Auszubildenden

Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses 07.05.

Gesetz über die Gewährung von Einmalzahlungen an Beamte und die Gewährung einer Zulage für freiwillige Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung

­ Expertengespräch ­ Monika Düker (GRÜNE) bittet vorab darum, den als Block 2 vorgesehen Anhörungsbereich zum Thema Zulage für freiwillige Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen Dienst vorab zu behandeln, da bei diesem Thema auch der nachrichtlich eingeladene Innenausschuss involviert sei. ­ Dem folgt der Ausschuss.

Block 1: Gewährung einer Zulage für freiwillige Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen Dienst Norbert Kronenberg (Städtetag NRW): Ich will mich kurz fassen und auch wirklich nur unsere Stellungnahme kommentieren, ohne auf die anderen eingehen zu wollen. Es gibt eine EU-Regelung, die besagt: Man kann weniger arbeiten. Die Möglichkeit für die Feuerwehrleute besteht darin, Opt-Out zu machen, dann können sie mehr arbeiten.

Diese Opt-Out-Regelung wird mit einer Zulage von 20 ­ das war eine Erarbeitung des Städtetages zusammen mit den Feuerwehrverbänden ­ entlohnt. Das ist eine freiwillige Leistung auch seitens der Feuerwehr.

Wird dies nicht gemacht und wird auf 48 Stunden zurückgegangen, dann würden landesweit 1.250 Stellen für die Feuerwehr neu zu schaffen sein. Für diese 1.250 neuen Stellen müssen Ausbildungsplätze existieren. Wir haben recherchiert; das sind belastbare Zahlen. Wir wären mit der Ausbildung von 1.250 neuen Feuerwehrbeamten im Jahre 2013 durch. Daher lautet unsere Bitte, diese Befristung auf 2013 zu verschieben.

Beate Zielke (Städtetag NRW): Ich kann das gerne noch einmal auf die entscheidenden Punkte bringen.

Es geht uns vonseiten des Städtetages hier nicht um die Fragestellung einer allgemeinen Zulage für Beamte. Die kann ich, da ich auch gleichzeitig Personaldezernentin unserer Stadt bin, sicherlich nicht befürworten, sondern es geht schlicht und ergreifend um die Frage: Wie erreichen wir das Ziel der Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie, ohne die Sicherheit der Bürger in dem Umsetzungszeitraum zu gefährden. Hierfür ist die Möglichkeit einer freiwilligen Mehrarbeit eingeräumt. Ich kann sicherlich von meinen Mitarbeiter erwarten, dass sie diese umsonst leisten, sondern hierfür sollte ein angemessenen Betrag gezahlt werden. Wir meinen, unser Vorschlag von 20 ist ein Kompromiss, wenn man sich Mehrarbeit und anderes anschaut.

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Der zweite Punkt: Es gibt einen besonderen Problemdruck. Sie haben auch festgestellt, dass die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände unterschiedlich sind. Es gibt aber einen besonderen Problemdruck gerade in den kreisfreien Städten, wenn sie sich insgesamt das Personal der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen anschauen, haben wir rund 7.800 Berufsfeuerwehrleute in den kreisfreien Städten. Im kreisangehörigen Raum sind es 3.800 hauptamtliche Kräfte. Sie sehen in der Vergleichsdimension, wo unser Druck liegt.

Der zweite Problemdruck der kreisfreien Städte ist natürlich die vorläufige Haushaltswirtschaft oder die HSK-Thematik. Es gibt durchaus Kollegen, Personaldezernten oder Kämmerer sind, die sagen: Opt-Out auf Dauer wäre für uns die Ideallösung, weil das allemal wirtschaftlicher ist, als jetzt so viele neue Kräfte einzustellen.

Dritter Punkt, den ich noch etwas pointierter herausheben möchte: Wir befinden uns hier in einer praktischen Problemlage. Ich betone praktische Problemlage; denn zu Recht hat Herr Kronenberg darauf hingewiesen, dass wir rund 1.250 neue Stellen im Land Nordrhein-Westfalen einrichten. Das ist zunächst einmal grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn es unsere langjährigen Personalkonsolidierungsbemühungen etwas perveriert.

Damit ist es aber nicht getan. Wir brauchen diese neuen vollausgebildeten Kräfte. Aber im gleichen Zeitraum scheiden mindestens noch einmal so viele Kräfte, wenn nicht noch mehr, aus. Das heißt also, wir müssten im Land Nordrhein-Westfalen innerhalb von drei Jahren an die 3.000 Feuerwehrkräfte voll ausbilden.

Wenn ich dies berücksichtige und wenn wir eine Ausbildungsoffensive starten, was wir dann landauf, landab selbstverständlich tun, geraten wir in eine ganz praktische Problemlage. Wir haben eine 18monatige Ausbildung. Danach grenzt die Ausbildung von rund fünf Monaten für den Rettungsassistenten an. Wir müssen in dieser Zeit die Unterbringung der Auszubildenden sicherstellen. Wir müssen die Ausbilder stellen, und wir müssen die Technik haben, um all diese Feuerwehrkräfte auszubilden.

Lassen Sie mich am Ende noch betonen: Wir müssen auch die Bewerber finden. Unsere Erfahrungen in den letzten Jahren haben leider gezeigt, dass nur um die 10 % der Bewerber für die Feuerwehrausbildung geeignet sind. Die Hauptproblembereiche liegen hier nicht allein in der körperlichen Aktivität, sondern auch in den mathematischen Kennzahlen.

Das heißt: Selbst wenn wir eine volle Ausbildungsoffensive starten, wage ich stark zu bezweifeln, dass wir annähernd 3.000 Feuerwehrbeamte in drei Jahren ausbilden können. Aus dem Grund ist es Wunsch des Städtetages, etwas mehr Flexibilität in der Befristung nach hinten zu zeigen, sodass wir in der Tat mindestens zwei oder drei Ausbildungsjahrgänge ausbilden könnten.

Stephan Neuhoff (Städtetag NRW ­ Leiter der Berufsfeuerwehr Köln): Vielleicht darf ich noch einmal für die Stadt Köln präzisieren: Wir bilden zurzeit bei etwa 30

Dienstjahren eines Feuerwehrbeamten 3 % jedes Jahr neu aus; das sind 25 Beamte.

Jetzt müssten wir wegen der Arbeitszeitverkürzung weitere 95 in die Ausbildung nehmen. Das heißt, wir müssten in einem Jahr ­ und das bis Ende dieses Jahres, damit wir

Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses 07.05. die Frist Ende 2009 einhalten können ­ 120 Mann in die Ausbildung nehmen. Das ist eine Verfünffachung der Kapazität und mit der Feuerwehrschule schlicht und ergreifend nicht zu schaffen.

Hinzu kommt, wie Frau Zielke schon sagte, dass nur 8 bis 10 % der Bewerber geeignet sind. Also, um 95 einzustellen müssen 1.000 Bewerber durchschleusen, um sie in die Ausbildung nehmen zu kennen. Wir haben derzeit etwa 200 Initiativbewerbungen vorliegen, das heißt, man müsste erst einmal eine großangelegte bundesweite Werbekampagne starten, um diese 1.000 Bewerber zusammenzubekommen. Also, das Grundproblem ist: Diese Frist ist praktisch von den Feuerwehren selbst bei einer so großen Feuerwehr wie in Köln nicht umsetzbar.

Hans-Gerd von Lennep (Städte- und Gemeindebund NRW): Die gerade beklagte Notlage ist natürlich zum Teil ein bisschen selbst verschuldet; denn die Anpassung beziehungsweise die Reform der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr steht ja schon seit langem auf dem Tableau und wird seit langem diskutiert. Wir wissen seit vielen Jahren, dass die EU-Arbeitsrichtlinie verbindlich ist. Erst nach Urteilen des EUGH zum Bereitschaftsdienst und zum Zuständigkeitsbereich auch für die Feuerwehr sowie einem entsprechenden Urteil des OVG haben wir dann unsere Arbeitszeitverordnung Feuerwehr NRW angepasst.

Wir haben im Interesse der Betroffen, und zwar insbesondere der Feuerwehrbeamten, so lange stillgehalten. Die waren nämlich dankbar und froh, dass wir nicht sofort reagiert und die Arbeitszeitverordnung umgesetzt haben, weil damit nämlich die Gefahr verbunden war, dass der 24-Stunden-Schichtdienst, den wir nach der alten AZVO hatten, damit hinfällig wurde. All die Vorteile, die damit verbunden sind, nämlich längere Abwesenheiten vom Arbeitsort, Kosten- und Zeitersparnis, Möglichkeiten der Nebentätigkeiten ­ all dies war damit zumindest in Frage gestellt.

Dann haben wir die Arbeitszeitverordnung geändert, was nach dem Urteil des OVG zwingend notwendig war. Wir haben uns dann auch zugunsten der Betroffenen dafür eingesetzt, dass wir in der Arbeitsverordnung weiter Opt-Outs behalten haben; das war ja nicht zwingend notwendig.

Auf einmal ­ große Überraschung ­ waren die Vorteile nicht mehr die Vorteile, die wir beim rechtswidrigen Zustand sahen, nein, das waren dann auf einmal Ansprüche: Wir dürfen ja nicht mehr als 48 Stunden. Und wenn wir Opt-Out machen ­ freiwillig ­, dann aber nur gegen cash. Das ist etwas merkwürdig und seltsam.

Wir haben in der gemeinsamen Stellungnahme mit dem Landkreistag gesagt: Der jetzt vorliegende Entwurf wird von uns mitgetragen, weil er die klare Befristung bis 2009 enthält, und wir möchten, dass dadurch auch Druck auf alle Arbeitgeber gemacht wird, zu entsprechenden Ausbildungsanstrengungen, die schon längst hätten erfolgen können, zu kommen. Wir sehen auch in der Verlängerung der Frist, die gefordert wird, auch nur den Einstieg in eine lebenslange Zulagenregelung, die gar nicht mehr geändert wird.

Wir möchten, dass Ende 2008 eine Erfassung hinsichtlich der Vor- und Nachteile der Systeme erfolgt.