Ausbildung zur Gärtnerin/zum Gärtner bzw. Einrichtung einer Ausbildung zur Gartenfachwerkerin/zum Gartenfachwerker nach § 48 BBiG

Die Bio-Garten Flechtdorf GmbH, eine Einrichtung, an der das Lebenshilfewerk Waldeck-Frankenberg beteiligt ist, bildet junge Menschen für den Beruf der Gärtnerin/des Gärtners aus. Die Auszubildenden haben Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Die Willy-Brandt-Schule in Kassel ist die jetzt zuständige Berufsschule.

Auch bedingt durch den langen Anfahrtsweg bzw. den Blockunterricht, haben die Auszubildenden erhebliche Schwierigkeiten im Fachunterricht, wobei es sich sowohl um Leistungs- als auch um Verhaltensprobleme handelt. Viele Absolventinnen und Absolventen, vor allem der Schulen für Lernhilfen, haben Interesse an einer Ausbildung im Berufsfeld Agrartechnik. Für die Mehrheit ist jedoch der Erfolg der Ausbildung im Lehrberuf Gärtnerin/Gärtner zweifelhaft. Im Sinne einer rehabilitationspädagogischen Ausbildung des Berufsbildungswerkes käme daher die Ausbildung auf der Qualifikationsebene Fachwerkerinnen/Fachwerker mit der Option zum weiterführenden Umstieg in die Ausbildung zur Gärtnerin/zum Gärtner infrage. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist in Hessen eine Ausbildung zur Fachwerkerin/zum Fachwerker im Bereich Gartenbau (§ 48 BBiG/42 HWO) bisher nicht möglich.

Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Kultusministerin und dem Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt:

Frage 1. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, den sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen des Berufsschulunterrichtes für die Auszubildenden der Bio-Garten Flechtdorf GmbH im Gärtnerberuf zu verbessern bzw. wieder eine wohnortnähere Beschulung zu ermöglichen (berufliche Schulen in Korbach oder Staatliche Berufsschule im Berufsbildungswerk Nordhessen)? Grundsätzlich ist das Kultusministerium bereit, die sonderpädagogische Förderung auch für Ausbildungsberufe z. B. der Gärtnerin/des Gärtners zu verbessern. Generell gilt jedoch für jeden Standort, dass eine ausreichende Zahl von Auszubildenden für einen Beruf vorhanden sein muss, damit eine Klasse gebildet werden kann. Die Bio-Garten Flechtdorf GmbH hat im vergangenen Schuljahr insgesamt in allen Ausbildungsjahren acht Auszubildende für den Beruf der Gärtnerin/des Gärtners beschäftigt. Eine eigenständige Klasse für diese geringe Zahl von Auszubildenden ist nicht möglich. Erst bei wesentlicher Erhöhung der Ausbildungsplätze ist eine wohnortnahe Beschulung denkbar.

Für den nordhessischen Bereich ist die Willy-Brandt-Schule die zuständige berufsbildende Schule für den Ausbildungsberuf Gärtnerin/Gärtner. An der Willy-Brandt-Schule in Kassel wurden im Schuljahr 2001/02 insgesamt 243

Gärtnerinnen und Gärtner ausgebildet. Gleichzeitig besteht vonseiten der Schule auch die Möglichkeit, Klassen so zu bilden, dass leistungsstärkere und leistungsschwächere Schüler in eigenen Klassen unterrichtet werden und entsprechende Förderhilfen für schwache Jugendliche bereitgestellt werden.

Insgesamt ist daher festzustellen, dass durch das Ausbildungsangebot eine sehr hohe Fachkompetenz für den vorgenannten Beruf sichergestellt werden kann.

Weder an den beruflichen Schulen in Korbach noch an der Staatlichen Berufsschule im Berufsbildungswerk Nordhessen werden zurzeit Gärtnerinnen und Gärtner ausgebildet. Die Einrichtung eigenständiger Fachklassen an diesen Schulen würde erhebliche Kosten der jeweiligen Schulträger bewirken, um entsprechende Räumlichkeiten und Sachausstattungen bereitzustellen. Ebenfalls müssten Lehrkräfte an diesen Schulen neu eingestellt oder qualifiziert werden, damit ein fachbezogener Unterricht angeboten werden kann.

Frage 2. Warum gibt es in Hessen bisher keine Ausbildung zur Fachwerkerin/zum Fachwerker im Berufsfeld Agrartechnik nach § 48 BBiG?

Die Einrichtung einer Fachwerkerausbildung nach § 48 BBiG erfolgt grundsätzlich auf Antrag der Sozialpartner. Ein derartiger Antrag ist bisher nicht erfolgt. Vielmehr haben sich die Sozialpartner (Fachverbände und IG-BAU) und auch der Berufsbildungsausschuss beim HDLGN als zuständige Stelle gegen die Einrichtung einer solchen Ausbildung ausgesprochen. Sie haben sich damit der Kritik des gartenbaulichen Berufsstandes auf Bundesebene angeschlossen.

Eine derzeitige bundesweite Initiative des Gartenbaues (Zentralverband Gartenbau und IG-BAU) hat das Ziel, ein weiteres Ansteigen der Fachwerkerausbildung im Gartenbau zu verhindern, nachdem die starke Zunahme seit Jahren von Verbänden, Gewerkschaft und Bundesministerium (BMVEL) kritisiert wurde. Der Anteil der Fachwerkerausbildung im Gartenbau liegt im Vergleich zu den Regelausbildungsverhältnissen im Gartenbau bundesweit derzeit (Schuljahr 2001/2002) bei über 20 v.H., in einzelnen Bundesländern sogar bei über 50 v.H. Gründe für die Kritik an dieser hohen Zahl sind unter anderem:

- Die Zahl der Auszubildenden in der Regelausbildung ist inzwischen unter das Maß gefallen, das für eine ordnungsgemäße Nachwuchsrekrutierung benötigt wird.

- In der starken Zunahme der Fachwerker im Gartenbau wird eine Gefährdung der Akzeptanz des Berufsbildes "Gärtnerin/Gärtner" gesehen.

- Die Qualität der Ausbildung in der Hand freier Bildungsträger ist sehr unterschiedlich und häufig mangelhaft.

- Die Förderpolitik der Bundesanstalt für Arbeit ist für das drastische Ansteigen mit verantwortlich. Der Berufsstand befindet sich derzeit in der Diskussion mit der Bundesanstalt und kritisiert, dass Projekte im Gartenbau überproportional häufig gefördert werden, sodass der FachwerkerAnteil in diesen Berufen die soziale Verpflichtung der Branche zur Behindertenförderung erheblich übersteigt.

- Die Bundesanstalt für Arbeit fördert Projekte im Gartenbau überproportional häufig, sodass der Fachwerker-Anteil in diesen Berufen die soziale Verpflichtung der Branche zur Behindertenförderung erheblich übersteigt.

- Eine Vielzahl der geförderten Ausbildungsverhältnisse wird nicht für Behinderte, sondern für Benachteiligte abgeschlossen. Für diese gibt es geeignetere Maßnahmen, sie werden von der oben angegebenen Förderung bzw. Fachwerker-Regelung des BBiG nicht erfasst.

- Die vom Berufsbildungsgesetz geforderte Differenzierung der Ausbildungsregelungen nach Art, Grad und Schwere der Behinderung (d.h. jeweils gesonderte Regelungen z. B. für geistig Behinderte, Gehörlose, Blinde etc.) wird nur in den seltensten Fällen realisiert.

Frage 3. Ist die Landesregierung bereit, besonders im Interesse von Absolventinnen und Absolventen der Schulen von Lernhilfen dafür zu sorgen, dass auch in Hessen die Ausbildung zur Fachwerkerin/zum Fachwerker im Berufsfeld Agrartechnik eingeführt wird?

Die Ausbildungen zum Fachwerker der Fachrichtung Gartenbau gelten weitgehend auch für alle Fachwerker-Ausbildungen in den Berufen der Landwirtschaft, wobei es bisher nur in wenigen Bundesländern eine landwirtschaftliche Fachwerker-Ausbildung gibt und der Anteil der Ausbildungsverhältnisse in diesen Berufen (mit Ausnahme des Gartenbaues) eher gering ist.

Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

Frage 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Ausbildung zur Fachwerkerin/zum Fachwerker im Berufsfeld Agrartechnik nach § 48 BBiG/42 HWO mit der Option auf den weiterführenden Umstieg in die Ausbildung zur Gärtnerin/zum Gärtner am Berufsbildungswerk Nordhessen einzurichten?

In Hessen gibt es gerade im Gartenbau zahlreiche Unterstützungsangebote für Benachteiligte und Behinderte mit dem Ziel, sie auf eine Regelausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vorzubereiten und ihnen so eine arbeitsmarktfähige Qualifizierung zu ermöglichen. Hierzu gehören beispielsweise berufsvorbereitende Maßnahmen und vorbereitender und begleitender Unterstützungsunterricht.

Im nord- und mittelhessischen Bereich sind hier beispielsweise zu nennen: das Arbeitsprojekt ZAK der Drogenhilfe Nordhessen e.V. (Karolinenstraße 5, 34127 Kassel), das Sozialpädagogische Zentrum (Kurfürstenstraße 26, 34590

Wabern), die Werkstatt für junge Menschen (Bahnhofstraße 9a, 37269 Eschwege), das St.-Antonius-Heim (An St. Kathrin 4, 36041 Fulda) und die ZAUG GmbH (Ökologischer Gartenbau, Grüner Weg 8, 35418 BuseckGroßen-Buseck). Angesichts dieser und anderer berufsvorbereitender und begleitender Maßnahmen und der zuvor geschilderten Situation sieht die Landesregierung derzeit keine Möglichkeiten zur Errichtung einer Fachwerkerausbildung.