Feuerwehr und Justizvollzugsbeamte müssen unter physischer und psychischer Belastung schnell und verantwortlich tätig werden

Haushalts- und Finanzausschuss (73.) 21.08.

Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform (56.) ste Innenausschuss (43.) immer wieder lebensbedrohlichen Situationen ausgesetzt, zum Beispiel beim Brand eines Hauses oder bei der täglichen Arbeit mit inhaftierten Menschen.

Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte müssen unter physischer und psychischer Belastung schnell und verantwortlich tätig werden. Dabei werden Einsätze unter widrigsten äußeren Bedingungen durchgeführt.

Ich möchte zwei Beispiele erwähnen. Einsatzkräfte der Feuerwehr bekämpften in einem Chemiepark das Feuer an einem brennenden Tank, der mit einem explosiven und hochgiftigen Inhalt gefüllt war. Die Statiker zweifelten an der Stabilität des Tankes. Aber dennoch wurde von den Einsatzkräften weitergearbeitet, was ein todesnahes Erlebnis war.

Nur vor wenigen Tagen gab es einen Gasalbtraum in Mönchengladbach. Plötzlich ist die Luft weg; die ersten Helfer brechen bewusstlos zusammen ­ heißt es einen Tag später in den Medien. Bei diesem Großalarm waren über 480 Helferinnen und Helfer eingesetzt.

Die Arbeitsmediziner, die die vielfältigen Stressfaktoren von Feuerwehrbeamten untersucht haben, sind zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: Die Lebenserwartung eines Feuerwehrbeamten ist ca. sieben Jahre kürzer als bei anderen Beamtinnen und Beamten.

Weil die Polizei-, Feuerwehr- und Gitterzulage eine materielle Entschädigung für dienstbedingte Belastungen ist, muss sie am Ende der aktiven Dienstzeit bei der Berechnung des Pensionsanspruchs berücksichtigt werden. Die erlittenen traumatischen und traumatisierenden Verletzungen sind nicht mit dem Tag des Übergangs in den Ruhestand verheilt, meine Damen und Herren Abgeordneten!

Wir erleben im Einsatz vor Ort unter anderem lebensbedrohliche Situationen, Tod von Kollegen, Tod von Kindern, Großlagen und bizarre Selbstmorde. Bei Haus- und Zimmerbränden treffen wir auf Schwerstverletzte und Tote. Wir müssen Todesnachrichten überbringen. Diese Aufzählung könnte ich noch lange fortführen. Die Einsätze unter Todesangst und die todesnahen Erlebnisse honoriert der Dienstherr durch die Polizei-, Feuerwehr- und Gitterzulage, die im ersten Jahr 63,69 und nach zwei Jahren 127,38 beträgt ­ wohlgemerkt: brutto, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Durch die Föderalismusreform kann der Gesetzgeber in NRW selbst entscheiden.

Die Abgeordneten des Freistaats Bayern haben sich vor ihre Beschäftigten bei Polizei, Justiz und Feuerwehr gestellt und die Ruhegehaltsfähigkeit der entsprechenden Zulage verlängert. Meine Damen und Herren Abgeordneten, nehmen Sie sich die Bayern zum Vorbild! Was in Bayern geklappt hat, sollte doch sicherlich auch in unserem schönen NRW klappen! Wo bleibt Ihre beamtenrechtliche Fürsorge gegenüber Polizei-, Feuerwehr- und Vollzugsbeamten?

Zusammenfassend kann ich für ver.di sagen: Polizei-, Feuerwehr- und Vollzugsbeamte dürfen nicht als Sparschweine des Landes NRW behandelt werden. Zutreffend ist: Die Zulage soll die Beschwernisse und besonderen Belastungen der aktiven und

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Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform (56.) ste Innenausschuss (43.) inaktiven Zeit ausgleichen. Solche Belastungen bestehen auch nach dem Eintritt in den Ruhestand. Aus diesem Grunde fordert ver.di NRW die Abgeordneten auf, sich dafür einzusetzen, dass die Feuerwehr-, Polizei- und Gitterzulage wieder ruhegehaltsfähig werden bzw. bleiben muss.

Die Einführung der genannten Zulage begründet sich damit, dass diese Bereiche besonders erhöhte Anforderungen und Belastungen aufweisen. Es wäre eine unbillige Härte, wenn die Ruhegehaltsfähigkeit wegfallen würde.

Vorsitzende Anke Brunn: Lieber Kollege, ich erinnere an die Redezeit.

Ortwin Bickhove-Swiderski (ver.di Landesbezirk NRW): Ich bin sofort fertig. ­ Wir berufen uns auch auf den Vertrauensschutz gemäß § 81 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz. Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Experten von Feuerwehr und Strafvollzug gern zur Verfügung. Wir möchten Sie bitten, die Einsatzkräfte und die Laufbahn nicht gegeneinander auszuspielen.

Sie sollten wissen: 80 % der Feuerwehrbeamtinnen und -beamten befinden sich in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8. Wir leisten vor Ort ausgezeichnete und professionelle Arbeit auf höchstem Niveau. Für gute Arbeit muss es gutes Geld geben!

Eckhard Schwill (Deutscher Beamtenbund/komba gewerkschaft NRW): Im Namen des dbb NRW und der komba gewerkschaft möchte ich zur Frage der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage Stellung nehmen. Vorab möchte ich aber unseren Unmut zum Ausdruck bringen, dass wir als komba gewerkschaft zu dieser Anhörung offiziell keine Einladung bekommen haben. Ich gehe davon aus, dass das ein Versehen war und dass so etwas in Zukunft nicht mehr geschehen wird.

Wir haben eine Stellungnahme zu den Fragen abgegeben, die Sie uns gestellt haben. Darauf möchte ich verweisen. Ich darf ergänzend dazu noch einige Punkte vortragen. Ich möchte insbesondere auf die Begründung des Bundestages zum Fünften Besoldungsänderungsgesetz eingehen, in dem die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage begründet worden ist. Der Bundestag hat deutlich gemacht, dass die Feuerwehrzulage ein Bezügebestandteil geworden ist, der den Lebenszuschnitt des Beamten und seiner Familie mitprägt. Nach Ansicht des Bundestages wäre es eine unbillige Härte, wenn dieser Gehaltsbestandteil bei der Berechnung des Ruhegehaltes unberücksichtigt bliebe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das gilt heute genauso! Die komba gewerkschaft und der dbb sehen es als unbillige Härte an, wenn die Feuerwehrzulage in Zukunft nicht mehr ruhegehaltsfähig ist.

Die Feuerwehrzulage wird an die Beamten im Einsatzdienst der Feuerwehr gezahlt, um die Besonderheiten des Einsatzdienstes abzugelten. Ein Betrag in Höhe von 127,38 wird deshalb gezahlt, weil die Feuerwehrbeamten jeden Tag ihr Leben riskieren, jeden Tag Menschen in besonderen Notlagen helfen und jeden Tag mit

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Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform (56.) ste Innenausschuss (43.) Ausnahmesituationen konfrontiert werden, die Sie und ich hoffentlich nicht erleben müssen. Jeden Tag sehen Sie in der Zeitung oder in den Fernsehnachrichten Bilder von schrecklichen Unfällen, von Bränden und von anderen Katastrophen, in denen Menschen zu Tode kommen oder schwer verletzt werden.

Die Frauen und Männer auf der Zuschauertribüne sehen das jeden Tag und müssen es live miterleben. Diese Dinge, mit denen sie konfrontiert werden, bleiben im Gedächtnis. Sie begeben sich oft in Lebensgefahr. Ich erinnere nur an den Gasunfall in Mönchengladbach. Er hat gezeigt, dass die Feuerwehrleute und die Polizisten vor Ort sind und ihr Leben riskieren, um Menschen zu retten.

Alle diese Eindrücke und Geschehnisse müssen verarbeitet werden und lassen die Feuerwehrbeamten nicht mehr los. Deshalb gibt es zum Glück in den Feuerwehren Teams, die eine psychosoziale Unterstützung der Feuerwehrkräfte nach schwierigen Einsätzen ermöglichen. Dennoch haben viele Feuerwehrbeamte psychische Probleme ­ auch nach Eintritt in den Ruhestand ­, weil sie die Geschehnisse in den Einsätzen nicht verarbeiten können. Darüber hinaus sind sie durch die besonderen körperlichen Belastungen im Einsatzdienst im Alter stärker verbraucht als Beschäftigte in anderen Bereichen.

Daher kann nicht gesagt werden, dass die Belastungen, die als Begründung für die Feuerwehrzulage gelten, mit dem Eintritt in den Ruhestand nachlassen. Deshalb muss aus Sicht der komba gewerkschaft und des Deutschen Beamtenbundes die Ruhegehaltsfähigkeit auf jeden Fall erhalten bleiben.

Lassen Sie mich noch kurz auf mögliche finanzielle Belastungen der Haushalte durch die Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit eingehen. Geht man davon aus, dass im Jahr durchschnittlich 500 Feuerwehrbeamte in den Ruhestand gehen und beim Ruhegehalt eine Feuerwehrzulage von durchschnittlich 70 pro Monat berücksichtigt wird, ergibt sich pro Jahr ein Betrag von 420.000.

Die komba gewerkschaft und der dbb sind der Auffassung, dass dieser Betrag auch in Zeiten knapper Haushalte für die hervorragende Leistung der Feuerwehrbeamten aufgebracht werden muss. Die Feuerwehrbeamten haben es nicht verdient, im Ruhestand Geld abgezogen zu bekommen, obwohl sie sich in ihrer aktiven Zeit mit Leib und Leben für die Bevölkerung eingesetzt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, machen Sie von Ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch und sichern Sie die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage für alle Laufbahngruppen im Einsatzdienst der Feuerwehr!

Michael Böcker (Interessenvertretung der Feuerwehr e. V.): Als Erstes möchte ich einen Gruß aus dem Landtag von Bayern schicken. Heute Morgen habe ich mit Frau Kamm aus dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des bayerischen Landtags telefoniert und mit ihr über die Feuerwehrzulage gesprochen.

In Bayern ist entgegen dem Statement von Herrn von Lennep heute noch nichts geregelt. Man hat das bis Ende 2010 aufgeschoben.