Nachhilfe

Zweitens. Auf fundierte Geschichtskenntnisse darf nicht verzichtet werden. Geschichte sollte wenigstens ebenso als Profilfach gewählt werden können wie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft. Denn Geschichte bietet eine Fülle von Geschehnissen, die heutigen ähneln, und lädt zu Transferleistungen ein.

Elke Vormfenne (Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen, Landesverband NW e.V.): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie die Toska-Studie gezeigt hat und auch Professor Baumann im Rahmen der Debatten zur Pisa-Studien mehrfach ausgeführt hat, ist das Abitur am Wirtschaftsgymnasium und an den anderen Fachgymnasien eine gleichwertige Alternative zu einer am Gymnasium erworbenen Hochschulzugangsberechtigung.

Das eigenständige Profil und die über alle Fächer des Bildungsgans ausgeprägte Bindung an das Medium des Berufs machen den Weg zu einer echten Alternative, die für junge Menschen mit entsprechenden Kompetenzprofilen eine bessere Möglichkeit darstellt, den Weg hin zur Hochschule zu gehen. Diese sinnvolle Alternative darf nicht gefährdet werden. Denn sie sichert eine qualitativ hochwertige Verbreiterung des Potenzials an Hochschulstudierenden ab.

Die Landesregierung hat sich folgerichtig das Ziel auf die Fahne geschrieben, die Berufskollegs zu stärken und zudem die Berufskollegs als Alternative der Sekundarstufe II zu allgemein bildenden Gymnasien zu entwickeln. Der Referentenentwurf zum 2. Schulrechtsänderungsgesetz jedoch lief in Teilen dieser Intension zuwider. Er sah vor, dass Realschüler mit besonders guten Leistungen die Berechtigung zum Besuch der zweijährigen Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erteilt wird. Guten Realschülern wird damit zu Recht die Option gegeben, zwischen dem zweijährigen und dreijährigen Bildungsgang zum Abitur zu wählen. Bei der Wahl der Alternative, direkt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe einzusteigen, bot sich allerdings nur die Möglichkeit des Quereinstiegs ins Gymnasium oder in die Gesamtschule.

Diese Übergangsregelung zum Abitur nach zwölf Jahren war aus Sicht der beruflichen Bildung wettbewerbsverzerrend, wurden doch die Bildungsgänge des Berufskollegs völlig außen vor gelassen, die ebenso wie die gymnasiale Oberstufe nach drei Jahren zur allgemeinen Hochschulreife führen. Ich freue mich, dass der heute vorgelegte Entwurf das bisherige diskriminierende Defizit aufhebt und den Wechsel in das zweite Jahr der Bildungsgänge nach Anlage D ins Berufskolleg vorsieht.

Wenn wir gleiche Bildungschancen, ausgerichtet am Individuum, als Richtschnur haben wollen, dann muss den jungen Menschen auch die Möglichkeit gegeben werden, ihren Neigungen und Begabungen entsprechend den Weg zum Abitur über Bildungsgänge im Medium der Beruflichkeit ohne verlängerte Schulzeit wahrnehmen zu können. Für uns fehlt aber weiterhin ein ausreichender Bekanntheitsgrad, dass der Besuch der Realschule keine Sackgasse auf dem Weg zum Abitur ist, sondern sich nahtlos der Weg zum Abitur über das Berufskollegs anbietet und dies ohne Quereinstieg in schon lange bestehende Klassen oder Gruppenstrukturen. Eine flächendeckende Information der Eltern in der Phase des Übergangs ihrer Kinder von der Primarstufe in die Sekundarstufe I ist an dieser Stelle seit Jahren überfällig.

Als Indiz verweise ich auf den aktuellen Artikel von Jürgen Oelkers in der ZEIT vom 23. März.

Eine Randbemerkung: Die Wege der alternativen Zugänge zum Abitur mit oder ohne Verkürzung erfordern inhaltliche Unterschiede, die sie unterscheidbar machen. Mit anderen Worten: Die Profilierung der Fächer im Wirtschaftsgymnasium und ihre Standards müssen einen klaren Bezug zum Medium Beruf aufweisen. Die Attraktivität hängt auch davon ab, dass Gleichwertigkeit und nicht Gleichartigkeit grundlegendes Prinzip zu Curriculum und Outcome sind.

An sich - Sie haben eben gesehen, ich habe geblättert - wäre an dieser Stelle mein Beitrag wesentlich länger gewesen, da ich noch etliche starke Argumente vorbereiten wollte, warum es so wichtig ist, dass die guten Realschüler auch an den Berufskollegs verkürzt zum Abitur gelangen. Ich möchte aber an der Stelle aufhören und verkürze damit meine Redezeit.

Michael Solf (CDU): Ich bedanke mich für das, was ich auch in diesem zweiten Teil gehört habe, wobei es - das war auch vor 14 Tagen so - merkwürdig ist: Im ersten Block habe ich eher skeptische Beiträge, im zweiten Teil eher positiv bestärkende vernommen. Weil gleich schon der nachmittägliche Ausschussblock beginnt, möchte ich nur einige wenige Fragen stellen.

Eine Frage an Frau Vormfenne. Das, was Sie gesagt haben, geht in der generellen Debatte leider so oft unter, dass ich zu dem, was Sie eigentlich auch noch sagen wollten, die Frage stelle: Bitte schildern Sie uns doch, warum es so wichtig ist, dass Realschüler auch diesen Weg gehen!

Dann habe ich eine Frage an Herrn Silbernagel: Die Forderung, dass man statt drei schriftlicher Fächer im Abitur auch auf zwei zurückgehen kann, war mir neu. Ich weiß nicht, ob ich das richtig gehört habe. Ich möchte Sie im Nachhinein dazu befragen.

Zum Dritten habe ich eine Frage an Herrn Dr. Dierkes. Sie haben das Wortungetüm anonyme Fremdkorrektur ausgesprochen. Das klingt zunächst einmal sehr schlimm.

Können Sie sagen, in welchen Bundesländern es das gibt, meines Wissens in Dann möchte ich auch wissen, wie das da geschieht und ob es da zu einer Benachteiligung der Schüler geführt hat.

Sigrid Beer (GRÜNE): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich herzlich in der zweiten Runde für die Beiträge bedanken. Ich möchte die Frage stellen, auf welchen Kanon der Allgemeinbildung Sie sich beziehen, wenn Sie von Allgemeinbildung reden. Wo ist der vereinbart? An welcher Stelle ist er breit diskutiert worden? Gibt es dazu irgendwelche Regelungen im Land Nordrhein-Westfalen, die mir noch nicht bekannt sein sollten? Da bitte ich dann um Nachhilfe. Ich kenne das Werk von Herrn Schwanitz, wenn ich in die Bibliothek gehe. Aber das ist mehr ein populistisches Werk und keinem wissenschaftlichen Diskurs geschuldet.

Die zweite Frage, Herr Peters: Es ist doch richtig, dass auch in der Schulgesetznovelle vorgesehen ist, dass für Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe I am Gymnasium nach der Klasse 9 schließt und dass dann kein mittlerer Bildungsabschluss vorgelegt wird, sondern dass das erst mit einer zentralen Leistungsüberprüfung in der Oberstufe nach Klasse 10 erfolgt, weil die KMK entsprechende Regelungen dort vorsieht.

Das heißt, Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium verlassen - davon gibt es einige nach dem Abschluss der Sekundarstufe I, was immer ausgeblendet wird, wenn vom einheitlichen Bildungsgang des Gymnasiums bis zum Abitur die Rede ist -, kommen mit eingeschränkten Qualifikationen in die Bewerbung um Ausbildungsplätze, weil sie maximal den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vorweisen können.

Frau Custodis, ich möchte Sie fragen: Sie haben die Forderung nach noch mehr Stunden erhoben. Wie kommentieren Sie die Elternproteste in Baden-Württemberg und in Bayern in Bezug auf die Auswirkungen des verkürzten gymnasialen Bildungsganges, die auch Auswirkungen auf die Ausformungen im Land Baden-Württemberg haben, wo etwas weggenommen wird, weil der Druck auf Schülerinnen und Schüler so groß ist und weil auch der erwartete Qualitätszuwachs da nicht erfolgen kann.

Erlauben Sie mir eine Anmerkung zur Qualität des Abiturs in Nordrhein-Westfalen. Immerhin erfüllen die Absolventen dieses Landes sehr erfolgreich die bayerischen Universitäten.

Frau Vormfenne möchte ich nach der Gleichwertigkeit, nicht nach der Gleichartigkeit in Bezug auf das geplante Zentralabitur fragen. Können Sie Ihre Position deutlich nennen!

Woran muss gearbeitet werden, damit es nicht zu einer Gleichschaltung der Berufskollegs in dieser Form kommt?

Ute Schäfer (SPD): Ein herzlicher Dank an dieser zweite Expertenrunde von mir. Ich habe eine erste Frage an Herrn Peters. Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass durch die jetzt vorliegende Verkürzung der Sekundarstufe I die Durchlässigkeit von Realschulen auf Gymnasien aufgrund der fünf Stunden erhöht werden kann. Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass diese fünf Stunden komplett für den Förderunterricht eingesetzt sind.

Müssen Sie nicht auch dazu dienen, um den Lernstoff, der jetzt nicht mehr in sechs Schuljahren, sondern nur noch in fünf Schuljahren unterrichtet wird, zu vermitteln, der notwendig ist, um die Sekundarstufe I zu durchlaufen?

Eine weitere Frage an Herrn Peters: Ist es bei den Direktoren der Gymnasien durchgängige Meinung, dass die Aufhebung der Grund- und Leistungskurse der richtige Weg in die Zukunft ist?

Meine nächste Frage geht an Frau Custodis. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie davon ausgehen, dass in der Sekundarstufe I demnächst 34 Wochenstunden die Regel sein werden? Meinen Sie, dass man sogar noch mehr Unterricht dort einsetzen müsste.

Vielleicht habe ich das falsch interpretiert. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass man dringend einen Ganztag auch im Gymnasium braucht?

Eine letzte Anmerkung an Frau Vormfenne: Herzlichen Dank für die Darlegung der Bedeutung der Möglichkeit, das Abitur an den berufsbildenden Schulen, an den Berufskollegs zu erwerben. Bedeutet die Festlegung auf die schriftlichen Abiturfächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache eine Einschränkung mit Blick auf die Möglichkeit, ein Wirtschaftsabitur zu erlangen. Ist das eine Einschränkung? Oder stört das die Entwicklungen nicht?