Ich darf jetzt sofort im Anschluss zu Ihrer weiteren Frage kommen Erläutern Sie bitte den geplanten Zuwachs von 330 Stellen

Diese kw-Vermerke gliedern sich wie folgt auf: 64 kw-Vermerke aus der Arbeitszeitverlängerung infolge der Einführung der 41-Stunden-Woche; 60 sind Alt-kw-Vermerke aus der damaligen Einrichtung des Justizvollzugskrankenhauses in Fröndenberg - das sind kw-Vermerke, die erstmals Mitte der 80er-Jahre etatisiert worden sind und seither immer wieder prolongiert wurden -; sechs kw-Vermerke aus der 1,5%igen Stelleneinsparung im Verwaltungsbereich, sieben kw-Vermerke im Zusammenhang mit dem Programm EQUAL beziehungsweise ZUBILIS.

Diese ursprünglichen Planungen, wie sie derzeit im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2007 festgeschrieben sind, sind im Hinblick auf die Maßnahmen, die Frau Ministerin genannt hat, zwischenzeitlich überholt.

Ich darf jetzt sofort im Anschluss zu Ihrer weiteren Frage kommen: Erläutern Sie bitte den geplanten Zuwachs von 330 Stellen.

Die Landesregierung hat beschlossen, diese 330 Stellen neu zu schaffen; davon im Jahre 2007 80 neue Stellen und im Jahre 2008 weitere 250 Stellen.

Darüber hinaus wird auf die Erwirtschaftung von 124 kw-Vermerken - das sind nämlich die 64 aus der Arbeitszeitverlängerung und die 60 Uralt-kw-Vermerke aus der damaligen Einrichtung des Justizvollzugskrankenhauses Fröndenberg - verzichtet. Die kw-Vermerke werden nicht prolongiert; die kw-Vermerke werden tatsächlich gestrichen.

50 Stellen sollen für eine Verbesserung der Besetzung der Justizvollzugsanstalten mit Bediensteten an Wochenenden verwandt werden. Das ist eine Teilmarge aus diesen 80 Stellen, die neu eingerichtet werden. Falls diese Stellen nicht sogleich Anfang Januar besetzt sind, können natürlich aus diesen Stellen auch bezahlte Überstunden vergütet werden, weil hinter den Stellen auch ein entsprechendes Personalausgabenbudget liegt.

75 Stellen werden für die Erweiterung der Justizvollzugsanstalt in Büren benötigt.

250 Stellen werden für die Erweiterung der Haftplatzkapazitäten im Jahre 2008 benötigt.

Ich komme jetzt zu Ihrer weiteren Frage: Wie viele dieser Stellen sind für den Jugendvollzug und wie viele für den Erwachsenenvollzug vorgesehen?

Die Einrichtung der Stellen - Sie haben das vielleicht meinen einleitenden Ausführungen entnommen - erfolgt nicht spezifisch für den Erwachsenen- und Jugendvollzug. Festzuhalten bleibt aber, dass sich insgesamt die Personalausstattung im Vollzug nachhaltig verbessern wird und damit natürlich auch die Relation zwischen Bediensteten und Gefangenen. Das alles kommt dem Gesamtvollzug zugute und selbstverständlich auch dem Jugendvollzug.

Ihre weitere Frage war: Wie sollen die geplanten Stellen auf die bisherigen und zukünftigen Haftanstalten aufgeteilt werden? 75 Stellen, wie gesagt, für die Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Büren mit 150 Plätzen, 250 Stellen für die Erweiterung der Haftplatzkapazitäten um 500. Wenn

ich das zusammenrechne, bin ich bei 325. Tatsächlich reden wir aber über einen Stellenzuwachs im Umfang von 454. Das heißt: Die restliche Differenz von 129 kommt allen anderen Justizvollzugsanstalten zugute.

Bei der Berechnung des Personals für Büren und zur Erweiterung der Haftplatzkapazitäten - das ist Ihre nächste Frage, Frau Dr. Seidl - sind wir pauschal von einem Schlüssel von 1:2 ausgegangen; das heißt: ein Bediensteter für jeweils zwei Haftplätze.

Sie fragen dann völlig zu Recht: Woher sollen diese Fachkräfte kommen, da dies ja eine spezialisierte Ausbildung erfordert?

Die Kräfte des Allgemeinen Vollzugsdienstes, die das Gros der neuen Stellen besetzen werden, werden von der Justiz - wie bekannt - selbst ausgebildet. Die zweite Ergänzungsvorlage sieht deshalb eine Erhöhung der Zahl der Einstellungsermächtigungen für Anwärter dieser Laufbahn für das Jahr 2007 um 80 auf nunmehr 270 vor. Die ausgebildeten Kräfte werden ab Mitte 2009 zur Verfügung stehen.

Von Januar bis Juli 2007 werden diese Kräfte zunächst als Angestellte beschäftigt und werden dann in den Anwärterdienst übernommen. Nach Übernahme dieser Kräfte in den Anwärterdienst habe ich die 80 Stellen aber wieder zur Verfügung.

Das heißt: Ich kann diese 80 Angestelltenstellen erneut für die Einstellung entsprechender Kräfte nutzen.

Im Jahre 2008 und den Folgejahren soll gleichfalls die Zahl der Einstellungsermächtigungen entsprechend erhöht werden.

Ich komme jetzt zu den anderen Laufbahnen, das heißt insbesondere zu den Fachdiensten Sozialarbeiter, Psychologen, sowie zum höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienst. Das sind Bereiche, wo wir in der Regel Kräfte am Arbeitsmarkt akquirieren, wo wir selbst nicht ausbilden. Wir werden durch entsprechende Veröffentlichungen in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen rasch geeignete Kandidaten ansprechen. In den sich daran anschließenden standardisierten Eignungsfeststellungsverfahren werden wir die Bewerber identifizieren, die in der Lage und natürlich auch bereit sind, in dem schwierigen Arbeitsumfeld Justizvollzug tätig zu werden. Nach einer angemessenen praktischen Erprobung im Angestelltenverhältnis werden diese Nachwuchskräfte dann - ich sagte es eben bereits - in die zweijährige theoretische und praktische Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten übernommen. Das schließt mit einer entsprechenden Abschlussprüfung ab.

Um Missverständnisse an dieser Stelle sofort zu vermeiden: An den Einsatz privater Kräfte ist nicht gedacht.

Zu Ihrer letzten Frage in diesem Kontext, Frau Dr. Seidl: Hat der Finanzminister diese Mittel freigegeben? Einleitend hatte ich auf das haushaltsmäßige Prozedere hingewiesen. Souverän für den Haushalt ist der Landtag. Das heißt: Erste Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 2007, dann in der Fassung der zweiten Ergänzungsvorlage, durch den Landtag von Nordrhein Westfalen.

MDgt Mainzer (JM) informiert:

Meine Damen und Herren, dann könnte ich zur Ziffer 2 unter dieser Oberüberschrift kommen, die da lautet Jugendstrafvollzugsgesetz/Strafvollzugsgesetz. Die Frage lautet: Wann gedenken Sie dem Parlament einen Gesetzentwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz vorzulegen? Frau Ministerin hat ja, wie Sie wissen, zu zwei Anträgen, die mit Eckpunkten versehen waren, sowohl im Kabinett als auch hier im Hause schon einmal Stellung genommen. Was die Zeitvorgaben, die Sie abfragen, angeht, hat Frau Ministerin ihrer Fachabteilung klare Vorgaben gemacht, die natürlich umgesetzt werden. Sie lauten wie folgt: Fertigung eines Referentenentwurfs bis Februar 2007, Befassung des Kabinetts mit dem Gesetzentwurf im Mai 2007, Einbringung des Regierungsentwurfs in den Landtag im Juni 2007.

Unter 3. Ombudsmann lautet Ihre Frage: Auch heute kann sich jeder Gefangene hilfesuchend an den Petitionsausschuss wenden. Davon wurde auch in Siegburg mehrfach Gebrauch gemacht. Welchen Vorteil soll der Ombudsmann diesem Verfahren gegenüber haben?

Meine Damen und Herren, wir meinen: Da besteht schon eine Lücke. Eines ist natürlich klar: Selbstverständlich kann sich jeder Gefangene und selbstverständlich auch Bedienstete oder wer auch immer an den Petitionsausschuss wenden. Wir glauben allerdings, sagen zu müssen, dass all diejenigen, die diesen Schritt gehen, das konkrete Anliegen haben, die erste Gewalt im Staate, also hier der Petitionsausschuss, möge einen Sachverhalt nunmehr im Sinne des Petenten ganz konkret regeln.

Wir sind aber der Meinung, dass es sehr viele Wünsche, Bitten, Sorgen, Ängste, Nöte und Beschwerden sowohl bei Gefangenen, möglicherweise auch bei Bediensteten und anderen Personen, die mit dem Vollzug zu tun haben, gibt, die einen so stark konkretisierbaren Sachverhalt nicht enthalten, sondern einen Sachverhalt, bei dem einfach Rat gefordert ist, etwa Beratung in dem Sinne: Soll ich vielleicht den förmlichen Schritt zum Petitionsausschuss gehen? Oder soll man an das Ministerium oder die Regierung herantreten, um etwas ändern zu können?

Wir meinen, genau da ist eine Lücke, wo auch Stimmungen, Befindlichkeiten und eventuell auch Anlässe für konkrete Handlungen zutage treten könnten. Deswegen sind wir der Ansicht, mit dem Ombudsmann wären wir sehr gut bedient.

Soweit unter der Ziffer 4. Unabhängige Kommission noch Fragen gestellt worden waren, hatte Frau Ministerin diese Frage in ihrem Eingangsstatement beantwortet.

Ralf Jäger (SPD) bedankt sich bei dem Stenografischen Dienst und dem Vorsitzenden für die schnelle Erstellung des Wortprotokolls der letzten Sondersitzung, was es der SPD-Fraktion ermöglicht habe, diese Sitzung vorzubereiten.

Es zeige sich, dass die Ministerin über Übergriffe in nordrhein-westfälischen JVAs erst zögerlich, spät, manchmal gar nicht informiert gewesen sei.