Darüber hinaus müsse man wesentlich seltener Verordnung ändern wenn man von vornherein beide Geschlechter berücksichtigte

Somit frage sie sich, ob die Landesregierung davon ausgehe, dass dieses hohe Amt für längere Zeit nicht mehr von einer Frau wahrgenommen werde.

Darüber hinaus müsse man wesentlich seltener Verordnung ändern, wenn man von vornherein beide Geschlechter berücksichtigte. In der heutigen Zeit sollte dieses Vorgehen ihrer Meinung nach auf allen Ebenen angekommen sein. Sie fordert die Landesregierung auf, als Vorbild beide Geschlechter zu nennen.

Barbara Steffens (GRÜNE) stimmt Ursula Doppmeier zu, man solle die Bezeichnung Landrätin verwenden, wenn man beabsichtige, sich auf eine Bezeichnung zu beschränken. Gleichwohl wolle sie von der Landesregierung wissen, ob das Gleichstellungsministerium nach Formulierungsvorschlägen gefragt worden sei, da die Landesregierung ein Heft mit Formulierungsvorschlägen herausgegeben habe. Sie halte dieses Vorgehen gerade vor dem Hintergrund, dass es nur noch eine Landrätin gebe, für das fatale Signal, es handele sich um einen männlichen Posten.

Regina van Dinther (CDU) widerspricht, auch in Soest gebe es eine Landrätin.

MRin Susanne Scherers (IM) antwortet auf die Frage von Barbara Steffens, man habe selbstverständlich die ressortübergreifende Normprüfstelle eingebunden, die insbesondere unter Bürokratieabbaugesichtspunkten mit dem Vorschlag einverstanden gewesen sei. Auch die entsprechende, von Barbara Steffens erwähnte Broschüre liege vor.

Bei dieser Norm handele es sich um Binnenorganisationsrecht, in dem allein die Frage geregelt werde, welche Kreispolizeibehörde für welchen Polizeibezirk zuständig sei. Durch § 2 bleibe das Signal nach außen gewährleistet, denn natürlich führe die Landrätin Herford diesen Titel als Kreispolizeibehörde auch weiterhin.

Hier gehe es um Bürokratieabbau und um die Frage, ob man eine Verordnung unter Beteiligung des Parlaments jedes Mal dann ändern müsse, wenn es durch eine Wahl auf örtlicher Ebene einen geschlechterbezogenen Wechsel der Behördenleitung gebe. Die Normprüfstelle habe das Vorgehen der Landesregierung für den richtigen Weg gehalten.

Gerda Kieninger (SPD) fragt Dr. Gierden-Jülich nach der Einschätzung des Frauenministeriums und einer besseren Formulierung.

Barbara Steffens (GRÜNE) fragt nach der Vereinbarkeit mit § 4 Landesgleichstellungsgesetz, der in Bezug auf geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen bestimme: Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden. Sie halte dieses Vorgehen für ein Einfallstor, gegen das sich das Landesgleichstellungsgesetz wende, das auch die Landesregierung zur Kenntnis nehmen müsse. Solche Entscheidungen dürften nicht mit dem Deckmäntelchen des Bürokratieabbaus kaschiert werden. Es handele sich nicht um Bürokratieabbau, wenn man nur die weibliche Amtsbezeichnung verwende.

Dr. Marion Gierden-Jülich (Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration) führt aus, dem Frauenministerium sei sehr an einer geschlechtergerechten Sprache gelegen. Auf die von Barbara Steffens angesprochenen Grundsätze habe man sich mit den anderen Ressorts mit viel Engagement verständigt.

Man gehe deshalb davon aus, dass ihre Umsetzung beachtet werde. Denn es gebe innerhalb der Landesregierung den Konsens, die von Barbara Steffens genannte Handreichung als Präzisierung des Landesgleichstellungsgesetzes zur Grundlage des Regierungshandelns zu machen.

Sie räumt ein, dass ihr Ministerium an der Entstehung der Verordnung nicht beteiligt gewesen sei, weshalb sie im Einvernehmen mit dem Innenministerium prüfen wolle, ob man zu einer Formulierung kommen könne, die dem Gebot der Gleichbehandlung der Geschlechter entspreche.

MRin Susanne Scherers (IM) erläutert nochmals, auch das Innenministerium habe die von Barbara Steffens erwähnte Broschüre studiert. Es gehe um die Bezeichnungen von Funktionen und Behörden. Wenn es einen neutralen Begriff für die Behörde gäbe, hätte man ihn ausgewählt.

Im Moment bestehe eine lange Liste der einzelnen Landräte oder Landrätinnen, die man bei jedem Wechsel verändern müsse, was zu einem unterjährigen Verordnungsänderungsbedarf führe, der mit Aufwand verbunden sei. Insofern betreffe die Änderung wohl das Bürokratieabbaugesetz.

Barbara Steffens (GRÜNE) betont, das Gleichstellungsgesetz sei etwas anderes als die von ihr genannte Broschüre, denn es handele sich um ein Gesetz, an das sich jedes Ministerium halten müsse. Dort heiße es eindeutig: Gesetze und andere Rechtsvorschriften sollen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen. Im dienstlichen Schriftverkehr ist auf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten.

Deshalb könne MRin Susanne Scherers nicht behaupten, die in Rede stehende Verordnung falle nicht unter das Landesgleichstellungsgesetz, weil es sich um Binnenorganisationsrecht handele. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz seien verbindlich die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden, sofern man keine geschlechtsneutrale Personenbezeichnung finden könne.

Gerda Kieninger (SPD) pflichtet Barbara Steffens bei, das Landesgleichstellungsgesetz gelte auch für das Innenministerium, weshalb man entweder eine geschlechtsneutrale Personenbezeichnung finden oder aber beide Geschlechter nennen müsse. Sie begrüße die Zusage von Dr. Gierden-Jülich, noch einmal mit dem Innenministerium sprechen zu wollen. Da es im Frauenministerium viele kompetente Mitarbeiter gebe, vermute sie, dass es nicht zu einer solchen Verordnung gekommen wäre, wenn das Gespräch mit dem Frauenministerium vorher stattgefunden hätte.

Allerdings solle der Ausschuss ein deutliches Signal setzen. Wenn es so schwierig sei, eine neutrale Formulierung zu finden, müsse man tatsächlich den Vorschlag von Ursula Doppmeier aufgreifen und die Bezeichnung Landrätinnen verwenden. Alle zehn oder 20 Jahre könnte man dann zwischen beiden Formen wechseln. Sie sei gespannt, wie sich die Landräte fühlten, wenn die Verordnung von Landrätinnen rede. Schließlich dürfe man nicht ins Mittelalter zurückfallen, sondern müsse zukunftsorientiert handeln. § 4 Landesgleichstellungsgesetz sei auch an dieser Stelle einzuhalten.

Ingrid Pieper-von Heiden (FDP) fragt nach dem bürokratischen Aufwand bei der Formulierung Landrat bzw. Landrätin. Diese Formulierung würde unabhängig davon gelten, ob es sich um einen Landrat oder eine Landrätin handelte.

Vorsitzende Elke Rühl fordert Ursula Doppmeier auf, ihren Vorschlag zu wiederholen, um zu einem Signal des Ausschusses zukommen.

Ursula Doppmeier (CDU) spricht sich dafür aus, den Vorschlag von Dr. Gierden-Jülich aufzunehmen, noch einmal mit dem Innenministerium zu sprechen und bei der nächsten Ausschusssitzung über das Ergebnis zu berichten. Anschließend könne man das weitere Vorgehen überdenken. Denn bislang sei das MGFFI völlig übergangen worden.

Gerda Kieninger (SPD) bittet darum, in diesem Fall den Innenausschuss mit der Bitte anzuschreiben, diesen Punkt von der Tagesordnung zu streichen und ihn erst dann wieder aufzurufen, wenn das weitere Vorgehen geklärt sei.

Der Ausschuss kommt überein, den Vorschlägen von Ursula Doppmeier und Gerda Kieninger zu folgen.