Die Verpflichtungsermächtigung ist deckungsfähig mit den übrigen Gruppentiteln der Hauptgruppe

Eingegangen am 6. Mai 2003 · Ausgegeben am 6. Mai 2003 01.12.

Dem Haushaltsausschuss überwiesen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der Fraktion der F.D.P. zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001) und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften in der Fassung der

2. Lesung vom 22.11. (Drucksache 15/2059, 15/2034 zu Drucksache 15/1543)

- Einzelplan 07 Der Landtag wolle beschließen:

Zu Kapitel 07 11 Allgemeine Bewilligungen im Bereich Verkehr

Zu AusgabenTitelgruppe 72 neu Förderung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Zukunftsoffensive Hessen

Die ATG erhält folgende Haushaltsvermerke:

1. Ausgaben dürfen in Höhe der Einnahmen bei Einnahmetitelgruppe 72 geleistet werden.

2. Die Verpflichtungsermächtigung ist deckungsfähig mit den übrigen Gruppentiteln der Hauptgruppe 8.

Es werden folgende Gruppentitel und Haushaltsansätze 2001 ausgebracht: und Tilgungen aus den Darlehen sowie die Gewinne aus den Beteiligungen werden wieder für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen einge-setzt. Das Programmvolumen erhöht sich um Erträge und Rückflüsse aus eingesetzten Mitteln sowie aus der Verzinsung nicht in Anspruch genommener Ansätze.

Soweit sich das Programmvolumen erhöht können diese Mittel u.a. für den Ausbau weiterer Verkehrslandeplätze verwendet werden." Wiesbaden, 01. Dezember 2000

Für die Fraktion der CDU Für die Fraktion der F.D.P.

Der Fraktionsvorsitzende: Der Fraktionsvorsitzende: Kartmann Hahn