Trassenpreissystem der DB Netz AG

Einleitung Informationen zum Trassenpreissystem:

Das Trassenpreissystem (TPS) der DB Netz AG muss verschiedenen Marktanforderungen gerecht werden. Zum einen muss die betriebliche Kostenstruktur ­ also der mit dem Angebot verschiedener Trassenprodukte verbundene operative und investive Aufwand ­ in seiner Gesamtheit abgebildet werden.

Zum anderen muss das TPS auf die Bedürfnisse der Nachfrage abgestimmt sein. Zu den preisbestimmenden Nachfragefaktoren zählen die Preiselastizität der einzelnen Nutzergruppen, die räumliche und zeitliche Verkehrsentwicklung sowie spezifische Anforderungen an die Infrastruktur. Schließlich muss das TPS ­ neben den eisenbahnrechtlichen Rahmenbedingungen ­ auch die strategischen Unternehmensziele der DB Netz AG erfüllen, zu denen das Erzielen eines ausgeglichenen Ergebnisses einschließlich einer marktüblichen Rendite, die stetige Verbesserung der Kosten- und Produktionseffizienz sowie die nachhaltige Sicherung einer in Qualität und Umfang angemessenen Infrastruktur zählen.

Diesen teilweise sehr unterschiedlichen Rahmenvorgaben wird durch den modularen Aufbau des Trassenpreissystems Rechnung getragen. Gleichzeitig wird die Vereinbarkeit mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Diskriminierungsfreiheit, auf der einen Seite, und den unternehmerischen Zielen der DB Netz AG auf der anderen Seite hergestellt.

Jedem in- und ausländischen Eisenbahnverkehrsunternehmen, das die technischen und rechtlichen Anforderungen des Eisenbahn-Bundesamtes erfüllt, steht die umfangreiche Infrastruktur der DB Netz AG zur Verfügung. Auf Basis des Trassenpreissystems zahlen alle Kunden bei Inanspruchnahme identischer Leistungen (Trassenprodukte) den gleichen Preis.

Für die Nutzung der Serviceeinrichtungen der DB Netz AG fallen Entgelte gemäß dem Anlagenpreissystem an. Zudem können im Personenverkehr weitere Entgelte der DB Station & Service AG für die Stationsnutzung erhoben werden. Auch die Traktionsenergie ist nicht im Trassenpreis enthalten.

Trassenpreissystem der DB Netz AG

Die Entgelte für die Nutzung der Trassen werden gegenüber jedem Kunden in gleicher Weise berechnet.

Im Folgenden werden die Entgeltgrundsätze für die Pflichtleistungen dargestellt.

Mit dem Kauf einer Trasse sind folgende Pflichtleistungen abgegolten: die Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen, die Gestattung der Nutzung zugewiesener Zugtrassen und der Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom, die Bedienung der für eine Zugbewegung erforderlichen Steuerungs- und Sicherungssysteme, die Koordination der Zugbewegung und die Bereitstellung von Informationen über die Zugbewegungen, alle anderen Informationen, die zur Durchführung des Verkehrs, für den Kapazität zugewiesen wurde, erforderlich sind (z.B. Vermittlung von Lotsen/Streckenkunde auf Wunsch).

Hinweis:

Alle Angaben zu Entgelthöhen und Faktoren sind für den Zeitraum vom 10.12.2006 bis 8.12.2007 gültig. Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten ausschließlich die Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG (SNB) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG (ABN). Diese stehen im Internet unter www.db.de/fahrweg in der Rubrik Netzzugang zur Verfügung.

Fernstrecken Fplus: Die Strecken der Kategorie Fplus zeichnen sich durch ihre überdurchschnittliche verkehrliche Bedeutung aus. Sie sind aufgrund ihrer infrastrukturellen Ausrüstungsmerkmale überwiegend mit Geschwindigkeiten >280 km/h befahrbar und dienen überwiegend dem schnellen Verkehr.

F1: In dieser Kategorie sind alle Strecken zusammengefasst, die mit einer Geschwindigkeit größer als 200 km/h bis 280 km/h befahrbar sind. Die Strecken können sowohl überwiegend dem schnellen Verkehr dienen, als auch im Mischbetrieb genutzt werden.

F2: Strecken, die mit Geschwindigkeiten zwischen 161 bis 200 km/h befahrbar sind, werden dieser Kategorie zugeordnet. Diese Strecken können sowohl überwiegend dem schnellen Verkehr dienen, als auch im Mischbetrieb genutzt werden.

Die nutzungsabhängige Entgeltkomponente wird von der Streckenkategorie und vom Trassenprodukt bestimmt.

Streckenkategorie:

Um sowohl der Heterogenität der Infrastrukturausstattung als auch dem Kundenbedürfnis nach Einfachheit und Transparenz gerecht zu werden, hat die DB Netz AG ihre Strecken in 12 Kategorien eingeteilt.

Die Einkategorisierung von Streckenabschnitten orientiert sich an den spezifischen, aufwandswirksamen Ausstattungselementen der Infrastruktur. Sie berücksichtigt aber gleichzeitig die verkehrliche Bedeutung, die jeder Abschnitt als Teil des Gesamtnetzes für die Zugangsberechtigten hat. Diese Kategorisierung anhand objektiver Streckenmerkmale ermöglicht eine marktorientierte Preisdifferenzierung bei gleichzeitiger Vermeidung der negativen Wirkungen eines atomisierten Systems kostenorientierter Streckeneinzelpreise. Aus der Streckenkategorie leitet sich der Grundpreis je Trassenkilometer ab.

Die Einkategorisierung wird nach folgenden Kriterien vorgenommen: F3: Strecken der Kategorie F3 sind Mischbetriebsstrecken, die überwiegend im Geschwindigkeitsbereich zwischen 101 bis 160 km/h befahren werden.

F4: Die Kategorie F4 fasst Strecken des Geschwindigkeitsbereichs zwischen 101 bis 160 km/h zusammen, auf denen vorrangig überregionale, schnelle Verkehre durchgeführt werden.

F5: Strecken der Kategorie F5 sind für die vorrangige Nutzung durch überregionale langsame Verkehre für Geschwindig­ keiten bis 120 km/h vorgesehen.

F6: Die Kategorie F6 enthält Strecken, die mit Geschwindigkeiten zwischen 101 bis 160 km/h befahren werden können und überwiegend dem Schienenpersonennahverkehr bzw. der Anbindung einer Region an einen Verdichtungsraum dienen.

Zulaufstrecken Z1: Die Kategorie Z1 beinhaltet überwiegend Strecken, welche mit Geschwindigkeiten bis 100 km/h befahren werden können.

Z2: In die Kategorie Z2 sind alle Strecken eingeteilt, die mit keiner oder einfachster Leit- und Sicherungstechnik ausgerüstet sind bzw. nur mit geringer Geschwindigkeit bis 50 km/h befahren werden können.

Strecken des Stadtschnellverkehrs S1: Strecken der Kategorie S1 werden überwiegend bzw. ausschließlich für den Betrieb des Stadtschnellverkehrs vorgehalten.

S2: Diese Kategorie beinhaltet alle gleichstrombetriebenen Strecken des Stadtschnellverkehrs in Hamburg.

S3: Diese Kategorie beinhaltet alle gleichstrombetriebenen Strecken des Stadtschnellverkehrs in Berlin.

Eine Übersicht der Streckenkategorien der Schienenstrecken der DB Netz AG ist im Internet unter www.db.de/fahrweg unter Trassen ­>Trassenpreise verfügbar.