Arbeitgeber

Und wenn wir über ein modernes, zeitgemäßes Landespersonalvertretungsgesetz sprechen, dann legen wir auch das Betriebsverfassungsgesetz, mit dem wir ­ das hat Herr Schneider heute morgen schon ausgeführt ­ sehr gute Erfahrungen gemacht haben und auch die Arbeitgeber gute Erfahrungen gemacht haben, als Richtschnur zugrunde.

Was die Schwierigkeiten bei Betriebsübergängen oder Übergängen von Dienststellen in Landesbetriebe und Ausgliederungen angeht: Das hat Herr Welkoborsky begleitet. Wir haben es auf Bundesebene auch schon an anderen Beispielen gesehen: Dort wurde bei Ausgliederungen ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht begleitend eingeführt, beispielsweise bei der Post und den Telekommunikationsunternehmen. Das ist zwar wahrscheinlich der schwierigere Weg, aber der sinnvollere.

Vorsitzender Winfried Schittges: Ich darf nun den Kollegen Möbius um seine Wortmeldung bitten, und dann kommen wir zum Ende dieser Veranstaltung, denn ich sehe keine weitere Wortmeldung.

Christian Möbius (CDU): Ich habe eine Frage an Herrn Dr. Lautenbach. Wann sind die Folgen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 ergeben, in Rheinland-Pfalz umgesetzt worden? Und ist diese Umsetzung entsprechend erfolgt, wie das hier in unserem Gesetzentwurf vorgesehen ist?

Eine weitere Frage betrifft ein Problem, das Herr Langer bezüglich der Ein-Euro-Jobber bei den Argen angesprochen hat. Ich frage an Herrn Prof. Oebbecke, ob es für den Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen überhaupt möglich ist, diese Problematik beim Landespersonalvertretungsgesetz zu regeln. Und vielleicht kann Frau Dr. Streeck sagen, ob ihr bekannt ist, wie das in anderen Bundesländern eventuell schon geregelt ist.

MR Dr. Volker Lautenbach (Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz): Herr Abgeordneter, Rheinland-Pfalz hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts so umgesetzt, wie es jetzt Nordrhein-Westfalen vorhat, und hat bisher auch gute Erfahrungen gemacht.

Ein Problem noch, was vorhin einmal angesprochen wurde: Alle Länder, die novelliert haben, haben auch überlegt, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, die Einigungsstelle nach der Fallgruppe b zu gestalten, die vorhin erwähnt wurde, nach dem Prinzip der sogenannten doppelten Mehrheit. Da haben bisher alle Fachleute sowohl beim Bund wie auch bei den Ländern festgestellt, dass das einfach nicht zu verwirklichen ist. Die Gestaltung der Einigungsstelle mit der sogenannten doppelten Mehrheit bereitet also in der Praxis so viele Schwierigkeiten, dass bisher alle Länder davon Abstand genommen haben, sodass nur das in Betracht kommt, was Nordrhein-Westfalen jetzt vorhat.

Prof. Dr. Janbernd Oebbecke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster): Die Frage bezog sich, wenn ich es richtig verstanden habe, zum einen auf die Argen und zum anderen auf die Ein-Euro-Jobber. Ich fange mit dem letzteren an, weil es relativ einfach zu beantworten ist.

Ich sehe nichts, was den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber hindern sollte, das zu regeln. Die Ein-Euro-Jobber sind, wenn auch auf dieser Basis, Beschäftigte bei den Kommunen. Das könnte man regeln, wenn man es regeln will. Das ist eine Frage, die Sie entscheiden können.

Bei den Argen ist die Sache deutlich komplizierter. Dazu gibt es auch noch nicht so sehr viel. Es ist eine merkwürdige Konstruktion; sie stehen ja zwischen Bundesverwaltung und Kommunalverwaltung. Die Frage, wie das personalvertretungsrechtlich aussieht, ist, wenn ich es richtig sehe, bei der Konzeption damals, wie manches andere auch, nicht bis ins Letzte geklärt worden. Ich würde mich ganz ungern festlegen, ob das bei den Argen geht. Ich vermute einmal: Es geht nicht, was die Bediensteten der Nürnberger Bundesagentur anbelangt.

MR Dr. Marie-Luise Streeck (Bundesministerium des Innern): Ich habe Sie so verstanden, dass Sie mich auch nach den Argen fragen möchten. Wir sehen es so, dass die Bundesmitarbeiterinnen- und mitarbeiter aus dem Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes heraus sind. Wer weg ist, ist dann nicht mehr wählbar und hat auch nicht mehr das Wahlrecht, sodass es auf das Landesrecht ankommt.

Natürlich sind die Landesregelungen sehr unterschiedlich, weil auch die Argen unterschiedlich geregelt sind. Aus dem Bundesbereich heraus sind sie deshalb, weil der Leiter der Arge die Aufsicht hat, und das ist der Landespart; deshalb sind sie aus dem Bundespart heraus. Das ist, denke ich, inzwischen auch unumstritten.

Wie die Länder mit ihrer Kompetenz umgehen, ist sehr unterschiedlich. Da steht man noch sehr am Anfang der Diskussion. Es hat schon einmal Erfahrungsaustausche gegeben, aber zu einem Ergebnis gekommen sind wir da alle noch nicht. Wir sind eben in der bequemen Situation, sagen zu können: Der Bund ist heraus.

Vorsitzender Winfried Schittges: Ich sehe keine Fragen und keinen Beantwortungsbedarf mehr. Dann danke ich Ihnen für Ihr Mitmachen bei vier Stunden Anhörung zum Landespersonalvertretungsgesetz. Ihre Vorlagen sind ja bereits seit Wochen oder Monaten an die Kollegen verteilt und werden in den Fraktionen beraten und diskutiert. Die heutige Anhörung war eine sehr wertvolle Ergänzung. Ich darf Ihnen deshalb für Ihre Vorlagen und die Beantwortung der an Sie gerichteten Fragen und auch für Ihre Beiträge am heutigen Tage aufrichtig danken.

Ich gehe davon aus, dass die Diskussion damit nicht beendet ist, sondern weitere Fragen an Sie gerichtet werden und dass Sie das Gespräch mit den Abgeordneten in den nächsten Wochen suchen werden.

Ich darf Ihnen sagen, dass ein Wortprotokoll über die Anhörung erstellt wird, das auch allen Sachverständigen zugeleitet werden wird. ­ Der Innenausschuss wird seine abschließende Beratung des Gesetzentwurfs am 12. September vornehmen. Das nur zu Ihrer Information.

Ein herzliches Dankeschön begleitet Sie. Kommen Sie gesund nach Hause! Damit ist unsere heutige Anhörung beendet.