Hierzu möchte ich im Moment keine Ausführungen machen weil das Verfahren und die Konsequenzen die sich daraus ergeben abzuwerten

Sicherungseinrichtungen überprüft. Er hat dieses Gutachten planfestgestellt. Daraus ergibt sich eine bestimmte Breite mit einer bestimmten Festigkeit. Die Firmen BMS bzw. WINGAS, die die Verlegung durchgeführt haben, haben ein anderes Geo-Grid verwendet. Hierfür hat uns BMS einen Änderungsantrag vorgelegt. Hierüber wird noch zu entscheiden sein.

Hierzu möchte ich im Moment keine Ausführungen machen, weil das Verfahren und die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, abzuwerten sind.

Johannes Remmel (GRÜNE): Wie viele Kilometer sind denn schon verlegt worden?

Christian Engel (RWTÜV): Wie viele Kilometer verlegt sind, kann ich nicht beantworten; das weiß Herr Breuer besser. Aber die Originalformulierung aus dem Antrag lautet: Es wird ein Geo-Grid in Grabenbreite von ca. 80 cm eingebracht. ­ Eine genaue Zahl von 80 cm steht da nicht.

Die geplante Grabenbreite hat sich im Laufe des Planfeststellungsverfahrens geändert, weil sich die Propylenleitung, die ursprünglich für eine Parallelverlegung vorgesehen war, geändert hat und sozusagen entfallen ist. Dadurch hat sich natürlich auch die Rohrgrabenbreite geändert.

Werner Breuer (Bayer 95 % von 67 km Rohrleitungslänge sind zurzeit verlegt. Das heißt, dass noch ca. 3 bis 3,5 km fehlen.

Johannes Remmel (GRÜNE): Dann halte ich also fest: 95 % der Leitung sind bisher mit einem 60 cm breiten Band, das sowohl in der Konsistenz als auch in der Breite nicht dem Planfeststellungsbeschluss entspricht, verlegt worden.

(Dr. Ulrike Nienhaus, Bezirksregierung Düsseldorf: Das kann man nicht sagen!) Christian Engel (RWTÜV): Das ist nicht richtig, Herr Remmel. ­ Der Planfeststellungsbeschluss hat bereits berücksichtigt, dass ein vollständiger mechanischer Schutz durch dieses Geo-Grid nicht zu erzielen ist. Insofern beruht die Wirkung auf einer Warnwirkung gegenüber Baggerfahrern oder gegenüber sonstigen Tiefbaugerätführern. Diese Warnwirkung wird auch mit der 60 cm breiten Geo-Grid-Matte erzielt. Insofern wird der Planfeststellungsbeschluss erfüllt.

Vorsitzende Marie-Luise Fasse: Er wird geprüft; dazu wird Frau Dr. Nienhaus gleich noch etwas sagen. ­ Herr Ellerbrock.

Holger Ellerbrock (FDP): Ich nehme mit Erstaunen zur Kenntnis, dass im Planfeststellungsbeschluss irgendetwas von Geo-Grid steht, über das entschieden werden muss; das ist ein laufendes Verfahren. Dazu kann die Bezirksregierung nichts sagen.

­ Das kann ich nachvollziehen.

Ich bin auch lange durch die Gegend gelaufen und davon ausgegangen, dass diese Geo-Grid-Matte einen besonderen mechanischen Schutz zumindest gegen Kleinbaugeräte bietet, Herr Clauser.

Jetzt muss ich Sie, Frau Dr. Nienhaus, fragen: Ist es üblich, dass bei solchen Produktenleitungen ­ das sage ich bewusst; ich meine nicht: bei Wasser- oder Abwasserleitungen ­ solche Geo-Grid-Matten mit dem Ziel eingebaut werden, einen höheren mechanischen Schutz zu erreichen? Oder ist eine der Funktionen dieser ­ wir lassen die Breite von 60 cm oder 80 cm außen vor ­, zusätzlich zum Üblichen eine erhöhte Sicherheit zu erreichen, damit bei notwendigen Baggerarbeiten vor Ort eine erhöhte Warnfunktion gegeben ist? Ist erfüllt, dass durch das Geo-Grid eine erhöhte Warnfunktion und damit eine erhöhte Sicherheit vorhanden sind, ohne dass eine ­ das hatten wir vorhin schon dargestellt ­ hundertprozentige Sicherheit besteht?

Ich möchte deutlich machen: Die Diskussion um die 80 cm und 60 cm hätten wir uns im ganzen Verfahren wahrlich ersparen können. Dass ein Unternehmen auf einmal sagt, es sehe das ganz anders... Dazu habe dazu die Meinung von Herrn Engel gehört, der ausführte: Wir haben das auch flexibel gesehen. ­ Ich habe eine andere Vorstellung von einem Planfeststellungsbeschluss. Aber dann muss man da noch einmal genau hineinschauen.

Ich frage ganz konkret: Erfüllt das Geo-Grid eine erhöhte Warnfunktion, und führt es damit zu einer erhöhten Sicherheit? Ist es im Vergleich zu anderen Produktenleitungen normal, so etwas einzubauen? Oder ist es ein besonderes Sicherheitserfordernis?

Bernd Rühlmann (TÜV Hessen): Mir ist in Deutschland keine weitere Leitung mit Geo-Grid bekannt. Das ist die erste Leitung, die damit verlegt worden ist. Nach meinem Wissen und Können erfüllt es im Wesentlichen eine zusätzliche Warnfunktion.

Dr. Ulrike Nienhaus (Bezirksregierung Düsseldorf): Ich kann bestätigen, was Herr Rühlmann gesagt hat. In Deutschland gibt es keine andere Produktenleitung, die ein ähnliches Geo-Grid bzw. eine solche Matte hat. Im Rahmen des Verfahrens wurde diskutiert, ob man eine solche zusätzliche Warnfunktion einbauen kann.

Wir haben Gespräche in den Niederlanden bzw. in Belgien bei der Leitung in Antwerpen geführt. Wir sind vor Ort gewesen und haben uns angeschaut, wie die Leitung dort verlegt ist. Denn dort gibt es Filme mit den Tunnelstrecken usw. Auch dort finden sich solche Sicherungsvorkehrungen nicht.

Johannes Remmel (GRÜNE): Ich möchte Herrn Donner bitten, zur Frage Geo-Grid Stellung zu nehmen. ­ Ich stelle fest, dass es einen Planfeststellungsbeschluss gibt, der vom Unternehmen und vom Gutachter anders interpretiert wird. Dieter Donner (Initiative Bau-Stopp der Bayer-Pipeline): Dazu nehme ich gern Stellung. Das Geo-Grid ist tatsächlich mit 80 cm in der Zeichnung des Antrags der Firma Bayer zu diesem Planfeststellungsbeschluss enthalten. Dort ist es mit exakt 80 cm angegeben; in der Beschreibung wird es, wie Herr Engel sagt, mit ca. 80 cm genannt.

Die Breite auf 60 cm zu reduzieren und das mit der Grabenbreite zu begründen, ist für mich relativ abenteuerlich. Wenn wir uns die vorhandenen Grabenbreiten ansehen, die alle aus der Bürgerinitiative, die das begleitet haben, gekannt haben, ist an fast allen Stellen genügend Platz für eine 80 cm breite Geo-Grid-Matte.

Der Zusammenhang mit der Propylenpipeline ist für mich noch abenteuerlicher. Ich habe das Verfahren auch begleitet. Das kann man in diesem Zusammenhang nicht bringen, da es damit relativ wenig zu tun hat.

In den Protokollen zum Verfahren ist nachzulesen, dass irgendwann einmal von einem 2 m breiten Geo-Grid die Rede war. Man hat da offensichtlich etwas hin- und hergeschoben.

Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen. Herr Ellerbrock, Sie bekommen für Ihre folgende Aussage von mir kein Plazet: Geo-Grid ist super, denn jetzt haben wir uns auf 60 cm geeinigt; dann ist alles wieder klar. ­ Ich möchte nur daran erinnern: Einem Duisburger Bürger ist im OVG-Beschluss ganz klar gesagt worden, dass, wenn das Geo-Grid die Schutzfunktion nicht erfüllt, andere Maßnahmen wie zum Beispiel der Einbau von Betonplatten ergriffen werden müssen. Ich weise nur darauf hin.

Leuten etwas zu unterstellen oder in den Mund zu legen ­ das läuft bei uns nicht. Wir haben unsere eigene Meinung und sagen sie zum Geo-Grid und zu anderen Dingen.

Karl Kress (CDU): Ich halte es nicht für gut, wenn 80 cm da drin stehen... Ich habe es mir herausgenommen. In der Sollbeschreibung steht: ca. 80 cm.

Die Geo-Grid-Matte wird ca. 0,3 m über dem Scheitel der Rohrleitung als Rollmatte in Grabenbreite von etwa 0,8 m eingebracht.

Aber dann kommt: Selbst wenn man der Matte nur eine Warnfunktion zubilligt, ist sie im abgestuften Warnsystem so zu bewerten. Nirgendwo darin steht, dass sie eine Schutzfunktion herstellt. Darum habe ich eben gefragt.

Sie haben gezeigt, wie leicht man die Geo-Grid-Matte auseinandernehmen kann. Ich habe das folgendermaßen verstanden: Aha, hier verläuft eine Leitung; darum ist die Matte darüber gelegt worden.

Ich halte es für nicht günstig, von etwa 80 cm auf ca. 60 cm herunterzugehen. Ich bin zu wenig Techniker, um zu erkennen, ob diese 20 cm hinterher in Bezug auf die Warnfunktion sicherheitsrelevant sind oder nicht. Das wird geprüft; das muss geprüft werden. Dazu ist ein Änderungsantrag eingebracht worden. Das ist in einem normalen Verfahren zu bewerten. Wir können politisch überhaupt nicht bewerten, was sinnvoll, weniger sinnvoll oder nicht sinnvoll ist.