Deshalb unsere Bitte an Sie Lassen Sie den Haushalt an der Stelle so wie er im Augenblick vorliegt

30. Sitzung (öffentlich) schm

Außerdem ist die vom Ministerium bisher ausgearbeitete Vorlage unverbindlich. Sie hat keinen rechtlichen Charakter. Sie ist rein appellativ. Auch da sehen wir im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Kommunen einen deutlichen Nachbesserungsbedarf.

Deshalb unsere Bitte an Sie: Lassen Sie den Haushalt an der Stelle so, wie er im Augenblick vorliegt. Eine Ergänzung wäre aus unserer Sicht unproduktiv und nicht sachgerecht. Wir bitten Sie, dies an der Stelle zurückzuweisen.

Günter Garbrecht (SPD): Wir haben im Bereich der Krankenhausfinanzierung eine positive Entwicklung im Grundsatz, will ich einmal konstatieren. Ich möchte die Frage, die die Kollegin Steffens gestellt hat, ergänzen.

Der Stellungnahme der Krankenhausgesellschaft, die deutlich als vorläufige gekennzeichnet ist, habe ich entnommen, dass Sie die zusätzlichen Bewertungskriterien, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit Datum vom 8. September für die Aufnahme in den Krankenhausinvestitionsplan gesetzt hat, sehr deutlich bewertet haben. Vielleicht könnten Sie noch verstärken, wie Sie mit dem Umstand umgehen, dass diese Bewertungskriterien ohne Abstimmung mit Ihnen ­ ich habe der Stellungnahme entnommen, dass Sie reklamieren, dass diese Bewertungskriterien eigentlich beteiligungsrelevant gewesen wären ­ zustande gekommen sind.

Darüber hinaus gibt es aktuell eine politische Diskussion, ob die sogenannten Basisfallwerte in Nordrhein-Westfalen niedrig oder hoch sind. In Rheinland-Pfalz ist die Honorierung höher. Vielleicht können Sie diesem Auditorium mitteilen, welche Möglichkeiten die Landespolitik hätte, diese sogenannten Basisfallwerte nach oben oder unten zu regulieren.

Karl Ferdinand Prinz von Thurn und Taxis (Krankenhausgesellschaft NW): Der Kriterienkatalog, den das Ministerium vorgelegt hat, ist in der Tat mit uns nicht in dem dafür eigentlich vorgesehenen Verfahren abgestimmt worden, sondern wir sind von diesem Kriterienkatalog ebenfalls überrascht worden. Dieser Kriterienkatalog enthält eine Fülle von unbestimmten Rechtsbegriffen, die schwer eine systematische Zuteilung von Investitionsmitteln ermöglichen. Wir haben das in unserer Stellungnahme im Einzelnen ausgeführt.

Im Übrigen ist dieser Kriterienkatalog an die Stelle von gesetzlichen Bestimmungen geschoben worden, die im Grunde im Landesgesetz und im KHG vorgesehen sind. Es gibt, um plakativ ein paar Fragen herauszugreifen, die in jedem Fall landesgesetzlich gelöst werden müssten, die Fragen: Was ist eine wohnortnahe Krankenhausversorgung? Gelten die 20 km Entfernung zum nächsten Krankenhausstandort noch oder gelten sie nicht? Welche Verbindung zu der Förderung ist dann damit verbunden? Da stehen in dem neuen Kriterienkatalog nur unbestimmte Rechtsbegriffe, die einer weiten Diskussion Tür und Tor öffnen.

Insofern haben wir angemerkt, dass ein nachvollziehbares Verfahren zu etablieren noch aussteht und dass die dafür vorgesehenen Beteiligungsverfahren bisher nicht stattgefunden haben. Interessanterweise informiert zu dieser Stunde möglicherweise der 36 von 59

30. Sitzung (öffentlich) schm nister die Spitzenverbände des Gesundheitswesens über eine Reihe dieser offenen Fragen, die wir bisher inhaltlich noch nicht kennen.

Ganz besonders schwierig ist die Frage des Krankenhausportals, dem eine relativ bedeutsame Summe Geldes im Haushaltsansatz zugeordnet ist. Wir wissen aber nicht, was für ein Inhalt sich in diesem Portal versteckt. Wir haben wirklich null Ahnung darüber, welche Mittel dort zugeteilt, umverteilt und zugewendet werden.

Es ist also eine Schwierigkeit, die wir gegenwärtig bei unserer Stellungnahme ­ das haben Sie aus unserer Stellungnahme auch gesehen ­ hatten, dass wir zu einzelnen Fragestellungen gar nicht Stellung nehmen konnten, weil wir selber nicht wissen, was sich hinter den Titeln verbirgt.

Die Frage der Basisfallwerte ist ein Thema, was in der jüngeren Diskussion insbesondere vom Minister sehr stark thematisiert worden ist. Es ist in der Tat so, dass wir in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche ­ ich will es mal so nennen ­ Grundpreise für die Krankenhäuser haben. Das ist die Landes-Baserate, zu der die Krankenhäuser bis zum Jahre 2009, also bis das neue Preissystem für das Krankenhausfinanzierungsgesetz scharf geschaltet wird, konvergieren. Die ist in der Tat in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch, weil sie auf historischen Werten aufbaut. Sie ist sozusagen nicht etwas, was die einzelnen Länder in freier Machtvollkommenheit festgelegt haben oder festlegen konnten, sondern ist einem genauen gesetzlichen Verfahren folgend festgelegt worden.

Es ist in der Tat so, dass es dadurch keine vergleichbaren Verhältnisse in den Bundesländern gibt. Wir haben zum Beispiel in den Stadtstaaten, historisch gewachsen aus der Vergangenheit, relativ hohe Baserates. Wir haben in Nordrhein-Westfalen und auch in einigen Ländern, die Flächenländer sind ­ wie beispielsweise Schleswig-Holstein ­, relativ niedrige Baserates. Es ist in der Tat so, dass dadurch nordrhein-westfälische Krankenhäuser beispielsweise im Unterschied zu rheinland-pfälzischen Krankenhäusern, die eine höhere Baserate haben, benachteiligt sind.

Deswegen gibt es Vorstellungen in der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dass es spätestens mit Eintritt in das Preissystem 2009 sinnvoll wäre, eine einheitliche bundesweite Baserate festzulegen, denn diese hier ist eine historisch mehr zufällig zustande gekommene, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Verhältnisse schafft.

Unter diesem Gesichtspunkt sind die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen im Moment in einer ganz besonderen Weise belastet. Sie sind a) dadurch belastet, dass sie durch das Gesundheitsstrukturgesetz jetzt besondere Belastungen aufgebürdet bekommen. Sie sind b) dadurch belastet, dass sie eine im Verhältnis niedrigere Baserate im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern haben. Und sie sind c) dadurch belastet, dass das Investitionsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, auch in der jetzigen Fassung und mit den jetzigen Ansätzen im Etat, deutlich hinter dem zurückleibt, was wir eigentlich im Investitionsprogramm bräuchten, um die Krankenhäuser in Nordrhein Westfalen auf dem Stand der Technik zu halten. Der Investitionsstau ist hier beziffert worden. Das ist eine Zahl, die schon seit langem im Lande bekannt ist.

Wir haben bisher, auch mit der jetzt begrüßenswerten Aufhebung des Stopps, immer noch keine befriedigende Finanzierungslage. Ich wage vorauszusagen, dass wir für das

30. Sitzung (öffentlich) schm

Land Nordrhein-Westfalen in den nächsten Monaten bei dieser Finanzlage und bei dem, was an Belastungen aus dem Gesundheitsstrukturgesetz auf uns zukommt, erhebliche Insolvenzrisiken bekommen werden. Wir haben bisher keine Lösung, wie wir zum Beispiel in der Fläche die Grundversorgung in den ländlichen Bereichen einigermaßen vernünftig ausfinanziert bekommen. Wenn das Krankenhausportal NRW dafür einen bestimmten Finanzierungsrahmen schaffen sollte, wäre das begrüßenswert. Nur wissen wir leider nicht, ob es so ist.

Vorsitzende Anke Brunn: Gibt es zu Einzelplan 11 weitere Fragen? ­ Das ist nicht der Fall.

Dann komme ich zum Einzelplan 14: Ministerium für Bauen und Verkehr. Die Fragen 3 bis 9 beziehen sich auf ÖPNV, sozialen Wohnungsbau, Landeswohnungsbauvermögen, Schülerbeförderungskosten. Gibt es dazu Fragen?

Gisela Walsken (SPD): Ich möchte mit dem Thema Bauen beginnen und meine Fragen an den Verband Freier Wohnungsunternehmen und an den Verband der Wohnungswirtschaft richten. Ich möchte gerne in zwei Blöcke unterteilen.

Zuerst wäre mir lieb, die Zukunft des sozialen Wohnungsbaus in NRW zu thematisieren.

Es ist ziemlich deutlich anhand des Landeshaushaltes, aber auch der Haushaltsentwicklung des letzten Jahres zu erkennen, dass offensichtlich die neue Landesregierung weniger Wert auf den sozialen Wohnungsbau legt, als es bisher in Nordrhein-Westfalen der Fall war. Deshalb bitte ich Herrn Schneider aber auch Herrn Kivelip um eine Einschätzung zu der Frage, wie weit sozialer Wohnungsbau, auch Wohnungsneubau, noch notwendig ist und wie sie perspektivisch die Entwicklung in diesem Bereich für die nächsten Jahre sehen.

Der zweite Teil bezieht sich auf das Thema Landeswohnungsbauvermögen. Wir haben dort, überwacht durch die Wohnungsbauförderungsanstalt, ein großes werthaltiges Vermögen mit der Zweckbindung für den Landeswohnungsbau. Erkennbar ist aus dem Landeshaushalt, dass es erhebliche Einschränkungen gibt im Hinblick auf das Geld, was als Überschuss dem Wohnungsbauvermögen als revolvierender Fonds zufließen soll. Es gibt diesmal im Haushalt fast 70 Millionen Belastungen aus den Überschüssen, die nicht mehr dem Wohnungsbauvermögen zugeführt werden.

Deshalb richte ich meine Frage wiederum an die beiden genannten Herren. Wie schätzen Sie die Konsequenzen dieses massiven Eingriffs auf die Werthaltigkeit des Vermögens ein, und zu welchen Konsequenzen neigen Sie, wenn Sie sehen, wie stark diese externen Belastungen mittlerweile aus dem Wfa-Vermögen finanziert werden?

Burghard Schneider (Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen): Zur Frage des sozialen Wohnungsbaus. Wir schätzen das angesichts der demografischen Entwicklung und insbesondere angesichts ­ heute ist es aktuell im Bundestag budgetiert worden, das Thema Unterschichten, Armut usw.