Viele Friedhofsverordnungen schreiben auf öffentlichen Friedhöfen vor dass nur Meisterbetriebe die Grabsteine aufstellen dürfen

Möglichkeiten nicht genannt werden, bleiben Detailfragen, ob etwa konkrete Putzarbeiten dem Stuckakteur zuzuordnen sind oder ob man sie auch im Trockenbau ausführen darf, gänzlich offen. Hier gibt es große Probleme, die durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie gelöst werden müssen.

Ich sehe auch bei anderen Bestimmungen Probleme. Viele Friedhofsverordnungen schreiben auf öffentlichen Friedhöfen vor, dass nur Meisterbetriebe die Grabsteine aufstellen dürfen. Das halte ich für problematisch, denn das Bundesverwaltungsgericht sagt eindeutig, dass das Aufstellen von Grabsteinen keine meisterpflichtige Tätigkeit, sondern eine sogenannte nicht wesentliche, einfache Tätigkeit ist, die von Nichtmeistern ausgeführt werden darf. In Deutschland mag man den Bewerbern immer wieder sagen, dass sie es nicht dürfen, Prozesse führen und Hausdurchsuchungen vornehmen. In den letzten anderthalb Jahren sind 20 Hausdurchsuchungen vom Verfassungsgericht verworfen worden, davon alleine fünf aus Nordrhein-Westfalen.

Friedhofsverordnungen gehören sicherlich zu den Bestimmungen, die durch das Normenscreening in allen Gemeinden angepasst werden müssen.

Soweit ich mich erinnere, hatte Herr Windoffer schon angesprochen, dass es keine Notwendigkeit für Mehrfachanmeldungen geben darf. Die Energieversorgungsunternehmen verlangen von denjenigen, die Strom, Wasser oder Gas anschließen, dass sie sich in die Installateurverzeichnisse jedes einzelnen Netzversorgers eintragen.

Das ist vor dem Hintergrund der Dienstleistungsrichtlinie problematisch. Bis zum Jahr 2003 genügte für die Eintragung ins Installateurverzeichnis die Eintragung in die Handwerksrolle. Seit 2004/2005 ­ das genaue Datum müsste ich nachschauen ­ wird zusätzlich ein Meisterbrief gefordert. Es gibt aber auch diejenigen, die per Ausnahmegenehmigung durch eine Ausübungsberechtigung ohne Meisterbrief in die Rolle eingetragen worden sind und ihre Tätigkeit ganz legal ausüben dürfen.

Durch zusätzliche Hürden werden Ausnahmegenehmigungen und Ausübungsberechtigungen zwar ein bisschen weniger restriktiv erteilt; davon haben die Betroffenen aber nichts, wenn sie keinen Stromzähler anschließen dürfen. Denn sie sind nicht wirklich selbstständig, wenn sie dafür immer noch einen Meisterbetrieb beauftragen müssen, der diese Sachen unterschreibt.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen sind zu lösen, um die Möglichkeit zu haben, den Anbietern aus anderen EU-Staaten bei der Gewerbeanmeldung wirklich definitive und verlässliche Auskünfte geben zu können, was sie und in welcher Kombination sie es dürfen. Dabei spielen die Begriffe Gesamtbetrachtung und einfache Tätigkeit eine Rolle; das habe ich in meiner schriftlichen Stellungnahme detailliert ausgeführt und will es jetzt nicht wiederholen.

Es gibt Probleme mit zusätzlichen Verordnungen und mit falschen Auskünften. Wir müssen uns überlegen, wie wir erreichen können, dass die Gemeinden in Zukunft richtige Auskünfte geben.

Vorsitzender Werner Jostmeier: Zum Schluss rufe ich den DGB, Bezirk Nordrhein Westfalen auf. Wenn wir gewusst hätten, dass Sie kommen, Frau Reiter, wären Sie auch namentlich ins Tableau aufgenommen worden. Jutta Reiter (DGB Bezirk NRW): Ich möchte grundsätzlich feststellen, dass der DGB bislang keine Informationen darüber hatte, welche Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie die Landesregierung plant. Transparenz schafft Vertrauen. Das ist insofern besonders problematisch, als es eigentlich keine andere EU-Richtlinie gibt, die so durchschlagend in die Basis der Arbeitnehmer durchgedrungen ist und von der klar ist, welche Konsequenzen sie haben könnte. Wir betrachten diese Richtlinie nach Maßgabe der Folgen, die ihre Umsetzung für die Qualität und die Quantität der Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen hat. Vor diesem Hintergrund werden wir sie auch beurteilen.

Zum Einheitlichen Ansprechpartner möchte ich gerne Stellung nehmen, weil dieser Punkt für uns besonders wichtig ist und wir Anforderungen formuliert haben.

Erstens. Der DGB NRW würde es sehr begrüßen, wenn es gelingen würde, zu einer Abstimmung zwischen den Bundesländern zu kommen. Sie ist notwendig, um nicht zwischen den Bundesländern zu Verzerrungen zu kommen.

Zweitens. Wir erwarten, dass die bisherigen Verfahrens- und Kontrollbehörden einbezogen werden, auch wenn es einen Einheitlichen Ansprechpartner gibt, damit die Sanktionierung und die Kontrolle von Dienstleistungserbringern nach wie vor gewährleistet ist.

Drittens. Ein ausschließlich elektronisches System reicht nicht aus, die Daten aufzunehmen. Es muss eine persönliche Beratung geben, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt.

Viertens. Der Einheitliche Ansprechpartner muss hinsichtlich der arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Bestimmungen in unserem Land informieren. In der Erstberatung müssen folgende Bereiche erfasst werden, die für uns sehr wichtig sind:

­ tarifliche und gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen,

­ Bestimmungen hinsichtlich der sozialen Sicherheit,

­ Bestimmungen hinsichtlich des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes,

­ Informierung über die Steuerpflicht und die Pflicht, sich beim Finanzamt im Rahmen der Steuerpflicht erfassen zu lassen,

­ Informierung über die betriebliche Mitbestimmung,

­ Informierung über die zulassungspflichtigen Handwerksberufe,

­ Zurverfügungstellen dieser Informationen auf einer Website in allen Amtssprachen sowie

­ kompetente Weitervermittlung durch den Einheitlichen Ansprechpartner bei spezifischer Rechtsberatung.

Zur Qualifizierung und Struktur der Einheitlichen Ansprechpartner: Nach unserer Auffassung ist die Bereitstellung von Informationen in anderen Gemeinschaftssprachen sehr elementar. Wir erwarten, dass die Stellen der Einheitlichen Ansprechpartner hinreichend stark besetzt und mit den erforderlichen Kompetenzen versehen werden.

Es kann also nicht eine Person geben, die alles macht, sondern es müssen mehrere Personen sein, die eine kompetente vollständige und umfassende Beratung gewährleisten können.

Bezüglich der Ansiedlung der Einheitlichen Ansprechpartner ist für uns vor allen Dingen wichtig, dass es sich um eine interessensneutrale Beratung handeln sollte. Sie kann nur durch eine staatliche Stelle gewährleistet werden. Daher spricht sich der DGB für die Ansiedlung bei staatlichen Stellen aus. Auf jeden Fall muss der Einheitliche Ansprechpartner der öffentlichen Kontrolle und der staatlichen Aufsicht unterliegen. Es muss auch transparent sein, wer wie beraten wird.

Beim Normenscreening gibt es das Problem der Inländerdiskriminierung. Wir halten es für ganz besonders notwendig, zu einem Prozess zu kommen, in dem wir das Verfahren gemeinsam abstimmen. Denn die Rechtsbereiche berühren sich gegenseitig; wir können nicht in einem Rechtsbereich etwas streichen, ohne dass es Auswirkungen auf einen anderen hätte. Daher sind für uns die Transparenz und die Zusammenarbeit bei einem beeinflussbaren Prozess absolut notwendig, um die Umsetzung für Nordrhein-Westfalen passend zu gestalten.

Vorsitzender Werner Jostmeier: Meine Damen und Herren, ich weise nochmals darauf hin, dass uns noch weitere schriftliche Stellungnahmen vorliegen, deren Autoren aus Zeitgründen aber nicht mehr zu Wort kommen können. Das gilt unter anderem für den Verband Freier Berufe im Lande NRW e. V. ­ Gibt es Wortmeldungen?

Wolfram Kuschke (SPD): Ich habe eine Frage an Herrn Lattmann und an Herrn Dr. Windoffer. Herr Dr. Windoffer, in Ihrer schriftlichen Stellungnahme gehen Sie die unterschiedlichen Modelle durch und kommen auf die Kooperation von Kommunen und Kammern zu sprechen. Sie schreiben: Etwaige Kooperationspflichten zögen ferner Probleme unter dem Gesichtspunkt der Kooperationshoheit der Kommunen nach sich. Was ist aus Ihrer Sicht ein Problem, das man überwinden müsste, wenn man zu einer solchen Kooperationslösung kommt?

Von Ihnen und von Herrn Lattmann wüsste ich gerne, ob sich außer dem Komplex der Kooperationspflichten noch andere Dinge aus den hoheitlichen Aufgaben der Kommunen ergeben, die den Lösungsweg der Kommunen noch stärker machen als bislang oder die gegen eine Kooperationslösung sprechen.

Frau Reiter, Sie hatten auf die Nichtbeteiligung des Deutschen Gewerkschaftsbundes hingewiesen. Das werden wir sicherlich noch einmal aufgreifen und vertiefen müssen. Auch mir ist aufgefallen, dass im Bericht der Landesregierung, den der Ausschuss bekommen hat, das Wort Gewerkschaften an keiner Stelle auftaucht. Der Fairness halber muss man sagen, dass das auch für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe gilt. ­ Sie haben vorhin davon gesprochen, dass staatliche Stellen infrage kommen, um die Gefahr einer Interessenvertretung auszuschließen. Weil dieser Begriff häufig sprachlich unsauber verwendet wird, möchte ich nachfragen: Können damit auch Kommunen gemeint sein?