Wolfram Kuschke SPD Geradeaus Geradeaus führe in diesem Falle zu einem

gut gelaufen sei ­ das habe Wolfram Kuschke bestätigt ­ müsse auch der Flächenausgleich Regierungsgrenzen überschreitend klappen. Der Kollege müsse sich entscheiden, ob er links oder rechts wolle.

(Wolfram Kuschke [SPD]: Geradeaus!) Geradeaus führe in diesem Falle zu einem Achsbruch.

(Zuruf von Wolfram Kuschke [SPD]) Man habe sich nun einmal auf diese Metropolregion geeinigt.

Nächster Punkt: Im Moment sei das eine Veranstaltung des RVR auf rein kommunaler Ebene; die staatliche Ebene sei draußen. Hier setze er ­ Ellerbrock ­ auf das Faktische. Die Dienstleistungsbehörde Bezirksregierung sei nach wie vor in das operative Geschäft eingebunden und mache die Grundlagen. Man kenne sich und handle nach dem Motto: Wer schreibt, der bleibt. Er ­ Ellerbrock ­ sehe das mit einer größeren inneren Gelassenheit. Es sei denn, Wolfram Kuschke unterstelle dem Planungsdezernenten des Ruhrgebiets, er würde nicht loyal handeln. Das wolle man nicht unterstellen; Kollege Rommelspacher habe die volle Wertschätzung.

Eines habe diese Koalition und diese Landesregierung in besonderem Maße: ein hohes Maß an Vertrauen in die kommunale Ebene. Er ­ Ellerbrock ­ habe die Hoffnung, dass alles klappe. Die Vergangenheit rechtfertige das nicht unbedingt. Aber die SPD habe im Ruhrgebiet den Begriff Solidarität besonders geprägt, und man werde nun die Früchte ernten, dass die Metropolregion Ruhr den Begriff wechselseitige Solidarität tatsächlich lebe. Er sehe das also mit Fragezeichen. Aber man habe sich dazu entschieden; nun mache man das, und die FDP werde dem Gesetzentwurf zustimmen. ­ Das sei auch ein Prüfstein für die Bezirksregierungen. Ziel seien drei Bezirksregierungen bis zur nächsten Legislaturperiode.

Johannes Remmel (GRÜNE) zählt einige fachliche Argumente gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung auf, die auch in der Anhörung eine Rolle gespielt hätten: Erstens. Die Landesregierung sei angetreten, Bürokratie zu verringern, aber der Gesetzentwurf schaffe mehr Bürokratie. Die Fachplanung bleibe bei den Bezirksregierungen, aber der Gebietsentwicklungsplan werde kommunal gemacht. Das erfordere zusätzliche Abstimmungen.

Zweitens. Wenn man das in Reinform wolle, müsse man zumindest das von den ehemaligen Regierungsfraktionen beschlossene Gesetz für den regionalen Flächennutzungsplan wieder aufheben. Die beiden Instrumente könnten sich auf bestimmten Ebenen widersprechen, wenn sie nebeneinander stehen blieben, indem Landesplanung durch entsprechende regionale Flächennutzungspläne ausgehöhlt werde. Das müsste fachlich bereinigt werden.

Um konsequent zu handeln, müsste man die Landesplanung generell kommunalisieren: für das gesamte Land, nicht nur für die Metropolregion. Es gebe andere wie die Region Aachen, die vor der Tür stünden. Das heiße in der Konsequenz: Abschaffung der Bezirksregierungen, und sechs bis neun Regionen im Lande hätten eine eigene Planungszuständigkeit. Diese Konsequenz fehle dem Regierungsentwurf.

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Es gebe also viele fachliche Argumente, die gegen das Gesetz sprächen. Ein Argument spreche dafür, auch aus der Region als Argument genannt, diese Metropolregion würde zusammenwachsen, wenn sie die Planungskompetenz hätte. Er selber stehe dem reserviert gegenüber. Dann müsse die Region aber das, was sie fordere, auch umsetzen.

Man werde sehr aufmerksam verfolgen, ob sie mit dieser Kompetenz, die sie immer eingefordert habe, die Klammer zwischen Dortmund und Duisburg tatsächlich hinbekomme, die Kirchtürme kleiner würden und der Leuchtturm Metropolregion größer. Das sei das Spannende, und dieser Perspektive sähen die Grünen aufmerksam entgegen.

Er glaube, wenn man Landesplanung neu ordnen wolle, müsste man einen grundsätzlicheren Aufschlag machen. Hier werde das Stückwerk, das teilweise geschaffen worden sei, fortgesetzt. Die Aufgaben würden eigentlich nicht gelöst.

Minister Eckhard Uhlenberg erläutert, die Landesregierung habe sich eine große Verwaltungsstrukturreform vorgenommen. Das sei im Koalitionsvertrag niedergeschrieben. Ein wesentlicher Teil der Verwaltungsstrukturreform sei in den vergangenen zwei Jahren schon umgesetzt worden, insbesondere das Thema Reduzierung der Sonderbehörden. Heute gehe es um die Übertragung der Regionalplanung auf den Regionalverband Ruhr ­ ein weiterer Mosaikstein im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform der Landesregierung. In der nächsten Legislaturperiode werde man, ausgehend von fünf Bezirksregierungen, dem RVR und den beiden Landschaftsverbänden, bei drei Regionalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen landen.

Dazu gebe es einige Bausteine, und der Gesetzentwurf, der heute zur Debatte stehe, sei ein Baustein, bei dem es um die Regionalplanung für die Metropole Ruhr gehe. Er unterstütze das, in Zukunft im Zusammenhang mit der Landesplanung weniger Flächen zu verbrauchen. Das sei insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass in Nordrhein Westfalen täglich eine Fläche von 15,5 ha versiegelt werde. Das müsse bei der Regionalplanung eine große Rolle spielen. Gerade in der Metropolregion Ruhr, wo man eine Vielzahl von Flächen habe, die in der nordrhein-westfälischen Allianz für die Fläche aufgearbeitet werden könnten, habe er als Umweltminister ein großes Interesse, dass solche Kriterien bei der Landesplanung in Zukunft stärker berücksichtigt würden, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.

Er akzeptiere, dass Wolfram Kuschke als früherer Regierungspräsident von Arnsberg gerade bei der doppelten Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg ­ zum einen für große Teile des Ruhrgebiets und zum andern für ländliche Räume ­ eine besondere Sicht der Dinge habe.

Wolfram Kuschke habe das Thema Südwestfalen-Diskussion angesprochen. Er ­ Uhlenberg ­ sei sehr optimistisch, dass die dortigen Strukturprobleme nicht durch eine Bezirksregierung, sondern durch die enge Kooperation, die die fünf Kreise in Südwestfalen durch eine AG eingegangen seien, ein Stück aufgearbeitet würden.

RAng Karin Weirich-Brämer (MWME) stellt klar, dass sie nur zu dem Landesplanungsteil des Gesetzentwurfs spreche.

Erstens. Es sei angesprochen worden, das Konnexitätsprinzip sei betroffen. Die Regionalplanung bleibe auch nach diesem Gesetzentwurf staatliche Planung. Insofern sei

mr-be das Konnexitätsprinzip nicht betroffen. Dass durch die Wahrnehmung der Regionalplanung durch den RVR Kosten entstünden, sei klar. Da das Inkrafttreten des Gesetzes für 2009 vorgesehen sei, bleibe dem RVR Zeit, sich auf diese Aufgabe vorzubereiten.

Zweitens. Es gebe keinen Widerspruch zwischen der Übertragung der Regionalplanung auf den RVR und dem regionalen Flächennutzungsplan. Der regionale Flächennutzungsplan werde im Moment im Ruhrgebiet sehr intensiv in der Planung betrieben.

Nach der derzeitigen Regelung im Landesplanungsgesetz solle er bis 2010 evaluiert werden. Um diese Prozesse nicht zu stören, bestehe dieses Instrument weiterhin. Man müsse die Evaluierung noch abwarten. Sachlich gesehen könnte der regionale Flächennutzungsplan in diesem Regionalplan Ruhr aufgehen, der zu gegebenem Zeitpunkt durch den RVR erstellt werden könnte. Insofern wolle sie nur klarstellen, dass es keinen Widerspruch gebe, sondern einen Entwicklungs-, einen Stufenprozess hin zur Verwaltungsstrukturreform.

Wolfram Kuschke (SPD) betont, es sei nicht um das Konnexitätsprinzip gegangen, sondern um die Frage, ob man ein Prinzip anpacke, bei dem man sich darüber unterhalten könne, ob es annähernd Verfassungsrang habe ­ zumindest durch Tradition in Nordrhein-Westfalen ­, nämlich das Kondominium, dass man gerade im Bereich der Bezirksplanung auf der Ebene der GEPs ein Zusammenwirken von staatlicher und kommunaler Planung gehabt habe.

Zum regionalen Flächennutzungsplan sei die Evaluation 2010 angesprochen worden.

Das bedeute, dass noch bis Ende 2009 die Möglichkeit bestehe, regionale Flächennutzungspläne auf den Weg zu bringen. Im Augenblick sei im Ruhrgebiet keinerlei Interesse vorhanden angesichts eines Gesetzentwurfs, der beinhalte, die Regionalplanung für das Ruhrgebiet auf den RVR zu übertragen. Das sei keine Auseinandersetzung im technisch-formalen, sondern im politischen Teil, dass die Opposition mit Recht frage, warum man nicht erst noch die Möglichkeit eingeräumt habe, die Erfahrungen mit den regionalen Flächennutzungsplänen auch zu machen, um danach möglicherweise in die Überlegungen einzusteigen, etwas im Bereich der Regionalplanung zu tun.

Die Mehrheiten könnten das durchsetzen. Ob es noch einer rechtlichen Prüfung bedürfe, sei dahingestellt. Er halte es schon für problematisch, dass man mindestens für eine bestimmte Zeit, wenn nicht sogar darüber hinaus, in Nordrhein-Westfalen eine Situation mit ganz unterschiedlichen Konstruktionen für die Regionalplanung habe. Er frage sich, wie lange das aushaltbar sei. In der Koalitionsvereinbarung stehe: Reduzierung der Bezirksregierungen von fünf auf drei im Jahre 2013. Das seien immerhin sechs Jahre. Da habe er Bedenken, das so lange parallel zu fahren. Vielleicht müsse die Landesregierung das Tempo erhöhen. Da das Jahr 2010 dazwischen liege, könnten danach wieder andere Überlegungen zum Tragen kommen.

Holger Ellerbrock (FDP) bezieht sich auf das Thema regionaler Flächennutzungsplan/GEP. In der Regionalplanung habe man momentan drei Instrumentarien, die man de facto nutzen könnte. Das sei zum einen der Regionalplan, der alte GEP ­ wie üblich.

Dann habe man das Mittel des regionalen Flächennutzungsplans. Er höre auch, dass das im Ruhrgebiet nicht so aufgegriffen werde, wie sich das Rot-Grün damals vorge

mr-be stellt habe. Nach dem Baurecht über die nachbargemeindliche Abstimmung hätte das Ganze auf freiwilliger Basis die ganze Zeit schon gemacht werden können.

Der Abgeordnete erinnert daran, man sei lediglich mitberatend. Man habe dem federführenden Ausschuss viel Diskussionsmaterial geliefert, das dieser sachgerecht in die Abwägung einstellen werde.

Der Ausschuss nimmt den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2774 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Grünen an.