Gibt es noch Änderungswünsche zur Tagesordnung. Das ist nicht der Fall

Dr. Franz-Ludwig Knemeyer, Universität Würzburg 14/2033

Prof. Dr. Gibt es noch Änderungswünsche zur Tagesordnung? ­ Das ist nicht der Fall. Somit ist die Tagesordnung so akzeptiert. Ich rufe auf: Gesetz zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung

In Verbindung damit: Reform des Sparkassenrechts darf nicht zur Zerschlagung des Sparkassensystems in Nordrhein-Westfalen führen Antrag der Fraktion der SPD

Öffentliche Anhörung

Wir haben von sehr vielen der geladenen Gäste schriftliche Stellungnahmen bekommen. Sie liegen hier aus und sind im Internetangebot des Landtags auf der Seite Aktuelles des Haushalts- und Finanzausschusses abrufbar. Dort ist später auch das Protokoll der Anhörung zu finden.

Die Präsidentin des Landtages hat fristgerecht mit Schreiben vom 30. Juli 2008 zu dieser Sitzung eingeladen und Ihnen den Fragenkatalog übersandt. Wir hatten Ihnen mit der Einladung mitgeteilt, dass wir nicht mit Vorträgen der Anzuhörenden, sondern gleich mit Fragen aus dem Kreis der Abgeordneten beginnen werden. Auch die Themenschwerpunkte haben wir Ihnen angegeben.

Ich würde gerne eine Vorbemerkung machen. Wir Abgeordnete haben aus den Kreisen der Sparkassen ziemlich viele Briefe und Interventionen bekommen, warum wir die Anhörung überhaupt durchführen. Der Gesetzentwurf ist vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht worden. In der letzten Plenarsitzung ist im Landtag darüber diskutiert worden, ob man die Anhörung und die Beratung des Gesetzentwurfs verschieben, vertagen oder irgendwie verändern wolle. Diese Vorschläge haben keine Mehrheit gefunden. Deshalb beraten wir diesen Gesetzentwurf jetzt hier in der Nordrhein-Westfalen - 6 - APr 14/720 gesehenen Form. Ich bin dankbar, dass Sie da sind und wir die Beratung ordentlich durchführen können.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir uns in dieser Anhörung nicht mit der allgemeinen Bankenkrise beschäftigen würden, sondern uns mit dem Sparkassengesetz auseinandersetzen.

In der ersten Runde steht Grundsätzliches zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Debatte. Mir liegen jetzt schon mehrere Wortmeldungen vor. Es wäre gut, wenn Sie die Fragen kurz formulieren, damit die angesprochenen Sachverständigen auch zu Wort kommen. ­ Frau Kollegin Walsken, bitte stellen Sie Ihre Fragen.

Gisela Walsken (SPD): Ich möchte Ihnen zunächst im Namen der SPD-Fraktion meinen Dank aussprechen, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind und wir in so einer großen Expertenrunde die Chance haben, eines der zentralen Themen der Haushalts- und Finanzpolitik Nordrhein-Westfalens zu erörtern.

Ich würde gerne zum Grundsätzlichen im Bereich der EU-Thematik natürlich das ansprechen wollen, was uns alle in den letzten Tagen mehr als verwundert hat: Die Intervention der EU-Kommissarin Kroes während des laufenden Beihilfeverfahrens zur ist aus meiner Sicht ein ungeheuerlicher Vorgang, aber auch ein Vorgang, der sehr, sehr deutlich macht, mit welcher Intention Frau Kroes im Hinblick auf die Situation der öffentlich-rechtlichen Bankensäule in der Bundesrepublik auf dem Weg ist. Ich werte das als Angriff.

Deshalb würde ich sehr gerne in der ersten Runde Herrn Dr. Gerlach und Herrn Breuer bitten, vor dem Hintergrund der Positionierung der Kommissarin die Gefahrenpotentiale, die von dem Gesetz, das wir heute hier diskutieren, ausgehen, zu benennen und zu skizzieren. Es gibt dort unterschiedliche Positionen. Aber in der Mehrzahl der Darstellungen wird das Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt mit den entscheidenden drei kritischen Positionen durchaus als Gefahr ­ auch vor dem Hintergrund der Situation der und natürlich vor dem Hintergrund der Positionierung von Frau Dr. Kroes ­ gesehen.

Diese Frage möchte ich ebenfalls gerne an Herrn Guntram Schneider richten, denn wir haben an dieser Stelle auch mit erheblichen Auswirkungen auf die Beschäftigten zu tun. In den letzten Tagen ist diese Diskussion auch in den Medien geführt worden.

Insofern interessiert mich dies aus Sicht der Gewerkschaft und der Beschäftigten.

Volkmar Klein (CDU): Auch ich möchte mich im Namen der CDU-Fraktion ganz herzlich für all die Stellungnahmen bedanken, die sehr bedenkenswerte Punkte beinhalten.

Gern würde ich von Ihnen noch einmal eine generelle Einschätzung zu diesem Gesetzentwurf hören, der im Wesentlichen den öffentlich-rechtlichen Charakter der Sparkassen nicht nur aufrechterhält, sondern sogar noch klarer fasst, indem die Kontrahierungsverpflichtung der Sparkassen als Ausdruck dieser öffentlich-recht