Zum Schluss noch einige Anmerkungen Herr Kronenberg ich weiß aus vielen Diskussionen dass Sie ein Herz für Feuerwehren haben

Haushalts- und Finanzausschuss (73.) 21.08.

Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform (56.) ste Innenausschuss (43.) etwas wissen, sollten Sie sich auch melden. ­ Inwieweit ist diese Rechtsauffassung durch bestehende Entscheidungen gestützt? Oder steht dieser Streit noch im Raum?

Zum Schluss noch einige Anmerkungen: Herr Kronenberg, ich weiß aus vielen Diskussionen, dass Sie ein Herz für Feuerwehren haben. Ich bin ­ vielleicht trifft es auch den Falschen ­ über Ihre Feststellung auf Seite 2 Ihrer schriftlichen Stellungnahme als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände entsetzt, wo es heißt:

Über die gesundheitlichen, familiären und sozialen Folgen der Tätigkeit als Feuerwehrbeamter gibt es unseres Wissens keine empirischen Erkenntnisse. Es ist uns auch nicht bekannt, ob Langzeitstudien hierzu vorliegen.

Darüber bin ich gestolpert. Ich möchte nur zwei Untersuchungen nennen, weil das sonst den Rahmen sprengt. Herr Strang hat sich ausführlich in seiner Stellungnahme auf Studien bezogen, die in Köln gemacht wurden. Auch Herr Wendt bezieht sich auf wissenschaftliche Untersuchungen. Könnten Sie bitte ausführen, um welche Studien es sich dabei handelt? Viele Sachverständige zitieren Zahlen, die sie sich sicherlich nicht ausgedacht haben. Sie werden über irgendwelche Erkenntnisse verfügen.

Ich bitte die beiden genannten Experten, die Quellen ihrer Ausführungen zu benennen. Können Sie die Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände teilen? Was setzen Sie dem entgegen? Herr Kronenberg, ich finde es etwas gewagt, das so in den Raum zu stellen.

Hans-Willi Körfges (SPD): Auch ich bedanke mich ausdrücklich für die vorliegenden Stellungnahmen. Als Wahlkreisabgeordneter für Mönchengladbach hatte ich am Samstagabend anlässlich eines ganz anderen Ereignisses Gelegenheit, mit mehreren Feuerwehr- und Polizeibeamten zu sprechen, die unter dem unmittelbaren Eindruck der Beinahekatastrophe in Mönchengladbach standen. Alles, was sie gesagt haben, deckt sich mit dem, was mir vermittelt worden ist. Denn auch Katastrophen, die nicht eintreten, hinterlassen offensichtlich bei der Verantwortlichen und den Leuten, die vor Ort tätig waren, ganz erhebliche Eindrücke. Insoweit möchte ich darauf verzichten, durch eine Nachfrage zur Belastungssituation das sehr deutliche Bild, das von den Sachverständigen gezeichnet worden ist, zu vertiefen.

Als kommunalpolitisch Zuständiger der SPD-Landtagsfraktion möchte ich auf einen ganz anderen Bereich zu sprechen kommen. Mich haben die Stellungnahme und insbesondere die mündlichen Ausführungen von Herrn Kronenberg verwundert.

Wenn wir anerkennen, dass besondere Belastungssituationen vorliegen, die auch nachwirken, kommt es mir manchmal vor, als sei der systematisch-formale Zusammenhang, der immer wieder genannt wird, die Landesregierung werde aufgefordert, eine Dienstrechtsreform zu machen ­ dabei machen wir gern mit ­, ein vorgeschobenes Argument, um die eigentlichen fiskalischen Interessen, die unter Umständen gegeben sind, ein wenig zu übertünchen.

In diesem Zusammenhang habe ich an Herrn Kronenberg die Frage zu den Vorschlägen von Frau Böhm, eine Übergangsregelung nach dem Motto zu schaffen:

Haushalts- und Finanzausschuss (73.) 21.08.

Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform (56.) ste Innenausschuss (43.) Man kann sich auf alles verlassen, nur nicht darauf, dass es kurzfristig eine komplette Rechtsreform gibt. Das würde den Gesetzgeber unter Druck setzen, sich um eine Gesamtlösung zu kümmern. Aber man könnte bis dahin zumindest die Interessen der betroffenen Beamtinnen und Beamten sichern. Was halten die kommunalen Spitzenverbände fernab von systematischen Bedenken davon, die Ruhegehaltsfähigkeit übergangsweise wieder einzuführen, bis wir das durch eine andere, womöglich systematisch bessere gesetzliche Regelung ersetzen?

Auch meine zweite Frage richtet sich an die kommunalen Spitzenverbände. Da ich vor vielen Jahren als Fraktionsvorsitzender in einer Großstadt in der Kommunalpolitik Verantwortung getragen habe, kenne ich die Zusammensetzung von Verwaltungshaushalten. Ich möchte Sie fragen: Ist Ihnen bekannt, wie sich die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage prozentual auf den kommunalen Verwaltungshaushalt auswirkt? Wir reden in diesem Zusammenhang ­ das kann ich Ihnen gegebenenfalls belegen ­ in Bezug auf die Gesamtaufwendungen des Verwaltungshaushaltes von einer Größe, die aus meiner Sicht zu vernachlässigen ist. Vielleicht liegen Ihnen Erkenntnisse vor.

Darüber hinaus wurde ich angeregt durch die formale Diskussion über die Frage der Dienstrechtsreform und frage Herrn Richter und Herrn Bickhove-Swiderski: Wann rechnen Sie damit, dass Landesgesetzgeber und Landesregierung dieses Problem im Rahmen einer allgemeinen Dienstrechtsform im Interesse der betroffenen Beamtinnen und Beamten lösen?

Christian Möbius (CDU): Zuerst danke ich im Namen der CDU-Fraktion den Sachverständigen herzlich für ihre Schilderungen. Wir müssen diese Dienstrechts- und Versorgungsreform im Auge behalten und das zu einem großen Teil abwarten.

Nun komme ich zu meinen konkreten Fragen an die Sachverständigen. Zunächst habe ich eine Verständnisfrage. Wir haben viel über die Belastungen gehört. Es gibt auch andere Berufsgruppen wie Rettungssanitäter und Ärzte oder aber Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, die ähnlichen Situationen wie die Kollegen der Berufsfeuerwehr ausgesetzt sind. Welche Besonderheiten haben diese Gruppen hinsichtlich der Zulagen, die diesen psychischen und posttraumatischen Belastungen in irgendeiner Art und Weise begegnen?

Meine zweite Frage richtet sich an Herrn Wendt und an den Vertreter des Städteund Gemeindebundes: Wird die Feuerwehrzulage an alle Feuerwehrleute gezahlt oder wird sie nur an diejenigen gezahlt, die im Einsatz vor Ort sind? Leitstellenbeamte sind nach meiner Kenntnis von der Feuerwehrzulage ausgenommen. Dazu gibt es ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 1998. Wie wirkt sich das ­ die Kollegin Düker hat das eben angesprochen ­ auf den Charakter dieser Zulage ­ Stichworte: Stellen-, Amts- oder Funktionszulage ­ aus?

Ich habe noch eine Frage an Frau Prof. Böhm. Könnten Sie uns sagen, seit wann es diese Zulage gibt, über die wir diskutieren? Was hat den Bund dazu bewogen, mit

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Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform (56.) ste Innenausschuss (43.) dem Versorgungsreformgesetz 1998 die Feuerwehr- und Polizeizulage auf mittlere Sicht abzuschaffen?

Vorsitzende Anke Brunn: Nun möchte ich mit der Antwortrunde beginnen. Wenn mehrere Fragen von Abgeordneten an einen Sachverständigen gerichtet sind, möchte ich diesen bitten, sie im Zusammenhang zu beantworten. ­ Zunächst fragte Herr Kollege Trampe-Brinkmann nach dem flächendeckenden Briefing- bzw. Friedrich Vogelpohl (Polizei-, Feuerwehr- und Notfallseelsorger für den Kreis Warendorf): Ich glaube nicht, dass es flächendeckend Debriefings gibt, aber ich glaube schon, dass die psychosoziale Unterstützung, PSU, festgezurrt ist. Aber inwieweit sie wirklich in Anspruch genommen wird, ist fraglich. Ich habe festgestellt:

Bei den Feuerwehren, zu denen ich einen engen Kontakt und ein Vertrauensverhältnis aufgebaut habe, sowie bei der Kreispolizeibehörde Warendorf, bei der ich bestens bekannt bin, klappt das. Dabei versucht man, die Nacharbeit unter bestimmten Voraussetzungen und mit bestimmten Methoden durchzuführen. Aber ob das landesweit wirklich so geschieht, wie es eigentlich sein sollte, wage ich zu bezweifeln.

Axel Strang (Berufsfeuerwehr Köln): Für die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen kann ich ausführen, dass sich 2002 die Kirchen, das Institut der Feuerwehr, die AGBF und der Landesfeuerwehrverband getroffen haben. Sie haben beschlossen, einen Arbeitskreis zu bilden, der dazu geführt hat, dass wir am Institut der Feuerwehr, der zentralen Ausbildungsstätte der Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen, sogenannte PSU-Teams ausbilden.

Wir haben es zwar noch nicht geschafft, diese PSU-Teams flächendeckend in die Feuerwehr zu integrieren, aber wir haben ein sehr dichtes Netz. Wir bilden pro Jahr etwa 60 Einsatzkräfte aus ­ leider zu wenige ­, die in den Berufsfeuerwehren, den hauptamtlichen und in den freiwilligen Feuerwehren eingesetzt werden. Wenn es so weiterläuft und uns das Institut der Feuerwehr so viele Plätze zur Verfügung stellt ­ einige Plätze mehr wären schöner ­, schätze ich, dass wir in fünf bis acht Jahren ein flächendeckendes System haben.

Was früher Nachsorge hieß, nennt sich heute Debriefing. Heute wissen wir, dass wir uns viel mehr um die Vorsorge kümmern müssen. Wir sollten nicht so lange warten, bis die Einsatzkraft in den Brunnen gefallen ist, sondern wir arbeiten an einem System, das die Einsatzkraft dazu befähigt, mit den Schwierigkeiten des Berufs selbstständig fertig zu werden.

Vorsitzende Anke Brunn: Sehr herzlichen Dank. ­ Ich rufe nun die Fragen auf, die an Frau Prof. Böhm gestellt worden sind.