Er gestehe freimütig und offen so MDgt Klaus Bösche dass ihm die Frage des Abgeordneten etwas Probleme bereite

23. Sitzung (öffentlicher Teil) mr-beh resse daran, dass endlich gute Nachrichten kämen, wenn Vorwürfe ausgeräumt werden könnten.

Er gestehe freimütig und offen ­ so MDgt Klaus Bösche ­, dass ihm die Frage des Abgeordneten etwas Probleme bereite. Beispiel: Es gebe die Berichterstattung darüber, dass für eine Veranstaltung, an der 14 Personen teilgenommen hätten ­ er bitte die Zahlen als gegriffen und ganz exemplarisch zu begreifen ­, 42 Menüs abgerechnet worden wären. Die Feststellung des Ministeriums sehe im Augenblick so aus, dass an dieser Veranstaltung nicht 14, sondern 42 Personen teilgenommen hätten, weil es weitere Seiten einer Teilnehmerliste gebe, die diese Personenzahl auswiesen. Über die Frage, was da richtig sei, würde er gerne ­ auch auf die Gefahr hin, allzu bärbeißig zu erscheinen ­ zunächst mit dem Landesrechnungshof sprechen. Derlei Beispiele gebe es zu der Rubrik Reisekosten, Veranstaltungen, Bewirtungen mehrere, bei denen die tatsächlichen Feststellungen, die die verschiedenen Instanzen getroffen hätten, noch nicht abgeglichen seien. Dieses würde er gerne tun, bevor er das Hohe Haus damit behellige.

Wolfgang Hüsken (CDU) regt an ­ seine Fraktion habe sich mit den Presseverlautbarungen, die in den letzten Tagen erschienen seien, inhaltlich beschäftigt ­, etwas mehr in die Antragsprüfung einzutreten, um das Ganze besser zu strukturieren. Man habe den Presseberichten am 8. Dezember entnehmen können, dass offenbar unter der Vorgängerregierung nicht immer die allergrößte Sorgfalt aufgewendet worden sei.

(Gerd Stüttgen [SPD]: Billige Ablenkung!) Weggucken ­ so die Westfälische Rundschau ­ sei erwünscht gewesen. Er ­ Hüsken ­ bitte um Nachsicht; es komme nicht von ihm.

(Norbert Killewald [SPD]: Von ehrlichem Herzen!)

Nun zu den Fragen: Erster Fragenkomplex: Herr Bösche habe gerade angesprochen, dass nicht nur das Wirtschaftsressort, sondern auch das Integrationsministerium beteiligt gewesen sei.

Ihn ­ Hüsken ­ interessiere, ob im Rahmen dieser Maßnahme auch noch andere Häuser beteiligt gewesen seien und ob bei der Finanzierung eine Abstimmung mit anderen Ressorts vorgenommen worden sei, um mögliche Doppelförderungen von vornherein zu vermeiden.

Weiter wolle er gerne wissen, ob die Häuser untereinander über die Zuwendungsbescheide informiert worden seien, sodass jedes die Möglichkeit gehabt habe, in die einzelnen Fördermaßnahmen Einblick zu nehmen, wenn sie bewilligt worden seien.

Sein zweiter Fragenkomplex richte sich nicht nur an die Landesregierung, sondern auch an den Landesrechnungshof. Die Frage sei, ob der Verwendungszweck in den jeweiligen Bescheiden hinreichend definiert gewesen sei, sodass auch der Zuwendungsempfänger klar genug habe einschätzen können, inwieweit er mit der Verwendung leben könne, und ob es für den Zuwendungsempfänger vielleicht einen zu gro

23. Sitzung (öffentlicher Teil) mr-beh ßen Freiraum in der Ausgestaltung der Bewilligung gegeben habe, der zu den Auswüchsen, beschrieben in den Pressemitteilungen, geführt habe.

Dritter Fragenkomplex: Die Westfalenpost vom 8. Dezember 2007 habe davon gesprochen, dass der Landesrechnungshof die Akten, die er eingesehen habe, zumindest sehr unvollständig angetroffen habe. Er ­ Hüsken ­ bitte um Auskunft, ob sich aus der Art der fehlenden Unterlagen weitere Erkenntnisse oder Einschätzungen ableiten ließen. Außerdem interessiere ihn, ob die Unterlagen, die dem LRH nicht zur Verfügung gestanden hätten, ihm vorenthalten worden seien oder gar nicht vorhanden gewesen seien.

Wenn in der Presse ­ so MDgt Klaus Bösche ­ gestanden habe, Wegschauen sei erwünscht gewesen, könne er das nicht bestätigen. Er wisse nicht, wer das gesagt habe.

(Christian Weisbrich [CDU]: In der Westfälischen Rundschau! ­ Zuruf von der SPD: Kommentar ­ wohlgemerkt!)

Das betrachte er als eine Bewertung, die er mit seinen tatsächlichen Feststellungen und Kenntnissen in diesem Fall oder in anderen Fällen nicht in Übereinstimmung bringen könne.

(Ewald Groth [GRÜNE]: Wenn das von Herrn Hüsken kommt, wird das schon passen!)

Es sei richtig, dass das Zentrum für Türkeistudien sowohl als Verein als auch als Stiftung von verschiedenen Häusern Förderungen unterschiedlicher Art erhalten habe: zum Teil Zuwendungen, zum Teil seien durch Verträge Leistungen ausgetauscht worden. Die Hauptförderer seien das MAGS mit der sogenannten Grundförderung ­ im Sozialbereich entstanden und dort im Rahmen von Ressortveränderungen des früheren Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus den und dann in den weiteren Ressortveränderungen Ende der 90er-Jahre und in der 2000er-Jahren im Sozialbereich verblieben und weitergegangen ­, das Wissenschaftsministerium und das Wirtschaftsministerium. Im Einzelfall hätten in der Vergangenheit auch andere Ressorts einzelne Maßnahmen gefördert, die dabei aber wohl keine große Rolle gespielt hätten und auch nicht Gegenstand der Prüfung des Landesrechnungshofs gewesen seien.

Das MWME gehe in der Tat zurzeit davon aus, dass ein Austausch und Abgleich von Zuwendungsbescheiden jedenfalls in der Anfangsphase und auch in weiteren Phasen nicht stattgefunden habe, aber in der Schlussphase schon. Weiterhin gehe man davon aus, dass, wenn auch dieser Austausch und Abgleich nicht stattgefunden habe, gleichwohl der Umstand, dass der Verein oder später die Stiftung aus anderen Ressorts gefördert worden sei, bekannt gewesen sei, und zwar wechselseitig.

Man gehe schließlich davon aus ­ das sei aber eine Frage der Interpretation und Anwendung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung ­, dass eine förmliche Abstimmung im engeren Sinne jedenfalls nach früherer Rechtslage nicht erforderlich gewesen sei, solange nicht derselbe Zweck gefördert worden sei. Im Augenblick gehe man davon aus, dass aus den verschiedenen Ressorts unter

23. Sitzung (öffentlicher Teil) mr-beh schiedliche Zwecke gefördert worden seien. Ihm lägen bisher auch keine Erkenntnisse darüber vor dass es eine echte Doppelförderung in dem Sinne, dass aus verschiedenen Förderressorts die gleichen Ausgaben oder Kosten gefördert worden seien, erfolgt wäre. Vielmehr hätten die Ressorts verschiedene Maßnahmen, die auch zu verschiedenen Leistungen des Zuwendungsempfängers geführt hätten, gefördert.

Präsidentin Ute Scholle führt aus, der Landesrechnungshof habe keine Presseveröffentlichungen herausgegeben. Die gestellten Fragen bezögen sich auf den Inhalt, für den Vertraulichkeit vorliege. Sie könne also in dieser Runde im Moment keine Antworten geben.

Volkmar Klein (CDU) merkt an, Klaus Bösche habe bestätigt, dass es Förderungen von verschiedenen Häusern gegeben habe, und in seinem Eingangsstatement gesagt, bei dem, was im Raume stehe, handle es sich eigentlich um den kleineren Teil der Summe. Er ­ Klein ­ wolle gerne wissen, ob Klaus Bösche die Höhe der Gesamtförderung beziffern könne, die dem Zentrum für Türkeistudien aus allen Häusern der Landesregierung zugeflossen sei.

Vielleicht könne Klaus Bösche auch noch das eine oder andere aus den öffentlichen Vorwürfen gegenüber der Landesregierung kommentieren, etwa dass damals bei der Beschlussfassung über Einstellungen das Besserstellungsverbot nicht ausreichend beachtet worden sei.

Der Abgeordnete erkundigt sich auch nach der Zusammensetzung des Kuratoriums und ob das Kuratorium an der Einstellung von Direktor und Geschäftsführer beteiligt gewesen sei.

Rüdiger Sagel (fraktionslos) hält die Ausführungen von Klaus Bösche für mehr als merkwürdig. Man müsse den Eindruck gewinnen, dass er Entwarnung gebe und dem Ganzen mehr oder weniger einen Persilschein ausstelle, wenn man an die Äußerungen zu den Bewirtungskosten denke. Er ­ Sagel ­ habe er einen völlig anderen Eindruck von der Relevanz. Das Beispiel, das Klaus Bösche gerade angeführt habe, habe man auch in der Zeitung lesen können. Klaus Bösche habe von 42 Personen gesprochen; 16 Personen hätten in der Zeitung gestanden. ­ 2.800 für ein Essen seien selbst für 42 Personen mehr als üppig.

Für ihn ­ Sagel ­ stelle sich nicht die Frage, ob ein Bier oder ein Weinchen mehr oder weniger getrunken worden sei, sondern die grundsätzliche Frage, ob die Verhältnismäßigkeit noch gewahrt sei. Die Bewirtungskosten machten einen erheblichen Anteil der verausgabten Gelder aus. Er wolle nicht wissen, wie die Debatte seitens der FDP ausgesehen hätte, wenn die Stiftung für Umwelt und Entwicklung, die immer so kritisiert werde, die entsprechenden Ausgaben für Bewirtungen getätigt hätte.

Allerdings habe er den Eindruck, das werde sich vermutlich nicht weiter klären lassen. Auch der nichtöffentliche Teil werde den Ausschuss heute nicht viel weiterbringen.