Grundschule

Ausschuss für Schule und Weiterbildung (77.) 30.04.

Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (58.) we klar, dass das kein Vorteil in der Handhabung mehr ist. Es ist also Augenwischerei, wenn man dort spart.

Herr Wehrhöfer, Sie haben sich quasi ein Stück weit dafür entschuldigt, dass Sie diesen informellen Kreis, die Arbeitsgemeinschaft, parallel zum Gesetzgebungsverfahren einberufen haben, in der man versucht, Fragen der Umsetzung zu klären.

(RBr Ulrich Wehrhöfer: Ich habe mich nicht entschuldigt!)

Ich finde, dafür brauchen Sie sich gar nicht zu entschuldigen, denn ich erwarte vielmehr, dass man, bevor man ein Gesetz verabschiedet, weiß, wie es praktisch umgesetzt werden kann. Ich kann doch nicht in den blauen Dunst hinein Rahmensetzungen bestimmen, ohne zu wissen, ob sie anschließend den Praxistest bestehen können und wie sie umgesetzt werden. Den von Frau Beer gestellten Fragen kann ich mich nur anschließen. Ich habe die klare Erwartung, im Vorhinein zu wissen, wie die einzelnen Schnittstellen organisiert werden. Man kann nicht darauf warten, was herauskommt. Es wird also genau umgekehrt ein Schuh daraus.

Dass man in der Arbeitsgruppe sagt Wir können erst endgültig tätig werden, wenn wir die Normsetzung haben, weil wir sonst Angst haben, für den Papierkorb zu arbeiten, kann ich verstehen. Es muss aber doch klar sein, dass wir erst die Experten aus der Praxis brauchen, die sagen, ob es so geht oder nicht und ob wir eine andere Normsetzung brauchen. Denn sonst müssten wir das Gesetz hinterher permanent nachbessern. Das kann niemand wollen.

Lassen Sie uns die konkrete Umsetzung daher offen mitdiskutieren und mitberaten.

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat die Erwartungshaltung an uns als Parlament, als Abgeordnete, dass wir das tun. Sie hätten kein Verständnis dafür, dass Praktiker etwas nebenher diskutieren, an dem das Parlament nicht beteiligt ist.

Ute Schäfer (SPD): Ich befürchte ­ das ist auch schon angeklungen ­, dass die Lehrerausbildung an den Universitäten durch das Hochschulfreiheitsgesetz ein Schattendasein führen wird. Das halten wir aufgrund des zunehmenden Lehrermangels, der sich im gesamten Land abzeichnet, für ein ganz schwieriges Problem. Auch in der Anhörung haben sich einige Experten so geäußert. Wir glauben, dass es schwierig sein wird, hier zukünftig eine genügende Quantität vorzuhalten.

Darüber hinaus habe ich eine Frage zur Praxisphase. Von Frau Beer ist noch einmal gesagt worden, dass es gar nicht so sehr auf die Länge ankommt, sondern auf die Qualität der Praxisphase. Ich bitte Sie, die 24 Monate Vorbereitungsdienst und die Praxisphase nach dem alten LABG zu vergleichen. Ich glaube, in Bezug auf Quantität lag das alte LABG deutlich über diesem LABG. Wir wissen noch nicht, wie sich das neue Gesetz qualitativ auswirken wird, zumal ich nach Ihren Ausführungen den Eindruck habe, dass Sie das Assistenzpraktikum Zug um Zug wieder einpacken.

Jetzt möchte ich zum LABG aus dem Jahr 2002 kommen, Herr Winands. Ich sage Ihnen ganz offen: Wir haben uns damals nicht mit Ruhm bekleckert, als wir die Lehrerausbildung Zug um Zug und viel zu schnell verändert haben. Wir haben damals den Stufenlehrer eingeführt und ihn in Haupt-, Real- und Grundschule verändert. Das

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Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (58.) we hatte zum einen den Grund, in diesen Schulformen zu einem flexiblen Lehrereinsatz zu kommen. Zum anderen ging es aber darum, wieder die A-13-Besoldung umzusetzen, weil uns die Lehrer an den Gymnasien und Gesamtschulen in der Sekundarstufe I weggelaufen sind.

Von Ihnen haben wir noch gar nichts dazu gehört, wie eigentlich die Eingangsbesoldung bei gleichlangen Lehramtsausbildungen sein wird. Von Ihren Kollegen habe ich in Diskussionen schon gehört: Die bekommen alle A 13. ­ Dazu haben Sie sich noch nicht geäußert. Auch wenn es für Sie vielleicht sehr pragmatisch klingt, ist das genau ein Punkt, auf den wir zusteuern.

Wenn wir das Problem nicht ordentlich lösen, laufen uns die Lehrer wieder weg. Das ist der zweite Punkt, dessentwegen ich Sorge habe, dass wir nicht genügend Lehrer in Nordrhein-Westfalen halten können, wenn nicht die entsprechenden Rahmenbedingungen geklärt sind. Das klammern wir alle aus ­ vor allem Sie, denn Sie stehen nun einmal zurzeit in der Verantwortung. Man kann es begrüßen, dass die Lehrämter gleich lang sind; das tun wir ausdrücklich. Aber wenn diese Frage nicht zur Zufriedenheit unserer Schulen geklärt wird, haben wir das Problem des Lehrermangels nach wie vor nicht gelöst. Das will ich hier noch einmal ganz deutlich sagen.

Wenn Sie sich auf das Gesetz aus dem Jahr 2002 berufen, das nun sieben Jahre alt ist, bitte ich Sie zu überlegen, worauf Sie jetzt zusteuern. Ich nehme das Beispiel der Verbundschule: Sie haben eine Verbundschule, bei der es sich um eine Hauptschule mit einem Realschulzweig handelt. Sie bilden Lehrer für Haupt- und Realschule aus.

Wie ist es denn mit dem einen Realschulzweig, denn es handelt sich schließlich um ein Kollegium? Sitz dort ein Englischlehrer für Realschüler, der eventuell nur vier Stunden in der Woche Englisch unterrichtet, weil es nur einen Zweig gibt? Sitz neben ihm ein Lehrer für Englisch an der Hauptschule, der viel mehr unterrichten muss, weil er viel mehr Schüler hat? Ich kann noch nicht ganz ausmachen, wie das eigentlich gehen soll.

Ich weiß auch nicht ­ das wurde in der Anhörung deutlich gemacht ­, ob die an der Universität angebotene Pädagogik für Haupt- und Realschulen gemacht wird. In diesem Zusammenhang habe ich die ganz konkrete Frage: Mir ist zu Ohren gekommen, dass Sie tatsächlich einen Lehrstuhl für Realschuldidaktik einrichten möchten. Vielleicht könnten Sie sich dazu äußern, denn das finde ich in der Tat ein bisschen abstrus.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist gaga!)

Ich will an dieser Stelle deutlich machen, dass ich jenseits jeder Ideologie wirklich der Meinung bin, dass man überlegen muss, was im Jahr 2009 zukunftsweisend ist und was wir im Jahr 2002 vielleicht falsch gemacht haben. Ich wünschte, Sie hätten auch die Größe zu sagen, dass Sie zum Beispiel im Schulgesetz das wieder einholen müssen, was nicht so rund läuft, was Ihnen auch die Experten in den Anhörungen attestiert haben. Das wäre eigentlich ein Zeichen politischer Größe.

Prof. Baumert ist zwar bei seiner Antwort ein bisschen im Ungefähren geblieben, hat aber ganz ausdrücklich und klar gesagt, dass es sich um keine fachliche, sondern

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Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (58.) we um eine politische Entscheidung handelt. Wenn wir über diese Sache aus Zukunftsgründen für das Land und aus Praktikabilitätsgründen für Ihre Verbundschulen und unsere Gemeinschaftsschulen ­ man weiß ja noch nicht, wie sich alles entwicklen wird ­ noch einmal über eine andere Art der gemeinsamen Ausbildung in Primarund Sekundarstufe reden könnten, würde ich sehr große Bereitschaft signalisieren, einem solchen Reformwerk zuzustimmen. Ich möchte deutlich betonen, dass das für uns ein zentraler Punkt ist.

Wenn Sie allerdings an diesen Strukturen verhaftet bleiben, halten wir das für sehr rückwärtsgewandt. Es ist auch gar nicht mehr an Ihre Bedürfnisse angepasst. Das müssten Sie doch eigentlich selber erkennen.

Bei den Zentren für Lehrerausbildung glaube ich nicht, dass wir das dies und das auflösen müssen. Herr Prof. Baumert hat zu den Zentren für Lehrerausbildung ausgeführt, dass es eine Soll-Vorschrift gibt. Er führt wörtlich aus:

In Hochschulen, die eine gute Kooperation haben, werden sich Lösungen finden, die eine Kommunikation auf Augenhöhe ermöglichen.

Das haben wir in Paderborn schon. Aber wer garantiert ­ das haben alle in der Anhörung gesagt ­, dass das in gleicher Weise in anderen Hochschulen realisiert werden kann? Es gab ganz große Bedenken, dass die Zentren für Lehrerbildung im Vergleich zu dem, was es in den anderen Fakultäten gibt, in eine Bittstellerfunktion geraten, wenn die Strukturen nicht einigermaßen als Korsett vorgegeben sind. Das ist für mich eine riesige Bruchstelle in dem gesamten Kontext des neuen LABG. Herr Brinkmeier hat schon angedeutet, was man alles abgeschichtet hat. Wenn wir noch einen Punkt aufgreifen könnten, hätten wir vielleicht noch ein Stück mehr gemeinsam in die Zukunft geschafft. Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir nicht grundsätzlich mauern wollen. Aber es sind ein paar Dinge enthalten, von denen wir sagen: Das geht so nicht. ­ Das ist in Bezug auf die Realität aus unserer Sicht auch nicht zielführend.

Meine ganz konkrete Frage nach der Realschuldidaktik ­ das andere waren eher Meinungsäußerungen ­ hätte ich doch ganz gerne beantwortet.

Thomas Trampe-Brinkmann (SPD): Frau Schäfer hat mir schon einen Großteil meiner Fragen vorweggenommen. Lassen Sie mich zunächst auf die Frage von Herrn Brinkmeier antworten: Ich glaube schon, dass es einen Konsens darüber gibt, dass wir mit einem Staatsexamen klarkommen.

Wir bewerten aber grundsätzlich verschieden, was man an dieser unter Hochschulfreiheit begreifen muss. Das gilt gerade vor dem Hintergrund, dass Sie die Modellphase, die wir seit dem Jahr 2002 eingerichtet hatten, an den Modelluniversitäten ohne Notwendigkeit und ohne Druck abgebrochen haben, sodass eine vernünftige Evaluation der Modellprojekte in der Form, die wir uns gewünscht hätten, nicht mehr möglich ist.