeireform anlassbezogen durch den allgemeinen Wachdienst in den Polizeiwachen der Schutzbereiche. Eine Spezialisierung war nicht vorhanden. Im Rahmen der Polizeireform wurde daher eine spezialisierte Autobahnpolizei geschaffen und bestimmten Schutzbereichen ­ insgesamt fünf ­ unterstellt. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Schnellverkehrs und seiner Gefahren wurde durch gezielte Fortbildung unter anderem eine Spezialisierung für Eigensicherungsmaßnahmen, Erstmaßnahmen und Überwachungsmaßnahmen - insbesondere im Bereich des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs ­ herbeigeführt.

Ergänzend erfolgte eine aufgabenbezogene Ausstattung des Fachdienstes Bundesautobahn mit Einsatzmitteln. Im Ministerium des Innern wurden mit dem Direktor der Wasserschutzpolizei und dem Direktor der Autobahnpolizei Referenten als direkte Ansprechpartner und Identifikationsträger benannt, denen jeweils Fachbeiräte mit Vertretern von Institutionen und Trägern der Verkehrssicherheitsarbeit sowie Interessenvertretern der Nutzer der Verkehrswege Bundesautobahn und Wasserstraße zur Seite stehen.

Vorsitzender Winfried Schittges: Herr Jakobs, auch Ihnen ein herzliches Wort des Dankes. - Wir haben nun alle Sachverständigen ergänzend gehört. Ich verweise noch einmal auf die schriftlichen Vorlagen.

Jetzt haben die Abgeordneten das Recht, die Antworten der Sachverständigen zu hinterfragen und das eine oder andere noch zu klären. Allerdings darf sich die Fragestellung nur auf den Kreis der Abgeordneten konzentrieren. Ich bitte um Verständnis dafür.

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Wer meldet sich zuerst? ­ Herr Kollege Lohn.

Werner Lohn (CDU): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe den Vorträgen der Sachverständigen aufmerksam gelauscht. Ich glaube, trotz einiger anders lautender Äußerungen kann man zumindest feststellen, man ist sich grundsätzlich in der Notwendigkeit einig, dass sich bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen einiges ändern muss. Auch die verfolgten Ziele, Effizienzgewinne im Personalbereich zu nutzen, um den bürgernahen und operativen Dienst zu stärken, sind im Kreis der Sachverständigen und der vier vertretenen Fraktionen konsensfähig. Wie es oft so ist, streitet man sich allerdings über den Weg dorthin.

Ich bin der Meinung, dass diese Anhörung nicht nur eine reine Formsache ist. Die sachlich und fundiert vorgetragenen Vorträge sollten den Prozess noch mitgestalten und beeinflussen. Von vielen wurde ein Gesamtkonzept als fehlend kritisiert. Wenn man ein solches erstellen will, muss man einen ordnungspolitischen Rahmen haben, innerhalb dessen dieses Gesamtkonzept erarbeitet werden kann.

Es stellt sich die Frage, ob die Zuordnung der Autobahnpolizei von den Bezirksregierungen zu fünf großen Präsidien, ob die Zuordnung der Wasserschutzpolizei zum Präsidium Duisburg und ob die Eingliederung der Präsidien Mülheim und Leverkusen zwangsläufig mit einem künftigen zweistufigen oder mit einem dreistufigen Aufbau der Polizeiorganisation in Nordrhein-Westfalen in Verbindung zu bringen sind.

Ich habe der schriftlichen Stellungnahme der entnommen, dass man dort von Regionalpräsidien spricht. Zwischen den Zeilen wird auch deutlich, dass sich die vorstellt, dass diese künftigen Regionalpräsidien ­ wie viele es auch sein mögen ­ die Aufgaben der Mittelinstanz übernehmen sollen, die bisher die Bezirksregierungen übernommen haben. Dazu hätte ich gerne noch erläuternde Angaben.

Darüber hinaus habe ich eine konkrete Frage an Herrn Lüdders.

Vorsitzender Winfried Schittges: An wen war die erste Frage gerichtet, Herr Kollege?

Werner Lohn (CDU): An den Vertreter der Herrn Richter.

Herr Lüdders, Sie haben beschrieben, dass Sie die Autobahnpolizei teilweise den Regionalpräsidien zugeordnet, gleichzeitig aber auch ein Landespolizeiamt gebildet haben, welches landesweite zentrale Aufgaben im Bereich der Autobahnpolizei und der Wasserschutzpolizei wahrnimmt. Mich würde diese Kompetenzabgrenzung interessieren.

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Kompetenz - wo immer es möglich ist komplett in einer Hand liegen sollte. Gleiches gilt für die Zuständigkeit. Wo sind Überschneidungen? Wie gehen Sie mit diesen Überschneidungen um, die sich möglicherweise ergeben könnten?

Zwei oder drei der Referenten haben vorgetragen, das Motto von der Aufgabe zur Organisation bedingt letztendlich, dass man landesweite Aufgaben auch landesweit bearbeitet. Ich habe es so interpretiert, dass Sie sich für eine irgendwie geartete Polizeieinrichtung aussprechen, die im Innenministerium angesiedelt beziehungsweise als Landespolizeiamt oder Landespolizeipräsidium aufgestellt ist.