Integration

Forschung und Technologie sz zum Beispiel habe ich das herausgehört ­, dass ein Universitätsklinikum etwas anderes als ein Maximalversorger mit besonderen akademischen Weihen der Abteilungsleiter ist. Das müsste durch das besondere Verhältnis zwischen dem Klinikum und dem Fachbereich Medizin deutlich werden.

Martin Koerbel-Landwehr (Vorsitzender des Personalrats der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter des Universitätsklinikums Düsseldorf): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich, dass wir die Gelegenheit haben, für unsere Gruppe Stellung zu nehmen. Es gibt aufgrund der Fragestellungen drei Schwerpunkte, zu denen ich etwas sagen will.

Zum einen ist es so, dass es, wie Herr Prof. Arolt und Herr Klimpe schon herausgearbeitet haben, in dem gemeinsamen Ziel, im Rahmen der Universität tätig zu werden, unterschiedliche Aufgabenstellungen von Fakultät und Universitätsklinikum als Krankenhaus gibt. Insofern ist aus unserer Sicht das Kooperationsmodell das richtige Modell zur Führung einer Universitätsklinik. Daraus lassen sich auch Schlussfolgerungen für die Zusammensetzung des Vorstands ziehen.

Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, dass in dem Vorstand eines Universitätsklinikums die Fakultät, der ärztliche Dienst, aber darüber hinaus auch weitere Sparten vertreten sind. Wir betrachten es mit Sympathie, wenn ­ wie es eben von dem Vertreter der Gewerkschaften vorgetragen worden ist ­ über die Funktion eines Arbeitsdirektors nachgedacht wird. Wie wir schon in unserer schriftlichen Stellungnahme ausgeführt haben, können wir uns ebenso vorstellen, dass auch die Pflegedirektorin bzw. der Pflegedirektor Mitglied des Vorstands ist.

Aus unserer Sicht muss aber dem Spannungsverhältnis Rechnung getragen werden, das naturgemäß vorhanden ist. Herr Prof. Arolt hat es eben hervorgehoben: Das Universitätsklinikum ist als ein Krankenhaus der Hochleistungsmedizin, das über die Krankenkassen mitfinanziert wird, auch ein Spieler am Gesundheitsmarkt. Es muss in der Lage sein, über seine eigenen Geschicke zu bestimmen. Insofern halten wir es für wenig sinnvoll ­ das haben wir in der schriftlichen Stellungnahme deutlich gemacht ­, wenn der Dekan bzw. die Dekanin gleichzeitig Vorstandsvorsitzender eines Universitätsklinikums sein kann. Wir glauben, dass es sinnvoll ist, wenn die Rollen ­ jedenfalls an dieser Stelle ­ klar getrennt sind, dass es also klar ist, welche Aufgaben das Universitätsklinikum und die Medizinische Fakultät jeweils übernehmen sollen.

Frau Dr. Seidl hat die Frage gestellt, ob der staatliche Einfluss gestärkt oder geschwächt werden müsse. Aus unserer Erfahrung heraus sagen wir: Wenn Nordrhein Westfalen als Forschungsland vorankommen will, muss es eine Vernetzung der Universitätsklinika geben. Deswegen ist es aus unserer Sicht nicht richtig, den Einfluss des Landes hier zurückzuschrauben, indem man die Stimmengewichte des Landes im Aufsichtsrat verringert, sondern wir halten es für notwendig, den Einfluss und die Kompetenz des Landes in den Aufsichtsräten zu stärken, und zwar auf der Basis ­ so, wie es auch von dem Vertreter der Gewerkschaften vorgetragen worden ist ­ einer paritätischen Besetzung des Aufsichtsrats mit Vertretern der Beschäftigten.

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Wir glauben, gerade die Entwicklung in den vergangenen sechs Jahren hat belegt, dass es zwischen den Standorten in Nordrhein-Westfalen noch nicht genug Kooperation gab und dass gerade die stärkere Berücksichtigung des Landes in den Aufsichtsräten dafür sorgen könnte, dass die notwendige Stärkung einzelner Standorte im Hinblick auf bestimmte Themen und Fragestellungen sichergestellt wird. Wir befürchten, dass, wenn wir den Einfluss an externe Sachverständige abgeben, nur gewisse Interessen einzelner Standorte herausgearbeitet werden, während die Interessen des Landes und seiner Bevölkerung nicht angemessen berücksichtigt sind.

Die wirtschaftliche Struktur eines Universitätsklinikums und der Medizinischen Fakultäten machen es aus unserer Sicht ebenso erforderlich, dass die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden. Was uns fehlt ­ wir wissen allerdings nicht, in welcher Form wir das in das Gesetz einfügen können ­, ist eine dauerhafte Sicherung der Finanzierung des Anteils für Lehre und Forschung und der betriebsnotwendigen Kosten durch das Land Nordrhein-Westfalen. Wir glauben, dass es auch auf diesem Gebiet notwendig ist, den Universitäten eine entsprechende Planungssicherheit zu geben, damit es in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft Hochleistungsmedizin sowie Lehre und Forschung auf hohem wissenschaftlichem Niveau gibt.

Dr. Ulrich Schütz (Vorsitzender des Personalrats der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Universitätsklinikums Köln): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Auch wir bedanken uns für die Einladung und die Möglichkeit, hier Stellung zu nehmen. Wir haben unsere Standpunkte in Form einer schriftlichen Stellungnahme der Landespersonalrätekonferenz bereits hinreichend dargelegt.

Deshalb möchte ich nicht näher darauf eingehen.

Frau Dr. Seidl hat uns nach unserer Meinung über die neue Zusammensetzung des Aufsichtsrats gefragt. Damit sind wir bei dem Thema Mitbestimmung allgemein angelangt. Es klang schon an ­ besonders in der Stellungnahme des Vertreters von ver.di ­, dass Mitbestimmung und auch die Mitnahme der Beschäftigten eines Betriebs für die Weiterentwicklung zwingend notwendig sind. Wir haben erst vor Kurzem erlebt, dass durch Gesetzesänderungen in diesem Land die Mitbestimmung der Mitarbeiter eingeschränkt worden ist. Wir sehen, dass auch die neue Zusammensetzung des Aufsichtsrats dieser Linie folgt. Unter anderem soll hier eine stärkere Gewichtung zuungunsten der Mitarbeiter vorgenommen werden.

Wir können allerdings auch nicht erkennen, worin grundsätzlich der Vorteil besteht, dass der Vorsitz des Aufsichtsrats nur von einem externen Mitglied ausgeübt wird.

Wir sind der Meinung, es sollte schon eine gewisse Sachkompetenz vorhanden sein, und plädieren eigentlich dafür, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats so zu belassen, wie sie gegenwärtig ist.

Dr. Michael Brinkmeier (CDU): Ich habe noch eine Nachfrage. Frau Maier, ich hatte eine Frage zu dem Thema Hochleistungspflege gestellt. Sie haben einen Vorschlag diesen Passus betreffend eingebracht. Ich wüsste gern, ob es für den Vorschlag, den Sie gemacht haben, ein Beispiel aus anderen Ländern gibt.

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Ich möchte noch eine Frage an Herrn Pallme König stellen. In der Stellungnahme des VUD heißt es auf Seite 9 unter Punkt 4.2 sehr dezidiert: Abzulehnen ist jedoch die Einbeziehung des Vize-Präsidenten für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität (Kanzler) in den Aufsichtsrat.

Da Sie gerade einträchtig mit Herrn Strehl zusammensitzen, möchte ich Ihnen die Gelegenheit geben, diese Ablehnung noch einmal zu begründen, würde dann aber auch gern den Widerspruch von Herrn Strehl hören. Das interessiert mich.

Heike Gebhard (SPD): Ich habe eigentlich keine neuen Fragen, sondern ich finde, dass ein paar von den Fragen, die ich gestellt habe, noch nicht beantwortet worden sind. Das betrifft insbesondere eine Frage. Herr Prof. Jöckel ist partiell darauf eingegangen. Er hat die in der schriftlichen Stellungnahme getroffene Aussage bestätigt, wonach man dort stärker ein Integrationsmodell favorisieren würde.

Meine Frage ist, um das noch einmal zuzuspitzen: Wenn man das will ­ und er ist nicht der Einzige, der das in der schriftlichen Stellungnahme zum Ausdruck gebracht hat ­, welche Konsequenzen hätte das für die Leitungsstruktur? Das heißt: Wenn man sich für eine solche Entwicklung offenhalten wollte, wie müssten die Vorgaben für die Leitungsstruktur formuliert werden?

An Herrn Prof. Ronge, dem Sie noch nicht die Gelegenheit gegeben haben, zu antworten, habe ich die konkrete Frage gestellt: Würde eine Entwicklung in diese Richtung von den Hochschulen sehr kritisch betrachtet, oder kann man sich damit anfreunden? Ich glaube, ich brauche diese Frage nicht im Detail zu wiederholen.

Vorsitzender Ewald Groth: Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard. Die Frage an Herrn Prof. Ronge ist mir wohl entgangen. Das holen wir aber gleich nach. An wen haben Sie die erste Frage gestellt?

Heike Gebhard (SPD): An die Vorstände der Kliniken.

Vorsitzender Ewald Groth: Das heißt, an Herrn Jöckel und Herrn Arolt. ­ Wir fahren streng der Reihenfolge nach fort. Das sind die Fragen, die die Fraktionen zu den Strukturen nachgereicht haben. Wir treten in die zweite Beantwortungsrunde ein. Als Erste hat wieder Frau Maier das Wort. Bitte schön.

Irene Maier (Pflegedirektorin des Universitätsklinikums Essen): Ich gehe gern noch einmal auf den Punkt Hochleistungspflege ein, auf den Sie abgehoben haben.

Ich habe ihn in meinem Statement tatsächlich nicht erwähnt. Es ist noch nicht sichtbar, dass dies, als Begriff gefasst, in Gesetzestexten vorkommt. Allerdings wird, inklusive unserer eigenen Position, von der überwiegenden Zahl der Redner deutlich gemacht ­ ich glaube, das ist in den Statements zum Ausdruck gekommen ­, dass wir dies brauchen und dass die Hochleistungspflege ein Bereich ist.