Förderprogramm

Ich weise aber darauf hin, meine Damen und Herren, dass wir ein sehr probates und gutes Instrument haben, das eingesetzt werden kann, nämlich Ökoprofit. sind aus der Sicht der Kammern das Instrumentarium, das bislang am besten und am effizientesten gewirkt hat. Hiermit werden Maßnahmen sehr schnell, nämlich innerhalb eines Jahres, umgesetzt und Investitionen getätigt. Wenn wir in der Lage sind, dieses Land offensiv nach vorne zu bringen, haben wir bei den Firmen und zur weiteren Verbesserung der Gewässergüte eine ganze Menge erreicht

Ich möchte noch einen letzten Punkt erwähnen: Aufwendungen, die in vielen Unternehmen jetzt noch zu tätigen wären, wären erstens überproportional kostenintensiv und würden zweitens nur noch zu marginalen Verbesserungen führen. Wenn nämlich schon in Unternehmen nach dem Stand der Technik moderne Produktionsanlagen eingesetzt und betrieben werden, ist das letztlich auch ein effektiver Beitrag zu mehr Gewässerschutz und zur Verminderung des Abwasseraufkommens.

Dr. Bernd Lüttgens (Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V., Rheinischer Landwirtschafts-Verband e. V.): Ich versuche, für beide Landwirtschaftsverbände mit der gebotenen Kürze zu sprechen. Wenn man die Lenkungsfunktion der alten Maßnahmen im Rahmen der Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW beurteilt, war die Landwirtschaft im Wesentlichen von zwei Bereichen betroffen:

Zum einen wurden Güllebehälter gefördert; das waren 281 Projekte. Wir können konstatieren, dass diese Maßnahmen sicherlich eine nachhaltige Wirkung gezeigt haben.

Die Güllebehälter konnten in den landwirtschaftlichen Betrieben entsprechend angepasst werden. So konnte eine Verbringung der Wirtschaftsdünger im Sinne einer nachhaltigen Wasserwirtschaft verbessert werden.

Zum anderen war die Landwirtschaft mittelbar im Bereich der Kleinkläranlagen betroffen. Die Höfe liegen meistens im Außenbereich. Insgesamt wurden 27.000 Projekte gefördert, wovon ein überwiegender Teil auch landwirtschaftlichen Betrieben zugute gekommen sein dürfte. Wir halten damit im Prinzip auch eine wesentliche Verbesserung dieser Kleinkläranlagen, die durchaus sanierungsbedürftig waren, für gewährleistet und kommen damit dem Ziel einer geordneten Wasserwirtschaft nahe.

Wenn man das alte Programm beurteilt, kann man sagen, dass die Förderung zielgerichtet für die landwirtschaftlichen Betriebe eingesetzt worden ist. Sie hatte damit ihre Lenkungsfunktion erreicht. Wenn man das neue Programm betrachtet, sieht man keine explizite Erwähnung der landwirtschaftlichen Investitionsmaßnahmen. Man hat sie im Prinzip ausgeblendet. Weder die Möglichkeit der Förderung von Güllebehältern noch die Fortführung des Programms für Kleinkläranlagen sind ohne weiteres möglich. Ich habe eben auch vernommen, dass gerade bei den Kleinkläranlagen mit Nachrüstungsbedarf eine wesentliche Möglichkeit zur Verbesserung der Wasserqualität besteht. Bei den Güllebehältern hat sich in jüngster Vergangenheit durch die Veränderung der Verordnungen über JGS-Anlagen eine deutliche Verschärfung ergeben, sodass wir es an dieser Stelle für geboten halten, dass die Möglichkeit für eine Förderung weiterhin bestehen sollte. Insofern halten wir es auch mit Blick auf die Umsetzung der 19 von 44 menrichtlinie für geboten, dass die Landwirtschaft explizit im Rahmen des Programms berücksichtigt wird.

Dr.-Ing. Ullrich Zimmermann (Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V.): Ich werde hier die versammelte Kompetenz der nordrhein-westfälischen Wasserwirtschaft nicht infrage stellen und sagen, dass die Abwasserabgabe ihre Lenkungsfunktion nicht erfüllt hätte. Offensichtlich - das scheint die Meinung der anwesenden Damen und Herren zu sein - hat sie es getan. Das liegt natürlich an der Verknüpfung mit dem Abwasserabgabengesetz und den dort gelenkten Parametern, auf die wir immer schauen müssen, wenn wir über die Zukunft sprechen wollen.

In diesem Zusammenhang ist ein neues Förderprogramm immer auch mit den gelenkten Parametern im Abwasserabgabengesetz zu sehen. Das führt mich dazu, das zu unterstützen, was Herr Dr. Stork gesagt hat, dass man nämlich in einem zukünftigen Investitionsprogramm Ziele und nicht einzelne Maßnahmen fördern soll. Das hat den Vorteil, dass die einzelnen Maßnahmen tatsächlich untereinander konkurrieren könnten.

Die beste und effizienteste Maßnahme für den Gewässerschutz könnte sich dann durchsetzen. Das heißt: Ziele fördern und nicht Maßnahmen! Damit können auch Maßnahmenhersteller und Maßnahmenbetreiber gut leben.

Ich möchte als nächsten Punkt erwähnen: Wir sollten davon absehen, Pflichtaufgaben der Anlagenbetreiber zu fördern. Denn sonst entfaltet die Abgabe eine Lenkungswirkung in einer ganz anderen Form: Wir bestrafen dann nämlich die Kommunen und Anlagenbetreiber, die ihre Investitionstätigkeit ausgeführt haben, und belohnen die nachlässigen Anlagenbetreiber dafür mit Mitteln aus der Abwasserabgabe. Das heißt: keine Pflichtaufgaben und kein Wiederherstellen des eigentlich geplanten Zustandes fördern, der eigentlich per wasserrechtlicher Genehmigung erlaubt wurde! Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das betrifft vor allen Dingen auch die Sanierung der Ortskanalisationen.

Ein Punkt, den ich völlig unterstützen kann, ist öfters genannt worden: Die Niederschlagswassereinleitung in die öffentlichen Gewässer ist sicherlich ein Feld, das zukünftig durch die Abwasserabgabe gelenkt werden sollte. Aber das Abwasserabgabengesetz lässt die Lenkungswirkung nicht in vollem Maße zu. Denn die hydraulische Belastung wird dort beispielsweise nicht geregelt.

Ich möchte auch noch auf die Niederschlagswasserbewirtschaftung verweisen, die mehrfach erwähnt wurde. Wir überlassen das Niederschlagswasser privaten Eigentümern, um das Wasser in privaten Anlagen versickern zu lassen. Ich habe in der letzten Woche schwere rechtliche Bedenken bezüglich dieses Vorgehens gehört, weil es nach Landeswassergesetz gar nicht zulässig ist, das Abwasser, also die Abwasserentsorgungspflicht auf Dritte zu übertragen. Daher bitte ich, darüber nachzudenken, inwiefern die Niederschlagswasserbewirtschaftung davon auch beeinträchtigt ist oder ob nicht das Landeswassergesetz geändert werden muss, um die Möglichkeiten der Niederschlagswasserbewirtschaftung durchzusetzen. Denn Regenwasserabfluss ist Abwasser. Damit fällt er auch unter die Abwasserentsorgungspflicht. Im Moment ist es nach Landeswassergesetz nicht möglich, diese Entsorgungspflicht auf Dritte zu übertragen.

Herr Prof. Pinnekamp, Sie gehen in Ihrer Stellungnahme davon aus, dass wir einen sehr hohen Eintrag an Phosphaten von 55,4 % aus den Regenwasserabflüssen und aus der Mischwasserbelastung haben. Das korrespondiert auch mit der Frage der Fremdwasserbehandlung. Wie können wir in diesem Zusammenhang zu einer kostengünstigen Lösung kommen etwa über Bodenfilter, Retentionsbodenfilter oder über entsprechende Verfahren, die wir in den Regenrückhaltungen oder in den Überläufen haben, wenn wir verschiedene Arten von Fremdwassereinflüssen haben? Haben Sie Erfahrungen, die man dabei einbringen könnte? Oder gehen Sie davon aus, dass das, wie eben erläutert, nur über größere Projekte zu erreichen ist?

Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Herr Prof. Pinnekamp, Sie reden unter anderem von Fehlanschlüssen. Wir haben heute nirgendwo gehört, wie man diese Fehlanschlüsse möglichst kostengünstig beheben könnte. Dieses Problem haben wir beim Grundwasser und vor allen Dingen beim Regenwasser. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit - sogar gesetzlich vorgeschrieben - Regenwasser in die Mischsysteme oder in die Trennsysteme eingeleitet werden musste. Heute haben wir das Problem. Die Frage ist, wie wir das Ganze wieder rückgängig machen können.

Prof. Dr.-Ing. Johannes Pinnekamp: Zu den Zahlen über den Phosphoreintrag: Mir liegt die neueste Auswertung vor, die in der vergangenen Woche fertig geworden und gedruckt worden ist. Danach fließen über kommunale Kläranlagen pro Jahr etwa 1.500 t Phosphor in die Gewässer; aus Regenwasserentlastungen und aus Mischwasserentlastungen etwa 1.400 t Phosphor pro Jahr. Die Verhältnisse sind bei vielen Parametern so, dass die Belastung der Gewässer aus Regenentlastungen ähnlich hoch ist - in der Regel ein bisschen geringer - wie die Belastung aus kommunalen Kläranlagen. Insofern ist es vernünftig, an diesem Punkt etwas zu tun.

Clemens Pick (CDU): Ich habe eine Zwischenfrage: Sie gehen in Ihrer Stellungnahme von 4.300 t aus. Heißt das, dass sich das seit 2003/2004 - ich glaube, diese Jahre haben Sie angenommen - ungefähr um die Hälfte vermindert hat?

Prof. Dr.-Ing. Johannes Pinnekamp: Nein. 4.300 t war die Gesamtbelastung. Dazu kommen noch der Regenabfluss von Straßen, der nicht in Kanalisationsnetzen erfasst ist, und die Belastung der Gewässer aus industriellen Einleitungen, die in beiden Zahlen, die genannt habe, nicht enthalten sind.

Zum Thema Fremdwasser: Natürlich gibt es viele verschiedene Ursachen für den erhöhten Fremdwasseranfall, den wir häufig finden. Fehlanschlüsse sind eine Ursache; undichte Kanalnetze und Verrohrung von Bächen, die in der früheren Vergangenheit häufig vorgenommen wurde und bis heute noch nicht rückgängig gemacht worden ist, sind andere mögliche Ursachen. Da es ganz unterschiedliche Ursachen sind, sind auch lokal unterschiedliche Konzepte nötig, um dagegen vorzugehen.