Tarifverträge

Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses 14.10. gründen dann auch auf die Tarifbeschäftigten übertragen werden müssten, heute auch zählt, aber umgekehrt. Umgekehrt würde heißen: Die Besoldungsanpassung muss 2,9 % betragen und ab dem 01.01.2008 erfolgen.

Zweitens. Die Jahressonderzahlung ­ also das alte Urlaubs- und Weihnachtsgeld ­ muss entsprechend der Sozialstaffel des Tarifvertrages TV-L auch für die Beamtinnen und Beamten angewandt werden.

Drittens. Die Arbeitszeit muss auf 39,8 Stunden reduziert werden.

Das sind ganz konkrete Forderungen, und der Haushaltsgesetzgeber könnte sehr wohl einmal beweisen, dass er das, was er vorgestern gesagt hat, auch heute noch richtig findet, wenn es um die Einforderung der eigenen Argumentationskette und der eigenen Argumentationsstränge geht.

Der Personalabbau in der Landesfinanzverwaltung ist aus meiner Sicht - auch angesichts der Diskussion zur Finanzkrise, die wir heute täglich, stündlich in den Medien hören - eine Einladung zum Steuerbetrug. Die personelle Ausstattung in der Finanzverwaltung ist nicht länger zu ertragen. Deswegen fordern wir ganz konkret, dass die Einstellungsermächtigungen für Finanzanwärter von 400 auf 600 erhöht werden.

Des Weiteren kann ich mich noch gut erinnern, dass hier beschlossen worden ist, die Zahl der Betriebsprüfer zu erhöhen. Dies ist zu Zeiten des Finanzministers Dieckmann erfolgt, aber erst umgesetzt worden, als der Finanzminister schon Linssen hieß, der sich dafür feiern ließ. Mittlerweile sind wir durch die Maßnahmen im PEM bei einem Betriebsprüferstand unterhalb der Ausgangssituation angelangt. Da gilt es, dies dringend wieder zurückzunehmen. Wir brauchen mehr Betriebsprüfer. Das ist auch ein Sozialstaatsgebot.

Es ist sehr viel über Arbeitsbelastung und Arbeitsverdichtung durch Personalabbau gesprochen worden. In der Justizverwaltung ­ das ist mein drittes Thema ­ wird ein sogenanntes Personalbemessungssystem angewandt, das sogenannte PEBB§Y.

Dieses PEBB§Y weist, unterschiedlich in den einzelnen Bereichen, aus, dass die Auslastungsquote teilweise bei 110 bis 120 % liegt. Wenn man, untermauert durch die Beweiskraft aus eigenen Berechnungen, solche Zahlen nachlesen kann, was liegt da näher, als daraus die Konsequenz zu ziehen: Wir müssen entsprechend dieser Belastungsquoten auch in der Justizverwaltung mehr Personal haben.

Aus den hier genannten Gründen wie Motivation usw. gehört dazu auch, dass der Beförderungsstau und die Wiederbesetzungssperre aufgehoben und mehr Stellen geführt werden. Wir haben das in der Stellungnahme ausführlich dargestellt.

Wir fordern wegen des enormen Anstiegs der Belastung, insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit durch die Hartz-IV-Gesetzgebung ­ dies ist belegbar, und wir haben es in der Stellungnahme auch aufgeschrieben ­, dass ganz konkret zehn Richterstellen und 18 Stellen im nichtrichterlichen Dienst zusätzlich bewilligt werden. Das würde gemessen, am Gesamthaushalt, eine zusätzliche Haushaltsbelastung ­ ich habe mir den Spaß erlaubt, dies auszurechnen ­ von 0,1 0/00 bedeuten. Es ist also geradezu eine Almosenforderung, die wir hier stellen. Hier wäre es tatsächlich angemessen, zu

Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses 14.10. sagen, dass Peanuts gefordert werden. - Ansonsten verweise ich auf die Stellungnahme.

Direktorin AG Lydia Niewerth (Deutscher Richterbund, Landesverband NRW e. V.): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles, was schon gesagt worden ist, möchte ich vermeiden zu wiederholen. Ich möchte auch nicht unsere schriftlichen Stellungnahmen wiedergeben. Eine Stellungnahme vom 9. Oktober 2008 liegt Ihnen vor, in der wir schon darauf hingewiesen hatten, wie die Belastung und die Personalausstattung bei der ordentlichen Justiz - sprich: den Richtern und Staatsanwälten - aussieht. Wir haben in den letzten fünf Jahren ­ nur noch einmal zur Erinnerung ­ 1.029 Stellen abgebaut. Das sind 4,8 % des Gesamtbestandes.

Zu PEBB§Y: Die Landesregierung hat dieses neue Instrument selber eingeführt, um zu sehen, wie viel Personalbedarf besteht. Es besteht zwar mehr Bedarf, aber PEBB§Y wird und soll ­ so wurde uns mitgeteilt ­ so nicht umgesetzt werden. Von daher ergeben sich auch diese schon angesprochenen Belastungsquoten. Daraus leitet sich die auch der schriftlichen Stellungnahme zu entnehmende ganz konkrete Forderung ab: Wir wollen, dass die Besoldung wieder im Gleichklang mit dem Tarifbereich gestaltet wird, und wir wollen eine amtsangemessene Besoldung, die wir eigentlich nicht möchten einklagen müssen. Konkret wollen wir den Inflationsausgleich.

Wir denken, dass die Forderung von 8 %, die auch bei anderen Gewerkschaften im Raum steht, eine angemessene wäre.

Ich möchte das Augenmerk hier aber auf eine Berufsgruppe richten, der auch die Landesregierung in Person der Justizministerin ein besonderes Interesse widmet.

Das sind die Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat sich unter anderem aufs Panier geschrieben, die Jugendkriminalität zu bekämpfen. Auch das unterstützen wir; auch das wollen wir mit fördern, nur sehen wir uns da in gewissen Schwierigkeiten. Die Fallzahlen bei den Staatsanwaltschaften steigen ständig ­ von 2003 bis 2007 um 17 %. Bei weiterem Stellenabbau ­ das können sie sich selber ausrechnen ­ steigt naturgemäß auch die Belastung.

Wie sieht dann ein Tag bei einem Jugendstaatsanwalt aus? ­ Wenn Sie es auf die Anzahl der Fälle hochrechnen, dann kommen Sie bei einem Jugendstaatsanwalt auf 2.500 Verfahren, die er pro Jahr bearbeiten muss. Wenn Sie dies auf die Arbeitstage herunterbrechen, dann kommen sie auf 45 Minuten pro Fall. Sie denken, das ist ganz viel? ­ Das ist es nicht. Er muss auch in die Sitzungen, und wenn Sie das abziehen, dann kommen sie pro Fall auf 25 Minuten. Sie möchten in jedem Jugendstrafverfahren - das sind nicht nur die Eierdiebe, sondern es sind auch die Großverfahren wie Bandendiebstähle und mehr - eine sachgerechte Entscheidung für den Bürger haben.

Wir möchten eine gute Arbeit machen. Wir möchten eine qualitativ hochwertige Arbeit leisten. Der Bürger hat das Recht auf eine gut funktionierende Justiz, und eine gut funktionierende Justiz braucht qualitativ gutes Personal. Gutes Personal bekommt man nicht zum Nulltarif, gutes Personal kostet Geld. Wir sehen jetzt schon, dass es uns schwerfällt, die Besten in der Justiz zu verpflichten, weil der finanzielle

Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses 14.10. Anreiz nicht mehr hoch genug ist. Im Einstiegsamt kann man als Anwalt das Doppelte verdienen und manchmal sogar mehr. Da fragt sich mancher: Warum soll ich bei den langen Arbeitszeiten überhaupt noch Richter oder Staatsanwalt werden?

Wir hoffen, dass unsere Appelle hier nicht ungehört verhallen, und wir hoffen, dass das Land die Chancen wahrnimmt, die aus der Föderalismusreform erwachsen sind.

Das Land hat jetzt die Besoldungshoheit, und wir wünschen, dass Sie die Bundesjustizministerin widerlegen können, die auf dem Deutschen Juristentag gesagt hat:

Es war ein großer Fehler, die Föderalismusreform in dieser Form zu machen, weil die Länder nun die Besoldungshoheit haben und ein Wettbewerb nach unten - nicht nach oben - eintritt.

VRSG Hermann Frehse (Richterverein der Sozialgerichtsbarkeit NRW e.V.):

Meine Ergänzung zum Votum der Kollegin bezieht sich auf die Sozialgerichtsbarkeit.

Ich habe eine Stellungnahme für den Richterverein der Sozialgerichtsbarkeit NRW e. V. abgegeben, auf die ich Bezug nehme. Wie auch letztes Jahr habe ich versucht ich greife das Wort wieder auf ­, die aus wohlbekannten Gründen gegebene desolate Belastungssituation dieser Gerichtsbarkeit zu skizzieren.

Die Daten im Einzelnen können Sie dem Papier entnehmen. Ich verweise nur darauf, dass die Eingänge, die im Jahre 1994 noch 50.000 betrugen, auf rund 80.000 gestiegen sind. Es ist zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt worden. Das ist nicht die Frage. Dies sind ungefähr 30 Richterstellen im Laufe der letzten Jahre einschließlich der im Entwurf des Haushaltsplans 2009 ausgebrachten. Allerdings kompensiert dies nicht näherungsweise die zusätzliche Belastung, die infolge der Hartz IV-Gesetzgebung ­ Herr Falkenhain hatte dies bereits angerissen ­ über uns gekommen ist. Der Bestand ­ das dokumentiert beispielsweise die prekäre Situation ­ ist weiter gestiegen. In der ersten Instanz ist der Bestand jetzt bei fast 400 Sachen pro Richter. Dies und auch die Eingänge steigen kontinuierlich.

Ich habe letztes Jahr hier versucht, diese unglückliche Situation hinlänglich darzustellen. Das ist offenkundig nicht gelungen. Denn wir können nicht feststellen, dass Landesregierung oder Landtag, wer auch immer an welcher Schraube zu drehen hat, uns mit der notwendigen Unterstützung hilft.

Der Haushaltsplan liest sich gut. Die R1-Stellen sind für 2009 ­ soweit ich mich erinnere ­ von 166 auf 180 gestiegen. Dies ist im Prinzip vordergründig eine super Sache. Nur, wenn man sich dann anschaut, wo diese Stellen herkommen ­ dies ist in den Erläuterungen zu finden ­, dann sieht man, dass R2-Stellen ­ also solche Stellen, die beim Landessozialgericht geführt werden ­ in R1-Stellen umgewandelt werden. Außerdem werden Stellen gegenfinanziert aus dem Bereich des nichtrichterlichen Dienstes mit der Folge, dass der Stellenabbau dort forciert durchgeführt werden muss. Ich glaube, dass zum Ende des Jahres 30 bis 40 Stellen kw-gestellt sind.

Die Umwandlung von R2- in R1-Stellen bringt allerdings insofern nichts, als auch in der zweiten Instanz, im Berufungsverfahren, naturgemäß die notwendige Personalkapazität benötigt wird.