Besoldung

Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses 07.05.

Ferner hat eine Einmalzahlung aber auch weitere Nachteile für die Besoldung. Ich möchte kurz drei Schlagworte erwähnen. Die Einmalzahlungen sind nicht pensionswirksam. Das heißt, wir schaffen hier einen Besoldungsteil, der keinerlei Auswirkungen auf die Pensionen hat. Das ist rechtlich bedenklich. Es gibt keine Grundlage für zukünftige Besoldungserhöhungen. Das heißt, was in Zukunft gezahlt wird, baut nicht auf den Einmalzahlungen auf, sondern das verpufft mit einer einmaligen Zahlung. Schließlich haben wir das Abstandsgebot zu beachten. Das ist bereits in die Diskussion eingeführt worden. Wir haben eine Einmalzahlung für alle in gleicher Höhe. Das wirkt sich natürlich bei unterschiedlicher Gehaltshöhe sehr unterschiedlich aus, sodass aus unserer Sicht das Abstandsgebot keine einheitliche Zahlung gebietet.

Ansonsten verweise ich auf unsere schriftliche Stellungnahme. Wenn es möglich ist, möchte ich aber das Wort an Herrn Hahn weitergeben, der noch einige Details beisteuern möchte.

Hans-Wilhelm Hahn (Deutscher Richterbund Landesverband NRW e. V.): Ich möchte Ihnen kurz die wirtschaftlichen Wirkungen einer derartigen Einmalzahlung, wie das in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, vorstellen. Was bedeutet für die Großgruppe der Richter eine Einmalzahlung von 350 im Jahr 2007? - Das ist zunächst einmal schon so etwas wie Blasphemie, weil es keine 350 sind. Bei wirtschaftlich korrekter Betrachtung ist der Betrag abzuzinsen, weil er nicht ab 1. Januar zur Verfügung steht, sondern ab 1. Juli. Nach allgemeinen Grundsätzen ist eine Zahlung, die nicht am 1. Januar zur Verfügung steht, sondern im Laufe des Jahres, abzuzinsen. Nehme ich einmal einen niedrigen Zinssatz von vier Prozent, so sind das keine 350 mehr, sondern nur noch 343,35. Ich spare mir, jetzt noch den Umrechnungsfaktor zu nennen.

Ad zwei bedeutet das bezogen auf das Gehalt eines Richters - 40 Jahre, verheiratet - in der Eingangsbesoldungsgruppe eine prozentuale Steigerung für das Jahr 2007 um 0,66 %, abgezinst 0,65 %. Was bekommt er von den 350 im Juli netto heraus? - Sie werden sehen, da tut sich der Finanzminister auch noch etwas in die Tasche. Diese 350 bedeuten für diesen Modellrichter 232,57 netto. Was kann er sich davon kaufen? Das sind monatlich 19,38 netto. Dadurch, dass die Zahlung im Juli erfolgt, also als Blockzahlung, hat das steuerlich eine fatale Wirkung. Wäre die Zahlung ratierlich erfolgt, wie das mit den übrigen Dienstbezügen geschieht, so entstünde eine lohnsteuerliche Minderbelastung von 1,51. Bezogen auf die mehr als 200.000 Beamte und Richter im Lande - ich unterstelle einmal, die steuerlichen Wirkungen sind bei den anderen ähnlich - tut sich der Finanzminister durch diese Art der Einmalzahlung rund 300.000 in die Tasche. Das sei ihm gegönnt, muss aber einmal gesagt werden.

Was bedeutet für den Richter oder die Richterin in dieser Besoldungsgruppe diese Zahlung? - Gehen wir einmal nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes davon aus, dass bei dem Einkommen in dieser Besoldungsgruppe in einer Familie ein Ausgabenblock von etwa 800 feste Ausgaben existiert. Das sind Energiekosten, Kraftfahrzeuge usw. Dann bedeutet dies, dass diese Einmalzahlung noch nicht einmal ausreicht, die Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar von 16 auf 19 % abzufangen. Für diesen Eckmann bedeutet die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf nunmehr 19 % bei dem Ausgabenblock von 800 eine jährliche Belastung von 248,28. Er hat aber, wie wir eben gehört haben, nur 232,57 in der Tasche. Das heißt also, was wir hier für die Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses 07.05. sen Eckmann auskehren, zahlt der im Laufe des Jahres über die Umsatzsteuererhöhung in die andere Tasche des Finanzministers.

Warum erzähle ich Ihnen das? - Ich erzähle Ihnen das, meine Damen und Herren Abgeordneten, nur, um die verfassungsrechtlichen Ausführungen, die Herr Gnisa eben gemacht hat, noch einmal deutlich zu unterstreichen. Die Besoldung - das Land ist jetzt allein dafür zuständig - ist kein Almosen des Dienstherrn. Die Besoldung ist erdient. Die Besoldung hat eine verfassungsrechtliche Konsequenz in Art. 33 Abs. 5, den künftig auch das Land zu beachten hat.

Welche Anpassungsfaktoren haben wir? - Der Gesetzgeber hat einen weiten Ermessensspielraum. Das ist richtig. Aber das Ermessen ist nicht bindungslos. Es sind vielmehr Anpassungsfaktoren zu berücksichtigen. Diese Anpassungsfaktoren sind vorgegeben durch die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Landes - so in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten schon zitierten Beschluss vom 20. März 2007 ausdrücklich noch einmal das auch in ständiger Rechtsprechung - festgestellt:...dass die Finanzlage der öffentlichen Haushalte, die Herausforderungen durch die Globalisierung, der demografische Wandel und die finanziellen Nachwirkungen der Wiedervereinigung eine Einschränkung des Grundsatzes amtsgemäßer Versorgung nicht zu begründen vermögen.

Jetzt kommt die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, Argumentum ad absurdum nennt man das nach der juristischen Methodenlehre: Wäre dieses Argument nämlich richtig, wäre eine Nullbesoldung der Bediensteten ja das richtige. Das kann aber natürlich nicht richtig sein. Also ist dieses Argument verbraucht. Just aber dieses Argument findet man in der Begründung zum Gesetzentwurf, wo es sinngemäß heißt, weil die Finanzlage des Landes... stehe mehr nicht zur Verfügung. So geht es nicht.

Als Anpassungskriterien ist die Entwicklung der Verhältnisse zu beachten. Dabei ist, wie Herr Gnisa schon zu Recht ausgeführt hat, die Entwicklung bei vergleichbaren Arbeitnehmern mit vergleichbarer Ausbildung und Stellung in der Wirtschaft zu berücksichtigen, insbesondere aber die Entwicklung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, also die der Tarifbediensteten. Zweitens haben wir einen Anpassungsfaktor, den das Land zu Recht selbst im Anpassungsbericht für die Abgeordnetenzüge geschaffen hat. Dort hat man nach der Gewichtung der Anpassungsfaktoren festgestellt, dass die Einkommen außerhalb des öffentlichen Dienstes gestiegen sind und dass die Preise gestiegen sind. Nach der Gewichtung der Faktoren ergibt das einen Anpassungsfaktor von 1,39 %. Just um diesen Betrag hat der Landtag meines Erachtens zu Recht die Abgeordnetenbezüge angehoben.

Lassen Sie mich mit einem Ausblick auf die Situation der Besoldung und Versorgung schließen: In den letzten Jahren ist festzustellen, dass die Dienstherrn, was Besoldung und Versorgung angeht, immer wieder an die Grenze des rechtlich und verfassungsrechtlich Zulässigen gehen. Immer wieder bedarf es des korrigierenden Eingreifens der Rechtsprechung. Ich nenne aus der jüngsten Vergangenheit nur zwei Beispiele. Das ist einmal das traurige Kapitel der Besoldung der Beamten mit kinderreichen Familien.

Während im Bund ein Dienstrechtsneuordnungsgesetzentwurf vorgelegt worden ist, worin dieses Kapitel beerdigt wird, habe ich Derartiges für Nordrhein-Westfalen noch nicht gehört. Das heißt, das Land fährt trotz der Entscheidungen des Bundesverfas

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sungsgerichts aus dem Jahr 1998, der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004 und vieler anderer Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und des Oberverwaltungsgericht in einem Verfahren, das mit Unterstützung des Deutschen Richterbundes am 15. Januar 2007 durchgeführt worden ist, weiter seinen Kurs und legt beim Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde mit einer haarsträubenden Begründung ein. Das muss man sich einmal vorstellen. Ich weiß nicht, ob man so etwas passieren lassen kann.

Dann gibt es noch das Prinzip der amtsgemäßen Versorgung. Wiederum wird hart an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit eine Regelung geschaffen, nämlich im Beamtenversorgungsgesetz, wo die Frist für die Gewährung von Versorgung aus dem Beförderungsamt von zwei auf drei Jahre erstreckt wird, obwohl das Bundesverfassungsgericht 1982 in einem Vorlagebeschluss der Rechtsprechung gesagt hat, zwei Jahre sei die äußerste Grenze dessen, was hier noch hinnehmbar sei. Der Gesetzgeber ist nicht gut beraten, immer wieder den Streit mit dem Bundesverfassungsgericht zu suchen. Das ist nicht nur rechtlich bedenklich, worüber man hinwegkommen kann, sondern meines Erachtens ist es etwas viel Schlimmeres: Es schadet dem Image des öffentlichen Dienstes, es schadet dem Ansehen. Das ist doch ein gewichtiges Pfund, mit dem wir wuchern können, mit dem wir auch in Zukunft um immer knapper werdendes hervorragendes Personal werden kämpfen müssen. Wenn wir es da zu Schäden kommen lassen, können wir die in Jahrzehnten nicht reparieren.

Vorsitzender Martin Börschel: Vielen Dank, Herr Hahn. - Ich denke, mit der Zahlenfestigkeit haben Sie eindrucksvoll bewiesen, dass man bei den Finanzgerichten in guter Hand ist. Mehr darf ich von dieser Stelle aus ohnehin nicht sagen.

Franz-Josef Schumacher (Landkreistag NRW): Subjektiv ist das Gefühl bei Beamten und Angestellten in den Kommunen, die die gleiche Arbeit, teilweise in gleichen Arbeitseinheiten, leisten, vorhanden, dass sie nicht sachgerecht behandelt werden. Das hängt mit den unterschiedlichen Arbeitszeiten zusammen und natürlich auch damit, dass die beamteten Bediensteten seit 2004 nicht nur keine Nominalerhöhung mehr bekommen haben, sondern eine faktische Absenkung der nominalen Bezüge erfahren haben, siehe Sonderzuwendungskürzungen.

Ob dieser Vergleich immer gerechtfertigt ist, das ist eine andere Frage. Denn das Tarifvertragsrecht geht ja sehr bewusst von der Beamtenbesoldung weg. Das heißt, Beamte haben Vorteile gegenüber Angestellten und umgekehrt. Wenn man das aber nicht monetär bewerten will oder kann, dann ist für mich eines eindeutig: Seit dem Jahr 2004 ist eine Situation entstanden, bei der man was machen muss, um es einmal ganz zurückhaltend zu sagen. Wir haben den Wunsch, selbst wenn der Landtag sich nicht entschließen können sollte, jetzt für das Jahr 2007 etwas anderes zu machen, dass bitte in diesem Gesetzgebungsverfahren sofort ein Signal kommt, dass im Jahre 2008 etwas anderes passiert, sodass man dann auch klar weiß - der Tarifvertrag der Länder, die Kommunen müssen ja noch verhandeln, sieht 2,9 % für den Angestelltenbereich vor -, dass ab dem Jahr 2008 dort auch etwas gemacht wird. In diesem Gesetzgebungsverfahren sollte das schon deutlich politisch signalisiert werden. Man sollte nicht wieder sagen, wir müssten erst die Haushaltslage abwarten.