Dr Gerd Bollermann SPD legt dar die Effekte der Meistergründungsprämie seien im regionalen Bezug zu bewerten

Christian Weisbrich (CDU) greift den Hinweis des Abgeordneten Reiner Priggen auf eine Passage im Erläuterungsband auf. Man werde diese Passage im Gespräch mit den beteiligten Ressorts aufarbeiten. In der Vergangenheit habe es immer das gemeinsame Bemühen von CDU, FDP und Grünen gegeben, den vorhandenen Sachverstand einzubinden.

Prof. Dr. Gerd Bollermann (SPD) legt dar, die Effekte der Meistergründungsprämie seien im regionalen Bezug zu bewerten. Auf entsprechende Netzwerke komme es an.

Er werbe für mehr Motivation in den Netzwerken, in denen man tätig sei. Eine Verwaltungsstrukturreform werde nicht weiterhelfen.

Josef Hovenjürgen (CDU) empfindet die Beweglichkeit in den Netzwerken, in denen die Vertreter der Opposition aktiv seien, als zu gering. Man solle akzeptieren, dass das, was bisher an Aktivitäten im Ruhrgebiet ergriffen worden sei, nicht ausreichend erfolgreich gewesen sei. Neue Wege müsse man gemeinsam suchen, statt auf eingefahrene Strukturen zu setzen.

Prof. Dr. Gerd Bollermann (SPD) bittet zu beachten, dass es durchaus unterschiedliche Entwicklungsbereiche gebe. Die Bedingungen seien von Ort zu Ort zum Beispiel wegen anderweitiger Verzahnungen mit dem Hochschulbereich unterschiedlich. Eine sehr differenzierte Herangehensweise sei angebracht. Er warne deshalb davor, auf der Grundlage von quasi-Stammtischparolen Lösungen zu suchen.

Dr. Gerhard Papke (FDP) kommt auf die vom Abgeordneten Reiner Priggen in die Diskussion eingeführte Passage zu sprechen: Für Nordrhein-Westfalen sei ganz klar ein Parlamentsvorbehalt definiert. Eine Anschlussregelung werde es nämlich ohne Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses nicht geben. Die Koalition und die Landesregierung würden sich die Passage erneut vornehmen und gegebenenfalls für eine Konkretisierung sorgen.

Selbst im Falle eines parlamentarischen Beschlusses, so Reiner Priggen (GRÜNE), hätten schon damals der Bundeswirtschaftsminister und der Bundesfinanzminister den Zuwendungsbescheid aus Berlin deutlich anders ausgestaltet. Über die Sprechklausel und andere Aspekte sei zuvor nie diskutiert worden. Trotz Befassung des Haushalts- und Finanzausschusses sei daran nichts mehr zu ändern gewesen.

Würde man sich unter Streichung des Hinweises auf den Haushalts- und Finanzausschuss auf den Landtag als zustimmende Instanz beschränken, sei dieser frei darin, die Angelegenheiten in seinen Fachausschüssen zu behandeln. Die Mehrheitsbeschlüsse blieben davon unangetastet.

Dass der Bund seinen Zuwendungsbescheid um zusätzliche Aspekte ergänzt habe, legt Dr. Gerhard Papke (FDP) dar, lasse sich auch nicht über den vom Abgeordneten Priggen skizzierten Vorschlag ausräumen. Zutreffend sei auch nach seiner, Papkes, Sicht der Dinge, dass das Land sorgfältiger als in der Vergangenheit Acht geben müsse.

Sodann ergreift Reiner Priggen (GRÜNE) das Wort zur en-bloc-Erläuterung der Grünen-Anträge (siehe Anlage 4 zu diesem Ausschussprotokoll): Im fraktionsübergreifenden Konsens sei geregelt worden, dass die Mittel zur Verfügung gestellt würden, die für eine sozialverträgliche Gestaltung des Prozesses erforderlich seien. An der positiven Entwicklung des Weltmarktpreises, die sich mittlerweile eingestellt habe, solle auch die öffentliche Hand partizipieren. Leider sei das Parlament nicht über sämtliche Details des Zuwendungsbescheides informiert. Das betreffe zum Beispiel die Sprechklausel. Die Beweggründe für die Zahlen, mit denen hantiert werde, müssten plausibel sein. Mittel sollten nach Auffassung seiner Fraktion - insofern verstehe sich der Sperrvermerk im Rahmen des Antrags mit der laufenden Nummer 3 - erst freigegeben werden, wenn Plausibilität hergestellt sei.

Bezüglich des Sperrvermerks, erinnert Christian Weisbrich (CDU), habe man sich durchaus diskussionsbereit gezeigt. Eine Abstimmung mit den beteiligten Fachressorts solle vorgeschaltet werden. Bei einer lediglich pauschalen Betrachtung müsse er die Grünen-Anträge ablehnen, seien sie darüber hinaus auch noch unterschiedlich zu bewerten. Die Anträge bezüglich gewisser Einnahmeerwartungen halte er für etwas gewagt, beruhe doch die Abrechnung bis zum Jahre 2005 einschließlich auf einer anderen Basis, die sich nicht auf eine zeitnahe Abrechnung stütze, wie sie für die neue Periode bis zum Jahre 2008 vereinbart sei. Außerdem liege die Abrechnung für 2005 noch nicht vor.

Dr. Gerhard Papke (FDP) kommt auf den Wortlaut des Sperrvermerks der zu sprechen. Danach sollten den Obleuten der Fraktionen der Zuwendungsbescheid über die Jahresplafonds 2006 bis 2008 sowie die zwischen Bund und Land abgeschlossenen Vorschaltvereinbarung schriftlich zur Verfügung gestellt werden. Offensichtlich bemühe sich die Grünen-Fraktion immer noch, endlich die Vereinbarung ausgehändigt zu bekommen, die sie selber mit beschlossen habe. Den Wunsch nach vertieften Informationen im Sachzusammenhang teile er zwar; allerdings wäre es besser gewesen, so zu argumentieren, bevor man einer entsprechenden Subventionskulisse für die Jahre 2006 bis 2008 zustimmt. Diese Einschätzung gelte umso mehr für die Sprechklausel.

Die Grünen-Fraktion könne eigentlich die von ihr mitgetragene Sprechklausel nicht ignorieren, wie dies die haushaltsrelevanten Anträge jetzt offenbarten. Nach einer Berechnung des Bundeswirtschaftsministeriums für das Jahr 2006 und - in Ansätzen - für das Haushaltsjahr 2007 würden Minderzahlungen in einer Größenordnung von 300 Millionen insgesamt erwartet. Zugleich gehe das Ministerium davon aus, dass die RAG/DSK über die Sprechklausel Kürzungen in Höhe von bis zu 170 Millionen geltend machen könnte. Davon könnten 38 Millionen auf NRW entfallen.

Perspektivisch gehe der Bund nicht mehr von einem Rest in Höhe von 170 Millionen aus, sondern im Gespräch seien lediglich noch 114 Millionen. Folglich läge der NRWAnteil noch deutlich unter den bisher prognostizierten 38 Millionen. Die Sprechklausel lege nahe, nicht mit Fantasiezahlen zu arbeiten, sondern solche Ergebnisse bereits in den Haushalt einzustellen.

Zur Sperrvermerkproblematik merkt Ministerin Christa Thoben an, wegen der nachschüssigen Zahlung sei das Land verpflichtet, zu Beginn des Jahres 2007 den Plafond für 2006 auszuzahlen.

Reiner Priggen (GRÜNE) erklärt sich mit dem Einzelabstimmungsmodus einverstanden. Der Antrag zum Sperrvermerk könne im Haushalts- und Finanzausschuss abschließend behandelt werden. - Zugegebenermaßen sei er damals in der Koalition nicht in der Lage gewesen zu verhindern, dass die beteiligten Bundesministerien einen Zuwendungsbescheid erlassen hätten, dessen Details bis heute nicht bekannt geworden seien. Da die Koalition in der aktuellen Konstellation nicht belastet sei, müsse sie sich eigentlich um die Sprechklausel kümmern. Es gehe nicht an, dass auch die jetzige Regierungskoalition Geld verausgabe, der Zuwendungsbescheid im Detail aber nicht bekannt sei.

Christian Weisbrich (CDU) stellt klar, unter dem neuen Finanzminister würden in NRW Einnahmepositionen nur noch so veranschlagt, wie sie nach kaufmännischen Grundsätzen mit Sicherheit zu erwarten seien. Die Grünen-Fraktion bewege sich mit ihren Ansätzen allerdings lediglich im Bereich des Möglichen. Sollte man im Nachhinein besser als erwartet dastehen, könne im Rahmen eines Nachtragshaushalts über zusätzliche Einnahmen entschieden werden. Spekulationen seien demgegenüber nicht seriös.

Sodann stimmt der Ausschuss über die Grünen-Anträge mit den laufenden Nummern 1 und 2 ab:

Die Anträge laufende Nummern 1 und 2 werden mit Stimmenmehrheit von CDU, FDP und SPD gegen das Votum der Grünen-Fraktion ohne Enthaltung abgelehnt.

Der Antrag laufende Nummer 3 wird einvernehmlich zurückgezogen.

In der Schlussabstimmung wird der Einzelplan 08 in den den Ausschuss betreffenden Inhalten in unveränderter Fassung des Entwurfs mit Stimmenmehrheit von CDU und FDP gegen das Votum von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Der Ausschuss verständigt sich einvernehmlich darauf, zur Ergänzungsvorlage kein Votum abzugeben.