StS Dr Jens Baganz beantwortet die Frage nach den Auszahlungszeitpunkten

Wenn das stattgefunden habe, werde man sehen, ob man durch weitere Weisungen entscheide.

Dr. Jens Baganz beantwortet die Frage nach den Auszahlungszeitpunkten. Es habe im Oktober und November noch Auszahlungen gegeben, ab Dezember 2006 wegen der bereits genannten Aufrechnungstatbestände nicht mehr.

LMR Ruth Susallek geht auf die Frage ein, ob der Antrag vonseiten der FH für die Bewilligung der Zuwendung EU-rechtlich von Bedeutung sei. Da es sich hier um Strukturhilfemittel handle, sei das nicht EU-relevant. Der LRH habe den Sachverhalt wegen der Doppelfunktion aufgegriffen. An der Spitze der Fachhochschule stehe der Rektor. Die Fachhochschule sei zugleich Zuwendungsgeber und Zuwendungsnehmer ­ ­ in Form des Rektors, der hier einen Antrag unterzeichnet habe. Auf diese Besonderheit habe man hinweisen wollen.

(Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Kann ich eine Nachfrage stellen!) Vorsitzender Rolf Seel bittet um Verständnis, dass er aus Gründen der Fairness in der Reihenfolge der Rednerliste vorgehen wolle. Vielleicht könne man sich anschließend darauf verständigen, Fragen auch schriftlich einzureichen. Denn es könne ein Problem sein, Detailfragen aus dem Stegreif zu beantworten.

Er habe den Eindruck ­ so Wolfgang Hüsken (CDU) ­, die beiden Oppositionsfraktionen wollten durch ihr Sperrfeuer auf die beiden Ministerien von ihren eigenen Fehlern in der Vergangenheit ablenken. Wenn Markus Töns und Thomas Eiskirch Namen wie Wittke ins Spiel gebracht hätten, könne er ­ Hüsken ­ ihnen Baranowski entgegenhalten, der die Nachfolge angetreten und schon seit 2004 die Verantwortung im Aufsichtsrat getragen habe. Er wolle darauf verzichten, weitere Namen wie etwa Clement zu nennen.

Aus den Berichten habe er herausgehört, dass das Notwendige, das zu veranlassen gewesen sei, auch eingeleitet worden sei, nämlich die Rückforderung der gewährten Zuschüsse. Diesen Weg zu beschreiten, halte er für richtig. Das passe auch zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die parallel angestellt worden seien. Gerne nehme er zur Kenntnis, dass Dr. Baganz darüber nachdenken werde oder es schon getan habe, die Kontrollmechanismen zu verstärken, um solche Dinge, wie man sie jetzt erlebe, die aus der Vergangenheit herrührten, in Zukunft auszuschließen.

Bevor er ­ Hüsken ­ zu seinen Fragen komme, wolle er gerne noch einmal in die Vergangenheit blicken. Man müsse Ursache und Wirkung berücksichtigen. All dies sei irgendwann ­ vielleicht zu oberflächlich ­ zu Zeiten der Oppositionsverantwortung entstanden, sodass es überhaupt erst zu diesen Ergebnissen, die man heute habe vernehmen oder im Landesrechnungshofsbericht habe lesen können, gekommen sei. Daran wolle er anknüpfen, um Antworten zu erhalten, die dazu beitragen könnten, die Öffentlichkeit aufzuklären.

Ruth Susallek habe gerade das Stichwort Strukturhilfegesetz angesprochen. Er bitte beide Ressorts um Antwort, ob nach ihrem Erkenntnisstand seinerzeit alle Vorgaben, die das Strukturhilfegesetz solchen Maßnahmen abverlange, eingehalten worden seien und ob alle Voraussetzungen vorgelegen hätten, um in eine 100%-Förderung einzusteigen.

Seine nächste Frage laute, ob es damals ­ um 2000 herum ­, als das Vorhaben gestartet sei, Abstimmungen zwischen den Ressorts gegeben habe. Vielleicht sei das in den Akten festgehalten worden. Man wolle auch wissen, wer seinerzeit in den Ressorts dafür zuständig gewesen sei.

Die letzte Frage laute, nachdem Dr. Baganz gerade die windigen Fördervoraussetzungen aus dem Antrag zitiert habe, wer seinerzeit den Bewilligungsbescheid unterschrieben habe, um das Projekt mit diesen Unzulänglichkeiten auf die Reise zu schicken.

Dr. Michael Stückradt verweist auf das, was er eben gesagt habe. Er wolle die Fragen der Reihe nach beantworten.

Zur Frage, ob die Vorgaben des Strukturhilfegesetzes eingehalten worden seien: Jedenfalls sei in den Akten des MIWFT, was die Förderung durch das damalige Ministerium für Wissenschaft und Schule angehe, nicht dokumentiert, dass man geprüft habe.

Dokumentiert sei ebenfalls nicht, dass es eine direkte Abstimmung zwischen dem damaligen Wirtschaftsministerium und dem damaligen MSWF gegeben habe. Sie sei nicht dokumentiert, von daher könne er die Frage, ob es sie gegeben habe, nicht beantworten.

Eine rückschauende Prüfung, ob materiell-rechtlich, was die Förderung des Wissenschaftsministerium angehe, die Vorgaben des Strukturhilfegesetzes eingehalten worden seien, habe er für sein Haus eben dargestellt und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese im Hinblick auf mehrere Fördertatbestände nicht vorgelegen hätten.

Zur Frage, wer seinerzeit zuständig gewesen sei und wer die Bescheide unterschrieben habe: Dies sei auf Arbeitsebene, auf der Ebene der Gruppenleitung geschehen. Nachdem die Bescheide erstellt worden seien, sei es in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang zu einer offiziellen Presseerklärung des damaligen Wissenschaftsministeriums gekommen.

Dr. Jens Baganz erläutert zu den Finanzierungsquellen, dass das Wirtschaftsministerium nicht aus Strukturhilfe-, sondern aus EU-Ziel-2-Mitteln finanziert habe.

Der Zuwendungsbescheid sei 2003 erstellt und am 28. Juli 2003 von Minister Schartau übergeben worden.

Manfred Kuhmichel (CDU) hält es für richtig, sich darauf geeinigt zu haben, im Ausschuss auch die Zeit vor dem 22. Mai 2005 einer Betrachtung zu unterziehen. Er hätte gerne Harald Schartau selber gefragt, aber dieser habe sein Mandat hier im Ausschuss niedergelegt; er werde seine Gründe haben ­ welche auch immer.

Zwischen 2001 und 2005 habe eine andere Regierung die Verantwortung getragen. Eine solche Förderphilosophie werde von der CDU nicht mehr mitgetragen ­ das sei auch in den Beiträgen der beiden Staatssekretäre deutlich geworden ­; vor dem Hintergrund einer neuen Hochschulgesetzgebung werde es so etwas nie mehr geben. Beim Regierungswechsel habe man den kranken Gaul Inkubator-Zentrum geerbt.

Er ­ Kuhmichel ­ komme zu seinen Fragen: Zu Beginn sei vom Wirtschaftsministerium für dieses Projekt eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden. Er erinnere sich an deren kritischen Unterton. Dazu wolle er gerne Genaueres hören. Denn einer Machbarkeitsstudie mit kritischem Unterton hätte man doch von Anfang an ein Controlling mit besonders engen Grenzen entgegensetzen müssen.

Zuweisung und Zuwendung seien zwei unterschiedliche Begriffe. Ihn interessiere, ob der Weg der pauschalen Zuweisung, der hier erfolgt sei, angesichts der Höhe der Förderung ein üblicher sei. Er habe diesen Eindruck nicht.

Dr. Jens Baganz antwortet auf die Frage zur Machbarkeitsstudie. Es habe zwei Untersuchungen gegeben. Die erste sei von einem Tochterunternehmen der Technischen Universität München erstellt worden, die zweite von. Die erste Studie, die ihm heute leider nicht vorliege ­ sie befinde sich im Ministerium ­, sei, was den Standort nördliches Ruhrgebiet und Emscher-Lippe angehe, zu einem kritischen Ergebnis gekommen: Ein solches Inkubatorkonzept könne zwar wohl generell funktionieren, werde aber in dieser Region mit vielen Schwierigkeiten verbunden sein. Deswegen sei das Votum dieses Gutachtens eher kritisch bis negativ gewesen. Das sei später vom so nicht mehr aufgegriffen worden. ­ Er biete an, die genauen Ergebnisse beider Gutachten vielleicht später noch einmal nachzuliefern.

Dr. Michael Stückradt bezieht sich auf die Frage, ob der Weg der Zuweisung im Unterschied zur Zuwendung der übliche gewesen sei. Er dürfe auch hier auf das verweisen, was er eben ausgeführt habe. Dieser Weg sei nach Beurteilung des Wirtschaftsministeriums nicht rechtswidrig. Er halte ihn aber angesichts der Höhe der Förderung durch das damalige Wissenschaftsministeriums ­ insgesamt 5,13 Millionen ­ für untypisch und ungewöhnlich.

Dr. Stefan Romberg (FDP) hält es für wichtig, dass aus dem Antrag für das Projekt zitiert worden sei. Denn der Ausschuss für Haushaltskontrolle habe die Aufgabe zu schauen, ob irgendwo Steuergelder leichtfertig vergeben worden seien. Allein durch diesen Antrag habe das Projekt schon auf wackligen Füßen gestanden. Man müsse sich schon fragen, ob die Bewilligung dieses Antrags nicht schon der erste Fehler im System gewesen sei, also ein Projekt einzurichten, um scheiternde Gründer zu stärken.

Immerhin sei es ein Leuchtturmprojekt von Rot-Grün gewesen, (Stephan Gatter [SPD]: Des Kölner Oberbürgermeisters!) wenn man berücksichtige, dass es im Zwölf-Punkte-Programm der damaligen rotgrünen Landesregierung gestanden habe.