Hartz

Verbundanteile wieder in den Verbund einzubeziehen, ausgeführt hat.

All das tragen wir zu 100 % mit.

Dr. Christiane Rühl (Landkreistag NRW): Herr Vorsitzender! Herr Minister! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Den Ausführungen meiner Vorredner möchte ich mich für den Landkreistag anschließen. Bereits unserer gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf konnten Sie entnehmen, dass sich die drei kommunalen Spitzenverbände in der Bewertung des GFG 2008 im Wesentlichen einig sind.

Das gilt insbesondere für die Einschätzung der kommunalen Finanzsituation; meine Vorredner haben das gerade deutlich gemacht. Die unterschiedlichen Auffassungen zur Neuberechnung des Soziallastenansatzes hat Herr Hamacher gerade deutlich dargestellt.

Ergänzen möchte ich das bereits Gesagte um einen Blick auf die Finanzsituation der Kreise. Selbstverständlich ist es auch aus unserer Sicht erfreulich, dass wir für das Jahr 2008 einen spürbaren Anstieg bei der verteilbaren Finanzausgleichsmasse und damit bei den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen haben. Es ist ein Plus von knapp 10 %, das voraussichtlich sogar höher ausfallen wird. Dass die Steuereinnahmen im nunmehr abgelaufenen Referenzzeitraum besser gelaufen sind, als es in der Schätzung zugrunde gelegt wurde, ist natürlich zu begrüßen. Hinweisen möchten wir nochmals darauf, dass uns dieser Anstieg überhaupt erstmals wieder an das Niveau des Jahres 2000 heranführt. Wir kommen hier aus einer tiefen Talsohle, was die Landeszuweisungen angeht, in der die Kommunen wegen schlechter eigener Steuereinnahmen, aber auch wegen Entscheidungen des Landes massive Einschnitte verkraften mussten.

Insofern ist der jetzige Anstieg dringend notwendig, um die kommunale Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Während das Niveau der Landeszuweisungen im Verhältnis zum Jahr 2000 in diesem Jahr gerade wieder erreicht oder sogar ein bisschen überschritten wird, hatten insbesondere die Kreise in diesem Zeitraum massive Zunahmen bei den Ausgaben zu verkraften. So sind die Sozialausgaben seit dem Jahr 2000 um mehr als 75 % angewachsen. Bei den Landeszuweisungen haben wir jetzt einen Gleichstand.

Seit dem Jahr 2005 wird die Situation natürlich maßgeblich durch die Hartz-IVGesetze beeinflusst. Hier hat der Landesgesetzgeber mit dem neuen Verteilungsschlüssel für die Wohngeldmittel des Landes dankenswerterweise deutliche Entlastungen herbeigeführt. Diese Wirkungen scheinen sich nun in den Kreishaushalten allerdings doch nicht dauerhaft entfalten zu können. Schließlich erreichen uns in diesen Tagen Meldungen aus Berlin, denen zufolge der Bund seine Beteiligungsquote an den Kosten der Unterkunft von derzeit 31,2 % auf 28,6 % absenken wird und damit noch unter den Satz von 2006 geht. Das wird für einige Kreishaushalte Mindereinnahmen in der Größenordnung von 2 Millionen und mehr bedeuten. Das wird sich natürlich nachteilig auf die Umlagesätze auswirken. Ähnliches erwartet uns leider auch im Bereich der Grundsicherung. Hier hat der Bund eine Absenkung seiner Beteiligung von 409 Millionen auf 172 Millionen angekündigt. Auch das wird deutlich belasten.

Dieses Bild wird auch von unserer diesjährigen Umfrage zu den Kreisumlagen bestätigt. Der landesweite durchschnittliche Hebesatz ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Wir hatten nach massiven Umlageanhebungen der letzten Jahre ­ seit dem Jahr 2000 verzeichnen wir landesweit durchschnittlich 18 Hebesatzpunkte Anstieg bei den Umlagen ­ eigentlich gehofft, im Sinne unserer kreisangehörigen Städte und Gemeinden Umlagesenkungen vornehmen zu können. Wegen der geschilderten Ausgabensituation war dies dann trotz gestiegener Umlagegrundlagen bezogen auf den landesweiten Durchschnitt der Umlagen nicht möglich. Es befinden sich immer noch sieben Kreise im Haushaltssicherungskonzept, obwohl Kreise als Umlageverbände ihre Haushalte theoretisch immer ausgleichen können. Die Zulässigkeit solcher Haushaltssicherungskonzepte ist rechtlich nach wie vor umstritten; dankenswerterweise hat das Innenministerium mit einem Erlass vom März dieses Jahres die Voraussetzungen für solche Haushaltssicherungskonzepte deutlich klarer formuliert als bisher.

Wünschenswert sind unausgeglichene Kreishaushalte keinesfalls. Sie kommen aus Solidarität der Kreise mit ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden zustande, und deren Finanzlage hat in den angesprochenen sieben Kreisen einen Ausgleich des Kreishaushaltes über die Kreisumlage unmöglich gemacht.

Damit geht insgesamt der Trend der kommunalen Einnahmenentwicklung zwar in die richtige Richtung. Es wäre aber deutlich verfrüht, Entwarnung bei den Kommunalfinanzen zu geben.

Dr. Fritz Baur (LWL): Herr Vorsitzender! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst herzlich dafür bedanken, dass wir auch dieses Mal Gelegenheit haben, für die Landschaftsverbände ein paar Erläuterungen zu der Ihnen vorliegenden schriftlichen Stellungnahme vom 5. Oktober 2007 zu machen.

Ich möchte vier Punkte an dieser Stelle herausstreichen. ­ Erstens. Die Umlagegrundlagen haben sich natürlich auch für uns wesentlich verbessert. Trotzdem werden wir eine höhere Nettobelastung der Umlagezahler vornehmen müssen. Trotz aller Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ist es in erheblichem Umfange unabdingbar erforderlich, wobei alleinige und ausschließliche Ursache dieser Nettoerhöhung der Umlage, die wir verlangen müssen, in der steigenden Fallzahl in der Eingliederungshilfe liegt. Ich betone es hier noch einmal ausdrücklich auch in diesem Kreise:

Die ausschließliche Ursache ist die steigende Fallzahl in der Eingliederungshilfe, und das wird uns noch zehn bis 15 Jahre begleiten.

Auch das muss man wissen: Auf einem Jahr für Jahr höheren Plafonds werden wir wiederum neue Mittel benötigen. Das ist eine große Problematik, welche uns mit großer Sorge erfüllt. Es ist aber unabwendbar. Schließlich sind es Menschen, die da sind und denen Hilfe gewährt werden muss. Im Schnitt sind es jährlich 40.000 pro Person. Im Bundesgebiet haben wir jährlich 10.000 bis 15.000 Zugänge, und in Nordrhein-Westfalen stellt es sich wie im übrigen Bundesgebiet dar. Das heißt, es ist keine Sonderentwicklung hier in Nordrhein-Westfalen. Es entspricht dem generellen Trend in der Bundesrepublik.

Zweitens. Die Haushaltseckdaten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe liegen inzwischen vor. Wir als Verwaltung schlagen vor, die Umlage um 0,5 Prozentpunkte von 15,6 auf 15,1 % zu senken. Trotzdem führt das zu Mehreinnahmen von insgesamt 100 Millionen.

Das NKF führen wir ab dem 01.01.2008 ein. Im Rheinland sieht es etwas anders aus: Dort ist das NKF seit 01.01.2007 eingeführt, aber die Haushaltsberatungen selbst dauern noch an. Wir werden den Haushalt Mitte November in die Landschaftsversammlung einbringen; im Rheinland wird das Mitte Januar 2008 geschehen.

Drittens. Auch wir sehen es so, dass die Grunderwerbsteuer alsbald wieder in die Verbundmasse hineingehört. Wir bedauern es angesichts der auch bei uns kritischen Finanzlage sehr, dass das dieses Jahr nicht passiert ist. Frau Rühl hat es angesprochen: Bei Umlageverbänden stellt sich dieses Problem zwar in derselben Schärfe, aber auf andere strukturelle Weise dar.

Der vierte Punkt, den ich hier ansprechen möchte, bereitet uns große Sorge. Es geht um die Förderschulen. Ich bin von 1989 bis 1992 Kämmereileiter im Landschaftsverband Westfalen-Lippe gewesen. Bereits damals habe ich genau dasselbe gesagt; heute haben wir 2007: Die Schulpauschale für Förderschulen reicht nicht deshalb nicht aus, weil wir dafür zu viel Geld ausgeben, sondern weil sie strukturell nicht passt. Eine Sonderschule bzw. Förderschule benötigt sehr viel mehr Räumlichkeiten, Rollstuhlfahrermöglichkeiten, Pflegeräume etc.

Der Kostenaufwand ist strukturellbedingt sehr viel höher als in einer normalen Schule. Deswegen müssen wir es jährlich wiederholen, und deswegen bitten wir sehr darum, dass man sich dieses Problems möglicherweise im Zuge des ifo-Gutachtens widmet und dass dieses Problem gelöst wird. Denn auch hier haben wir es überraschenderweise mit steigenden Zahlen zu tun. Trotz weiterhin dramatisch zurückgehender Geburtenzahlen all überall gehen die Zahlen der Förderschüler weiterhin nach oben, und zwar in einem wirklich bemerkenswerten und signifikanten Umfang.

Das sind nicht einstellige Prozentbeträge, sondern zum Teil zweistellige Prozentbeträge. Diesbezüglich ist keine Trendumkehr absehbar. Vor zehn Jahren hatten wir in Westfalen ­ die Zahl kann ich Ihnen der Illustration halber sagen ­ 4.000 Schüler in den körperbehinderten Schulen. Heute ­ zehn Jahre später ­ haben wir 6.000. Das ist ein Trend, den man zur Kenntnis nehmen und mit dem man fertig werden muss.

Insofern ist für uns sehr wichtig, dass uns eine angemessene Finanzausstattung für den notwendigen Neu- und Ausbau dieser Schulen zuteil wird.

Vorsitzender Edgar Moron: Wir beginnen nun mit der Fragerunde. ­ Herr Körfges.