Nun komme ich auf die Frage nach der Ansiedlung der Heimaufsicht zu sprechen
Landtag Nordrhein-Westfalen Ausschussprotokoll 14/321
AGS-Ausschuss 13.12.
Heike Nordmann (Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf): Ich wurde zu der Frage, wie man Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität prüfen kann, angesprochen. Mir steht nicht zu, in diesem Rahmen zu sagen, was der MDK und was die Heimaufsicht prüfen kann. Das sollten diese Institutionen miteinander aushandeln. Für uns steht aber fest, dass die Ergebnisse dieser Prüfungen überhaupt einmal transparent gemacht werden müssen. Denn bisher sind diese Prüfungen von Einrichtungen in der Tat ein Geheimpapier. Es wäre ein erheblicher Beitrag zur Qualitätsentwicklung, wenn diese Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung stünden. Herr Wallrafen-Dreisow hat dazu schon diverse Anläufe genommen. Es ist ganz entscheidend, dort weiterzukommen.
Nun komme ich auf die Frage nach der Ansiedlung der Heimaufsicht zu sprechen. Wir plädieren auch dafür, die Heimaufsicht auf Landesebene in einer Landesbehörde anzusiedeln. Zum einen geht es um die Frage der personellen Kompetenz. In Mönchengladbach klingt es, so wie Sie es beschrieben haben, hervorragend. Ich kann das nicht beurteilen. Wir haben aber auch Erfahrungsberichte aus anderen Regionen Nordrhein Westfalens gehört, wo diese Kompetenzen nicht vorhanden sind. Man muss dafür sorgen, dass man ähnlich wie bei dem hessischen Beispiel juristische, pflegerische, soziale, pädagogische und weitere Kompetenzen bündelt und dass man je nach Einrichtungsspezifikum die passenden Leute schickt.
Zum Thema Unabhängigkeit muss ich sagen: Zwischenzeitlich wurde bestritten, dass es Abhängigkeiten zwischen der Heimaufsicht und den Kommunen als Kostenträgern gibt. Bei uns in der Verbraucherzentrale sind gerade in der letzten Zeit vermehrt Beschwerden von Angehörigen aufgetreten, die gesagt haben: Wir haben uns mehrmals bei der Heimaufsicht beschwert und nichts ist passiert! - Insofern liegt der Verdacht nahe, dass zumindest in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens die Heimaufsichten doch nicht so unabhängig agieren können, wie sie es vielleicht sollten.
Katrin Markus (Bundesinteressenvertretung und Selbsthilfeverband der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen e. V., Swisttal): Ergänzend dazu: Die Heimaufsicht hat nicht nur Kontrollaufgaben, sondern sie hat auch Beratungsaufgaben. Die sollten aus Sicht der Verbraucher sehr viel umfangreicher als heute wahrgenommen werden.
Was Sie zu Recht beklagen und was wir auch in unserer Beratungsarbeit täglich auf den Tisch bekommen, ist folgende Aussage: Die Heimaufsichten kann man vergessen; die helfen uns nicht. - Es ist keine Frage der Ansiedlung auf Landesebene oder auf kommunaler Ebene, sondern es ist eine Frage der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort, wie weit sie den Bewohnerinnen und Bewohnern unmittelbar bei ihren Fragen weiterhelfen können.
Man muss die Heimaufsichten nicht nur quantitativ, sondern vor allen Dingen qualitativ sehr viel mehr stärken und die Beratungsaufgabe, die sie wahrzunehmen haben, sehr viel deutlicher hervorheben. Denn die Heimbewohnerinnen und -bewohner gehen davon aus, dass die Qualität, die man ihnen vertraglich versprochen hat, in den Heimen auch gewährt wird. Selbstverständlich muss das überprüft werden. Sie gehen aber auch davon aus, dass sie einen Ansprechpartner haben.
AGS-Ausschuss 13.12.
Zur Frage nach der Veröffentlichung der Prüfberichte: Das ist ein ganz heißes Thema.
Seitdem das auch der MDS gefordert hat, ist es endlich etwas mehr in die Öffentlichkeit gedrungen. Wenn wir dies als Verbraucherverbände artikulieren, geht das sehr schnell unter, da Bewohner sehr oft nur als Kostenstellen oder Prüfzahlen gesehen werden und nicht als Individuen, die entsprechende individuelle Wünsche und Forderungen haben müssen. Ganz wichtig ist, dass die Prüfberichte innerhalb der Einrichtungen diskutiert werden.
Den Damen und Herren Abgeordneten möchte ich sagen: Die Bewohnerinnen und Bewohner sind auch Wahlvolk. Sie haben Ihnen ihre Stimmen gegeben, um Ihr Amt und Mandat auszuführen. Wir hören immer wieder, dass Einrichtungen nur vor Wahlen besucht werden. Meine Frage ist: Warum werden die Prüfberichte nicht einmal im zuständigen Ausschuss eines Kommunalparlaments diskutiert? Warum werden nicht auch Tätigkeitsberichte des Heimbeirats angesehen: Ist dort Leben in einem Haus oder ist es mehr oder weniger ein Sterbehaus? Die Kommunikation zwischen den Bewohnern und den Stellen, die für die Bewohner verantwortlich sind - sprich: insbesondere die Heimaufsicht -, muss sehr viel mehr gefördert werden.
Vorsitzender Günter Garbrecht: Herr Wallrafen-Dreisow und andere haben die Frage nach Transparenz und Veröffentlichung von Prüfberichten auch schon angesprochen.
Das wird auch in den schriftlichen Stellungnahmen mehrfach gefordert. Ist jemand im Raum, der findet, dass das aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich ist?
Christoph Treiß (Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V., Köln):
Ich halte das sehr wohl für möglich und würde das begrüßen. Ich bitte nur die Frage zu bedenken, ob die Prüfberichte, wie sie sich heute darstellen, von der Adressatengruppe, die Sie und wir im Auge haben, auch verstanden und nachvollzogen werden können.
Vorsitzender Günter Garbrecht: Mir geht es gerade nicht so sehr um die Zustimmung, sondern mehr um die Bedenken.
Dr. Heinz Paul Buszello (MDK Nordrhein, Düsseldorf): Nach meinem Kenntnisstand gab es eine Initiative in Rheinland-Pfalz. Der MDK Rheinland-Pfalz wollte die einzelnen Prüfberichte im Internet veröffentlichen, was man ihm aber aus rechtlichen Gründen untersagt hat.
Vorsitzender Günter Garbrecht: Wenn die Qualitätsberichte der Krankenhäuser, die steuerungs- und justizbedürftig sind, veröffentlicht werden, was spricht dann eigentlich dagegen?
Alexander Jahr (AG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW, Düsseldorf): Ich möchte darauf hinweisen, dass die Prüfberichte der Heimaufsichten - in dem Gebiet, für das ich zuständig bin, gibt es acht Heimaufsichten - sehr verschieden und nicht vergleichbar sind. Ich weiß nicht, was es dort für Aussagen gibt.
AGS-Ausschuss 13.12.
Ich denke schon - das stimmt ein Stück mit der Forderung überein, die wir gestellt haben -, dass einheitliche Prüfkriterien und Leitlinien es eher ermöglichen, das besser lesen zu können.
Sabine Matthes (Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V., Köln): Ich halte es auch aus rechtlichen Gründen für nicht möglich, dass diese Prüfberichte einfach so veröffentlicht werden. Wir haben einige Verfahren gegen entsprechende Prüfberichte geführt. Wir haben also durchaus Gerichtsverfahren oder zumindest Verhandlungen mit den Vertretern der Pflegekassen hinterher noch geführt.
Auch mit den Heimaufsichten kann man das nicht machen.
Denn die Einrichtungen haben die Möglichkeit, hinterher eine Stellungnahme dazu abzugeben. Viele Einrichtungen tun das deshalb nicht - viele Konflikte bleiben unausgesprochen -, weil man sich mit den Prüfern nicht streiten möchte und weil es beim nächsten Mal hoffentlich besser läuft. In vielen Einrichtungen besteht häufig sehr starke Kritik an den Berichten, die von den Heimaufsichten und insbesondere von den MDK kommen.
Ich halte das deshalb nur dann für möglich, wenn die Einrichtungen es freiwillig tun. Ich finde es in Ordnung, es den Einrichtungen zu überlassen, ihre Berichte zu veröffentlichen - wie das beispielsweise Herr Wallrafen-Dreisow macht - oder nicht. Denn dann kann man sehen, dass die Einrichtung mit dem Bericht einverstanden ist. Ansonsten kann man das nicht machen.
Hans-Peter Knips (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V., Düsseldorf): In NRW gibt es 54 Kreise und kreisfreie Städte. Ich weiß nicht, ob jemand in diesem Raum ist, der einen ähnlichen Überblick nachweisen kann, wie ich ihn habe. Ich bin Landesbeauftragter und begleite unsere Einrichtungen bei Prüfungen nach § 15
Heimgesetz und natürlich auch bei Qualitätsprüfungen durch den MDK. Ich lese hinterher natürlich auch die entsprechenden Prüfberichte. - Ach, Herr Frank, Sie machen das auch. Entschuldigung, ich nehme das zurück; Herr Frank ist auch im Raum. Er macht Ähnliches für den VDAB.
Ich kann Folgendes sagen: Die Prüfberichte sind sehr unterschiedlich. Sie sind sehr stark von den Personen geprägt, die sie abfassen. Nehmen wir die Heimaufsichten: Es gibt Mitarbeiter in den Heimaufsichten, die sich auf einen bestimmten Teil spezialisieren, worin sie auch fachkundig und pfiffig sind, zum Beispiel die Heimpersonalverordnung oder die Heimmindestbauverordnung. Sie erklären dann seitenlang, dass beispielsweise ein Handlauf fehlt.
Ähnlich ist es beim MDK: Auch dort gibt es Spezifika. Die Prüfberichte des MDK Nordrhein sind nicht mit denen in Westfalen vergleichbar. Bei Veröffentlichungen würde eine Pseudotransparenz entstehen, zumal in den Prüfberichten immer nur Negatives und nie Positives steht. Das ist auch zu berücksichtigen. Das finde ich sehr bedenklich.
Es bleibt jedem Heimträger und jedem ambulanten Dienst vollständig freigestellt, seinen Prüfbericht, wenn er will, zu veröffentlichen. Neben mir sitzt Herr Rappenhöner, der einen Dienst betreibt und seinen Prüfbericht veröffentlicht hat.