Wohngeld

43. Sitzung (öffentlich) rß-beh Angelegenheit noch bis zum 9. November mehrheitsfähig zu machen, sei sich wohl jeder hier über die Konsequenzen im Klaren. Das Ergebnis sei noch offen, da die Diskussion hierüber möglicherweise mit anderen Dingen zusammenhänge.

LMR Stefan Mnich (IM) bittet zu beachten, dass aus der Vorlage auch hervorgehe, dass es im Bundesrat zwei verschiedene Zielrichtungen gebe. In der einen seien sich alle Länder einig, dass nämlich die Regelung in § 46 SGB II, die die Bundesbeteiligung an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften anknüpfe, nicht sachgerecht sei, weil anhand der dokumentierten Zahlen festzustellen sei, dass auf der einen Seite ein Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften bestehe, aber die kommunalen Belastungen bei den Leistungen zur Unterkunft und Heizung nicht sinke.

Schon als diese Regelung im Gesetz geschaffen worden sei, habe sich Nordrhein Westfalen dafür eingesetzt, dass das Gesetz an der Kostenregelung und nicht an den Bedarfsgemeinschaften anknüpfen sollte. Man habe sich aber im Bund nicht durchsetzen können. Diese Zielrichtung verfolge auch der bayerische Antrag. Darin seien sich nach den Beratungen in den Ausschüssen offenbar alle Länder einig, und für diesen Antrag scheine es eine deutliche 16:0-Mehrheit zu geben.

Eine unterschiedliche Auffassung bestehe zu dem zweiten Ansatz, den das Land Nordrhein-Westfalen verfolge: Wenn sich die Länder gegenüber dem Bund nicht durchsetzen könnten, sollte man wenigstens zu einer differenzierten Quote kommen, weil die Situation in Nordrhein-Westfalen eine andere sei als in anderen Ländern. In diesem Verhältnis müssten beide Anträge gesehen werden.

Bezüglich des Wohngeldes seien im Juli die Änderungen im Ausführungsgesetz zum SGB II in Kraft getreten. Dabei sei eine bestimmte Höhe für die Entlastung beim Wohngeld festgelegt worden. Diese gelte aber vorläufig und werde im Rahmen der Evaluierung überprüft. Allerdings habe die Höhe der Wohngeldentlastung nichts mit der Entwicklung von Bedarfsgemeinschaften oder auch der Entwicklung der allgemeinen Kosten für Unterkunft und Heizung zu tun.

Martin Börschel (SPD) hat Herrn Staatssekretär Palmen so verstanden, dass man offensichtlich diese Frage mit anderen verknüpfen wolle, in der Hoffnung, sozusagen in einem Koppelgeschäft eine möglichst günstige Regelung hinzubekommen, und ob das am 9. November erfolgreich sein werde, sei dahingestellt.

Da nun ein Antrag gestellt worden sei, der eine Regelung vorsehe, die möglicherweise Nordrhein-Westfalen gemessen an der Istregelung überproportional besserstelle, möge es mehrheitstechnisch schwierig sein, dafür eine Mehrheit unter allen Bundesländern zu bekommen. Er wolle gerne aus strategischen Gründen wissen, ob es vielleicht nicht sachgerechter und mehrheitsfähiger wäre, wenn man den Vorschlag des Kollegen Jäger aufgriffe und versuchte, eine sachgerechtere Lösung dadurch herzustellen, dass man die überproportionale Begünstigung zweier Bundesländer abschmelzen lasse. Das sei möglicherweise ein Weg, der mehr helfe, als die Strategie, die bislang eingeschlagen worden sei.

43. Sitzung (öffentlich) rß-beh Manfred Palmen (IM) meint, als Land Nordrhein-Westfalen hätte man nichts gegen eine Besserstellung Nordrhein-Westfalens, doch es sei fraglich, ob das Land dafür eine Mehrheit im Bundesrat erreiche. Er könne jedoch nicht auf eine Frage antworten, wie die Landesregierung versuche, irgendwelche Mehrheiten zu bekommen, weil er nicht wisse, was am 9. November bei der Ministerpräsidentenkonferenz als Ergebnis herauskomme. Der Knackpunkt sei, dass weiland Ministerpräsident Steinbrück der geltenden Regelung bezüglich der Bedarfsgemeinschaften und der Abstufungen zugestimmt habe. Das werde NRW heute von den Kollegen der anderen Bundesländer entgegengehalten. Darüber, ob es nun gelinge, in dem Punkt weiterzukommen, wolle er nicht spekulieren.