Spenden

Die Begründung für diesen Tagesordnungspunkt liege den Ausschussmitgliedern vor.

Die Bündnisgrünen wiesen darauf hin, dass die Ruhrkohle AG in den letzten Monaten insgesamt 220.000 an die Parteien CDU, SPD und FDP gespendet hätten. Da die Ruhrkohle AG jährlich etwa 2,5 Milliarden an öffentlichen Geldern erhalte, sei es Aufgabe dieses Ausschusses, über die ordnungsgemäße Verwendung von Subventionen zu wachen.

Insofern habe man einen Bericht der Landesregierung und, wenn möglich, eine Stellungnahme des Landesrechnungshofs auf die Tagesordnung gesetzt.

In diesem Zusammenhang würde es interessieren zu hören, wann immer die Regierungsparteien in Düsseldorf und Berlin Spenden erhalten hätten, wie es in den letzten zehn Jahren gewesen sei. Vielleicht sei es damals anders gewesen.

Rüdiger Sagel (GRÜNE) begründet den Antrag. Der Vorsitzende habe schon wesentliche Punkte genannt, warum die Grünen diesen Punkt auf die Tagesordnung gebracht hätten. Die Beauftragung sei im Sinne einer Empfehlung zu verstehen, dem nachzugehen. Ihm sei die enge Kooperation zwischen Bundes- und Landesrechnungshof bei Subventionen bekannt.

Für die Grünen sei es äußerst fragwürdig und völlig inakzeptabel, wenn ein Wirtschaftsunternehmen, das in großem Umfang Subventionsempfänger sei - das Land Nordrhein Westfalen sei mit dem größten Subventionstopf beteiligt -, an drei Parteien spende, die nicht nur im Landtag, sondern auch im Bundestag vertreten seien und sich vorher für die Subventionen eingesetzt hätten. Damit flössen öffentliche Mittel über Subventionen wieder an Parteien zurück. Er bitte sowohl die Landesregierung als auch den Landesrechnungshof darzulegen, wie sie die Problematik einschätzten und wie sie sich das weitere Vorgehen vorstellten.

MDgt Dr. Volkhard Riechmann (MWME) trägt vor: Herr Sagel, wir haben ein bestimmtes Verfahren der Prüfung der Beihilfen. Die Verwendungsprüfung wird durch den Bund, das durchgeführt. Wir hatten neulich im Wirtschaftsausschuss berichtet, dass die Verwendungsprüfung für 2003 inzwischen abgeschlossen ist. Es ging um die Anzeigenkampagne der RAG, die kritisch gesehen worden ist. Dort sind die Ausgaben für den sogenannten schwarzen Bereich nicht anerkannt worden. Wir haben bei der RAG den schwarzen und den weißen Bereich. Der schwarze wird subventioniert, und der weiße steht in einem bestimmten Umfang als Haftungsverbund zur Verfügung. Die wichtigsten Konzernunternehmen, die sich hinter dem weißen Bereich verbergen, sind Steag, Degussa und RAG Immobilien.

Die Verwendungsprüfung für 2004 ist noch nicht abgeschlossen. Das wird Mitte dieses Jahres der Fall sein. Für Ende des Jahres 2006 wird die Verwendungsprüfung für die Mittel aus 2005 erwartet. Darunter könnte die Spende der FDP fallen.

Der Beschluss im RAG-Vorstand oder im RAG-Aufsichtsrat ist Ende letzten Jahres gefallen. Es kann also sein, dass die FDP-Spende auch noch im alten Jahr ausgezahlt worden ist; das weiß ich nicht ganz genau.

Es wird auch das Sponsoring BVB - Borussia Dortmund - zu beurteilen sein. Es handelt sich dabei um andere Größenordnungen als bei den Parteispenden.

In allen Fällen ist uns seitens des Unternehmens versichert worden: All das sind Ausgaben aus dem weißen Bereich. - Das wird durch das zu überprüfen sein. Es besteht Einvernehmen zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der NRW-Landesregierung, dass keine Anerkennungsfähigkeit im Rahmen der Subventionierung des schwarzen Bereichs gegeben ist. Insofern erscheint mir gegenwärtig eine Befassung des Landesrechnungshofs etwas verfrüht.

Vorsitzender Rolf Seel fasst zusammen, die Spenden seien aus dem weißen Bereich getätigt und insofern nicht den förderungsfähigen Kosten zugeschlagen worden, die für die Subventionierung des schwarzen Bereichs entstanden seien.

LMR Ruth Susallek (LRH) ergänzt:

Vom Verfahren wäre zu sagen: Soweit Parteispenden über die Zuwendung abgerechnet worden sind, wäre das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erst einmal zu überprüfen. Die Nachweisprüfung ist Aufgabe dieses Bundesamtes. Dann könnte aufgrund der Prüfungsvereinbarung gegebenenfalls der Bundesrechnungshof in die Prüfung einsteigen.

Zu Ihrem speziellen Bedürfnis, die Spenden zu prüfen, muss ich allerdings unabhängig von der Prüfungsvereinbarung sagen, dass wir als Landesrechnungshof keine Möglichkeit haben, die Spenden, losgelöst von Zuwendungen, isoliert zu prüfen.

Rüdiger Sagel (GRÜNE) fragt nach der Position des Landesrechnungshofs, ob er das tendenziell gerne tun würde, um die Möglichkeiten des LRH auszuschöpfen.

LMR Ruth Susallek antwortet, Prüfungsmöglichkeiten bestünden im Rahmen des Zuwendungsrechts, aber dort bestehe die Prüfungsvereinbarung mit dem Bundesrechnungshof. Es bestehe kein Grund, die Prüfungsvereinbarung aufzukündigen. Das sei das übliche Verfahren, dass hier eine Bundesbehörde tätig sei, da der überwiegende Zuwendungsbetrag vom Bund und nicht vom Land komme. Eine isolierte Prüfung von Spenden gehöre nicht zu den Aufgaben des Landesrechnungshofs - auch bei keinem andern Unternehmen.

Rüdiger Sagel (GRÜNE) insistiert, wann der Landesrechnungshof überhaupt prüfen würde.

LMR Ruth Susallek entgegnet, eine isolierte Prüfung sei nicht möglich. Im Rahmen der Prüfungsvereinbarung habe der Landesrechnungshof sein Prüfungsrecht auf den Bundesrechnungshof übertragen. Dann sei es gegebenenfalls im Rahmen seiner Zuständigkeit Aufgabe des Bundesrechnungshofs, aufgrund des Zuwendungsbescheids die Nachweisprüfung durchzuführen.

Die Frage von Rüdiger Sagel (GRÜNE), ob der Landesrechnungshof selber überhaupt nicht prüfe, bejaht LMR Ruth Susallek. Der Bundesrechnungshof prüfe für den Landesrechnungshof mit.

Rüdiger Sagel (GRÜNE) merkt ironisch an, wie schön es sei, dass effizient geprüft werde.

(Heiterkeit von CDU und FDP)

Es lohne sich schon, die Herkunft der Spenden genauer zu prüfen. Das Ministerium habe gesagt, nach seinen Informationen kämen alle Ausgaben aus dem weißen Bereich.

Ihn - Sagel - interessiere, ob sich das überhaupt trennen lasse.

MDgt Dr. Volkhard Riechmann antwortet, das lasse sich klar trennen. Daran habe man keinen Zweifel.

Rüdiger Sagel (GRÜNE) bittet um Auskunft, wie das Wirtschaftsministerium zu dieser Auffassung komme. Es gehe doch um ein Unternehmen.

MDgt Dr. Volkhard Riechmann erwidert, es gehe um einen Konzern. Die RAG oder die DSK sei ein Konzernteil. Dort fänden die Steinkohlebeihilfen im Wesentlichen statt.

Das könne man sicherlich klar trennen; die Wirtschaftsprüfer wüssten das schon.

Vorsitzender Rolf Seel meint, wenn von Degussa eine Spende komme, werde sie bei Degussa verbucht, auch wenn sie letztlich in den Konzernabschluss einfließe. Wenn die Ursprungsspende in einem der Teilbereiche des weißen Bereichs verbucht sei, sei die Sache doch in Ordnung. Er habe Dr. Riechmann so verstanden, dass auf jeden Fall geprüft werde, ob das so dokumentiert sei.

Rüdiger Sagel (GRÜNE) teilt die Auffassung des Vorsitzenden nicht, dass dies in Ordnung sei. Denn es gebe eine Konzernbilanz und einen Jahresabschluss. Wenn die Spende berücksichtigt werde, habe man weniger Geld in der Kasse.

Aus seiner Sicht könnte man Subventionen an das Unternehmen RAG problemlos um den Betrag verringern, der für Parteispenden verwandt werde. Es sei interessant zu hören, wie im Ausschuss argumentiert werde.

Von den Abgeordneten der Parteien, die Spenden erhalten hätten, würde ihn interessieren, ob diese bereit seien, darüber nachzudenken, diese Spenden zurückzuzahlen.

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass er hier ein Landtagsmandat habe und nicht zu denjenigen gehöre, die diese Entscheidungen in den Parteigremien zu treffen hätten.

Insofern verstehe er die Frage nicht ganz; Rüdiger Sagel müsse sich an diese Leute wenden.

Rüdiger Sagel (GRÜNE) hält dem entgegen, dass der Vorsitzende doch sicher eine Meinung habe.

Vorsitzender Rolf Seel sieht sich nicht als Vorsitzender, der Meinungen vortrage. Er trage Fakten vor oder halte den Mund.

Rüdiger Sagel (GRÜNE) meint, dass der Vorsitzende nicht den Mund gehalten habe, sondern gesagt habe, das sei so in Ordnung. Insofern habe er schon eine Meinung vertreten. Deswegen habe er - Sagel - gefragt, ob der Vorsitzende bereit wäre, das Geld zurückzuzahlen, wenn der Bundesrechnungshof feststellen würde, dass die Sache nicht in Ordnung gewesen sei.

Vorsitzender Rolf Seel antwortet, ganz sicherlich werde er nichts zurückzuzahlen haben. Diese Frage müsse Rüdiger Sagel an die Parteivorstände stellen. Er - Seel - sei lediglich Abgeordneter im Landtag. Ansonsten habe er keine Meinung geäußert, sondern lediglich zusammengefasst, was vonseiten des Wirtschaftsministeriums gesagt worden sei - nicht mehr und nicht weniger.