Leistungsprämien

Damit wird ein dringendes Anliegen der Kommunen umgesetzt.

In der Vergangenheit ­ es liegt schon etwas weiter zurück ­ krankte die Einführung von Leistungselementen in der Beamtenbesoldung an mangelnden tarifvertraglichen Regelungen. Das Verhältnis hat sich umgekehrt, da der TVöD seit 2005 für den Tarifbereich leistungsorientierte Bezahlung vorsieht. Nun ist die Umsetzung in den Kommunalverwaltungen erschwert, weil es an einer entsprechenden Regelung für den Beamtenbereich fehlt.

Die Leistungsprämien- und -zulagenverordnung für den Beamtenbereich ist in ihrer rechtlichen Ausgestaltung nicht ausreichend, um mit dem Tarifbereich gleichzuziehen. Es gibt vor allem das Problem der Quotierung. Selbst bei kompletter Ausnutzung des Systems können nur 30 % der Beamten eine entsprechende Zulage erhalten.

Für die Tarifbeschäftigten in den Kommunalverwaltungen ist die leistungsorientierte Bezahlung inzwischen Alltag. Die weitere wirksame Umsetzung krankt daran, dass für den Beamtenbereich entsprechende Regelungen fehlen. Das wird insbesondere bei der Vergabe von Zulagen an gemischte Teams aus Beamten und Tarifbeschäftigten sichtbar. Das wird als motivationshemmend angesehen. Ferner hakt es daran, dass bei der Umsetzung des § 18 TVöD die zuständigen Führungskräfte ­ in der Regel sind es Beamte ­ in dieses System nicht einbezogen werden können.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es ausdrücklich, dass dieses System auch für den Beamtenbereich geschaffen werden soll. Gleichfalls begrüßen wir die Abschaffung der Stellenobergrenzenverordnung für den kommunalen Bereich.

An zwei Punkten ­ das haben wir auch in unserer Stellungnahme ausgeführt ­ wären wir dankbar, wenn nachjustiert würde. Das ist einmal der Punkt: Einbeziehung der Zulagen. Das Leistungsbudget für Beamte soll sich nach § 6 Abs. 3 nur auf das Grundgehalt beziehungsweise auf das Anfangsgrundgehalt beziehen. Im Tarifbereich haben wir die Situation, dass auch die Zulagen einbezogen werden. Es wäre wünschenswert, wenn damit gleichgezogen würde.

Der zweite Punkt, das haben wir ebenfalls in unserer Stellungnahme angesprochen, betrifft die Kommunen mit nicht ausgeglichenem Haushalt. Hier würden wir es gutheißen, wenn allen Kommunalverwaltungen durch entsprechende Regeln die Nutzung dieses leistungsorientierten Systems ermöglicht werden könnte. Wir haben das ausgeführt. Es ist vorstellbar, den Kommunen mit genehmigungsfähigem Haushaltssicherungskonzept die Gewährung von Leistungsentgelten zu erlauben, wenn die Mehrausgaben im HSK dargestellt werden können, ohne dass die Genehmigungsfähigkeit infrage gestellt wird. Das entspricht auch jetzt schon der Erlasslage.

Es könnte Kommunen mit nicht genehmigungsfähigem HSK zugestanden werden, das Ausgabenbudget zu nutzen. Hier gibt es den Erlass vom Innenministerium vom 01.03.2006, das Personalausgabenbudget für Leistungsentgelte zu nutzen, sofern der zur Verfügung stehende Rahmen eingehalten wird.

So weit unsere Stellungnahme. ­ Herr Lönnecke wird nun den praktischen Teil darlegen.

Dirk Lönnecke (Landkreistag NRW): Ich bin Kreisdirektor aus dem Kreis Soest und möchte einen kurzen Praxisbericht zu unserem System geben und werde anschließend auch auf das Gesetz eingehen.

Wir haben bereits Ende 2006 eine Dienstvereinbarung zur LOB geschlossen und wenden es schon seit zwei Jahren an. Einige Ziele wurden damit verfolgt: Zum einen wollten wir möglichst viele Mitarbeiter bei uns ­ einschließlich der Beamten ­ an dem System beteiligen. Wir haben eine sogenannte Basisprämie eingeführt. Da besondere Leistungen auch besonders gewürdigt werden sollten, haben wir des Weiteren eine Zusatzprämie ins Leben gerufen, also ein zweistufiges System initiiert.

Ein ganz wichtiges Ziel für uns war, dass der Aufwand für die Führungskräfte bei der Einführung eines solchen Systems überschaubar bleibt. Daher haben wir von Anfang an festgelegt, dass wir das System nach TVöD möglichst für die Beamten öffnen und ein einheitliches System anwenden wollen.

Man muss in diesem Zusammenhang den vertretbaren Aufwand berücksichtigen:

Ca. 90 % der Führungskräfte, die ein solches System stützen sollen, sind Beamte.

Wenn wir gerade die Führungskräfte, die Beamten, die für die Umsetzung des Systems ­ wie es derzeit bei uns ist ­ wichtig sind, nicht mit Prämien ausstatten können, kann das nicht im Sinne der Sache sein.

Ich möchte ein praktisches Beispiel dafür geben, dass die jetzige gesetzliche Grundlage in Nordrhein-Westfalen nicht ausreicht: Wir haben bei uns in der Kreisverwaltung Arbeitsteams, bei denen sowohl Beamte als auch Beschäftigte an Zielen arbeiten und Zielvereinbarungen als solche abschließen. Wir hätten nach der jetzigen Rechtslage die Möglichkeit, 10 bis 30 % der Beamten aus diesen gemischten Teams mit Prämien zu bedenken. Wenn die Führungskräfte, die die Zielvereinbarungen festlegen, Bilanz ziehen und feststellen, das Ziel wurde erreicht, hätte das zur Konsequenz, dass die Beschäftigen die Prämien ausgezahlt bekommen und ein Beamter, wenn er zufälligerweise über die 30-%-Quote kommt, eine solche Prämie nicht erhalten würde.

Das ist meines Erachtens eine Gerechtigkeitslücke, die wir zu schließen haben, und das ist der richtige Hinweis auf Ihr Gesetz. Ich finde, es ist sehr gelungen und für uns so flexibel, dass wir es auf der kommunalen Ebene anwenden können.

Die jetzige Gesetzeslage ist für die Beamten bei mir im Hause demotivierend. Seit zwei Jahren vergüten wir Prämien an die Beschäftigten gemäß Zielvereinbarungen.

Aus gesetzlichen Gründen beziehungsweise entsprechend dem Hinweis der Kommunalaufsicht dürfen wir diese jedoch nicht an die Beamten auszahlen.

Im Kreis Soest haben wir ein komplettes System über Zielvereinbarungen. 1.000 Mitarbeiter sind an dem System beteiligt. Nach meiner Auffassung läuft es jetzt in den ersten beiden Jahren sehr gut und bewirkt in der kurzen Zeit eine entsprechende

Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform (67.) wr Veränderung in der Verwaltung, einen Effizienzgewinn und eine zusätzliche Motivierung der Mitarbeiter für gute Leistung.

Beigeordneter Wilfried Kruse (Landeshauptstadt Düsseldorf): Da Frau Walsleben und Herr Lönnecke bereits die wesentlichen Aspekte genannt haben, kann ich mich sehr kurz fassen. Aus meiner Sicht ist die leistungsorientierte Bezahlung im Beamtenbereich sehr zu begrüßen, weil wir nämlich dann beide Statusgruppen gleich behandeln können.

Die Absicht des Landes, die im Herbst erkennbar war, war Grund, unsere eigenen Bemühungen zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung zunächst zwar nicht zurückzustellen, aber so weit mit dem Personalrat vorher zu besprechen, bis die gesetzliche Regelung den Landtag passiert hat und wir die genaue Basis sowohl für den Tarifbereich als auch für den Beamtenbereich haben. Anschließend werden wir uns auf den Weg begeben und für unsere große Verwaltung, die immerhin fast 10.000 Mitarbeiter umfasst, diese Dinge so konzipieren, dass wir die Balance zwischen dem internen Aufwand, der in einem vertretbaren Rahmen bleiben muss, und der Zeit für die Dienstleistung nach außen finden müssen. Es muss durchführbar sein. Wir wollen dies aber als Möglichkeit der Motivation und der neuen Qualität ­ auch im Bereich der Führungsverantwortung ­ nutzen.

Insofern begrüße ich den Gesetzentwurf sehr. Ich begrüße auch die Aufhebung der Stellenobergrenzenverordnung, deren Notwendigkeit ­ das darf ich einmal sagen ­ mir persönlich seit etwa 20 Jahren nicht so ganz präsent ist. Die Kommunen sind im Rahmen ihrer Personalhoheit und Personalwirtschaft bestens selber in der Lage, ihr Personal entsprechend funktionsgerecht und verantwortlich einzugruppieren, zu besolden, etc. Ich finde es sehr gut, dass im Rahmen des Bürokratieabbaus, der Entfesselung, was ich der Koalitionsvereinbarung immer wieder gerne entnehme, dieser Bereich nun entfällt und wir stärker in der Eigenverantwortung sind.

Im Übrigen beziehe ich mich auf meine Stellungnahme, in der ich weitere Dinge angesprochen habe, um die Sie uns mit Ihrer zweiten Frage: Welche weiteren Öffnungsklauseln, Deregulierungen kann man sich vorstellen? auch gebeten hatten.

Ich habe zu diesem Punkt meine persönliche Sicht geschildert. In den Spitzenverbänden gibt es sicherlich noch die eine oder andere Notwendigkeit, darüber zu diskutieren. Es kann sicher nicht schaden, bei der Gelegenheit dem Landtag und dem Ausschuss seine Ideen zu präsentieren.

Roland Staude (dbb nrw beamtenbund und tarifunion): Der dbb Nordrhein Westfalen begrüßt ausdrücklich die Initiative der Landesregierung zur Stärkung der Personalhoheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in den Kommunen nur 10 % Beamte beschäftigt sind und gerade in den Kommunen Arbeitnehmer und Beamte oft dieselben Aufgaben, zudem noch im selben Büro, verrichten.