RBr Dr Hans Walter Schulten MGFFI und MR Dr Achim Horn MIWFT nehmen ergänzend

2 der Geschäftsordnung des Landtags bei einer Enthaltung einstimmig, dass sich auch Abgeordnete an der Diskussion beteiligen dürfen, die dem Ausschuss für Haushaltskontrolle nicht angehören.

MDgt Klaus Bösche (MWME) erstattet Bericht.

RBr Dr. Hans Walter Schulten (MGFFI) und MR Dr. Achim Horn (MIWFT) nehmen ergänzend Stellung.

23. Sitzung (öffentlicher Teil) mr-be

Aus der Diskussion Unterrichtung des Landtags nach § 99 Landeshaushaltsordnung (LHO) Prüfung von Projektförderungen des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWME) an das Zentrum für Türkeistudien, Essen Vertrauliche Vorlage 14/30

Bericht der Landesregierung Vorsitzender Rolf Seel teilt mit, das heutige Thema werde man in einem öffentlichen Teil beraten, in dem die Landesregierung berichte, und in einem vertraulichen Teil werde man den Bericht des Landesrechnungshofs hören.

Zum Werdegang der heutigen Sitzung: Zwei Tage nach den ersten Presseveröffentlichungen habe er den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs ­ die Präsidentin habe sich auf Dienstreise befunden ­ angeschrieben, und nachgefragt, da die Veröffentlichung stattgefunden habe, inwieweit der Landesrechnungshof auch die Abgeordneten des Haushaltskontrollausschusses im Rahmen eines Sonderberichts nach § 99 Landeshaushaltsordnung informieren würde. ­ Das Große Kollegium habe beschlossen, den Landtag nach § 99 LHO zu unterrichten. Die Unterrichtung sei bei der Landtagspräsidentin als Vertrauliche Vorlage eingereicht worden und liege den Berechtigten vor.

Am 28. November 2007 habe er sich als Ausschussvorsitzender erlaubt, Frau Präsidentin Scholle anzuschreiben. Denn der Bericht sei als vertraulicher Bericht gekennzeichnet, obwohl es auf S. 2 des Berichts heiße, Angaben wie Namen seien, soweit erforderlich, neutral gefasst und unkenntlich gemacht worden. ­ Der vertrauliche Bericht bleibe also hinter dem, der der Öffentlichkeit vorliege, zurück; er sei anonymisiert worden. In diesem Zusammenhang habe er darum gebeten zu prüfen, ob es aufgrund dieser Anonymisierung für das Große Kollegium nicht möglich sei ­ Berichte nach § 99 LHO unterlägen üblicherweise keiner Klassifizierung ­, den Bericht anders einzustufen. Daraufhin habe das große Kollegium zwar getagt, sei aber bei seiner Einstufung vertraulich geblieben.

Insofern habe man heute, weil die Presse darüber berichtet habe, zum einen im öffentlichen Teil, wie er hoffe, einen Bericht der Landesregierung zu diesen Vorkommnissen. Als Ausschussvorsitzender missbillige er es in schärfster Form, dass Berichte, die im kontradiktorischen Verfahren seien, weitergegeben worden seien. Da der Bericht aber nun einmal öffentlich geworden sei, müsse auch der Ausschuss darüber sprechen. Im vertraulichen Teil werde er zum Verfahren noch weitere Ausführungen machen.

Nach § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags könne der Ausschuss beschließen, dass Mitglieder des Landtags, die nicht dem Ausschuss angehörten, ausnahmsweise mitberaten dürften. Kollege Sagel, der aus der vertraulichen Sitzung

23. Sitzung (öffentlicher Teil) mr-be des Haushalts- und Finanzausschusses ebenfalls im Besitz der Vertraulichen Vorlage 14/30 sei, habe darum gebeten, mitberaten zu dürfen.

Der Ausschuss beschließt nach § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags bei einer Enthaltung einstimmig, dass sich auch Abgeordnete an der Diskussion beteiligen dürfen, die dem Ausschuss für Haushaltskontrolle nicht angehören.

Stephan Gatter (SPD) kommentiert zunächst den chronologischen Ablauf des heute auf der Tagesordnung stehenden Vorgangs, ohne inhaltlich auf den Bericht einzugehen:

Am 9. November 2007 habe der Landesrechnungshof im kontradiktorischen Verfahren eine Mitteilung an das Wirtschaftsministerium gemacht. Kopien seien an die noch zu beteiligenden Ministerien ­ Finanzministerium, Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration sowie Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie ­ gegangen.

Am 20. November 2007 sei es zu einem Bericht in der WAZ gekommen, der fast wörtlich die Zwischenmitteilung an das Ministerium wiedergegeben habe. Am 21. November 2007 habe die restliche Presse nachgezogen.

Am 23. November 2007 sei der Landtag unterrichtet worden. Der Landesrechnungshof habe der Präsidentin des Landtags per Boten diesen vertraulichen Bericht übergeben. Er ­ Gatter ­ gehe davon aus, dass der Bericht die Abgeordneten frühestens am Montag, den 26. November 2007, erreicht habe. Aber am 26. November habe es schon in der Presse, in der Öffentlichkeit, im Internet ausführliche Entgegnungen, zum Beispiel des Zentrums für Türkeistudien, auf die Mitteilung des Landesrechnungshofs gegeben.

Am 27. November 2007, einen Tag, nachdem den Mitgliedern des Ausschusses für Haushaltskontrolle der Bericht vorgelegen habe, habe es im Internet eine Stellungnahme des Integrationsbeauftragten, der in der Landesregierung vertreten sei, gegeben. Es habe eine Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss stattgefunden, und die SPD habe die heutige Sondersitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle beantragt.

Danach habe es wieder ein großes Presseecho gegeben. Es müsse am 7. Dezember 2007 noch einmal ­ er wisse nicht genau, wie er das nennen solle ­ eine Pressegesprächsmitteilung der Landesregierung gegeben haben. Denn am 8. Dezember 2007 sei wieder ein großes Presseecho zu verzeichnen gewesen, in dem inhaltlich zum Beispiel auf diesen Bericht und die Gegendarstellung des Zentrums eingegangen worden sei.

Warum er das so deutlich mache, werde sich gleich zeigen. Der Vorsitzende habe gerade gesagt, er missbillige, dass der Bericht aus dem kontradiktorischen Verfahren an die Öffentlichkeit geraten sei. ­ Missbilligung reiche nicht aus. Wer die Überschrift der Vertraulichen Vorlage richtig lese, werde feststellen, dass der Landesrechnungshof nicht das Zentrum, sondern das Ministerium geprüft habe. Denn der Titel laute: