Immissionsschutzgesetz

III Vorstellung von SARIA und Franz-Bernhard Thier (SARIA Bio-Industries & Co.) und Claus M. Andreas (SARIA Bio-Industries & Co) stellen ihre Unternehmen vor (siehe Anlage 2). Reinhard Willmer berichtet über die Biodieselproduktion (siehe Anlage 3).

In dieser Sitzung seien der Landesregierung Fragen mitgegeben worden, die mit Vorlage 14/435 beantwortet worden seien.

Dr. Alexander Schink (MUNLV) trägt vor:

Aus den beiden Ihnen übersandten Berichten können Sie ersehen, dass die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und die Lärmprobleme der Bevölkerung für uns ein sehr wichtiges Thema darstellen. Wir haben die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um die Umgebungslärmrichtlinie zeit-, frist- und sachgerecht, aber auch kostengünstig umzusetzen.

Was ist nach der Umgebungslärmrichtlinie vorgesehen? Wir müssen die Lärmbelastung in Ballungsräumen, also in Räumen mit mehr als 250.000 Einwohnern und einer besonderen Bevölkerungsdichte, an den Hauptstrecken der Bahn, an den Hauptverkehrsstraßen und im Umfeld der großen Flughäfen ermitteln. Wir müssen bis Mitte 2007 - das ist ein relativ kurzer Zeitraum - Lärmkarten aufstellen und die Anzahl der Bewohner, die bestimmten Lärmpegeln ausgesetzt sind, ermitteln. Für Belastungsbereiche sind anschließend Lärmaktionspläne zur Lärmminderung zu erarbeiten.

Die Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie sind Pflichtaufgaben, die uns EUrechtlich vorgegeben sind. Dafür sind den Mitgliedstaaten sehr enge Fristen gesetzt worden. Die Situation hat sich - das bedauern wir außerordentlich - dadurch noch verschärft, dass es mit der Umsetzung des Bundesrechts sehr lange gedauert hat und sich die Umsetzung der Richtlinie um ein Jahr verzögert hat, sodass mit den Maßnahmen nicht rechtzeitig begonnen werden konnte.

Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass nach § 47 e Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Umsetzung der Maßnahmen zunächst die Gemeinden zuständig sind. Da diese Lärmproblematik lokale Ausmaße hat, hängt ihre Bewältigung stark mit kommunalen Planungen - Bauleitplanung, verkehrslenkende Planung - zusammen. Deshalb müssen vor Ort Maßnahmenkonzepte aufgestellt werden. Wichtig ist weiter, dass wir eine Akzeptanz in der Bevölkerung nur dann bekommen, wenn diese Maßnahmen kommunal geplant, durchgeführt, verantwortet und entschieden werden. Von daher kann eine erfolgreiche Lärmaktionsplanung, die nicht nur wie in der Vergangenheit die Hauptverkehrsstraßen, sondern das gesamte Thema Lärm beinhaltet, nur vor Ort erfolgreich durchgeführt werden, da dort alle Aspekte zusammenkommen.

Aufgrund der Größe, der hohen Einwohnerdichte und der engmaschigen Verkehrsnetze ist das Land Nordrhein-Westfalen hierbei vor besondere Umsetzungsprobleme gestellt. Was die Lärmaktionsplanung und die Lärmkartierung angeht, müssen wir genauso viel tun wie einige andere Bundesländer zusammengenommen. Das hängt mit der Verkehrsinfrastruktur, die bei uns sehr stark ausgebaut ist, der Bevölkerungsdichte und den großen Ballungsräumen zusammen.

Wir haben, damit diese Umsetzung in Nordrhein-Westfalen fach- und sachgerecht und vor allem zeitgerecht erfolgt, eine Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen und eine sogenannte Werkstatt mit allen Akteuren durchgeführt. Die Verkehrsplaner waren genauso beteiligt wie die kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen. Dabei hat sich gezeigt, dass es erforderlich ist, in Nordrhein-Westfalen Mehrfacherhebungen zu vermeiden sowie die für die Lärmberechnung erforderlichen Daten einheitlich und konvertierbar aufzuarbeiten. Dies vermindert die Kosten erheblich.

Da das Land selbst über die für die Lärmberechnung erforderlichen Daten verfügt, ist beabsichtigt, diese Landesdaten allen Kommunen über die bestehende Geodateninfrastruktur bereitzustellen. Was unser Haus im Einzelnen vorhat, können Sie den beiden Berichten entnehmen. Das ist insbesondere in Vorlage 14/435, S. 4, unter Punkt 7 ausführlich zusammengestellt. Wir werden insbesondere den kleineren Kommunen, die erhebliche Schwierigkeiten bei der Lärmkartierung haben, mit unseren Maßnahmen helfen.

Zur Erinnerung: Schon jetzt sind 266 Kommunen in Nordrhein-Westfalen von der Lärmkartierung betroffen. Die kommunalen Spitzenverbände haben eine durchaus unterschiedliche Haltung zu der Frage, wer die Lärmkartierung durchführen muss.

Der Städtetag, der die großen Städte vertritt, ist der Auffassung, dass dies eine kommunale Aufgabe sein sollte, während der Städte- und Gemeindebund, bei dem die kleineren Städte und Gemeinden zu Hause sind, überzeugt ist, dass dies eine Landesaufgabe ist.

Wir glauben, dass wir mit dem Maßnahmenpaket und der Hilfestellung, die wir insbesondere für die kleineren Städte und Gemeinden, aber auch für die Großstädte bereitstellen, einen Kompromiss zwischen beiden Positionen gefunden und vor allen Dingen erreicht haben.