Beamte

Das waren Hunderte von Fällen, die sehr individuell gewesen sind.

Die Berufszufriedenheit in unserer Polizei kommt von den Personalräten und nicht vom Dienst her - das will ich ganz ausdrücklich sagen -, der teilweise nämlich sehr 0815 mäßig vorgegangen ist. Wenn diese gesamten Katalysatorfunktionen fehlen, wird uns die Polizei - und damit meine ich nicht die Institution, die wir in Gesetzen fassen, sondern die Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich in den Ermittlungsdiensten und auf der Straße ihren Dienst tun - um die Ohren fliegen. Dabei geht es grundsätzlich um die Frage, wie man das Verhältnis zu Personalräten und zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ansieht. Das hat mit mehr zu tun, als zu fordern: Wenn Mittelbehörden wegfallen, müssen wir mehr Freistellungen im Polizeipersonalhauptrat haben, die übrigens jetzt schon in ihren Vorgängen in dieser Frage ersaufen.

Wir müssen sehen, ob wir in Zukunft bundesweit das Schlusslicht sein werden. Das gilt auch für das Bundespersonalvertretungsgesetz, das auch nicht gerade etwas wahnsinnig Modernes ist. Ich hätte mir gewünscht, dass Nordrhein-Westfalen mit einem wirklich modernen LPVG eine Vorreiterrolle gespielt hätte. Es wird sich die Frage stellen, ob wir in vielen Bereichen zur Wüste werden. Sollte das beim LPVG so werden, wird das für die innere Sicherheit verheerend sein.

Polizeipräsident Erwin Südfeld, Bielefeld: Ich dachte, ich hätte diesen Punkt schon im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage von Herrn Dr. Rudolph beantwortet. Die Frage war: Wie kann die Aufgabenverlagerung nach unten funktionieren und zu welchen Systemänderungen führt es gegebenenfalls, wenn man eine sehr differenzierte interne Struktur hat? Das sind alle Kreispolizeibehörden, die ihre Kernaufgaben wahrnehmen, aber darüber hinaus auch § 2-Behörden als Kriminalhauptstellen und § 4 Behörden, die für besondere Einsatzlagen zuständig sind.

Auch innerhalb des gegebenen Systems lassen sich auf die verschiedenen Typen von Kreispolizeibehörden durchaus unterschiedliche Aufgaben verlagern. Ich habe in meinem Eingangsstatement und auch in meiner schriftlichen Stellungnahme deutlich gemacht, dass man beim Polizeisystem in Nordrhein-Westfalen mit Fug und Recht von keinem übersichtlichen System reden kann.

Leitender Polizeipräsident a. D. Werner Geck, Iserlohn: Auf die Behörde von Herrn Südfeld kann man eine ganze Menge an Aufgaben und Verantwortung übertragen; es ist eine § 2- und § 4-Behörde. Die Diskussion hier zeigt, dass die Sache dann schwierig wird, wenn wir nicht nur viele, sondern auch unterschiedlich große und unterschiedlich leistungsfähige Behörden haben. Eine einheitliche Linie hinsichtlich der Dezentralisierung von Verantwortung und Aufgaben hinzubekommen, ist ein schwieriges Unterfangen. Dieses Gesetz nutzt nicht die Chance, das in einer anderen Weise zu gewährleisten. Das ist auch der Ansatz meiner Kritik.

Ich darf noch ganz kurz auf einen Punkt eingehen. Es wäre wirklich ein großes Problem der Polizei gelöst, wenn die Behörden ihr Personal selbstständig einstellen, mit der Unterstützung der jeweiligen Institute ausbilden und anschließend verwenden könnten.

Dann gäbe es auf Landesebene nicht mehr das Gefälle, das wir zwischen Köln und

Ostwestfalen haben. Das wäre ein Punkt, von dem ich mir vorstellen könnte, ihn leistungsfähigen Behörden zu übertragen.

Thomas Hendele (Landkreistag NRW): Frau Düker, es macht mir immer wieder Freude. Ich gestatte mir die Vorbemerkung, dass ich für die Mehrzahl der Kreispolizeibehörden im Land Nordrhein-Westfalen spreche. Ich bewerte diese Sache etwas anders als Herr Geck. Wir reden hier über drei Schwerpunktbereiche - das hat Herr Südfeld eben gesagt: die Bewirtschaftung von Planstellen, die beamtenrechtlichen Entscheidungen und die Bewirtschaftung des Haushalts. Das sind die Kernbestandteile.

Bei der dezentralen Lösung haben wir nicht mehr Stellen als bei einer zentralen Lösung; das war der Kern Ihrer Frage. Schon heute haben wir die Situation, dass wir in den Kreispolizeibehörden mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern involviert sind.

Wer nimmt denn die Beförderungen vor? Wer bereitet denn die Frage der Bewirtschaftung vor? Hier gibt es aber serienweise Genehmigungsvorbehalte, die bislang mit den Bezirksregierungen abzustimmen sind. Ich habe eben schon gesagt, dass 80 bis 85 % der Fälle auf dieser Ebene abstimmbar waren. Demnächst müssen wir das mit den Landesoberbehörden oder je nach Ausgestaltung der Zuständigkeiten auch direkt mit dem Innenministerium abstimmen.

Wenn dieser Bereich entfällt, brauchen Sie keine zusätzlichen Stellen. Es geht hier um das Vertrauen in die Behördenleitungen, um die Tatsache, dass man ihnen Ressourcenverantwortung für Personal- und Haushaltsfragen überträgt. Das hat überhaupt nichts mit Einsätzen und mit § 2- und § 4-Behörden zu tun. Das ist völlig belanglos. Wir reden hier über die Polizeiverwaltung. Dass diese Vorbehalte nicht mehr da sind, erkennen wir wiederum nicht aus dem Gesetz; das war unsere Kritik. Wenn diese Genehmigungsvorbehalte wegfallen und wenn die Zuständigkeiten klar auf die Kreispolizeibehörden verlagert werden, haben wir eine Chance, das vor Ort mit weniger Verwaltungsaufwand zu regeln. Genau darum geht es. Ich sage Ihnen, dass das alle 47 Kreispolizeibehörden in diesem Land leisten können.

Regierungspräsidentin a. D. Renate Drewke, Hagen: Auf eine Frage von Herrn Lohn zur Leitstelle ist noch nicht eingegangen worden. Diese Frage möchte ich gerne aufgreifen. Herr Lohn hatte gefragt, ob durch die Auflösung der bezirklichen Leitstellen und durch den Aufbau der Landesleitstelle tatsächlich Leitstellen in den Bezirksregierungen überflüssig werden. Ich habe eine andere Auffassung. Wir brauchen auch weiterhin eine Leitstelle in den Bezirksregierungen, weil die Bezirksregierungen - darauf habe ich in meiner schriftlichen Stellungnahme auch hingewiesen - beim Katastrophenschutz, beim Feuerschutz, bei Fleischskandalen und auch bei Umweltskandalen zuständig sind. Diese Koordination geht natürlich über eine Leitstelle. Ich bin gespannt, wie das funktionieren soll, wenn die polizeiliche Leitstelle in den Bezirksregierungen aufgelöst wird. Ich bin davon überzeugt, dass es wegen der Aufgaben in den genannten Bereichen ohne sie in den Bezirksregierungen nicht vollends gehen wird.

Vorsitzender Winfried Schittges: Ich danke Ihnen allen, verehrte Sachverständige, die Sie diese Anhörung heute mitgestaltet haben. Ich darf meinen Kolleginnen und Kol legen für die Fragestellungen herzlich danken. Von dieser Anhörung wird ein Wortprotokoll erstellt, das allen Sachverständigen und selbstverständlich allen Interessierten zugeleitet wird. Ich danke auch Frau Pirron herzlich für die Vorbereitung dieser Anhörung. Meine Damen und Herren, Ihnen ist auch bekannt, dass der Ausschuss diesen Gesetzentwurf abschließend berät; das wird am 15. März der Fall sein. In diesem Sinne darf ich Ihnen herzlich danken.

Wer bleiben möchte, bis der Staatspräsident von Kroatien kommt, kann das gerne tun.

Ansonsten verabschiede ich Sie in den heutigen Tag, wünsche Ihnen eine gute Heimreise und danke Ihnen für das konstruktive Miteinander, das wir zwei Stunden lang hier im Plenarsaal hatten. Damit ist die Anhörung beendet.