Eine Stelle die zur Beförderung ausgeschrieben ist muss auch besetzt werden und die Leute müssen befördert

Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses 16.10. dass die Personalausgabenbudgetierung auf eine neue Ebene gestellt wird, eine Zulage gegeben oder es in irgendeiner Weise korrigiert wird. Das halte ich für unabdingbar.

Eine Stelle, die zur Beförderung ausgeschrieben ist, muss auch besetzt werden und die Leute müssen befördert werden.

Das betrifft zum Beispiel nicht die Oberstudienratsstellen, sondern das betrifft nur die Schulleitungsstellen. Ein Oberstudienrat, der sich auf eine in diesem Jahr ausgeschriebene Stelle beworben hat, bekommt sein Geld sofort. Das ist völlig in Ordnung, aber man muss dabei bedenken - darin sind wir uns wohl alle einig -, dass ein Schulleiter eine etwas wichtigere Aufgabe hat als ein Oberstudienrat.

Meinolf Guntermann (dbb nrw beamtenbund und tarifunion, stellv. Vorsitzender): Herr Möbius, Sie hatten vor Formulierung Ihrer Frage darauf hingewiesen, dass das heute hier an Maßnahmen Geforderte und Vorgeschlagene ein Haushaltsvolumen von 700 Millionen beanspruchen würde. Mit anderen Worten: Das übersteigt aus Ihrer Sicht wahrscheinlich alles Denkbare und Machbare.

In dem Zusammenhang darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Fülle der Einzelmaßnahmen, die man den Beamtinnen und Beamten und deren Familien in den letzten Jahren zugemutet hat, zu einer Entlastung des Haushalts um 2 Milliarden pro Jahr führt. Das nur als Relation zu den von Ihnen angesprochenen 700 Millionen. In den 700 Millionen sind natürlich auch die 225 Millionen enthalten, die die 2,9%ige lineare Erhöhung ausmachte, wenn sie denn ab 1. Januar zum Zuge käme.

Dazu zwei Gedanken.

Erstens. Mittlerweile - darauf hat Herr Gnisa aufmerksam gemacht - gibt es zu den Kürzungen Rechtsprechung. Und die hat zur Folge, dass immer mehr Betroffene Ich bin mir sicher: Bis zum Jahresende könnten es 100.000, könnten es 200. sein - durch einzeln in Gang gesetzte Verfahren versuchen, sich die gerade in den letzten Monaten erfolgte Rechtsprechung zu Nutze zu machen, um durch die Verwaltungsgerichte zu höheren Gehältern zu kommen, als sie bisher gezahlt werden. Insofern sollte die Politik, sollte der Gesetzgeber wieder das Heft des Handelns in Sachen Besoldung und Versorgung in die Hand nehmen und es nicht den Gerichten überlassen. Es ist im Augenblick erkennbar - das erfahren wir jeden Tag -, dass die Anzahl derer, die Verfahren ankündigen, immer größer wird.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung betreut über 600.000 Beschäftigte und Pensionäre. Denkbar wäre, dass in entsprechendem Maße Verfahren - abzüglich der Zahl der Tarifbeschäftigten - in Gang gesetzt werden.

Stichwort: Beförderungssperre. Wie von Herrn Woestmann schon dargelegt, ist mit der an den Ist-Ausgaben des Jahres 2004 orientierten Höhe des Budgets faktisch die bis 2005 vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beförderungssperre fortgeschrieben worden. Ich kann die Verwaltung, die mit dem Budget auskommen muss, verstehen, wenn sie, weil das Budget nicht ausreicht, die Beförderungssperre faktisch weiterführt. Würde man die faktische Beförderungssperre ohne Erhöhung des Budgets

Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses 16.10. aufheben, hätte das Einsparungen an anderer Stelle zur Folge, beispielsweise durch den Verzicht auf Einstellungen, auf Einstellungen von Anwärtern oder durch Verzicht auf Übernahme geprüfter Anwärter etc. Das kann natürlich nicht die Konsequenz aus unserer Forderung nach Abschaffung von Beförderungssperren sein.

Und Beförderungssperren müssen abgeschafft werden, weil sie leistungsfeindlich und demotivierend wirken. Wir brauchen aber - da sind wir uns, denke ich, alle einig -, und zwar gerade vor dem Hintergrund des in den nächsten Jahren noch zu Leistenden, einen hochmotivierten Landesdienst.

Bezüglich der Beträge, um die die Budgets erhöht werden müssten, fehlt uns der Überblick. Aber ich bin sicher: Die Vertreter des Finanzministeriums könnten das sofort beantworten. Für die Steuerverwaltung liegt die Summe in der Größenordnung von 2 bis 3 Millionen. Bei einem solchen Betrag müsste weder das Land Insolvenz anmelden noch hätten nachfolgende Generationen darunter zu leiden.

Im Übrigen wusste der Finanzminister zumindest bis zur vergangenen Woche nicht, in welchen Ressorts die Beförderungssperre noch angewandt wird und in welchen nicht.

Hans-Theodor Peschkes (SPD): Herr Möbius, mir ist es ein Rätsel, wie Sie auf die 700 Millionen kommen, zumal heute keine konkreten Forderungen auf dem Tisch liegen, die eine solche Summe bedingen würden.

Kein Rätsel ist es mir allerdings, weshalb der Deutsche Beamtenbund auf S. 2 seiner Stellungnahme schreibt, er fühle sich von der Landesregierung angesichts der Aussagen des damaligen Oppositionsführers und heutigen Ministerpräsidenten aus dem Jahre 2003 geprellt. Damals ist Dr. Rüttgers mit den Worten auf die seinerzeit auf drei Jahre befristete Kürzung von Weihnachts- und Urlaubsgeld mit den Worten eingegangen: Wir werden das zurücknehmen! - Zurücknehmen bedeutet aber, wie sich inzwischen gezeigt hat, eine Verdoppelung der Kürzungen.

Die Kürzungen, dann die mickrige Besoldungserhöhung im Jahre 2004 von 1%, danach zweimal Einmahlzahlungen, die nicht der Rede wert sind und die außerdem nicht in die Pensionsberechnungsgrundlage einfließen, die verspätete lineare Erhöhung erst in 2008: Durch all das wurde der Tarifbereich nicht betroffen; womit ich nicht sagen will, dass die Kollegen im Tarifbereich besonders auf Rosen gebettet wären.

Herr Guntermann, welche Auswirkungen auf die Motivation hat es im Alltag in den Behörden, wenn Kollegen aus dem Tarifbereich zweieinhalb Stunden in der Woche weniger arbeiten müssen, sich also um 16 Uhr vom Dienst verabschieden, der beamtete Kollege aber erst um 16:30 Uhr bei gleichzeitig weniger Gehalt?

Ewald Groth (GRÜNE): Ich möchte jetzt kein Koreferat halten. Und über die Frage, wie mit den Versprechungen der Landesregierung und der Koalition umzugehen ist, wird an anderer Stelle diskutiert. Hier geht es um Fragen an die Anzuhörenden.

Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses 16.10. Herr Guntermann, können Sie uns die genannten 2 Milliarden noch einmal belegen? Wir kommen auf etwas weniger, aber auf eine auch ganz ansehnliche Summe.

Wenn Sie es heute nicht können, wären wir auch mit einer schriftlichen Stellungnahme einverstanden.

Meinolf Guntermann (dbb nrw beamtenbund und tarifunion, stellv. Vorsitzender): Herr Groth, wir haben in unserer schriftlichen Stellungnahme noch einmal das aufgelistet, was wir auch schon vor einem Jahr aufgelistet haben, nämlich welche Maßnahmen mit welchen Beträgen im Haushalt zu Einsparungen geführt haben.

Neben dieser Auflistung muss man die Nullrunden 2005, 2006 und - bis zum heutigen Tage - 2007 einbeziehen. Auch die Tatsache, dass Besoldung und Versorgung nicht angepasst und erhöht worden sind, ist ursächlich, dass dem Land erhebliche Personalkosten erspart geblieben sind. Das ist in der Berechnung mit dem Ergebnis von mehr als 2 Milliarden enthalten.

Darüber hinaus: Diese Berechnung stammt vom Finanzministerium, nicht von uns.

Da ich weiß, dass das FM sie jedes Jahr aktualisiert, hatte ich noch versucht, an eine ganz aktuelle Fassung heranzukommen. Das ist mir leider nicht gelungen. Für Sie dürfte es allerdings kein Problem sein. Ich bleibe weiterhin am Ball und versuche es ebenfalls.

Zum Verhältnis zwischen Tarifbeschäftigten und hinsichtlich unterschiedlicher Arbeitszeit und unterschiedlicher Anpassung von Besoldung und Vergütung: Im täglichen Alltag macht sich das weniger bemerkbar. Dass es aber Stimmungen im Landesdienst, in den Behörden, hervorruft, wenn der Einzelne im Januar über eine geänderte Gehaltsmitteilung wahrnimmt, dass der Tarifbeschäftigte 2,9% mehr erhält, der beamtete Kollege aber nicht, ist klar. Das führt allerdings - nicht nur, weil wir alle eine gute und qualifizierte Ausbildung hinter uns haben, sondern auch, weil im öffentlichen Dienst vernünftige Menschen arbeiten - nicht dazu, dass man sich nicht mehr anguckt oder nicht mehr miteinander spricht.

Im Unterbewusstsein und stimmungsmäßig spielt das jedoch, wenngleich es sich nicht mit den vier Grundrechenarten belegen lässt, schon eine Rolle und stört den Dienstbetrieb insofern, als man als Diensttuender mit Beamtenstatus Mitarbeiter zweiter Klasse ist und den Eindruck gewinnen muss, dass der Arbeitgeber ganz massiv das Streikverbot ausnutzt, um solche Maßnahmen bei Besoldung und Versorgung durchzusetzen. Ich bin sicher: Wenn der Beamtenstatus mit Streikrecht verbunden wäre, würden wir uns heute ganz anders unterhalten.

Block 2: Stellen und Personalabbau; Reduzierung der Personalausgaben; Reduzierung der Ausbildungsplätze Harald Schartau (SPD): Herr Kaldenhoff, mich interessiert, wie Sie bei den Finanzanwärtern auf die Zahl 968 kommen.

Herr Gnisa, der Vorsitzende Ihrer Bezirksgruppe Dortmund, Herr Weber, hatte mich schon mit einem längeren Brief auf die Zusammenhänge hingewiesen.