Dr Timo Hauschild Ki Ta Spatzennest Bonn Ich beginne mit der Frage von Frau Asch nach dem Bürokratieabbau

Deswegen bitte ich alle Abgeordneten nach wie vor darum, das Thema duale Finanzierung auch im weiteren Gesetzgebungsprozess sehr ernst zu nehmen.

Dr. Timo Hauschild Spatzennest, Bonn): Ich beginne mit der Frage von Frau Asch nach dem Bürokratieabbau. Uns ist im Moment nicht ersichtlich, wie mit diesem Gesetz Bürokratieabbau entstehen soll. Ich nenne nur ein paar Stichpunkte: Buchungszeiten, Stechuhr. Die Stechuhr hatte ich längst vergessen, bis ich die Stellungnahme der Kommunen las. Die Kommunen sind bekanntlich neben dem Ministerium ungefähr die einzigen, die Entwürfe der Verfahrensverordnung kennen. In der Stellungnahme heißt es: Bedenklich ist jedoch, dass die Regelung Mindestanwesenheitszeiten von 20, 30 und 40 Stunden! aus dem Regierungsentwurf gestrichen wurde, nach den Vorstellungen des Ministeriums, aber in einer Verfahrensverordnung wieder aufleben sollte.

Das fand ich sehr spannend. Wenn das wirklich so käme, wäre das meine schlimmste Befürchtung, die ich auf diversen Veranstaltungen geäußert habe. Das würde einen massiven Bürokratieausbau bedeuten.

Zu den Stichpunkten Kündigung, Neueinstellung: Für uns Eltern als Träger ist es eine sehr schwierige Aufgabe, eine Kindertagesstätte zu führen. Wir müssen auf einmal Dinge tun, von denen wir eigentlich keine Ahnung haben. Wir müssen Personal einstellen und es wieder entlassen, sprich: wir sind auf einmal Arbeitsrechtler oder Personalsachbearbeiter. Wir müssen Erzieher führen, am besten noch pädagogisch, denn wir haben kein Geld, um auch noch Supervision zu finanzieren. Wir müssen alle möglichen Sachen machen. Wenn wir jetzt jährlich wechselnde Betreuungszeiten haben, müssen wir viel mehr entlassen und wieder einstellen. Ich saß schon vor dem Arbeitsgericht. Glücklicherweise habe ich eine Kollegin im Vorstand, die Arbeitsrechtlerin ist. Ich wüsste nicht, wie ich das hätte allein machen sollen.

Zur Jugendhilfeplanung: Im Prinzip finde ich es sehr sinnvoll, dass wir demnächst eine lokale Jugendhilfeplanung machen, aber aus Bürokratiesicht ist es ein Mehraufwand, wenn wir mit unserer eigenen Kommune jedes Mal - am besten noch jedes Jahr - wieder neu verhandeln müssen, wie viele Plätze wir in der Einrichtung mit welchen Zeiten usw. haben dürfen.

Zum Stichtag 15. März möchte ich ein Missverständnis mit Herrn Meyer ausräumen:

Auf Landesebene mag es sein, dass man zum 15. März die Kontingente kennt, aber bezogen auf die Einrichtung ist das alles andere als möglich. Nur ein Beispiel: Antragskinder, also die Kinder, die eventuell in die Schule kommen, erfahren heutzutage - das ist zumindest in Bonn so - irgendwann im Mai, manchmal auch erst im Juni, ob sie in der Schule angenommen werden. Vorher kann ich diese Plätze in meinen Gruppen nicht neu belegen. Ich habe drei Gruppen à 15 Kinder und darf bisher in keiner Gruppe überbelegen. Ich muss warten, bis ich schriftlich von den Eltern die Kündigung oder die Mitteilung habe, dass das Kind in die Schule kommt, und erst dann kann ich den Platz neu belegen. Der 15. März ist völlig illusorisch.

Solange wir die Verfahrensverordnung nicht kennen, wissen wir ohnehin nicht, was mit Bürokratie wird. Sie könnte vieles erleichtern, meine Befürchtung ist eine andere.

Zu der Frage von Herrn Lindner zu Großgebieten, Zusammenfassung von Elterninitiativen: Es kam eben noch ein Seitenaspekt hinein, nicht nur Trägerverbünde zu bilden, sondern vielleicht auch kleine Einrichtungen, zum Beispiel zwei eingruppige zu einer zweigruppigen zusammenzufassen. Das wird im Bereich der Elterninitiativen nicht funktionieren, weil es zwei rechtlich völlig unabhängige Einheiten sind. Im Ergebnis ähnlich wäre die Möglichkeit, dass die eingruppigen Einrichtungen zweigruppig werden, indem sie ausbauen. Sie sehen, dass es einen Bedarf gibt und wollen für U3 ausbauen.

Das wäre möglich.

Hier ist im Gesetz ein massiver Hemmschuh, der heißt: Stichtagsregelung bezüglich Spitzabrechnung der Mietkosten. Das verhindert schon heute jegliche Planung oder Änderung in einem Mietverhältnis. Wir haben Einrichtungen in Bonn, die genau diesen Weg gehen werden, weil sie bereits vorhersehen, dass sie eingruppig nicht überleben werden. Sie wollen zweigruppig werden, haben eine Immobilie, und mein letzter Stand ist: Sie sind handlungsunfähig, weil sie nicht in der Lage sind, das unternehmerische Risiko einzugehen, das mit der Mietpauschale zusammenhängt, bei dem wir nicht wissen, was dort einmal kommt. Leider ist dieser Stichtag sogar in die Vergangenheit gelegt worden. Es ist völlig unklar, warum das so ist. Hier muss die Forderung sein: wenn überhaupt Mietpauschalen - Mieten machen insgesamt 3 % des Kita-Etats aus, verzichten Sie ganz auf die Pauschalen und lassen die Spitzabrechnung dauerhaft zu -, dann kein Stichtag, der vor Inkrafttreten des Gesetzes liegt. Das ist völlig widersinnig.

Zu den Trägerverbünden: Dahinter steht die Frage, ob man damit Kostenvorteile erzielen kann; sonst bringt es in Block 4 bezüglich der Finanzierung nichts. 90 % der Kosten in einer Tageseinrichtung sind Personalkosten. Hier kann ich durch größere Verbünde kaum Kosten einsparen. Ich kann theoretisch einen Springerpool für Krankheitsvertretungen vorhalten, aber dazu werden wir in Zukunft eine Umlageversicherung abschließen, die 2 bis 3 % der Personalkosten beträgt. Das müsste in den Pauschalen oder den Spitzabrechnungen berücksichtigt werden. Dann könnte ich das finanzieren, und das Risiko wäre weg, bzw. ich könnte es auf die Krankenkassen verlagern, die als große Einheiten damit kein Problem hätten.

Kostenmäßig habe ich keinen Vorteil durch solch eine Aktion. Das Problem ist insbesondere, dass ein Trägerverbund kostenmäßig nur etwas bringen würde, wenn es Verschiebungen zwischen den einzelnen Einheiten gäbe. Wann aber ist eine Elterninitiative bereit, einer anderen Elterninitiative finanziell unter die Arme zu greifen? Ich formuliere es erst positiv: Vielleicht wäre diese Bereitschaft vorhanden, wenn wir alle nur 4 % der Kosten tragen würden und eine Einrichtung durch das neue Pauschalenmodell auf einmal eine hundertprozentige Deckung hätte, weil sie billigeres Personal hat. In diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass sie sagt: Die 4 % gebe ich meiner Nachbareinrichtung, damit sie nicht 8 % tragen muss. Dann hätte ich den Ausgleich.

Was aber ist die Realität? In den sind etliche Kostenfaktoren nicht berücksichtigt: Nehmen wir die Trinkwasserverordnung, eine Verordnung, dass wir alle jährlich unser Trinkwasser überprüfen müssen, ob es gesundheitsrechtlichen Standards entspricht - auch etwas Neues -, die Biostoffverordnung, gestiegene Energiekosten, die Umlageversicherung für Schwangerschaften und für Krankheit, die mittlerweile verpflichtend ist, um die wir nicht herumkommen werden. Für Kostensteigerungen seit 2005 - es ist mehrfach erwähnt worden - habe ich 6 % im Papier angesetzt; das war wohl eher eine Untertreibung, Herr Stranz sagte etwas von 11 %. Ich weiß es nicht, aber Sie können das sicher nachvollziehen.

Der Finanzrahmen im Konsens ist nicht der, der im Gesetz steht, weil wir immer noch das Problem Betreuungszeit versus Öffnungszeit haben. Die Anerkennungspraktikantin ist zwar theoretisch in den weiteren Personalkosten enthalten, praktisch ist es für eine kleine Einrichtung aber nicht machbar. Ich muss so viele Dinge unterbringen, das geht nicht. - Das nur als Beispiel. Das alles ist nicht gedeckt.

Solange Elterninitiativen 10 %, 12 % etc. tragen müssen, können sie nicht bereit sein, weiteres an andere Elterninitiativen abzugeben. Mit der Sachkostenkürzung habe ich es erlebt. Wir haben dazu eine Erhebung in Bonn gemacht. Fast alle Elterninitiativen haben das, was an Sachkosten gekürzt wurde - begründet wurde das damit, dass wir so viel Geld haben und uns das nicht stört - komplett an die Eltern weitergegeben. Das hat dazu geführt, dass Eltern ihre Kinder aus den Kitas herausgenommen haben.

Mein nächster Punkt bezüglich der Zusammenfassung in Trägergemeinschaften betrifft die Frage des Ehrenamtes: Was müssen wir in einer Kita alles ehrenamtlich leisten?

Wir erhalten immer mehr Auflagen, die ich wiederhole: Biostoffverordnung! Das dreht sich bei uns im Kreise. Es dauert bis zu einem halben Jahr, bis man aus dem Ministerium die Antwort auf eine einfache Frage bekommt. Man erhält keine klaren Richtlinien, wen man beispielsweise impfen muss. Jeder legt das anders aus. Es ist völlig unklar, was zu tun ist.

Trinkwasserverordnung! Jugendhilfeplanung! Die Umstrukturierung, die mit dem einhergeht! Das geschieht alles ehrenamtlich. Was sollen wir eigentlich noch alles machen? Wir können jetzt nicht auch noch anfangen, unsere Vorstandsmitglieder, die vielleicht drei Jahre Bestandszeit haben, ehrenamtlich große Trägerverbünde aufbauen zu lassen. Das wird nicht hinhauen.

Ich habe, weil ich konstruktiv sein will, konstruktive Vorschläge geäußert, an welcher Stelle wir beispielsweise von den Kommunen Unterstützung erhalten könnten. Es wurde vorhin gesagt, dass Kommunen mit der Biostoffverordnung keine sonderlichen Probleme haben. Sie hätten eine gute Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt. Die würden wir uns auch wünschen, wenn beispielsweise das Gesundheitsamt einfach sagen würde: Schickt eure Erzieherinnen zu uns und lasst sie hier ihren Impfstatus überprüfen.

Idealerweise sollte das kostenmäßig von dort auch noch übernommen werden. Das wäre eine Erleichterung.

Eine Personalkostenabrechnung, die wegen BAT, TVöD oder was auch immer, immer komplexer wird, sollte von den Kommunen mit erledigt werden. Für deren Erzieherinnen machen sie das doch auch. Man muss schon Fachmann sein, um alleine die Regelwerke zu verstehen. Es kann doch nicht so schwer sein, noch 20 Personalfälle mit hineinzunehmen. Das wäre für uns eine Entlastung, die wir zwar zurzeit schon in Trägergemeinschaft über die Paritätischen schon machen. Aber das kostet uns irre viel Geld, das wir nicht refinanziert bekommen.