Ganztagsschulen

Unterausschuss Personal des HFA 26.11. den können, welche Besoldung sie ihrem Personal zukommen lassen wollen? Das ist eine Forderung, die im Übrigen auch vom Deutschen Beamtenbund und von der Komba-Gewerkschaft unterstützt wird, die sich ganz klar für diese Dienstherrenklauseln aussprechen.

Zu der Frage, wie das aussieht mit der vorläufigen Haushaltswirtschaft aussieht: Sicherlich gibt es summa summarum knapp 200 Städte und Gemeinden, die sich in der vorläufigen Haushaltswirtschaft befinden. Man muss sich aber einmal klar darüber werden, um welche Summen es hier eigentlich geht. Gerade im kreisangehörigen Bereich sind es Gemeinden, die 30 bis 40 Beamte haben. Jetzt rechnen Sie das einmal das Vorziehen der Besoldungserhöhung um 2,9 % auf ein halbes Jahr hoch:

Dann kommen Sie auf Summen, die bei 20.000 bis 40.000 liegen. Um solch einen Betrag geht es. Ein solcher Betrag ist auch in einer Kommune in der vorläufigen Haushaltswirtschaft darstellbar. Juristisch gesagt: Sie sind in der vorläufigen Haushaltswirtschaft verpflichtet, solche Ausgaben zu leisten, zu denen sie durch irgendeine Rechtsnorm verpflichtet wurden. Wenn der Rat sagt: Die Leistung unserer Beamten ist uns so viel wert, die haben so viele Sonderopfer erbringen müssen, wir beschließen jetzt das Vorziehen, dann ist der Beschluss des Stadtrates als des obersten Organs diese rechtliche Grundlage. Dann dürfen die auch in der vorläufigen Haushaltswirtschaft diese Leistung von 20.000 bis 40.000 erbringen.

Franz-Josef Schumacher (Landkreistag NRW): Der Landkreistag vertritt zu der Dienstherrenklausel eine andere Auffassung. Ich will das nicht vertiefen. Diese Diskussion führen wir seit dem Jahr 2003. Diese Dienstherrenklausel ist nämlich auch schon bei der ersten Kürzung der Sonderzuwendung auf 60 % vom Städte- und Gemeindebund verlangt worden. Herr Groth hat das Problem angesprochen, was mit Haushaltssicherungsgemeinden und Haushaltsnotgemeinden ist. Die Argumentation, es sind nur 20.000, haben wir leider überall. Wenn es darum geht, den Eigenanteil der Gemeinden für das Mittagessen an den Ganztagsschulen aufzubringen, wird bei Haushaltssicherungs- oder Haushaltsnotgemeinden auch gesagt, es seien nur 20.000. Wenn es um Ausbildungsplätze über den Bedarf hinaus geht ­ nicht um die bedarfsgerechte Ausbildung, das dürfen auch Haushaltsnotgemeinden ­, heißt es, es geht nur um 20.000. Ich kann Ihnen sicherlich 50 bis 60 Beispiele nennen wie Kindergartenbeiträge, wo überall gesagt wird, es sind nur 20.000. So einfach ist es leider nicht, dass man sagt, weil das für die Beamten nur 20.000 in einer kleinen Gemeinde kostet, wird es gemacht, aber bei den anderen Bereichen, wo genauso gesellschaftliche Bedarfe bestehen, machen wir es nicht.

Unser Vorschlag lautet: Lassen Sie die Finger von solchen Dienstherrenklauseln, weil das nur zu zusätzlichen Problemen führt! Wenn man über Flexibilisierung von Besoldung nachdenkt, dann nicht ad hoc bei solchen Einzelproblemen, sondern dann muss man das Problem einmal generell diskutieren. Dann kann man auch einmal fragen ­ wenn hier schon gesagt wird, wir seien Dienstherren ­, warum dann das Besoldungsgesetz überhaupt noch für Gemeinden gilt. Dann kann das doch jede Gemeinde durch Hauptsatzung selbst regeln. Ich trage die Position extrem vor, wenn man das einmal zu Ende denkt.

Unterausschuss Personal des HFA 26.11. Lange Rede, kurzer Sinn: Wir haben die Bitte, dieses Problem nicht aufzugreifen.

Genauso wie im Tarifbereich, wo wir so etwas auch nicht kennen, belassen Sie es vorläufig bei einer einheitlichen Regelung für alle öffentlichen Dienstherren. Wenn ich vorläufig sage, meine ich das mit Blick auf die anstehende Umsetzung der Föderalismusreform, die irgendwann kommt und wo sich dann auch die Frage stellt, ob man die Spielräume, die jetzt die Bundesländer haben, im Land Nordrhein-Westfalen einheitlich für Kommunen und Land festzurrt oder ob man da nicht zwei Flexibilitäten einbaut, dass man sagt, in einem bestimmten Bereich will ich das nur für das Land haben, in einem bestimmten Bereich haben die Kommunen Entscheidungsbefugnis und einen Rahmenbereich will ich für beide Bereiche ­ Kommunen und Land ­ einheitlich regeln.

Vorsitzender Martin Börschel: Das war ein wichtiger Hinweis, weil sich zumindest zwei kommunale Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme wieder trennen. Wissen Sie zufällig, welche Position der Städtetag zu diesem Thema vertritt?

Dr. Manfred Wichmann (Städte- und Gemeindebund NRW): Der Städtetag liegt auf der Linie des Städte- und Gemeindebundes und unterstützt Dienstherrenklauseln aus den genannten Gründen, die sachgerecht sind. Zum Problem mit der Bezahlung:

Wir hängen ja am Fliegenfänger des Landes. Wenn das Land die Besoldungserhöhung beschließen würde, dann müssten die Haushaltssicherungskommunen das natürlich auch bezahlen.

Guntram Schneider (DGB Bezirk NRW): Obwohl sich der DGB sehr darüber freut, dass es in der ersten Runde offensichtlich gemeinsame Positionen von Beamtenverbänden und Arbeitgebern gegeben hat, muss ich doch angesichts der Diskussion über die sogenannte Dienstherrenklausel differenzierter diskutieren.

Wir lehnen dieses Vorgehen ab, weil es über einen mittelfristigen Zeitraum dazu führen würde, dass es in den Kommunen höchst unterschiedliche Bezahlungen bei den Beamten bei gleicher und gleichwertiger Tätigkeit gibt. Wenn wir die zweite Stufe der Föderalismusreform hinzunehmen, die ja zu einem sogenannten Wettbewerbsföderalismus führen soll, dann haben wir in relativ kurzer Zeit eine Atomisierung der Einkommensverhältnisse. Das ist eigentlich das Gegenteil dessen, was man benötigt.

Ich will jetzt gar nicht über Motivation sprechen. Dazu ist sehr qualifiziert genug ausgesagt worden. Denken Sie sich aber einmal zwei Beamte in Gelsenkirchen und in Düsseldorf. Überlegen Sie dann, welche Auswirkungen eine solche Dienstherrenklausel in wenigen Jahren haben würde, und zwar auch auf die Motivation der Betroffenen! Ich denke, wir können uns das nicht leisten. Besoldungspolitik ist keine Tarifpolitik. Aber es gibt eben Gemeinsamkeiten. Die bestehen unter anderem auch darin, dass man sich immer an einem Mittel orientiert.

Wenn ich die Diskussion höre ­ ich will jetzt nicht überspitzt formulieren ­, dann haben viele das, was derzeit bei der Deutschen Bahn AG abläuft, nicht richtig verstanden. Ich denke, aus vielerlei ­ auch gesellschaftspolitischen ­ Gründen sollten wir

Unterausschuss Personal des HFA 26.11. uns davor hüten, solche Elemente in die Besoldungspolitik für die Beamten einzubringen.

Ich will noch einige andere Anmerkungen machen. Zu Herrn Klein: Wenn in anderen Bundesländern ähnlich verfahren wird, wie Sie es vorhaben, ist das ja kein Argument für Nordrhein-Westfalen. Die Abgeordneten im nordrhein-westfälischen Landtag sind für Nordrhein-Westfalen zuständig.

Lassen Sie mich mit einem Beispiel arbeiten: Wenn ich die Grippe habe und mein Kollege bekommt sie auch, geht es mir ja nicht besser. Ich verstehe diese negierenden Vergleiche nicht mehr. In jedem Jahr haben wir in diesen Gesprächen solche Vergleiche. Orientieren Sie sich doch an dem Besten und nicht immer an dem Schlechtesten. Beim Landespersonalvertretungsgesetz war es ähnlich. Da haben Sie gesagt, wir müssen jetzt Gleichheit herstellen und haben die schlechtesten Regelungen zu Rate gezogen. In der Technikentwicklung oder im Hochschulbereich gehen Sie genau andersherum vor.

Ich muss Ihnen im Übrigen eines sagen: Wir hatten in Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr ein Wirtschaftswachstum von 3 %. Dies ist sensationell. Wie soll denn die Wirtschaft beschaffen sein, um den Beamten und den anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine Chance einzuräumen, noch einmal Anschluss an die allgemeine Einkommenswicklung zu finden? Die Arbeitnehmer in NRW haben in den letzten zehn Jahren seit 1997 einen Realeinkommensverlust von 0,9 % hinnehmen müssen.

Bei den Beamten beträgt dieser Verlust ein Vielfaches. Das ist bei den ganzen Zahlenbeispielen der Kolleginnen und Kollegen sehr deutlich geworden.

Wie soll denn die Wirtschaft beschaffen sein? Welche Haushaltssituation haben Sie im Kopf, die dazu führt, die Beamten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben zu lassen? Wollen Sie erst dann tätig werden, wenn die 110 Milliarden Defizit abgebaut sind? Dann müssen wir alle hier auf diesen Bänken arbeiten, bis wir 78 sind, um das noch einmal zu erleben. Das ist geradezu absurd.

Wir haben eine ausgezeichnete Wirtschaftssituation. Wir haben sprudelnde Steuerquellen. Jetzt muss auch die Zeit gekommen sein, um nicht absolut, sondern relativ bei den Einkommen der Beamten in der Besoldung wieder Anschluss an die allgemeine Entwicklung zu finden. Und das, was da gefordert wird, ist keinesfalls revolutionär. Wenn wir die Einkommenserhöhungen bei den Beamten synchron zu den der Tarifbeschäftigten synchron vornehmen wollen: Wo ist denn da der große Sprung?

Das sind normale Dinge, die Sie auch in Ihrer Oppositionszeit immer eingefordert haben. Da fällt mir der Volksmund ein: Gib ihm ein Amt, und er kriegt Verstand. Es ist geradezu entlarvend, was da vor wenigen Jahren noch geredet wurde und was jetzt politische Praxis werden soll.

Ich kann nur sagen: Die Beamten sind schon lange abgehängt. Sie sind demotiviert.

Wenn ich mir die Schilderung der Verhältnisse am Landgericht Paderborn anhöre, dann muss ich sagen: Auch hier liegt Verfassungswidrigkeit vor. Haben wir denn noch Rechtssicherheit, wenn unter diesen Bedingungen Rechtsprechung erfolgt?

Das müssten die Juristen eher einschätzen können. Ich habe da große Bedenken.