Antrag

Vorsitzender Winfried Schittges teilt mit, der Sportausschuss habe den Antrag mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Haushalts- und Finanzausschuss hätten den Antrag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt. Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hätten auf ein Votum verzichtet.

Monika Düker (GRÜNE) verweist darauf, in der Anhörung habe der Antrag die Unterstützung von Verbänden erfahren. Um Verwerfungen zu vermeiden, hätten die Verbände darum gebeten, das Verfahren in diesem Jahr noch nicht zu ändern. Es sollte inzwischen versucht werden, ein Verfahren zu finden, das den Aspekten von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit genüge, aber auch den Interessen der Verbände bezüglich der Planungssicherheit nachkomme. Sie bedauere, dass keine Bereitschaft bestehe, auf diesen Wunsch nach einem Moratorium einzugehen.

Theo Kruse (CDU) erklärt, der Antrag sei der Sache nach abzulehnen. Die Anhörung habe eigentlich keine neuen Erkenntnisse gebracht. Die Finanzierung der Destinatäre werde vom Grundsatz beibehalten. Im Unterschied zu den vorherigen Legislaturperioden nehme die neue Koalition die Empfehlungen des Landesrechnungshofes ernst. Deshalb werde den Prinzipien von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit gefolgt. Die berechtigten Sorgen der Destinatäre seien wohl auch im Rahmen der Anhörung ausgeräumt worden.

Horst Engel (FDP) betont, der Landtag wirke als Haushaltsgesetzgeber. Am Ende komme es darauf an, ob das Geld wie vorher bei den Destinatären ankomme. Das geschehe.

Monika Düker (GRÜNE) fragt, ob die Frage bezüglich der Einwerbung von Drittmitteln rechtlich habe abschließend geklärt werden können.

ORR Dr. Peter Frömgen (FM) legt dar, das Finanzministerium habe in § 30 des Haushaltsgesetzes einen neuen Absatz aufgenommen. Danach würden die beim Finanzministerium als Ausgaben abfließenden Mittel bei den Destinatären als Eigenmittel gelten in weiteren Zuwendungsverfahren, die diese mit dem Land hätten.

Somit stelle sich die gesamte Problematik der Eigenmittel nicht. Diese Eigenmittel erzielten zwei positive Effekte. Einmal würden die Zuwendungen nicht angerechnet auf die weiteren Zuwendungen und außerdem könne der Eigenanteil mit diesen neuen Mitteln aus den Wettmitteln ebenso bestritten werden. Diese Regelung werde den Destinatären sicherlich sehr nützen. Für die sonstigen Mittel - Bundes- und EU-Mittel könne das Land unmittelbar keine Regelung treffen.

Monika Düker (GRÜNE) sieht aber weiterhin als ungeklärt an, ob mit diesen Eigenmitteln auch Bundes- und EU-Mittel eingeworben werden könnten.

ORR Dr. Peter Frömgen (FM) merkt an, das hänge vom Rechtsstandpunkt der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland ab.

Hans-Theodor Peschkes (SPD) stellt heraus, nicht der Landesrechnungshof, sondern der Landtag entscheide über den Haushalt. Wenn das Parlament seine Souveränität nicht aufgeben wolle, sollte nicht jeder Empfehlung des Landesrechnungshofes gefolgt werden. Er sehe es für die Planung usw. als schweres Handikap an, dass für die EUund für die Bundesmittel die entsprechenden Mittel nicht als Eigenmittel angesehen würden.

Die SPD-Fraktion stimme dem Antrag der Grünen zu. Er bedauere, dass die Koalition trotz besserer Erkenntnis diesen Antrag ablehnen werde. Oft sei offenbar kein Argument lächerlich genug, um einem Antrag der Opposition nicht zu folgen.

Theo Kruse (CDU) betont, der Landtag sei nicht für das EU-Recht zuständig. Der Finanzminister habe schriftlich und mündlich verdeutlicht, dass den Destinatären keine Nachteile entstünden, wenn es nach Landesrecht gehe. Im Grundsatz werde die Finanzierung der vergangenen Jahre fortgeführt. Man folge den Vorschlägen des Landesrechnungshofes im Sinne der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.

Holger Müller (CDU) weist den von Herrn Peschkes erhobenen Vorwurf als nicht zutreffend zurück, es werde nach jedem Argument gegriffen, um Anträge der Opposition ablehnen zu können. Die eingenommenen Mittel würden durchgereicht. Die Behauptung, das neue Verfahren führe zu mehr Bürokratie, sei nie belegt worden. Der

Landesrechnungshof habe zudem erklärt, auch jetzt unterlägen diese Mittel der Prüfung, weil es sich um öffentliches Geld handele. An der Handhabung werde sich nichts ändern.

Der Antrag Drucksache 14/1988 wird mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.