Es gibt ein neues Dezernat in der LANUV das sich mit dem wirtschaftlichen Verbraucherschutz befassen soll

Gemeinsame Sitzung (öffentlich) fi und die Rücknahme von Batterien nach Batterieverordnung immer wieder Anlass zu Problemen geben, dass die Kennzeichnungspflicht bei Elektrogeräten nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung nicht überall gut eingehalten wird. Wo gibt es die Stelle, die das irgendwo anpackt und bündelt?

Es gibt ein neues Dezernat in der LANUV, das sich mit dem wirtschaftlichen Verbraucherschutz befassen soll. Dort finde ich diese Aufgaben in der Aufgabenbeschreibung allerdings nicht. Da finde ich unter anderem, dass dieses Dezernat Öffentlichkeitsveranstaltungen für das MUNLV konzipieren und durchführen soll. Das ist nicht schlecht, und das wird sicherlich auch gebraucht, aber einen Beitrag, um Verwaltungsdefizite abzubauen und Beratung gegenüber den Kommunen und den Prüfstellen durchzuführen, würde ich mir eher wünschen.

Zum zweiten Aspekt: die Umweltverwaltung. Hier möchte ich nur auf den Punkt eingehen, dass Risiken aus einer zu starken Kommunalisierung von Aufgaben drohen könnten. Hier sehe ich die Gefahr steigen, dass es eher zu politisch statt fachlich begründetem Verwaltungshandeln kommt. Es geht dabei um den Zielkonflikt zwischen Wirtschaftsförderung und Ansiedlung von Industrie auf der einen Seite und Zielen des Immissionsschutzes und des Naturschutzes auf der anderen Seite. Ich kann mir nicht gut vorstellen, dass das in der Kommune an einer Stelle entschieden wird. Hier plädiere ich für das Prinzip der strikten Aufgabentrennung, wie wir es bislang in den Fachverwaltungen haben. Das ist kein Problem von Qualifikation an der Stelle. Es kann durchaus sein, dass die großen Kommunen das an der Stelle möglicherweise qualifiziert machen könnten. Es ist einfach ein politisches und strukturelles Problem. Das Problem der fachlichen Qualifikation gibt es natürlich auch; darauf haben die Vertreter der Industrie und des BUND gerade hingewiesen.

Von daher muss man sehr genau darüber nachdenken, wie weit man mit der Kommunalisierung gehen will. Hier sind die Dinge für uns noch so offen, dass wir nicht abschließend beurteilen können, ob die geplante Verwaltungsstrukturreform einen Schritt nach vorne oder einen Schritt zurück bringt.

Konrad Etteler (Landesverband der Lebensmittelkontrolleure, Detmold): Sehr geehrter Herr Vorsitzender Meine! Damen und Herren! Ich möchte auf die Aufgaben der Lebensmittelkontrolleure hier in Nordrhein-Westfalen Bezug nehmen. Gleichzeitig möchte ich zu diesem Papier Stellung nehmen.

Die bisher von der Bezirksregierung wahrgenommenen Aufgaben im Bereich des Dezernates 50 sollen künftig in die neue Landesanstalt überführt werden. Es ist beabsichtigt, wissenschaftliche Mitarbeiter aus dem Dezernat 50 auf die Standorte Münster und Düsseldorf zu verlagern.

Für die Lebensmittelüberwachung bei den Kreisen und kreisfreien Städten ist es von Bedeutung, kurze und schnelle Dienstwege zu haben. Der jetzige gute Kontakt zu den Mittelbehörden geht verloren, indem diese verlagert werden. Zukünftig sind wissenschaftliche Mitarbeiter nicht mehr bekannt, weil womöglich wie bei den Lebensmittelkontrollen auch bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern ein Rotationsprinzip stattfinden wird.

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Jetzige Sachbearbeiter werden nicht in die zukünftige Fachanstalt überführt. Neue Mitarbeiter müssen erstmals in die neue Aufgabe eingearbeitet werden; das sind weite Wege. Die Lebensmittelüberwachung hier in Nordrhein-Westfalen ist Aufgabe der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte und nicht des Landes. In Nordrhein-Westfalen sind Untersuchungseinrichtungen in den kommunalen Behörden integriert. Wir haben natürlich auch staatliche Untersuchungseinrichtungen.

Mit negativen Synergieeffekten bei Abgrenzungsfragen unter anderem im Arzneimitteloder Trinkwasserbereich muss gerechnet werden, da die entsprechenden Dezernate in den Bezirksregierungen bleiben. Sie werden also nicht überführt.

Angesprochen werden muss natürlich auch die Neuorganisation der Untersuchungsämter im Bereich der Lebensmittelüberwachung, die schon weit vorangeschritten ist. Unter Federführung der Bezirksregierung sind Reformen erfolgt, und kommunale Untersuchungsämter beziehungsweise Landesuntersuchungsämter wurden in integrierte Untersuchungsämter überführt; ich spreche hier als Beispiel das CVUA-OWL in Detmold an.

Ob es diesbezüglich zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes kommen wird, bleibt abzuwarten.

Ich möchte auf den neuen Inspektionsdienst in Referat 86 eingehen, in dem vermutlich staatliche Lebensmittelkontrolleure eingesetzt werden. Es ist beabsichtigt, 100 neue Lebensmittelkontrolleure hier in Nordrhein-Westfalen auszubilden. Diese werden dann in diese neue staatliche Aufgabe eingeführt. Ich gebe zu bedenken: Wie soll das in Zukunft stattfinden, wenn die staatlichen und die kommunalen Behörden gleichzeitig Lebensmittelkontrollen durchführen? Wer ist für welchen Aufgabenbereich verantwortlich?

Was ich sehr bedauerlich finde, ist, dass nicht die anderen betroffenen Berufsverbände wie beispielsweise der Verband der beamteten Tierärzte oder der Verband der Lebensmittelchemiker eingeladen wurden.

Hans-Jürgen Thies (Landesjagdverband NRW e. V.): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht eine Auflösung des Landesamtes für Ernähungswirtschaft und Jagd vor. Die bisher beim LEJ angesiedelte Obere Jagdbehörde soll nunmehr dem Landesbetrieb Wald und Holz angegliedert werden. Der Landesjagdverband in Nordrhein-Westfalen hält diese Umstrukturierung auch als Landesvereinigung der Jäger für vertretbar, weil beim Landesbetrieb Wald und Holz die erforderliche jagdfachliche Kompetenz unzweifelhaft vorhanden ist.

Aus unserer Sicht gibt es in diesem Zusammenhang allerdings zwei Dinge zu berücksichtigen. Das ist erstens der Umstand, dass die Obere Jagdbehörde in Nordrhein Westfalen gemäß § 57 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes nicht aus allgemeinen Mitteln des Landeshaushaltes, sondern zu 100 % aus der von allen Jagdscheininhabern in Nordrhein-Westfalen zu entrichtenden Jagdabgabe finanziert wird und deshalb schon von Verfassungs wegen auch in Zukunft das Prinzip der ausschließlich gruppennützigen Verwendung dieser Sonderabgabe zu beachten sein wird.

Zweitens geht es darum, dass der Landesbetrieb Wald und Holz die Eigentümerinteressen für die landeseigenen Forstflächen und die dort bestehenden Eigenjagdbezirke wahrnimmt. Dies birgt die Gefahr von Interessenkollisionen in sich. Deshalb muss aus

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Sicht des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen unbedingt sichergestellt werden, dass bei einer Eingliederung der Oberen Jagdbehörde in den Landesbetrieb Wald und Holz diese Obere Jagdbehörde als eigenständiger Fachbereich erhalten bleibt und unmittelbar ­ dies betone ich ­ der Leitung des Landesbetriebes unterstellt wird.

Vorsitzender Edgar Moron: Wir haben jetzt alle Sachverständigen gehört, sodass wir nun zu den Fragen der Abgeordneten kommen. ­ Frau Schulze.

Svenja Schulze (SPD): Ein Mitarbeiter aus einem Staatlichen Umweltamt hat heute Vormittag gesagt, die ganze Diskussion hier erinnere ein bisschen an Alice im Wunderland. Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?, fragt Alice.

Das hängt davon ab, wohin Du möchtest!, sagt daraufhin die Katze. Ich glaube, hier ist herausgekommen, dass das zentrale Problem darin besteht, dass nicht gewiss ist, wohin diese Reform im Endeffekt gehen soll.

Ich habe drei kurze Fragen. ­ Die erste richtet sich an Herrn Hey. Es gibt eine ganze Menge Kritik an dem Entwurf. Insbesondere geht es um die Zulassungs- und Überwachungskompetenz sowie die Zersplitterung. Mehrere haben gesagt, das solle bei der Bezirksregierung bleiben. Bitte sagen Sie uns als Wissenschaftler, der einen gesamten Überblick über die Bundesrepublik hat, welche Erfahrungen es aus anderen Ländern gibt und ob Sie diese Kritik und Befürchtungen teilen. Vielleicht haben Sie auch Hinweise dazu, dass sich Wirtschaftsförderung und -aufsicht im Umweltbereich durchaus beißen können.

Die zweite Frage richtet sich an Herrn Hey und den BUND. Wir haben es im Umweltbereich sowohl mit einem qualitativen als auch einem quantitativen Aufgabenzuwachs zu tun. Die Umweltverwaltung hat viele neue Aufgaben zugewiesen bekommen. Hier in Nordrhein-Westfalen ist es gelungen, mit reduziertem Personal ­ es gab 16 % Personalabbau in den letzten zehn Jahren ­ eine sehr gute Verwaltung zusammenzubekommen. Es wurde jetzt von allen gelobt, wie gut die Verwaltung sei. Jetzt soll es verändert werden. Bitte sagen Sie konkret, welche Auswirkungen Sie auf den Umwelt- und Naturschutzbereich befürchten. Herr Hey, vielleicht können Sie uns sogar aus dem Gutachten verraten, was geplant ist.

Die dritte Frage richtet sich an Herrn Still von Thyssen-Krupp. Sie haben eben angesprochen, dass das Zaun-Prinzip in der Praxis durchaus schwierig sein könne. Können Sie das ein bisschen genauer erläutern?

Holger Ellerbrock (FDP): Ich habe eine Frage an den BUND, der hier postulierte, die derzeit beabsichtigte Verwaltungsstrukturreform führe zu einem Abbau der Standards und zu mehr Vollzugsdefiziten. Das entnehme ich diesem Gesetzentwurf in keinster Weise. Nirgendwo steht, dass wir einen Abbau von Standards und eine Zunahme von Vollzugsdefiziten wollen. Genau das Umgekehrte ist das Ziel.