Sitzung öffentlich Roe II Institution Rednerin Stellungnahme Seiten Landkreistag NRW Markus Leßmann

Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 14/181

14. Wahlperiode 26.04.

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 26. April 2006

Düsseldorf - Haus des Landtags 10:05 Uhr bis 12:35 Uhr Vorsitz: Günter Garbrecht (SPD) (Vorsitzender) Josef Wilp (CDU) (Amtierender Vorsitzender) Protokollerstellung: Simona Roeßgen (Federführung), Rainer Klemann Öffentliche Anhörung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs Gesetzentwurf der Landesregierung

Der Ausschuss hört hierzu die in der folgenden Tabelle aufgeführten Sachverständigen an:

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 26.04. Sodann nehmen die Sachverständigen mündlich Stellung.

Markus Leßmann (Landkreistag NRW): Herzlichen Dank für die Gelegenheit, unsere schriftliche Stellungnahme mündlich zu erläutern. Sie ist aufgrund der Osterferien zugegebenermaßen relativ spät eingegangen.

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich seit Einführung des SGB II gemeinsam mit großem Engagement der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Regelung gewidmet. Wir haben uns dabei auch mit Unterstützung des Landes vielen Problemen stellen müssen: von der unsäglichen Software über die Probleme im Gesetz selbst bis zu den vielen Weisungen unseres Partners, der Bundesagentur. Wir haben diese Probleme zum Teil gemeistert. Uns ist wichtig festzustellen, dass wir dieses Projekt auch weiter gemeinsam betreiben wollen. So ist es uns gelungen, eine gemeinsame Stellungnahme zu den Ausführungsregelungen für Nordrhein-Westfalen zu erstellen und Ihnen zuzuleiten.

Gleichwohl - das haben Sie unserer Stellungnahme entnehmen können - gibt es an der ein oder anderen Stelle, vor allen Dingen bei den Finanzierungsfragen, unterschiedliche Auffassungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben uns darauf verständigt, dass ich Ihnen in der gebotenen Kürze die allgemeinen und die übereinstimmenden Punkte darlege, dann auf die Position des Landkreistages eingehe und dass die Kollegen danach ihre abweichenden Positionen deutlich machen.

Ich denke, die Schwerpunkte dieser Anhörung sind der Charakter der kommunalen Aufgaben, wo wir eine sehr einheitliche Meinung vertreten, und die etwas strittigen Punkte wie die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden mit einer entsprechenden Kostenbeteiligung und die Verteilung der Wohngeldersparnisse des Landes. Die beiden letzten Punkte scheinen entsprechend Ihrem Fragenkatalog und dem vorliegenden Gesetzentwurf im Zentrum der Diskussion zu stehen. Dass wir da unterschiedliche Meinungen haben, soll aber nicht den Eindruck hinterlassen, dass wir auch in der Sache insgesamt getrennt marschieren würden. Wir marschieren eigentlich sehr einheitlich.

Vorweg also zum Allgemeinen!

Sie hatten gefragt, ob sich das Ausführungsgesetz aus unserer Sicht bewährt hat. - Das ist insgesamt der Fall. Es bietet uns den erforderlichen Spielraum für regionale Lösungen, die im Gesetz angelegt sind. Insgesamt sagen wir also: Es hat sich bewährt.