Ausbildung

Roland Katzy (Gertrud-Bäumer-Berufskolleg): Herr Kaiser hatte mich in drei Punkten direkt angesprochen. ­ Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass man von den Erfahrungen der 19 Regionen ausgeht und von dort aus ausweitet. Nicht alle Schulen und Schulformen sind in diesen Regionen beteiligt gewesen. Da ich auch der Sprecher der Steuergruppe bin, rede ich von Duisburg: Wir sind jetzt intensiv damit beschäftigt, die Zahl von zurzeit 54 beteiligten Schulen auf 170 Schulen in Duisburg auszuweiten. Dieser Prozess ist nicht so einfach. Mit den bestehenden Erfahrungen kann man natürlich auch weitere Regionen erschließen. Ich versuche gerade, diese Entwicklung im Kreis Kleve anzustoßen. Im politischen Raum wird es dazu ausführliche Diskussionen geben. Deshalb kann man schon sagen, dass wir weitermachen. Eine Entwicklung aus den Regionen heraus halte ich für richtig.

Zum Verhältnis von Steuergruppe zu Lehrerrat: Der Lehrerrat hat andere Aufgaben als die Steuergruppe, auch wenn wir ihn jetzt mit Personalratsaufgaben versehen. Er hatte auch schon vorher andere Aufgaben. Die Steuergruppen sind eher eine Ideenschmiede für ganz neue Entwicklungen, vor allem beim Unterricht. Insofern liegt hier ein anderer Schwerpunkt, der aber wichtig ist, weil es nicht nur um die gewählten Vertreter geht. Wir müssen das gesamte Kollegium erschließen. Über Steuergruppen ist sehr viel Mitarbeit möglich. Das hat für die Kultur, für das Klima an einer Schule eine sehr große Bedeutung.

Ihren dritten Punkt habe ich nicht ganz verstanden; Sie haben ihn direkt an mich gerichtet. Dabei ging es um die einheitliche Bezahlung unterschiedlicher Professionen.

Bei der Kapitalisierung haben wir unterschiedlich bezahlt. Denn nicht hinter allen Professionen steht eine Lehrerausbildung. Vielleicht handelt es sich auch um einen Musiker oder um einen Handwerksmeister.

(Klaus Kaiser [CDU]: Es geht darum, dass unterschiedliche Schulen unterschiedlich bezahlt haben! Dass Sie unterschiedliche Professionen unterschiedlich bezahlt haben, ist okay! Aber es gibt Schulen, die andere Tarife hatte als ihre Nachbarschulen!)

­ In Duisburg haben wir das über die Region koordiniert. Deshalb war die Bezahlung nicht unterschiedlich. Daher ist es ganz wichtig, die regionale Bildungslandschaft auch vom Apparat her zu organisieren; dann läuft es zusammen. Wir hatten ein sogenanntes Bildungsbüro, in dem diese Dinge ­ also auch der Overheadprojektor ­ zusammengelaufen sind. Das ist schon ein wichtiger Punkt, der sich aber sehr gut organisieren lässt.

Dorothea Schäfer (GEW): Frau Beer, es ist uns wichtig gewesen, dass bei einer Übertragung von Aufgaben der Personalräte auf die Lehrerräte diese für ihre Tätigkeit auch entlastet werden.

Vorhin ist von Herrn Hansis natürlich zu Recht darauf hingewiesen worden, dass das, von dem wir wissen, dass es übertragen werden soll, nur in zwei Punkten die Mitbestimmung berührt.

Gleichzeitig besagt allerdings die Rückmeldung der Lehrerräte aus den Selbstständigen Schulen im Modellprojekt, dass zusätzliche Zeit für die Arbeit des Lehrerrates in dieser Rolle wichtig ist. In § 69 Abs. 6 heißt es dazu denn auch, dass die Mitglieder des Lehrerrates unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben von der Unterrichtsverpflichtung angemessen entlastet werden - Näheres regele die Verordnung - und die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen ermöglicht wird. Dies sei so - so auch der Staatssekretär in der Schulausschusssitzung im April - vereinbart worden.

Klar war aber auch: Wir wollen eine solche Entlastung nicht auf Kosten anderer Tatbestände. Denn wenn die in den letzten Jahren ohnehin ganz stark verringerten Anrechnungsstunden gleichzeitig zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen dienen sollen, dann kann nicht einem ganz stark mit Korrekturen belasteten Kollegen eine Stunde weggenommen werden, um sie dem Lehrerrat zu geben. Eine solche Koppelung war von uns natürlich nie beabsichtigt. Das heißt: Wenn eine Entlastung, auch der Anspruch auf Entlastung, verankert wird, dann selbstverständlich nur bei Zurverfügungstellung zusätzlicher Ressourcen.

In der Begründung des uns Anfang Mai zugegangenen Gesetzentwurfs hingegen ist zu lesen, dass eine Ausweitung der Anrechnungsstunden nicht nur nicht im laufenden Jahr - da der Haushalt für 2008 schon beschlossen ist, ist dies vielleicht auch gar nicht mehr regelbar -, sondern auch für die Zukunft, wenn alle Schulen sukzessive in das Projekt aufgenommen werden, nicht geplant ist. Unseres Erachtens jedoch muss dieser Topf zweifelsohne aufgestockt oder muss ein anderes Budget geschaffen werden.

Die nunmehr vorgesehene Regelung widerspricht auch der in dem Absatz vorgenommenen Festlegung, nach der eine Entlastung nicht auf Kosten anderer Zeit erfolgen soll. - Das Gleiche gilt übrigens für die Leitungszeit der Schulleiterinnen und Schulleiter.

Zu der Frage von Herrn Link nach dem Zeitrahmen: Ich halte das Ganze für ein übereiltes Verfahren. Seit Oktober haben wir auf diesen Gesetzentwurf gewartet, Anfang Mai ist er erst eingegangen; vielleicht können dazu noch Herr Kaiser oder jemand aus der FDP-Fraktion etwas sagen. Für die Schulen im Modellvorhaben ist es zwar notwendig, dass die Umsetzung der Neuerungen ohne Bruch zu Beginn des neuen Schuljahres möglich ist, für alle anderen Schulen allerdings spielt eine weitere zeitliche Verzögerung keine Rolle, denn zum 1. August dieses Jahres wird wahrscheinlich keine weitere Schule in die Eigenständigkeit gehen können. Wir hielten das auch nicht für sinnvoll, da zum Beispiel die erforderliche Qualifizierung in den Sommerferien gar nicht mehr realisierbar wäre. Wenn es zutrifft, dass Zeit bis 2012 bleibt, ständen vier Jahre zur Verfügung, die Qualifizierung von Schulleitungen und Lehrerräten durchzuführen.

Verordnung oder Gesetz? - Dazu ist alles gesagt. Herr Kaiser, ich glaube, Sie hätten es lieber über eine Rechtsverordnung geregelt.

(Klaus Kaiser [CDU]: Kommt ja!)

- Ja, für die beamtenrechtlichen Zuständigkeiten. - Aber dass sich die Regelungen betreffend den Lehrerrat nunmehr im Schulgesetz wiederfinden müssen, das begrüßt die GEW und das haben wir ja auch durch das Battis-Gutachten zusammen mit dem DGB auf den Weg gebracht. Wilfried Lohre (Bertelsmann Stiftung): Ich möchte auf die Frage von Herrn Kaiser eingehen, ob der Zeitrahmen bis 2012 richtig gewählt worden ist. - Man muss sich überlegen, wofür man den Zeitrahmen braucht.

Will man nur das Gesetz so, wie es jetzt steht, umsetzen, könnte dies zum 1. Oktober 2008 geschehen. Dazu braucht man keine Zeit. Das ist genau das, was ich vorhin meinte: Um den juristischen Prozess durchzuziehen, bedarf es dieses Zeitrahmens nicht.

Was will man also bis 2012 tun? - Will man in der Zeit im Einvernehmen mit den Schulträgern das Backoffice aufbauen? - Ich kann nicht abschätzen, ob man dazu vier Jahre benötigt, aber in dieser Zeit müsste man auf jeden Fall schaffen.

Schafft man aber in der Zeit die Fortbildung? - Will man dieses Ziel sukzessive erreichen, sollte man das deutlich sagen und einen Plan haben.

Das Dumme ist: Wenn man einen Plan zum Aufbau des Backoffice und einen Plan zur Durchführung der Fortbildung erarbeitet, müsste dahinter ein Plan stehen, welche Schulen in welcher zeitlichen Taktung an der Reihe sein sollen. Das jedoch kollidiert mit dem Gedanken der Freiwilligkeit.

Sollte hingegen die Absicht bestehen, einfach vier Jahre ins Land ziehen zu lassen, um das ganze Vorhaben ein bisschen schmackhaft zu machen, dann hätten Sie vier Jahre verdaddelt. Dann wäre es Blödsinn, den Zeitrahmen auf vier Jahre auszudehnen.

Anders herum: Ich halte einen Zeitraum bis 2012 für absolut vertretbar, wenn klare Pläne für den Aufbau der Unterstützungslinien für Schulleitung, für Lehrerräte usw. bestehen.

Sie haben vorhin gesagt, im Gesetz geregelt sein sollten nur die großen und wichtigen Dinge. - Das kann ich absolut nachvollziehen. Ein Beispiel: Im Gesetz ist geregelt, dass die Mitglieder der Lehrerräte so etwas wie ein Recht auf Fortbildung besitzen. - Das finde ich gut, frage aber sofort, warum an dieser Stelle nicht auch geregelt ist, dass Schulleitern bzw. werdenden Schulleitern ein ebensolches Recht zusteht oder ihnen vielleicht sogar eine Fortbildungspflicht auferlegt wird. Warum ist das nicht auf der gleichen Ebene, also gesetzlich, geregelt?

Es erzeugt auch bei uns ein gewisses Unwohlsein, dass man etwas Abstraktes, was ich durchaus nachvollziehen kann, nicht mit dem unterfüttern kann, was letztendlich vorgesehen ist.

Wie schnell ist eine Lehrerfortbildung auf die Beine zu stellen? - Zu unterscheiden ist zwischen den Fortbildungsnotwendigkeiten auf rechtlichem Gebiet, etwa in Bezug auf das Dienstrecht, und den Fortbildungen zur Entwicklung von Führungskompetenzen.

Das eine ist eine langwierige Geschichte, betrifft alle Lehrer, kostet richtig Geld und Zeit und man sollte morgen damit anfangen. Zu dem anderen geistern in diesem Land seit mindestens zwölf Monaten Ideen, wie man das pfiffig und relativ kostengünstig lösen könnte, und zwar für Schulleitungen, potenzielle Schulleitungen sowie für Lehrerräte.