Die Nutzungsintensität der Gemeinschaftshäuser variierte zwischen 1 und 54 Prozent einer Sollauslastung

Siebzigste Vergleichende Prüfung „Bürgerhäuser" Elfter Zusammenfassender Bericht 99

Informationsstand und Prüfungsbeauftragter Mai 2001 bis März 2002

BDO Deutsche Warentreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf

Prüfungsergebnis und Leitsätze Betrieb und Unterhaltung der Gemeinschaftshäuser verursachten hohe Kosten37: Die Einnahmen deckten 12 Prozent. Zum Ausgleich der Unterdeckung verwendeten die Kommunen 41 Prozent ihres Aufkommens an Grundsteuer B für die Gemeinschaftshäuser.

Die Nutzungsintensität der Gemeinschaftshäuser variierte zwischen 1 und 54 Prozent einer Sollauslastung. Eine Auslastung von mehr als 45 Prozent ist sehr gut.

8 von 54 Häusern waren weniger als zehn Prozent ausgelastet. Dies widerspricht dem Prinzip des wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel.

Vereine nutzten die Gemeinschaftshäuser im Mittelwert zu 62 Prozent. Nur drei Gemeinden erfassten die Ermäßigungen für Vereine als Vereinsförderung im Haushalt.

Die Häuser wurden überwiegend gut instand gehalten. Der Instandhaltungsstau betrug das Anderthalbfache der jährlichen Unterhaltungsbudgets.

Eine Kostenrechnung, die eine qualifizierte Kalkulation von Benutzungsgebühren und Mieten zuließ, gab es in keiner der Städte und Gemeinden.

Geprüftes Risiko

Der Wert der 54 Gemeinschaftshäuser zum 31. Dezember 2000 betrug rund 23,5 Millionen ; die zugehörigen Grundstücke hatten einen Wert von rund 23 Millionen. Das geprüfte Risiko lag bei rund 46 Millionen.

Sparpotenziale Sparpotenziale ergeben sich aus der Schließung derjenigen Häuser, die zu weniger als zehn Prozent ausgelastet sind. Mit der Schließung ließen sich Zuschüsse in Höhe von jährlich 120.000 sparen.

Rückstände

Die Gemeinschaftshäuser hatten Rückstände bei Instandhaltung und Reparaturen über 670.000.

Angebot an Gemeinschaftshäusern Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser sind freiwillige Aufgaben der Städte und Gemeinden. Zahl und Größe des Angebots spiegeln den Willen und die Bereitschaft der Kommunen wider, ihre Mittel für Gemeinschaftshäuser einzusetzen.

Die untersuchten Städte und Gemeinden lagen mit 10.000 bis 15.000 Einwohnern in der gleichen Größenklasse. Das Angebot reichte von zwei bis dreizehn Gemeinschaftshäusern. Wie der Vergleich mit der Zahl der Ortsteile zeigt, sind die Gemeinschaftshäuser stark an die Ortsteile gebunden. Dies ergibt sich auch aus der durchschnittlichen Größe der Häuser, gemessen an der Hauptnutzfläche in Quadratmetern:

Bei mehreren und entsprechend einwohnerschwächeren Ortsteilen waren die Häuser kleiner. Insofern war das Angebot an die Nachfrage (Zahl der Einwohner) des Ortsteils angepasst. Wie die Kennzahl Hauptnutzfläche je 1.000 Einwohner zeigt, blieben deutliche quantitative Unterschiede im Angebot an Gemeinschaftshäusern.

Nutzungsarten Gemeinschaftshäuser sind Gebäude mit einer Vielzahl von Funktionen. Drei wesentliche Arten der Raumbereitstellung und -nutzung waren zu notieren:

· Vorhalten und Überlassen von Veranstaltungsräumen für Vereine, Unternehmen und Privatpersonen gegen Entgelt oder unentgeltlich, so für Übungsstunden örtlicher Vereine,

· Vorhalten von Räumlichkeiten, die in längerfristigeren Vertragsbeziehungen vermietet oder verpachtet wurden, so Wohnungen oder Gaststätten in den Gemeinschaftshäusern (wirtschaftliche Flächen),

· Vorhalten von Räumen, die für andere Zwecke genutzt wurden, beispielsweise für besondere Vereine (Schießanlage), für weitere öffentliche Einrichtungen (Bibliothek, Kindergarten) oder für Räume der Verwaltung (weitere Einrichtungen).9 Auslastung Gemeinschaftshäuser sind öffentliche Einrichtungen. Als Zweck gaben die Städte und Gemeinden an, Räume für Bürger und Vereine für soziale, kulturelle und sportliche Veranstaltungen bereitzustellen. Dabei bezogen sich die Kommunen vorwiegend auf die Veranstaltungsräume. Gradmesser für die Zweckerfüllung der Gemeinschaftshäuser ist die tatsächliche Nutzung, gemessen an der Auslastung.

Die Untersuchungen zur Nutzungsintensität bezogen sich auf die Veranstaltungsräume. Die Auslastung konnte nicht anhand von Besucher- oder Nutzerzahlen vorgenommen werden, weil die Städte und Gemeinden solche Zahlen nicht erfassten. Deshalb wurde die Auslastung als Prozentteil der tatsächlich genutzten Quadratmeterstunden (Produkt aus Fläche der genutzten Veranstaltungsräume und den Nutzungsstunden) des Jahres 2000 an der gesamten Kapazität in Quadratmeterstunden ermittelt38. Die Einzelnutzungen wurden mit einer Auslastung von 16 Stunden je Tag angesetzt. In den Benutzungsordnungen war die Überlassung der Räumlichkeiten meist für einen ganzen Tag vorgesehen. Einzelne Veranstaltungen wurden mit ihrer Dauer in Stunden erfasst. Die regelmäßigen Nutzungen (meist Übungsstunden von Vereinen, aber auch Schulsport) wurden auf Wochenbasis mit der geplanten Dauer in Stunden berücksichtigt.

38 Die Kapazität ergibt sich als Produkt aus der Fläche der Veranstaltungsräume („Veranstaltungsfläche"), einer angenommenen maximalen Nutzung von 16 Stunden je Tag und 365 Tagen für das Jahr.