Fördermittel

23. Sitzung (öffentlicher Teil) mr-beh Presse sei hochkarätig vertreten gewesen, die dann im redaktionellen Teil Artikel für das Verhältnis zwischen NRW und der Türkei verfasst hätten. Dabei habe man nicht für Werbung bezahlen müssen, und auf der Grundlage seien sie zum Essen und Trinken eingeladen gewesen. Teilweise seien auch Minister untergebracht und bewirtet worden. Es habe sich also um hochkarätige Einladungen gehandelt.

Man könne sagen, das finde man nicht so gut, und sich fragen, ob das Aufgabe des Zentrums sei oder ob das vielleicht besser das Ministerium übernommen hätte; da müsse eine vernünftige Arbeitsteilung her. Wenn man das nicht wolle, gebe es hierfür eine Stiftung. Das Geld, das für Bewirtungen ausgegeben werde, müsse man aber auch ins Verhältnis zu dem setzen, was erreicht werde. Das dürfe nicht weiter skandalisiert werden. Schließlich könne man kaum verlangen, mit den Gästen in die Frittenbude nebenan zu gehen. Der Abgeordnete fragt, ob es bei der Bewirtung noch Vorhalte gebe.

Er wolle auch gerne etwas zu dem Vorwurf wissen, der ebenfalls in den Überschriften gestanden habe: dicke Autos. Vor allen Dingen wolle er positive Nachrichten hören, wenn schon etwas Entlastendes vorzubringen sei. Um die Aufklärung im Einzelnen könne man sich dann wieder im kontradiktorischen Verfahren kümmern. Dagegen habe er nichts.

Dr. Stefan Romberg habe den PUA angesprochen. Ihm ­ Groth ­ gehe es nicht um die einzelnen Vorhalte des ersten Berichts, der öffentlich geworden sei und auch dem Ausschuss vorliege. Im PUA würde es ihm um eine Prüfung der Förderpraxis insgesamt im Lande Nordrhein-Westfalen gehen, wie die Ministerien das eigentlich handhabten, ob es eine Evaluation gebe, ob Absprachen auf Kabinettsebene oder zwischen den Häusern existierten. Auch die Indiskretionierungen, die man bereits zweimal erlebt habe, müssten untersucht werden. Das wären für ihn Gegenstände eines parlamentarischen Untersuchungsauftrags, nicht der Kleinkram, der nur in den Medien zu einem großen Hype geführt habe, von dem am Ende gar nichts oder nur wenig übrigbleibe. Das wolle er nicht zum Thema des PUA machen; denn dann müsste man erst einmal das Verfahren abwarten. Aber den Grundsatz, wie hier in Nordrhein-Westfalen verfahren werde, würde er schon heute zu einem Untersuchungsgegenstand machen ­ genauso wie beim Inkubator.

MDgt Klaus Bösche nimmt zunächst zur Förderdatenbank Stellung. Es gebe in der Tat im Wirtschaftsministerium Überlegungen und Gespräche mit Ressorts, im Lichte der gesammelten Erfahrungen zum Thema Wer fördert was wozu? im Laufe dieses Jahres zu weiteren Instrumenten und Handhabungen zu kommen, als sie derzeit zur Verfügung stünden. Dazu gehöre auch das Thema Förderdatenbank. Mit dieser Thematik, die die Landesregierung auch in der Vergangenheit in verschiedenen Zusammensetzungen und unterschiedlichen Zusammenhängen beschäftigt habe, befasse man sich auch jetzt. Zielvorstellung sei derzeit, ein Datensystem zu etablieren, das die Erkenntnis ermögliche, welche Institution oder Organisation von wem welche Fördermittel erhalte. Die bisherige programmorientierte Datenerfassung lasse das manchmal schon innerhalb eines Hauses nicht zu, und hausübergreifend sei dies

23. Sitzung (öffentlicher Teil) mr-beh noch schwieriger. Das sei ein Element weiterer Maßnahmen, die im Wirtschaftsministerium und im Dialog mit anderen Häusern erörtert und fortentwickelt würden.

Zweitens. Es sei nach anderen Finanzierungsquellen für das Zentrum für Türkeistudien gefragt worden. Dazu nur so viel: Das Zentrum ­ sowohl als Verein als auch als Stiftung ­ verfüge über Einnahmen von privaten Institutionen und Stellen sowie von weiteren öffentlichen Stellen. Die Zahlen, die er ­ Bösche ­ eben genannt habe, beträfen lediglich die Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es gebe Förderungen von anderen Ländern, dem Bund, kommunalen Stellen und weiteren öffentlichen Stellen sowie der privaten Wirtschaft.

Drittens. Nach Eingang des Prüfberichts habe man veranlasst, die derzeit noch offenen und laufenden Förderungen auf Stand-by zu stellen. Es gebe erste Prüfungen, ob bei den noch laufenden Förderungen die Prüffeststellungen des Landesrechnungshofs relevant seien und ob weitere Konsequenzen ­ und wenn ja, welche ­ daraus zu ziehen seien. Dieser Abstimmungsprozess habe zwischen den Ressorts stattgefunden und dazu geführt, dass es einstweilen keine weiteren Zahlungen gebe.

Außerdem lägen im Bereich der Förderung des Wirtschaftsministeriums inzwischen geprüfte Rechnungen für die Monate Oktober und November vor. Über die Frage der weiteren Handhabung werde wohl in aller Kürze entschieden.

Er müsse auch betonen, dass im Rahmen der Förderung des Wirtschaftsministeriums für das Jahr 2004 Personalkosten der Direktion des Zentrums oder Bewirtungskosten nicht in Rede stünden; sie seien nicht Fördergegenstand. Abgesehen davon habe die gesamte Förderung 2007 eine Übertragung von Restmittel aus dem Jahre 2006 aus einer früheren Förderung beinhaltet. Er gehe davon aus, dass die Aufnahme weiterer anstehender Zahlungen seitens des Landes in enger Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts erfolge.

Viertens. Abstimmung zwischen den Ressorts über künftige Förderungen: Es sei zwar nach der Landeshaushaltsordnung und den dazu maßgebenden Vorschriften das grundsätzliche Ziel, dass eine Einrichtung nur von einer Stelle des Landes Fördermittel erhalte, es sei aber möglich, dass eine Einrichtung von verschiedenen Stellen Fördermittel bekomme. Dies sei nach seinem Eindruck in diesem Fall deshalb geschehen, weil die verschiedenen Förderstellen des Landes mit den Fördermitteln unterschiedliche Zwecke, Zielsetzungen und Erwartungen verbunden hätten und natürlich nur im Rahmen der in ihrem Haushalt möglichen Zweckbestimmungen vorgehen könnten. Er könne für das Wirtschaftsministerium erklären, dass derzeit nicht beabsichtigt sei, aber auch kein Antrag des Zentrums vorliege, eine Förderung über das Jahr 2007 hinaus vorzunehmen. Für die anderen Häuser könne er das nicht erklären; das müssten diese schon selber tun.

Mit den positiven Nachrichten habe er ein Problem. Er könnte zwar jetzt sagen, bei den Dienstwagen gehe man im Augenblick davon aus, dass sie nicht aus Mitteln des Wirtschaftsministeriums gefördert worden seien ­ jedenfalls nicht Dienstwagen der Direktion. Auch dieses bedürfe aber noch näherer Prüfung, und dieses wolle er ebenfalls gerne zunächst mit dem Landesrechnungshof abstimmen, bevor er ­ Bösche ­ eine vermeintlich fundierte und unter Umständen in der Wahrnehmung sogar abschließende Äußerung dazu tätige. Er wolle nicht einmal der Frage Raum geben,

23. Sitzung (öffentlicher Teil) mr-beh wer denn aus welcher Erwartungshaltung heraus darüber befinde, was eine positive und was eine negative Nachricht sei. Das changiere wohl manchmal abhängig von der Person im Tagesablauf.

(Ewald Groth [GRÜNE]: Wenn Sie mir Ihren Zwischenbericht schicken würden, würde ich ihn auch mal durchstechen! Dann sind wir wieder waffengleich!)

So weit könne er nicht gehen. Er wolle nur noch einmal betonen, man habe auch dem Zentrum für Türkeistudien den Prüfbericht nicht zur Verfügung gestellt. Das habe er auch im HFA schon ausgeführt. Das gehöre sich nicht und sei auch sonst nicht angezeigt.

Zu dem Verhältnis zwischen Bewirtungen und Sonstigem wolle er Herrn Dr. bitten, die Zielsetzungen der Projektförderung des Wirtschaftsministeriums zu beschreiben und zu verdeutlichen, welchen Rang und welche Stellung die Bewirtungen einnähmen. Nur so viel vorweg: Die Zielsetzungen seien jedenfalls in den verschiedenen Zuwendungsbescheiden breiter beschrieben, als sie sich ihm ­ Bösche ­ nach einer ersten und vielleicht noch flüchtigen Lektüre des Prüfberichts des Landesrechnungshofs vermittelt hätten. Vielleicht liege das daran, dass er bis zum 14. November mit all diesen Fördermaßnahmen nichts zu tun gehabt habe.

MR Dr. Bernhard Roth-Harting (MWME) führt weiter aus, auch er wolle weder eine Bewertung zur Höhe der Bewirtungskosten abgeben noch dazu, ob es angemessen sei, dass pro Person zwei oder drei Glas Wein getrunken worden seien. Das sei wohl nicht Gegenstand. Er wolle aber die Kriterien nennen, nach denen man versuche, die von der Landeshaushaltsordnung vorgegebenen Anforderungen ­ Sparsamkeit und wirtschaftlicher Verwendung der Bewirtungsmittel ­ zu überprüfen.

Das erste Kriterium sei, dass man sich den Zuwendungszweck anschauen müsse, den das Zentrum für Türkeistudien, beauftragt vom Wirtschaftsministerium als Zuwendungsgeber, zu erfüllen habe. Er wolle einige Formulierungen zitieren: Förderung des Kooperationsgedankens zwischen ausländischen und nordrheinwestfälischen Unternehmen, Verbesserung des Zugangs ausländischer Unternehmen in Richtung Nordrhein-Westfalen. Im Kern sei ein großer Teil des Zuwendungsbescheids sehr weit gefasst und umfasse den Gedanken, dass das Zentrum für Türkeistudien dazu beitragen solle, die Integration und gleichzeitig die Verbindung zwischen der Wirtschaft der Türkei und der Nordrhein-Westfalens zu befördern. In diesem Rahmen habe es Tagungen und Delegationen gegeben, an denen hochrangige Vertreter beider Länder, wie zum Beispiel Minister, teilgenommen hätten ­ auch Journalisten.

Nun sei es Aufgabe des Ministeriums zu prüfen, ob man für solche Veranstaltungen die gleichen Kriterien ansetzen müsse wie zum Beispiel für eine Tagung des Gründungsnetzwerks in Nordrhein-Westfalen oder ob es berechtigt gewesen sei, in diesen Fällen auch alkoholische Getränke in die Bewirtung einzubeziehen ­ unter Angabe des Zwecks und des Teilnehmerkreises.