Ich will nur der Korrektheit halber darauf hinweisen Ich weiß dass es bei der RRC

Landtag Nordrhein-Westfalen Ausschussprotokoll 14/340 digkeit. Das wäre so als würde man Grundversorgung über die Größe des Archivraums definieren. Aber damit will ich Sie bewusst nicht langweilen.

Ich will nur der Korrektheit halber darauf hinweisen: Ich weiß, dass es bei der RRC 06 nicht nur um die eine Bedeckung DVB-H geht. Aber um sie geht es im ersten Schritt; das wissen wir alle. Die Bedeckung DVB-H, über die wir eigentlich im Kern reden und die der eigentliche Grund ist, warum die meisten von uns sehr an dieser Anhörung interessiert sind, für die wir dankbar sind, resultiert - so ist es Ihren Unterlagen zu entnehmen - überwiegend aus den Restbeständen DVB-T der privaten Rundfunkveranstalter.

Wenn das richtig ist, sei zumindest die Frage gestellt, ob von den privaten Kanälen etwas übrig ist, wenn man sechs Kanäle 50/50 in drei öffentlich-rechtliche und drei private Kanäle aufteilt. Wenn man sie wieder 50/50 teilt, kommt man in Summe nicht mehr auf 50/50. Ist das arithmetisch nachvollziehbar? Die Idee des öffentlichen Rundfunks, sich an diesem Layer zu beteiligen, ist zumindest mathematisch nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Auch dafür wird man eine Lösung finden müssen.

Ich möchte zwei kleine Anmerkungen zum bisherigen und zum anstehenden Vergabeverfahren machen. Der VPRT begrüßt sehr das Bemühen der Landesmedienanstalten, eine bundeseinheitliche Lösung herbeizuführen. Ich glaube, darüber sind wir alle relativ schnell einer Meinung. Eine digitalterrestrische Nutzung, die zukunftsfähig und mobil sein wird, muss nach Möglichkeit bundeseinheitlich sein, weil sie sonst nicht funktionieren kann - sie wird perspektivisch Regionales ermöglichen müssen -, aber sie wird so angelegt sein müssen.

Zweitens. Sie wird - auch das müssen wir uns vergegenwärtigen - perspektivisch überwiegend oder ganz verschlüsselt sein müssen. Damit wird man sich auseinandersetzen müssen. Denn - auch das ist angesprochen worden - technologisch ist hierbei etwas gewollt, das ökonomisch erst einmal ermöglicht werden muss. Das betrifft nicht nur den privaten Rundfunk. Dazu werden sicherlich die Mobilfunk- oder Plattformbetreiber ihrerseits sicherlich noch einige Sätze ausführen. Das alles muss am Ende irgendwie bezahlt werden. Wir müssen uns die Probleme der Digitalisierung als zweites grundsätzliches Problemfeld auch bei dieser neuen Technologie vergegenwärtigen.

Nun ein letzter Gedanke zum Grundsätzlichen, bevor ich danach noch auf Lösungsvorschläge zu sprechen komme: Wir raten und mahnen erstens aus dogmatischen und zweitens aus pragmatischen Gründen dazu, keine unnötige Unterscheidung innerhalb dieser feingliedrigen Technologien vorzunehmen. DVB-T und DVB-H - das klang bei den Stellungnahmen der Öffentlich-Rechtlichen bereits an - sowie DAB und DMB sind unter regulativen Gesichtspunkten jeweils eins, das heißt, es ist jeweils eine digitalterrestrische Nutzungsform, die - siehe Eingangsstatement - zunächst dem Rundfunk zusteht und, wenn er sie nicht braucht, an andere zu vergeben ist.

Das hat zwei Gründe: Erstens gibt es gar keinen Grund, das aus dogmatischer Sicht zu unterscheiden. Zum Zweiten ist es auch pragmatisch sinnlos. DVB-T und DVB-H laufen perspektivisch aufeinander zu, das heißt, diese beiden Nutzungsformen werden früher oder später konvergent. Wenn man im ersten Schritt anfängt, sie getrennt zu behandeln, erzeugt man nicht etwa mehr Vielfalt, was die RRC 06 eigentlich ermöglicht, sondern man vervielfältigt Knappheit. Das heißt, man erzeugt denselben 14 von 52 stand wie bei DVB-T ein zweites Mal bei DVB-H. Dann kann man es hinterher nicht richtig auflösen.

Wie bekommt man das Ganze aufgelöst? Ich glaube, auch das ist bereits angesprochen worden. In der Tat ist es wahrscheinlich notwendig, dass es einen Konsens der Beteiligten gibt. Die Beteiligten sind die Rundfunkveranstalter - aus unserer Sicht vor allen Dingen die privaten Rundfunkveranstalter -, die Politik, die Regulierung, die regionalen Inhalte und die, die es technologisch mitermöglichten wollen, also Plattformbetreiber oder Mobilfunknetzbetreiber, die regulatorisch natürlich einen anderen Ansatz haben, auch das ist genannt worden: Es bedarf auch der Investitionssicherheit.

Wir glauben, die Lösung kann darin liegen, das eine zu tun ohne das andere zu lassen.

Das bedeutet, dass man vom Grundsatz kommend, dass der Rundfunk Rundfunk bleibt und man deshalb nicht die Rechtsordnung auf den Kopf stellen muss, zunächst unmittelbar an Rundfunk zuweist und dass man ähnlich, wie man es bei anderen Verbreitungswegen gelernt hat, Teile der Kapazitäten den technologischen Investoren freihält, damit sie dort in einem größeren Maß an Freiheit den Rundfunk ergänzen können.

Dabei wird sich allerdings die Grundhaltung nicht ändern: Natürlich werden Marktteilnehmer im Rundfunk - da darf ich Herrn Prof. Schneider widersprechen - den neuen Markt mitgestalten. Mit Verlaub: Ganz anders wird es auch nicht gehen, denn sowohl der öffentlich-rechtliche als auch der private Rundfunk sind erforderlich, um eine solche neue Technologie zu ermöglichen. Sie werden es natürlich nur tun, wenn sie auf ihre Art mitspielen dürfen.

Zum Abschluss - ich bin mit meinem Ausführungen am Ende - darf ich unsere Geschäftsführerin Frau Adelt um einige spezifische Ausführungen zum Hörfunk bitten.

Ursula K. Adelt (Geschäftsführerin des Verbandes privater Rundfunk- und Telekommunikation, Berlin): Ich möchte meinen Beitrag sehr kurz halten und ihn sehr stark pointieren. Der Hörfunk kommt in den Digitalisierungsdebatten immer ein bisschen kurz. Das liegt daran, dass die meisten Diskutanten schon etwas DAB-geschädigt sind und seit vielen Jahren über Digitalisierung und Hörfunk diskutieren, wobei sich im Markt nichts tat.

Nach der RRC 06 stehen sie vor einer völlig neuen Ausgangssituation. Der VPRT hat Berechnungen angestellt, wie viele Hörfunkprogramme wir an jedem Ort verbreiten können: Das sind sehr viele - vorausgesetzt, wir verwenden von Anfang an moderne Standards und verabschieden uns vom alten DAB. Das können je nach Kompressionsstandard in zeitlichen Staffeln am Ende pro Standort bis zu 120, 140 oder 160 Programme sein. Es wird sowohl möglich sein, ein sehr breites Spektrum an neuen nationalen, regionalen, lokalen Angeboten zu etablieren, als auch die alten UKWProgramme in die digitale Welt zu überführen. Wenn das Ziel der Digitalisierung der Rundfunkwege in Deutschland ist, zu einer vollständigen Digitalisierung zu kommen, müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass die UKW-Verbreitung zunehmend an Bedeutung verliert. Das wird es schleichend der Fall sein. Wenn die Digitalisierung Erfolg hat, wird das sehr schnell passieren. Unsere Mitgliedsunternehmen, die investiert und Arbeitsplätze aufgebaut haben und die von der Medienpolitik gewünschte 15 von 52 vielfalt geschaffen haben, müssen eine Perspektive bekommen, ihre Programme in die digitale Welt zu überführen.

Ich möchte einen Appell an die vielen anwesenden Medienpolitiker richten: Bitte überlassen Sie diese Entscheidung nicht den Technikern! Zurzeit dominieren nur Papiere von Technikern diese Diskussion. Es gibt einen medienpolitischen Gestaltungsrahmen.

Dafür ist es notwendig, dass Sie sich von den Technikern fair übersetzen lassen, welche Ergebnisse die RRC eigentlich gebracht hat und was man damit machen kann. Sie als Medienpolitiker müssen entscheiden, ob Sie in der Zukunft der digitalen Hörfunkwelt eine regionale, eine lokale oder eine landesweite Struktur geben - vorausgesetzt, wir starten mit effizienten, neuen und modernen Standards und wir machen eine ganz effiziente Sendernetzplanung.

Dr. Udo Becker (Geschäftsführer des Zeitungsverleger Verbandes Nordrhein Westfalen, Düsseldorf): Ich danke herzlich für die Gelegenheit, heute Stellung zu diesem Thema nehmen zu können. Das Thema verursacht auch für die Zeitungsverlage an vielen Stellen Magengrummeln. Wir erleben die Digitalisierung der Medien im Moment in ihrer ganzen Ausprägung und Schönheit, und wir erleben aber auch die Konsequenzen der internen Veränderungen für die Häuser und für die Märkte. Wir erleben dabei, dass alte Geschäftsmodelle infrage gestellt werden und sich neu entwickeln. Stetiger Wandel in den Medien ist allerdings nichts Neues. Neu ist lediglich die Rasanz, mit der diese Entwicklung vonstatten geht und mit der sich Kräfteverhältnisse in den Märkten und in den Medien insgesamt zu verändern scheinen.

Ein Aspekt dieses Themas ist die Rundfunkdigitalisierung, die wir heute behandeln. Wir alle gehen davon aus, dass die Digitalisierung dazu führen wird, dass wir einen grundsätzlichen Wandel erleben werden. Dass wir es künftig mit einem deutlichen Zuwachs an Verbreitungswegen zu tun haben, ist völlig klar. Dass wir es mit einem Mehr an Wettbewerb zu tun haben werden, dürfte sich auch aus der Natur der Sache ergeben.

Ob es am Ende zu einem Mehr an Vielfalt kommen wird, wird sich zeigen. Denn auch für die Thematik, die wir heute behandeln, gelten die Gesetze des Marktes. Wir werden natürlich erleben, dass mit einem Mehr an Inhalten und an Vielfalt nur zu rechnen ist, wenn sich entsprechende Geschäftsmodelle als erfolgreich herausstellen.

Da alle Medieninhalte - Bild, Ton und Text - gleichermaßen digital-terrestrisch übertragbar sind, ist natürlich der Genfer Wellenplan auch für die Zeitungsverlage und ihre Beteiligungen von elementarer Bedeutung, auch wenn wir in der bisherigen Diskussion nicht in dem Maße vorkommen, wie es bei Rundfunkveranstaltern der Fall ist.

Die Zeitungsverlage haben in den vergangenen Jahren einen gravierenden Wandel erfahren. Wir haben uns mit einem breiten Portfolio an Medieninhalten im elektronischen Feld aufgestellt. Jedes Zeitungshaus hat heute einen eigenen Onlineauftritt; wir betreiben in der Rheinschiene und in Westfalen erfolgreich Rubrikenportale und wir beschäftigen uns intensiv mit lokalen Suchmaschinen, Podcasting und Blogging als modernen Nutzungsformen, um neue interaktive Zugänge zum Endkunden zu finden. Damit behaupten wir uns in den Märkten. Wir sind auch dabei, spezielle Dienste und Angebote für mobile Empfangsgeräte in den Märkten zu platzieren. Das Angebot Minds der dpa, ein europäisches Projekt, ist dafür ein Beispiel.