Wir kritisieren auch nicht der Kollege Kaldenhoff hat es schon gesagt dass wir hier auf einem völlig falschen Weg waren

Haushalt- und Finanzausschuss 17.01. bei KONSENS so lange dauert. Dann gehen die Leute in den Neuaufnahmestellen her und machen IT per Hand, statt richtig zu prüfen und Umsatzsteuerbetrüger zu jagen. Das kann es nicht sein. Wir leben nicht mehr in der Steinzeit.

Wir kritisieren auch nicht ­ der Kollege Kaldenhoff hat es schon gesagt ­, dass wir hier auf einem völlig falschen Weg waren. Wir haben super Arbeit geleistet. Wir haben eine sehr gute Gruppe. Wir haben ein sehr gutes Rechenzentrum; das ist gar keine Frage. Es ist nur sehr viel Zeit durch die beiden FISCUS-Konstellationen, die wir hatten, verschludert worden. Und in KONSENS dauert es unendlich lange, weil eine ganze Reihe von Ländern beteiligt ist; das ist einfach so.

Zum Geld! Der Finanzminister sagt: Ja, wir haben viel investiert, und die Investitionen lohnen sich, aber das muss sich auch im Personal widerspiegeln. ­ Aber, nicht alles, was investiert wird, geht in neue Programme, in neue Technik, sondern sehr vieles ist Ersatzbeschaffung, und selbst da fehlt manches. Wir haben zum Teil kaputte Drucker und kaputte Bildschirme. Und hier fehlt das Geld für den Ersatz. Also, es könnte mehr investiert werden, ohne dass gleich geschrien wird, dass direkt Personal abgebaut werden muss. Es muss einfach nachgelegt werden.

Was man machen kann, ist zum Teil schon angesprochen worden. Ich will ELSTER ansprechen. Das ist sicherlich ein gutes Modell; gar keine Frage. Wenn ELSTER funktioniert, ist es super. An meinem Finanzamt Dortmund-Hörde geben 18 % der Leute mit ELSTER ab, und davon sind 80 % nicht beraten. Das heißt also, dass ­ das hat schon Kollege Kleischmann gesagt ­ die Steuerberater verpflichtet werden sollten, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Es kann doch nicht sein, dass sie sich aus diesem elektronischen Verfahren völlig heraushalten. Da muss etwas passieren, ohne dass man darum ein Riesenbuhei macht. Ich denke, das kriegt man auf die Reihe, und so könnte man einen Großteil der Probleme lösen.

Hans Jürgen Manns (Finanzamt Altena): Zum Begriff Risikomanagement und zu der großen Anzahl der Arbeitnehmerfälle, die wir in den Ämtern zu behandeln haben:

Es hört sich immer gut an, dass wir Risikomanagementsysteme haben, die uns dann eine Menge Arbeit abnehmen sollen. Man darf aber eines nicht vergessen: Die eigentliche Veranlagungstätigkeit, also das Bearbeiten der Steuererklärung, macht von den täglichen Arbeiten jedes Einzelnen, der da sitzt und für diesen Arbeitsbereich zuständig ist, nur einen Teil aus. Man kann jetzt trefflich darüber streiten, ob das 30, 40 oder 50 % sind, aber dann ist spätestens Schluss. Das heißt, wir decken mit unserem Risikomanagement auf jeden Fall nicht mehr als die Hälfte der täglichen Arbeit ab. Das muss man bei der Diskussion wissen. Also, wir können beim Risikomanagement an den Stellschrauben drehen, bis wir blind werden, aber die anderen Arbeiten bleiben weiterhin bestehen.

MDgt Axel Spies (FM): Herr Klein, zum Thema Scannen: Ich habe gesagt, dass im Augenblick in drei Ämtern der Versuch läuft. Naturgemäß gibt es Haken und Ösen, sodass wir es flächendeckend nicht sofort einführen können.

Auch unsere Erfahrung bestätigt den von Ihnen geschilderten Sachverhalt: Nichtamtliche Vordrucke machen uns mehr Probleme als die amtlichen Vordrucke. Die amtlichen Vordrucke werden einwandfrei gelesen, die nichtamtlichen nicht einwandfrei.

Wir sind dabei, diese Programme zu verbessern. Sie sind nicht aus Nordrhein Westfalen gekommen. Wir haben also an der Entwicklung dieser Programme nicht mitgewirkt, sondern sie sind aus Baden-Württemberg übernommen worden, und sie werden jetzt an nordrhein-westfälische Verhältnisse angepasst.

Wir werden das Scannen Ende 2008 zu einem großen Teil und Mitte 2009 wahrscheinlich flächendeckend in den Finanzämtern eingeführt haben, wobei ich davon ausgehe, dass diese Anfangsschwierigkeiten, die hier geschildert worden sind, bis dahin beseitigt sind.

Natürlich wäre es schön, wenn man eine große Gruppe dazu verpflichten könnte, ihre Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Das bedarf einer Änderung der Bundesgesetze und ist damit nicht allein in die Initiative Nordrhein-Westfalens gestellt.

Herr Klein hatte auch noch die Rentenbezugsmitteilungen angesprochen. Frau Freimuth hat geschildert, in welchem Maße das Finanzamt Altena ­ das gilt sicherlich für alle 112 Festsetzungsfinanzämter ­ zu dem Zeitpunkt, als sich die Presse des Themas angenommen hatte und sozusagen der Schreck den Rentnern in die Knochen gefahren war, belastet war. Damals gab es sehr viele Unsicherheiten. Es gab sehr viele Nachfragen. Insofern bin auch ich stolz darauf, dass die Finanzverwaltung in einer bewundernswerten Aktion diese Nachfragen bewältigt hat.

Rentenbezugsmitteilungen existieren schon, aber sie existieren an zentraler Stelle.

Sie existieren nicht in den Finanzämtern. Was existiert, sind sozusagen erste Erklärungen von Rentnern, die eingesehen haben, dass sie immer noch bzw. wieder steuerpflichtig sind. Die Rentenbezugsmitteilungen werden bei uns gesammelt und erst dann den Ämtern zur Verfügung gestellt, wenn das sogenannte ID-Merkmal, also das einheitliche Identifikationsmerkmal, flächendeckend ausgerollt ist. Sie wissen, dass jeder Bundesbürger eine unveränderliche Steueridentifikationsnummer bekommen soll, und erst in diesem Rahmen werden wir die Rentenbezugsmitteilungen verarbeiten können.

Was damit an zusätzlicher Arbeit auf uns zukommt, ist absolut ungewiss. Es gibt nicht mehr als ganz grobe Schätzungen. Wir wissen ungefähr, wie viele Millionen Rentenbezugsmitteilungen es jährlich geben wird, aber längst nicht aus jeder wird eine Steuerpflicht abgeleitet werden können. Wir warten also genauso gespannt wie alle anderen darauf, was das an Arbeit bedeutet, und erst wenn wir das wissen, können wir den Personalbedarf, der sich daraus errechnet... (Rüdiger Sagel [fraktionslos]: Zu spät!)

­ Es mag sein, dass das zu spät ist, aber das ist ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Personaleinsatz und mit der Landeshaushaltsordnung.

MDgt Dr. Steffen Neumann (FM): Herr Klein, ich möchte auf Ihre Frage zur Verbesserung der Risikomanagementstrukturen eingehen. Das Risikomanagement ­ das werden wahrscheinlich meine Kollegen von der Basis bestätigen ­ verläuft einigermaßen vernünftig im Arbeitnehmerbereich, im sogenannten Risikomanagement 2000. Da gibt es Stellschrauben, über die man streiten kann. Das kann man im Detail vertiefen.

Wir können die Risikomanagementsysteme auf jeden Fall in den sogenannten 5000er-Bereichen verbessern, also bei den Steuerpflichtigen, die bilanzieren. Das sind Gewerbetreibende und Freiberufler. Daran sind bestimmte Bedingungen geknüpft, da hier das Risikomanagementsystem des Zeitreihenvergleichs funktioniert.

Das heißt, man muss Steuerpflichtige automationsunterstützt über mehrere Jahre beobachten, und dazu braucht man die Daten dieser Steuerpflichtigen.

In diesem Zusammenhang macht seit einiger Zeit das Wort Wir brauchen die Bilanz die Runde. Das ist völlig richtig. Allerdings muss man sehen, Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren, dass derartige Dinge immer mit Zumutungen für den Bürger verbunden sind. Ich erinnere nur daran, was die Einführung des Vordrucks Einnahmenüberschussrechnung an Irritationen in Berlin hervorgerufen hat. Ich habe noch nie erlebt, dass man sich im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit einem Steuervordruck befasst hat. Mit anderen Worten: Die Bilanz in diesem Bereich wird ebenfalls ein Problem darstellen, welches die Bürger mit zum Steuerberater nehmen müssen. Wir von der Finanzverwaltung können an die Politik nur appellieren, hilfreich mitzuwirken.

Marc Kleischmann (DSTG): Ich will noch etwas zur Automation sagen. Gerade beim Scannen hat sich noch einmal gezeigt: Wir sind nur Kunden von Also, wenn wir darum bitten, das Programm zu verbessern, dann sind es auch nur Bitten. Wir können Baden-Württemberg bitten, etwas zu ändern, aber wenn sie es nicht machen, dann haben wir Pech gehabt. Dies sage ich, um zu verdeutlichen, wie schwerfällig die IT-Arbeit unter KONSENS ist.

Manfred Lehmann (DSTG): Die Fragen von Herrn Klein und Herrn Peschkes richteten sich darauf, wie denn die Grenzen des Risikomanagements gefunden werden können, wie man denn Strukturen finden kann, um diese Aufgaben in die Verwaltung zu integrieren.

Nun, die Politik hat durch den Personalabbau Fakten geschaffen, und von daher ist die Integration des Risikomanagements ein Selbstläufer geworden. Es gibt keine Alternative dazu. Wir sind personell nicht mehr in der Lage, ohne ein umfassendes Risikomanagement die Arbeitsmasse in den Ämtern zu bewältigen. Dabei muss man sich über eines im Klaren sein: Wir managen mit diesem Verfahren zwar das Risiko, aber es bleibt ein Risiko übrig. Soll heißen: Wenn wir bereit sind, infolge eines derartigen Verfahrens derartige Steuerausfälle in minimalen Beträgen ­ über die Höhe kann man sich wissenschaftlich durchaus streiten ­ in Kauf zu nehmen, dann ist und bleibt es ein Risiko und ein Steuerausfall.

Im Bereich der Betriebsprüfungen mögen sie größer sein als im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung. Letztendlich aber sind die Strukturen nicht das Wesentliche, sondern der Grad, in dem man bereit ist zu akzeptieren, dass man durch Nichtprüfung eventuell Fälle nicht findet, dass eventuell Dinge durchs Raster fallen.