Die Qualifikation der Bankmitarbeiter ist etwas was in einem laufenden Prozess angepasst werden muss und auch überprüft wird

Es gibt die Banken als Finanzdienstleister. Es gibt Finanzvermittler, derer sich die Banken wie ihrer eigenen Angestellten bedienen, und es gibt den Bereich der freien Finanzvermittler.

Die Qualifikation der Bankmitarbeiter ist etwas, was in einem laufenden Prozess angepasst werden muss und auch überprüft wird. Die Banken werden regelmäßig durch die auf die Einhaltung ihrer Qualitätsstandards überprüft. Dazu zählt auch die Qualifikation von Bankmitarbeitern. Selbst wenn der eine Kollege Ihre spontane Frage nicht beantworten konnte ­ an der Qualität der Berater in den Banken lasse ich hier keine Zweifel aufkommen.

(Klaus Hudel: Da haben wir erhebliche Zweifel! Das können wir auch belegen!)

­ Daccord! Bezüglich des zweiten Themenblocks ­ wie sieht es mit den Finanzberatern, den Finanzvermittler aus, derer sich die Banken bedienen ­ sagt die EURichtlinie: Wenn ihr das tut, dann haftet ihr Banken auch dafür. ­ Hier haben die Banken auch ein eigenes Interesse, die Personen, die sie zum Zwecke der Vermittlung ihrer Finanzprodukte zum Kunden schicken, so qualifiziert ausgebildet zu wissen, dass der Haftungsrahmen nicht sonderlich gefährdet wird. Ansonsten müssen die Banken dafür einstehen.

Ganz anders sieht es für die Gruppe der freien Vermittler aus, die sich nicht in dieser Abhängigkeit wissen. Hier hätte die europäische Richtlinie, die eine stärkere Qualifikation und auch Kontrolle dieses Berufsstandes ermöglicht. Das ist in Deutschland nicht umgesetzt worden. Die hätte zugelassen, dass sie unter die Aufsicht der gerieten und damit auch entsprechenden Qualitätsstandards zu genügen hätten. Hier hat man sich in Deutschland bundesweit anders entschieden.

Sie unterliegen der Gewerbeaufsicht, dürfen im Gegenzug dafür aber auch nur einen bestimmten Produktkatalog, von dem man meint, er sei nicht so risikoträchtig, vertreiben. Das ist der Ist-Zustand. Wir treten als Bankenverband bundesweit dafür ein, dass wir auch diesen Berufsstand unter eine Aufsicht bei der stellen und damit eine Anhebung auch das Qualitätsstandards für diese Personen erreichen.

Herr Kaiser, Sie haben gefragt: Was ist denn, wenn mir irgendeiner sagt: Interessiere dich mal für dieses Produkt, geh zur Bank und besorge das? ­ Das ist ein Punkt, der relativ häufig vorkommt. Es gibt einen ganzen Wirtschaftszweig bei den Banken, der davon lebt: die Direktbanken. Da müssen Sie als Kunde eine Vorstellung von dem Produkt haben. Woher Sie die Empfehlung, die Einschätzung haben, ist dann Sache.

Sie setzen sich an den Bildschirm, loggen sich bei einer Direktanlage-Bank ein und kaufen das Produkt. Sie bekommen Informationen zum Produkt, aber es findet keine Beratung statt.

Dieses Geschäftsmodell gibt es auch in den Schalterhallen der Bank. Der Kunde sagt: Ich habe meine Entscheidung getroffen, ich brauche jetzt deine Dienstleistung, dass ich diese Entscheidung realisieren kann, indem du, Bank, bitte für mich an den Markt gehst und dieses Produkt besorgst. ­ Das gibt es bei uns auch und hat auch eine Einkleidung in Rechtsbestimmungen gefunden. Im Wertpapierhandelsgesetz 66. Sitzung (öffentlich) el gibt es einen Begriff aus der englischen Sprache: execution only business. Da ist die Anlageentscheidung beim Kunden getroffen worden. Es findet keine Anlageberatung statt, sondern die Dienstleistung der Bank beschränkt sich darauf, im Markt dafür zu sorgen, dass das Produkt im Depot des Kunden landet. Das ist ein Geschäftszweig, der für die Fälle zuständig ist, in denen der Kunde sagt: Ich brauche keine Beratung, ich weiß, was ich will. ­ Dies ist ein Bereich, der heute auch ordentlich geregelt ist.

Zu Herrn Müller, zu Keep it simple!: Sie haben es an der Ampel festgemacht, Herr Hudel hat es an den Produktinformationen festgemacht. Ich sage: Das ist nicht einfach. Ob wir mit einer Seite, Herr Hudel, auskommen, weiß ich nicht. Das hängt auch vom Produkt ab. Aber vielleicht kann man das abgestuft angehen.

Die erste Frage ist: Welche Produkte sind für Privatkunden überhaupt geeignet? Es ist eine harte Entscheidung, im Markt zu sagen: Bestimmte Dinge kriegt ein Privatkunde nicht. ­ Das müssen Sie auch politisch erst einmal vertreten. Aber das ist die erste Frage, die sich stellt.

Bei den Produkten, bei denen die Einschätzung ­ jetzt bin ich bei den Einschätzungen durch die Banken, nicht durch Dritte, noch nicht durch eine andere Stelle ­ bzw. unsere Auffassung lautet, dass sie für Privatkunden geeignet sind, erhebt sich die Frage: Wie werden sie an Privatkunden herangetragen? Wie sieht eine Information aus? Keep it simple! muss der Maßstab sein. Die Übersichtlichkeit der Information ebenfalls. Das sind genau die Diskussionen, die ich auch im Nachgang zu dieser Krise intern in den Verbänden führe.

Vorsitzende Marie-Luise Fasse: Herr Kühnlenz, wie beurteilen Sie den Vorschlag von Prof. Oehler bezüglich des Stiftungsmodells?

Stephan Kühnlenz: Das klingt nicht schlecht. Ich denke, jeder Berater würde helfen.

Zuerst muss man sich die Zahlen noch einmal vor Augen führen. Meines Wissens sind allen Verbraucherzentralen die Mittel gekürzt worden, und das bundesweit. Das betrifft sogar die Stiftung Warentest; auch ihr wurden die Zuwendungen gekürzt. Wir sind werbefrei; dafür bekommen wir einen Ersatz vom Staat, ansonsten finanzieren wir uns über den Heftverkauf.

Uns sind also auch die Mittel gekürzt worden. Das ist eine komische Sache. Überall kriselt es und gibt es Probleme, aber anstatt dann diese Bereiche zu fördern und auszubauen, wird noch gespart. Jeder Berater, jeder Stiftungsmitarbeiter mehr würde dem Markt helfen, zu besseren Entscheidungen zu kommen. Das Modell von Prof. Oehler ist überzeugend. Bekämen wir diese Anzahl Mitarbeiter, könnten wir unseren Output mehr als verdoppeln. Wir sind derzeit 280 Mitarbeiter. Davon arbeiten ca. 50 Mitarbeiter im Finanzsektor.

Zur Ampel: Ich halte die Idee mit der Ampel für zu kurz gesprungen. Das funktioniert mit den drei Farben nicht. Das ist zu wenig, damit können wir die Produkte nicht qualifizieren oder auch quantifizieren. An Labels zu arbeiten, wie es das bei anderen 66. Sitzung (öffentlich) el Produkten gibt, wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Banken, auch für die Das wäre in jedem Fall eine empfehlenswerte Sache. Man kann ja Überlegungen anstellen: Mit welchen Mitteln kann man Risiken eingrenzen? Das tun sie für ihre Bilanzen auch. Also kann man das für Produkte auch versuchen. Genauso kann man Renditechancen zu quantifizieren versuchen, damit wenigstens etwas Zahlenmaterial zu den Produkten kommt. Da läge schon ein wichtiges Arbeitsfeld.

Wenn man eine einfache Ampel konstruierte, würde sie schnell ausgehebelt. Dann hat man vielleicht null Risiko, aber auch null Rendite über viele Jahre, was auch nicht besonders attraktiv wäre. Davon halte ich nicht viel.

Kurz zu den Provisionsmodellen: Schädlich sind alle Provisionsmodelle, bei denen am Anfang sehr viel Provision anfällt, die Anlageentscheidung einen aber extrem lange bindet, seien es Versicherungsverträge, Bank- oder Anlageentscheidungen.

Nachteilig ist immer, wenn sich der Verbraucher zehn, zwanzig oder dreißig Jahre binden muss, aber die Provision entweder sofort am Anfang oder in den ersten drei oder vier Jahren anfällt. Das muss schon kongruent laufen.

Vorsitzende Marie-Luise Fasse: Herr Eberle, Sie sind zum Leistungsdruck, zum Verhalten der Mitarbeiter in den Banken befragt worden. Wer möchte antworten? ­ Frau Dembinski, bitte schön.

Sigrid Dembinski (ver.di, Fachbereich Finanzdienstleistungen, Landesbezirk NRW): Ich beginne; wir teilen uns das wieder auf, weil es ziemlich vielschichtig ist.

Zu der Frage von Frau Schulze: Wie stellt sich der Verkaufsdruck aktuell dar und wie ist das mit Leistungsanreizen bzw. Vergütungssystemen verbunden, die auf Leistungserbringung angesetzt sind? Da vielleicht der Hinweis, damit Herr Jütten nach dieser Schilderung vielleicht auch versteht, wie solche Beratungsgespräche zustande kommen, die dann dazu führen, dass sich Mitarbeiter oder Menschen falsch beraten fühlen.

In den Großbanken ­ darauf lege ich einmal den Fokus ­ gibt es das System der Zielvorgaben; Herr Eberle sagte es bereits. Das bedeutet, dass in den zentralen Standorten, also in der Regel in Frankfurt, wenn wir einmal die drei großen nehmen, Ziele erarbeitet werden, die dann auf die Republik heruntergebrochen werden. Das heißt, die Regionen oder einzelnen Standorte haben keinen Einfluss auf die Ziele, die sie da erreichen sollen.

Es wird bei diesen Zielvorgaben kein Ertragsziel vorgegeben und gesagt: Egal, wie ihr dieses Ziel erreicht, Hauptsache, das kommt dabei heraus. ­ Sondern es ist so, dass es zu bestimmten Produkten ­ Versicherungsprodukten, Bankprodukten, bestimmten Papieren ­ Ziele gibt, die erreicht werden müssen. In einigen Häusern gibt es dazu sogar Einzelmessungen. Da wird pro Mitarbeiter ausgerechnet, was da an Vertrieb erfolgen und was an Produkten an die Frau oder den Mann gebracht werden muss. In anderen Fällen bezieht sich das auf Filialteams.