Darlehen

Verwendungszweck verändert oder die Frauenförderung zukünftig allein darin bestehen werde, dass eine Professorin und nicht ein Professor eine Laborausstattung erhalte.

MR Brigitte Lohkamp (MIWFT) betont, die Verwendung des Innovationsfonds unterliege im Zusammenhang mit dem anstehenden Systemwechsel hin zu unabhängigen beziehungsweise freien Hochschulen einer strukturellen Veränderung. Zudem stünden künftig über einen Vorwegabzug 15 % des noch anwachsenden Innovationsfonds in Höhe von derzeit 30 Millionen ausschließlich für Gleichstellungsfragen zur Verfügung.

Mit diesem Systemwechsel wolle man den Hochschulen einen Anreiz geben, mehr Frauen zu berufen. In den letzten 13 Jahren habe sich der Anteil der Frauen lediglich verdoppelt. Ein wesentlicher Faktor bei der Verteilung des restlichen Anteils aus dem Innovationsfonds würden künftig die von den Hochschulen erworbenen Drittmittel sein.

Barbara Steffens (GRÜNE) interessiert vor dem Hintergrund, dass künftig über einen Vorwegabzug 15 % des Innovationsfonds frauenspezifisch für Berufungs- und Bleibeverhandlungen mit Professorinnen verwandt werden sollten, wie viel Geld in der Vergangenheit für Berufungs- und Bleibeverhandlungen ausgegeben worden sei und ob Frauenförderung zum Beispiel in Form von Lise-Meitner-Stipendien oder Finanzierung von Koordinierungsstellen für Gleichstellungsbeauftragte künftig über eine andere Haushaltsstelle erfolge.

MR Brigitte Lohkamp (MIWFT) antwortet, die Finanzierung der Frauenförderung werde zukünftig aus drei verschiedenen Haushaltstiteln gespeist.

Die frühere Titelgruppe 62 sei nach dem Auslaufen des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms mit einem Strichansatz versehen. Das Lise-Meitner-Stipendien-Programm werde es mithin nicht mehr geben. Die Hochschulen hätten jedoch Budgethoheit und vielfach bereits in ihren Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegt, hochschulspezifische Frauenförderprogramme wie Mentoringprojekte selbst durchzuführen. In der Annahme, dass das HWP auslaufen werde, habe man schon in den letzten Jahren erreicht, dass die Finanzierung dieser Projekte ab 2007 von den Hochschulen fortgesetzt werde.

Mittel für die Frauenförderung würden aus der Titelgruppe 81, also dem Innovationsfonds, zur Verfügung gestellt.

Aus Titelgruppe 64, über deren Ansatzhöhe derzeit hausintern verhandelt werde, müssten hochschulübergreifende Maßnahmen der Frauenförderung bezahlt werden, zum Beispiel die und das Netzwerk Frauenforschung.

Auch die LOMV, leistungsorientierte Mittelverteilung, werde unverändert einen Frauenfaktor enthalten. Die exakten Parameter stünden auch hier noch nicht fest. Das Ziel bestehe vor allem darin, darauf zu achten und steuernd einzugreifen, dass Frauen bei der Umstellung auf Bachelor-/Master-Studiengänge zum gleichen Anteil an der weiteren Qualifizierung, also Master und Promotion, partizipieren könnten wie Männer. Nach ersten Aussagen und Trends der Hochschulrektorenkonferenz gäben sich Frauen leicht mit einem Bachelorabschluss, also dem ersten qualifizierenden Studienabschluss, zufrieden und hielten dann erst einmal nach einem Job Ausschau. Damit fielen sie aus dem Qualifizierungsverlauf heraus und stünden später nicht mehr für Hochschulprofessuren zur Verfügung.

Barbara Steffens (GRÜNE) stellt die Frage in den Raum, warum über einen Haushaltsvermerk nicht wenigstens die Mittelverwendung festgehalten worden sei, wenn schon die Höhe der Ansätze nicht feststehe. Derzeit lasse der Haushalt nicht erkennen, dass irgendwann Mittel zum Beispiel für die eingesetzt werden sollten. Dies sei insofern problematisch, als dass die Mittelverwendung dann nicht vom Parlament festgelegt werde, sondern der späteren Ausgestaltung überlassen bleibe.

Dass die Höhe des Ansatzes noch nicht feststehe, könne der Haushaltsgesetzgeber hinnehmen, pflichtet Gerda Kieninger (SPD) bei. Äußerst bedenklich sei aber, dass die und das Netzwerk Frauenforschung in Titelgruppe 64 noch nicht einmal erwähnt würden, was jedoch notwendig sei, damit der Haushaltsgesetzgeber überhaupt wisse, dass diese Stellen in 2007 gefördert werden sollten.

Sie gehe davon aus, so MR Brigitte Lohkamp (MIWFT), dass dies im nächsten Jahr für alle Abgeordneten transparent werde. Im Kontext der gesamten Umstrukturierung in Richtung Hochschulautonomie sei der Diskussionsprozess zum Zeitpunkt der Haushaltsfestlegung einfach noch nicht abgeschlossen gewesen.

Zu Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie: RR z. A. Birgit Kocks (Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie) beantwortet eine schriftliche Frage zu Kapitel 08 030, Titel 661 10 Gründungs- und Wachtumsfinanzierung: Wie der Mittelansatz im Ganzen so sei auch das dort für Frauen vorgesehene Drittel um 20 % gekürzt worden. Es gebe jedoch keine Bedenken, dass der für 2007 vorgesehene Ansatz für Frauenförderung von 2,8 Millionen nicht ausreichen werde, da das Ist des Jahres 2005 2,4 Millionen betragen habe und zudem Deckungsfähigkeit mit anderen Titeln bestehe.

Barbara Steffens (GRÜNE) meint, es könne verschiedene Gründe geben, dass nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen worden seien. Der Haushaltsansatz lasse sich nicht nachvollziehen, da die Ministerin an vielen Stellen explizit gesagt habe, eines ihrer Ziele sei die steigende Zahl an Gründungen durch Frauen.

RR z. A. Birgit Kocks (MWME) weist darauf hin, dass die Förderung von Gründungen über andere Programme laufe. Hier gehe es nur um die Frauen, die ansonsten - zum Beispiel über Programme des Bundes - nicht gefördert würden. Da jene Programme jedoch ausgedehnt worden seien, sei die Zahl der über diesen Titel zu fördernden Frauen von Jahr zu Jahr gesunken. Zudem stünden die hier veranschlagten Mittel für 20 von 38 rangdarlehen und Risikoprämien zur Verfügung. Die Gründungen besonderer Zielgruppen würden von der NRW-Bank abgewickelt. Da gebe es keine Einschränkungen.

Zu Einzelplan 10 - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: MR Ingrid Köth-Jahr (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) beantwortet zunächst die schriftliche Frage von Frau Steffens zu Kapitel 10 020, Titel 541 00: Der Grund für die Kürzung der Mittel für Kongresse, Symposien, Workshops zu umweltspezifischen frauenpolitischen Themen um 10.000 liege darin, dass die Messe, auf der das Ministerium vertreten sei, nur alle zwei Jahre stattfinde, im Jahr 2007 aber nicht. Ihr sei zugesichert worden, so die Rednerin, dass sie bei Bedarf auf den nach einer hausinternen Strukturveränderung mittlerweile zentralen Topf für Öffentlichkeitsarbeit zugreifen könne, sofern der Ansatz wider Erwarten nicht reiche.

Auf die schriftliche Frage von Frau Steffens zu Titel 686 18 Sonstige Zuschüsse für Ausstellungen, Tagungen und Veranstaltungen Dritter antwortet die Rednerin, bedauerlicherweise seien in allen Fachabteilungen des Ministeriums die Fördermittel für Dritte drastisch gekürzt worden. Dritte könnten jetzt nur noch in sehr geringem Umfang gefördert werden. Dies betreffe viele kleine Maßnahmen im Land wie kleinere Frauengruppierungen, die sich künstlerisch oder auf Veranstaltungen mit umweltspezifischen Themen beschäftigten hätten, oder auch Gleichstellungsstellen, die Umwelttagungen durchgeführt hätten.

Für Frauen im ländlichen Raum seien in den letzten Jahren zwar die Landesmittel gekürzt worden. Mit EU-Mitteln insbesondere über das NRW-Programm Ländlicher Raum würden Frauen aber nach wie vor sehr stark gefördert. Die Gelder seien gesichert, mit Einbußen werde nicht gerechnet.

Barbara Steffens (GRÜNE) merkt an, die Mittelkürzung von 50.000 auf 11.500 habe sich nicht über Jahre erstreckt, sondern sei im letzten Jahr vorgenommen worden.

Es interessiere, zu welchem Anteil die Mittel für Dritte überhaupt Frauenprojekten und -maßnahmen zugute kämen. In anderen Bereichen würde eine solch geringe Kürzung einer ohnehin geringen Summe vermutlich überhaupt nicht auffallen.

MR Ingrid Köth-Jahr (MUNLV) macht deutlich, dass dieser in der Tat kleine Topf gezielt verwendet worden sei, während andere Projekte, die eher Frauen als Männer beträfen - zum Beispiel ein verbraucherpolitischer Kongress, der vor allem ältere Frauen angesprochen habe -, von verschiedenen Abteilungen des Ministeriums mit allgemeinen Mitteln gefördert würden.

Zu Einzelplan 11 - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: LMR Julius Siebertz (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) antwortet auf die noch offene schriftliche Frage zu Kapitel 11 080, Titelgruppe 71 Bekämpfung der Suchtgefahren: Bis einschließlich 2005 habe man einem Drittel der Suchtberatungsstellen geknüpft an die Berücksichtigung frauenspezifischer Belange befristet eine erweiterte Grundförderung gewährt. Wegen des späten Inkrafttretens des Haushalts 2006 habe man im ersten Quartal 2006 noch gezahlt. Dieser Betrag falle im Haushalt 2007 weg.

Zu Einzelplan 12 - Finanzministerium werden keine Fragen gestellt.

Vorsitzende Elke Rühl erinnert an die Vereinbarung, am Donnerstag, dem 16. November 2006, vor dem Plenum eine zusätzliche Sitzung durchzuführen, um die Beratung fristgerecht abschließen zu können. An diesem Tag würden die Änderungsanträge zu Einzelplan 15 eingebracht.

3 Umsetzungsstand einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW Vorlagen 14/627 und 14/726

Vorsitzende Elke Rühl verweist auf den schriftlichen Bericht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Vorlage 14/627 und die Antworten auf die noch offenen Fragen dazu in Vorlage 14/726.

Nach ihrem Eindruck, so Barbara Steffens (GRÜNE), habe den einstimmig von allen Fraktionen gefassten Beschluss der Enquetekommission Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW das gleiche Schicksal ereilt wie andere Enquetekommissionsbeschlüsse, die in der hinterletzten Schublade verloren gegangen seien.

Wunsch der Kommission an die Landesregierung sei es gewesen, die vorgeschlagenen Maßnahmen aufzugreifen, aus den zahlreichen Detailergebnissen ein Handlungskonzept zum Thema Frauengesundheit für Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten und zu den Empfehlungen, die andere Ebenen beträfen, zumindest Umsetzungsvorschläge für ein Gesamtkonzept zu machen.

Statt dieser Systematik zu folgen, fasse das Ministerium in einem Bericht lediglich die Maßnahmen zusammen, die in der letzten Zeit aus unterschiedlichen Gründen ohnehin ergriffen worden seien. Weder gebe es einen zukunftsweisenden Plan noch lasse sich erkennen, nach welchen Kriterien Handlungsempfehlungen geprüft und umgesetzt oder verworfen würden. Zahlreiche Beispiele belegten, dass die Handlungsempfehlungen nicht stringent bearbeitet würden. Manche würden sogar überhaupt nicht erwähnt. Man müsse sich fragen, ob das Ministerium ein solches Handlungskonzept überhaupt noch erarbeiten wolle oder ob es bei dem Bericht bleibe.