Norbert Szech Finanzamt DüsseldorfSüd Herr Schartau zur Beraterschaft

Haushalt- und Finanzausschuss 17.01. sieht man auch seine Motivation. Wir selbst wollen natürlich die Augenhöhe. Unsere Kollegen, die in Nordkirchen für den gehobenen Dienst hervorragend ausgebildet werden ­ es ist bundesweit die beste Ausbildungsstätte überhaupt ­, wollen wir haben, damit wir denen in Fällen, in denen wir nicht einer Meinung sind, auf Augenhöhe begegnen können. Den Anspruch haben letztlich der Staat und die Einnahmeverwaltung, um denen sozusagen waffengleich gegenübertreten zu können.

Norbert Szech (Finanzamt Düsseldorf-Süd): Herr Schartau, zur Beraterschaft. Ich denke, ich kann für alle Düsseldorfer Finanzämter sprechen und sagen: Wir haben ein ausgewogenes Verhältnis. Wir haben letztes Jahr Klimabesprechungen durchgeführt; zuletzt im Swissôtel in Neuss. Dort waren 260 Berater anwesend, und beim Thema ging es um die Optimierung der Zusammenarbeit. Wir haben von der Aufbauund Ablauforganisation sowie von den praktischen Schwierigkeiten berichtet. Diesbezüglich finden wir eine große Resonanz.

Ich muss allerdings gleichzeitig meinem Kollegen Thoma Hartmann recht geben: Es gibt Fälle, die sehr kompliziert sind. Da ist diese Ressource Mensch unglaublich wichtig, also der optimal ausgebildete und routinierte Praxisfuchs. Denn auch die Beraterschaft auf der anderen Seite hat diese Füchse unter sich. Im Moment liegt bei mir ein sehr komplizierter Steuerfall auf dem Tisch. Daran sind Gutachter beteiligt.

Da sind die renommiertesten Anwälte und Berater beauftragt worden. Der Fall liegt zurzeit bei meiner Vertreterin auf dem Tisch, und wir haben gestern darüber gesprochen. Wir sehen Probleme im Sachverhalt und auch in der Rechtsauffassung. Sie sehen: Wir brauchen manchmal die Hilfe der OFD und des Finanzministeriums. Insofern bedanke ich mich ausdrücklich bei Herrn Dr. Neumann dafür, dass wir eine ausgesprochen gute Zusammenarbeit zwischen einerseits OFD und andererseits Finanzministerium und Finanzämtern haben.

Wir dürfen allerdings nicht das Risiko eingehen, dass wir mit Risikomanagement den Ball flach halten und nur noch wenige Spezialisten in den Ämtern vorhalten. Dann geht dieses Spiel insgesamt nicht auf. Wir brauchen auch gute Pragmatiker und fachliche Spezialisten in den Finanzämtern. Das Risiko sollten wir nicht eingehen.

Und diesen Aspekt sollten wir weiter im Auge behalten, wenn es darum geht, wie es mit dem Personalabbau weitergeht.

Hans-Werner Kaldenhoff (DSTG): Hier ist jetzt sehr viel zum Risikomanagement und zur IT-Ausstattung gesagt worden. Die Argumentation des Finanzministeriums gefällt mir nicht immer, weil sie ein bisschen an der Wirklichkeit vorbei geht.

Zum Risikomanagement. Ich kann voll und ganz unterstützen, was meine Vorredner gesagt haben. Wir haben ein Risikomanagement, das einen gleichmäßigen Steuerausfall hat. Vor diesem Hintergrund ist die AO mit der gleichmäßigen Erhebung der Steuer völlig gerechtfertigt. Insofern stellt ein gleichmäßiger Steuerausfall eine gleichmäßige Nichterhebung der Steuer dar.

Das derzeitige Risikomanagementsystem ­ ich möchte wiederholen, was Herr Szech gesagt hat ­ muss weiter ausgebaut werden. Im Moment basiert es auf Zahlenwerken. Wenn dieses Risikomanagement irgendwann dafür eingesetzt werden soll, um

Haushalt- und Finanzausschuss 17.01. Personal einzusparen, muss es rechtliche Würdigungen vornehmen können. So weit sind wir momentan noch nicht, und auch mit der Automation hinken wir zurzeit noch hinterher.

Da das Risikomanagement so aufgebaut ist, wie es zurzeit aufgebaut ist ­ es werden lediglich irgendwelche Zahlen verglichen ­, ist es klar ­ hiermit komme ich auf die Frage von Herrn Schartau zurück ­, dass bekannt wird, welche Fälle beanstandet und welche Fälle nicht beanstandet werden. Das bekommen die Steuerberater, denen mehrere Fälle vorliegen, sehr schnell heraus; es sind schließlich gut ausgebildete Kräfte.

Das erscheint natürlich auch in Fachpublikationen. Dort steht dann, was man wo eintragen muss, damit man durch den Filter der Steuerverwaltung fällt. Das kann eigentlich nicht Sinn und Zweck eines Risikomanagements sein. Ein Risikomanagement darf unseres Erachtens nicht berechenbar sein. Jeder Steuerpflichtige, der geprüft wird ­ ob nun im Rahmen der Außenprüfung oder Veranlagung ­, muss damit rechnen, dass jeder Punkt seiner Angaben geprüft wird.

Insofern steht das Risikomanagement an einem Anfang. Allerdings gilt: Solange wir dieses Risikomanagement nicht haben, brauchen wir die Fachleute, um die Arbeit vernünftig erledigen zu können. Es hängt sozusagen alles mit allem zusammen.

Zur IT-Ausstattung: Es ist schön, Herr Spies, dass Sie die 420 Millionen ­ Gott sei Dank für Sach- und Personalkosten ­ genannt haben. Das Rechenzentrum kostet ja zu Recht auch enorm Geld für Personal. Die IT-Ausstattung hinkt aber immer hinterher, weil sich das Steuerrecht sehr schnell ändert. Damit kann die IT nicht Stand halten.

Ich möchte ein Beispiel geben. Es wird so getan, als ob wir eine tolle IT-Ausstattung hätten, mit der wir gut arbeiten könnten. Nehmen Sie mal den Bereich der Außendienste; die Programme, die aufgespielt werden müssen, wurden eben schon erwähnt. Zwangsläufig mussten nach einer gewissen Zeit ­ das ist wie in anderen Firmen auch ­ die Geräte ausgetauscht werden. Die PCs mussten ausgetauscht werden, weil sie nicht genug Speicherkapazität hatten. Natürlich: Eigentlich liefen die Geräte noch. Man hätte noch irgendwelche Spiele mit ihnen spielen können. Für den Außendienst konnte man sie aber nicht mehr verwenden.

Genauso ist es im Innendienst. Unsere Bemühungen müssen kontinuierlich weitergeführt werden. Es muss eine Menge an finanziellen Mitteln investiert werden. Erst wenn wir ein bisschen schneller geworden sind ­ das bitte ich zu berücksichtigen ­, erst wenn wir sofort auf Steuerrechtsänderungen reagieren können, dann kann man über personelle Konsequenzen ­ ich sehe allerdings nicht, dass wir jemals zu viel Personal haben werden ­ nachdenken.

Angela Freimuth (FDP): Ich möchte auf die Ersatzteilbeschaffung eingehen. Mir wurde bei einem Besuch eines Finanzamtes ­ das ist allerdings schon anderthalb Jahre her ­ mitgeteilt, dass zum Beispiel ein Problem bei der Ersatzbeschaffung von Peripheriegeräten auch darin liegt, dass das Ganze vergaberechtlich problematisch

Haushalt- und Finanzausschuss 17.01. sei. Sie können also nicht zu ihrem örtlichen Elektrogroßhandel gehen und dort für 199 einen Bildschirm oder einen Drucker kaufen.

Auch zur technischen Fortschreibung habe ich noch eine Frage. Ich habe zwischenzeitlich gehört, dass man nicht mehr auf den Kauf von Geräten setzt, sondern sich Leasingverträge bedient. Denken Sie über solche Leasingmodelle nach, bzw. werden diese praktiziert? ­ Das wäre eine Möglichkeit, wie man relativ zeitnah an technisch aktuelle Geräte käme.

Vorhin wurde angesprochen, die Steuererklärung in elektronischer Form nachzureichen. Gab es mit den Anbietern der gängigen Standardsoftware ­ so viele Firmen werden es ja nicht sein ­ Gespräche darüber, die Vordrucke zu harmonisieren?

Ich habe ­ das ist auch schon ein Jahr her ­ von Steuerberatern oftmals den Vorbehalt genannt bekommen: Selbst wenn sie es elektronisch einreichen, müssen sie es in Papierform nachreichen. Das sei fehlerbehaftet, und es gebe Schwierigkeiten. Von daher hätten sie davon Abstand genommen, Steuererklärungen elektronisch einzureichen. Ist in diesem Bereich ein Fortschritt erreicht worden? Sind Ihnen diese Fälle aus der Praxis bekannt? Welche Ideen haben Sie, um dem entgegenzutreten?

Klaus Lutter (Gewerkschaft ver.di): Ich möchte eine Anmerkung machen. Wenn Sie in die Finanzämter gehen, werden Sie mit Erstaunen feststellen, wie viele Kollegen sich privates Equipment im EDV-Bereich angeschafft haben. Denn das, was sie vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt bekommen, genügt nicht ihren Ansprüchen.

Das gilt beispielsweise für Bildschirme. Sie werden in den Finanzämtern viele Bildschirme vorfinden, die privat und nicht auf Kosten des Dienstherrn gekauft wurden.

MDgt Axel Spies (FM): Zur IT-Ersatzbeschaffung: Sie haben das Vergaberecht angesprochen und hinterfragt, ob Privatinitiativen von Beschäftigten hingenommen werden können bzw. sogar gewünscht sind. Ich kann nicht ausschließen, dass das, was Herr Lutter gerade dargestellt hat, in Einzelfällen zutrifft. Es ist nicht gewünscht, und es ist auch nicht der Regelfall. Denn die Zentralbeschaffung durch das Rechenzentrum der Finanzverwaltung ist unserer Meinung nach günstiger als der Preis, den ein Einzelner vor Ort erzielen kann. Sie dürfen sich nicht dadurch täuschen lassen, dass im Rahmen eines Sonderangebots ein Flachbildschirm 199 kostet. Dass damit eine vergleichbare Wartung und Garantieleistung verbunden ist, wie wir sie anbieten können, zeigt die Praxis meistens nicht.

Wir prüfen natürlich auch die Möglichkeit des Leasings. Und wenn Leasing günstiger ist als ein Kauf, dann sind wir schon von der Landeshaushaltsordnung her gehalten, Leasing als günstigere Lösung zu wählen.

Zur Frage, inwieweit sich gewerbliche Softwareanbieter, die Steuersoftware verkaufen, nach uns richten. In den meisten Programmen steckt ELSTER. Es wird sozusagen unbemerkt angewendet und mit der Mehrleistungsfunktion, die sich die gewerblichen Anbieter bezahlen lassen, verknüpft. Das heißt, im Hintergrund läuft ELSTER, und das muss nicht auf einem amtlichen Vordruck im Finanzamt ankommen.